Neuwagen in einer freien Werkstatt reparieren lassen trotz Garantie?
Moin,
ich habe mir vor kurzen ein neues Auto gekauft. mit meinem alten bin ich zu einer freienwerkstatt gefahren. jetzt frage ich mich ob ich auch mit dem neuen KFZ auch zur inspektion und reperatur in die freie werkstatt fahren kann ohne die Garantie zu verlieren.
Wenn ihr den gesetzestext habt wär super wenn ihr mir den zu schicken könntet.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
(fremde Werkstatt)... Deren durchgeführte Arbeiten führen nicht zum Erlöschen
der Herstellergarantie!!
Das ist sachlich Falsch.
Garantie ist IMMER und GRUNDSÄTZLICH eine freiwillige, komplett frei gestaltbare Leistung. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) nicht ausschließen.
Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon gänzlich unberührt ! Aber um die geht es hier nicht !
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Wir sprechen bei Garantie aber nicht über eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, sondern zwischen Unternehmen und Endverbraucher.
Natürlich beinhalten Garantieabwicklungen auch Vereinbarungen zwischen Unternehmen, nämlich dann, wenn unternehmensfremde Dienstleister, zu denen die markengebundenen Werkstätten und Händler zählen, für diese Arbeiten vorgesehen werden sollen.
Wenn Du Dir Deiner Sache so sicher bist, solltest Du DB sofort eine Unterlassungsklage zukommen lassen. Das Folgende ist Deiner Meinung nach ja illegal:
Zitat:
...
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie
die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lässt ...
(Quelle: http://www.mercedes-benz.de/.../guarantee_young_stars.htm
PDF-Download "Garantiebestimmungen Junge Sterne"😉
Gruß vom bösen Dieter
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Kurator El Mobile
Das Ding ist jetzt ausgeschrieben.
volle Zustimmung, unter einen Schriftsatz würde ich entweder dies schreiben oder "Die Sache ist entscheidungsreif". Es ist m.E. alles geschrieben und bei Garantien muss man sich eben an die Bedingungen halten.
@Dieter47: Soll er mal machen, die Daimler-Rechtsabteilung kennt sich da (und auch in anderen Bereichen, grr) ziemlich gut aus und kennt auch die schrägen Tricks, um die Durchsetzung von Ansprüchen unwirtschaftlich zu machen.
Viele Grüße
Peter
Es ist durchaus Legitim und Möglich, seine Wartung in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen, ohne die bei Kauf gewährten Garantieansprüche an den Fahrzeughersteller zu verlieren.
Nur, diese freie Werkstatt muss dann auch Beweisen können, das sie in der Lage ist, zu Wissen, was bei welcher Inspektion zu machen ist und welche "Internen" Rückrufaktionen oder Ändereungen seitens des Hestellers es bis dato gegeben hat.
MFG Thomas
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Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Die Gleichwertigkeit wird dadurch gewährleistet, dass die Arbeiten gemäß den Herstellervorgaben ausgeführt werden....
Dazu käme es wohl gar nicht, da solche Klauseln in den Garantiebedingungen gar nicht vorkommen dürften.
Sehe ich genauso.
Hat eigentlich noch niemand mal einen Blick auf die Opel-Garantie geworfen?
Da steht nichts von Wartung nur in der Vertragswerkstatt als Garantiebedingung und die wissen vermutlich, warum sie das nicht hinein schreiben.
Die Kulanzregelung ist natürlich wieder ein anderes Thema, bei dem ein lückenloses Scheckheft der Vertragswerkstatt von unschlagbarem Vorteil sein dürfte, allerdings ging es im EP lediglich um die Frage nach der Neuwagengarantie.
Neuwagengarantie
Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler, je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung.
Freiwillige Leistung der Adam Opel AG auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Service Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Davidoff
Hat eigentlich noch niemand mal einen Blick auf die Opel-Garantie geworfen?
Da steht nichts von Wartung nur in der Vertragswerkstatt als Garantiebedingung und die wissen vermutlich, warum sie das nicht hinein schreiben.
Na, dann kann dem TE ja nichts passieren.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Davidoff
Hat eigentlich noch niemand mal einen Blick auf die Opel-Garantie geworfen?
Da steht nichts von Wartung nur in der Vertragswerkstatt als Garantiebedingung und die wissen vermutlich, warum sie das nicht hinein schreiben.
Nö, denn das was auf der Opelseite steht sind eine Beschreibung der Garantieleistungen aber es fehlen die Garantiebedingungen, das wären wohl ein paar kleinbeschriebene Seiten mehr.
