Neuwagen in einer freien Werkstatt reparieren lassen trotz Garantie?

Moin,
ich habe mir vor kurzen ein neues Auto gekauft. mit meinem alten bin ich zu einer freienwerkstatt gefahren. jetzt frage ich mich ob ich auch mit dem neuen KFZ auch zur inspektion und reperatur in die freie werkstatt fahren kann ohne die Garantie zu verlieren.

Wenn ihr den gesetzestext habt wär super wenn ihr mir den zu schicken könntet.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


(fremde Werkstatt)... Deren durchgeführte Arbeiten führen nicht zum Erlöschen
der Herstellergarantie!!

Das ist sachlich Falsch.

Garantie ist IMMER und GRUNDSÄTZLICH eine freiwillige, komplett frei gestaltbare Leistung. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) nicht ausschließen.
Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon gänzlich unberührt ! Aber um die geht es hier nicht !

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Zitat:

Original geschrieben von heltino



verlink mal bitte was du meinst.

Auf

Deutsch

bzw.

Englisch

Zitat:

Original geschrieben von heltino


wie sieht es beim motorschaden aus?
was ist wenn zwischen wartung & schaden ein zusammenhang, wenn auch, zugegeben, hypothetischer natur gegeben ist?

Das Problem hast Du doch immer. Sollte ein Schaden auf unsachgemäße Wartung zurückzuführen sein, wird der Hersteller die Haftung auch bei einer Wartung durch eine Vertragswerkstatt ablehnen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von heltino



verlink mal bitte was du meinst.
Auf Deutsch bzw. Englisch

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von heltino


wie sieht es beim motorschaden aus?
was ist wenn zwischen wartung & schaden ein zusammenhang, wenn auch, zugegeben, hypothetischer natur gegeben ist?
Das Problem hast Du doch immer. Sollte ein Schaden auf unsachgemäße Wartung zurückzuführen sein, wird der Hersteller die Haftung auch bei einer Wartung durch eine Vertragswerkstatt ablehnen.

sorry, gehe ich noch immer nicht mit. (siehe mein verlinktes urteil aus 2011)

zudem stellt sich mir eine klare frage: was ist die denn definition von "erweiterter gewährleistung", wo doch garantie und gewährleistung rein rechtlich zwei unterschiedliche paar schuhe sind?

eu-richtlinie enthalten im regelfall viel fülltext, der dann von gerichten anhand der lokalen gesetzgebung ins rechte licht gerückt werden 😉

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Das Problem hast Du doch immer. Sollte ein Schaden auf unsachgemäße Wartung zurückzuführen sein, wird der Hersteller die Haftung auch bei einer Wartung durch eine Vertragswerkstatt ablehnen.

da sind wir wieder beim thema. unsachgemäß und "nicht in der zugelassenen vertragswerkstatt" sind was anderes.

klar, wenn einer sand statt öl einfüllt, nützt dann auch die vertragswerkstatt nicht, allerdings, jetzt der punkt, ist das dann so unsachgemäß, dass es regressansprüche an die ausführende werkstatt geben wird.

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Das Problem hast Du doch immer. Sollte ein Schaden auf unsachgemäße Wartung zurückzuführen sein, wird der Hersteller die Haftung auch bei einer Wartung durch eine Vertragswerkstatt ablehnen.
da sind wir wieder beim thema. unsachgemäß und "nicht in der zugelassenen vertragswerkstatt" sind was anderes.

klar, wenn einer sand statt öl einfüllt, nützt dann auch die vertragswerkstatt nicht, allerdings, jetzt der punkt, ist das dann so unsachgemäß, dass es regressansprüche an die ausführende werkstatt geben wird.

Ist es jetzt "Mode" Aepfel mit Birnen zu vergleichen?

Wenn Dir die Hersteller-Werkstatt nun "Sand, statt Oel" einfuellt, hast Du zu 100% ein Argument Ersatzansprueche zu reklamieren!

Bei einer "freien" Werkstatt waere ich mir da nicht ganz so sicher, da koennte sich die "Beweislast" schon mal umkehren.

Aber erlebt habe ich das, auch bei "freien Werkstaetten" - zumindest bisher - so noch nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von heltino


sorry, gehe ich noch immer nicht mit. (siehe mein verlinktes urteil aus 2011)

Das Urteil betrifft doch die Anschlußgarantie und ist daher nicht auf die Neuwagengarantie übertragbar.

Hier mal etwas aus einer anderen Ecke: http://www.gva.de/index.php?...

Denk mal als Normalbürger! Wo der erste Wartungsstempel, von einer Hinterhofwerkstatt aus Hintertupfing ist, erweckt das Vertrauen? Also ich kauf sowas nicht, da kommt der Verdacht, das am Auto nur gespart wurde. Da kann ich gleich beim Fähnchenhändler kaufen! Keine Vorurteile gegen Freie, sondern Gedankenspiel.

Gab es da nicht ein Gerichtsurteil oder galt das nur bei Gewährleistung?

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl


Denk mal als Normalbürger! Wo der erste Wartungsstempel, von einer Hinterhofwerkstatt aus Hintertupfing ist, erweckt das Vertrauen?

Wenn die Wartungsstempel von A.T.U., Bosch Service o.ä. stammen, wird's der Normalbürger i.d.R. nicht als Minuspunkt werten…

Kommt auf das Alter und die km an...

Wenn ich Kulanzmöglichkeiten auf einen Motor oder Getriebe möchte...

markenscheckheftgepflegt sollte durchaus mehr wert sein. bzw. nicht markenscheckheftgepflegt eben weniger.

Bei der Versicherung sieht man es schon.
fiktive Abrechnung zu Markenwerkstattpreisen nur wenn in Markenwerkstatt gewartet.

Eine Reparatur in Markenwerkstatt steht jedem frei. Eine fiktive Abrechnung aber gibts nur wenn...

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