NEIN.Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Das dürfte wohl gegen geltendes Recht verstoßen.Zitat:
Original geschrieben von Tillamook
Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.
die gewährleistung dürfen sie, sofern nach vorschrift gearbeitet wurde, nicht verweigern.
eine garantie aber sehr wohl!
gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben. bei neuwaren 24 monate (bei verkauf an privat), nach 6 monaten beweislastumkehr
garantie= eine freiwillige vom hersteller verprochene leistung, welche über die normale gewährleistung hinaus geht und auf eine beweislastumkehr verzichtet. hier darf der hersteller aber, für alles was über die gesetzliche gewährleistung hinaus geht, insbesondere die beweislastumkehr, bedingungen festlegen. (im regelfall scheckheftwartung beim vertragspartner)
kulanz= eine nicht rechtlich einklagbare freiwillige kostenübernahme, an die der hersteller bedingungen wie er möchte knüpfen kann (und "wie er möchte" ist wörtlich zu nehmen, wenn er will kann er sogar die spritmarke vorschreiben (macht keiner, ginge rechtlich aber))
bitte keine stammtisch oder halbwissen wild in den raum werfen. garantie und gewährleistung sind zwei VÖLLIG andere paar schuhe.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hoffentlich kann der TE dieser Diskussion noch folgen...😁 😎 😉 😰
im grunde ist es aber doch so einfach....
einfach mal reinlesen was der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist und dann nochmal gucken was genau kulanz bedeutet.
das hat nichtmals was mit der marke zu tun, die regelungen sind überall vergleichbar
Also man kann es sicherlich auch in einer Freien mit der Wartung usw. machen lassen, ich gehe mit meinen älteren Fz. auch nicht mehr zu Vertragswerkstätten. Aber als meine Autos neu bzw. neuer waren und bei dem Geschäftsauto meiner Frau gehen wir schon in die Werkstatt (Markenhändler meist), wo wir gekauft haben.
Sicherlich zahlt man, aber das kommt immer drauf an, wie man es gemacht haben will (was wird genau gemacht, Öl mitbringen etc.) und wenn man jetzt 100 Euro pro Jahr mehr an Wartung bezahlt, dann macht das auf den Monat mit unter 10 Euro den Bock nicht fett.
Zumal ich schon meine Klimaanlage habe reparieren lassen müssen, zuerst vermutete man einen Kabelbruch, zwei Wochen später war der Kompressor dann kaputt.
Weil ich vorher hingegangen und alles habe dort machen lassen, wurde mir im Nachhinein (ich habe zwei Wochen vorher den Klimaservice und die Kabelbruchbeseitigung bezahlt) nur der Kompressor zum Einkaufspreis berechnet, weil sie einen zufriedenen Kunden nicht verlieren wollten. Ich hab also 330 Euro bezahlt statt um 800 Euro. Auch wurde Kältemittel usw. nicht mehr mit berechnet.
Also ich hab eben festgestellt, dass man dann auch nicht soo viel mehr bezahlt und man hat es gemacht bekommen.
Sicherlich ist mein alter Astra mit 35 Euro für Ölwechsel inkl. Material günstiger, aber da ist die Technik mE überschaubarer und da kann ich viel selbst machen. Hab auch schon HA-Buchsen gemacht usw.
aber jetzt hab ich irgendwann auf Schrauben (außer bei alten Mopeds, die reanimiert werden müssen 😉) keine Lust mehr am Auto ... und über den Daumen ist es nicht viel teurer, es machen zu lassen. Also beim Markenhändler. Voraussetzung ist, dass er qualitativ dann auch bessere Arbeit abliefert, klar.
Und mal ehrlich, bei einem tollen Auto wie ein Astra Sports Tourer es ist (hätte ich auch genommen 🙂), da wäre es mMn auch schade, wenn er schon frühzeitig dann vielleicht doch nicht die optimale Wartung bekommt. Gerade weil er "neu" ist.
cheerio
Das problem was ich habe ist: es gibt in hamburg keine opel werkstatt die meinen ansprüchen gerecht wird. Meine foh hat bei meinem Corsa ( 1,0l 60ps bj 2005)6 anleufe gebraucht um eine gebrochene Nockenwelle zu finden. Naja ca 500 km nach den letzten öl wechsel bin ich in die werkstatt meines vertrauens gefahren und er hat das ölgtestet (keine ahnung wie) und er sachte mir das es auf jedenfall länger als 500 km drinn ist. In dem zusammen hang war das checkheft nicht gefürt aber die rechnung vom foh war der richtige km stand eingetragen. Die fertragswerkstätten tauschen auch nur aus und reparieren nicht mehr. Was den preis auch noch zusätzlich in die höhe treibt. Ich werde mir mal das kleingedruckte durch lesen.
Lg und vielen dank für eure antworten.
Ach, ein Leidensgenosse. Ja, Opelbetriebe in Hamburg und Umgebung sind schon eine Geschichte.
Ich hab meinen auf dem Lande gefunden, ist aber 50 km nördlich von Hamburg. Ich muss noch 10 km nach Norden zu ihm hin (selten eben). Wird Dir nicht helfen. Aber das ist noch ein richtiger kleiner Betrieb, der macht Opel und Chevrolet. Die Kette nebenan ... sage ich mal so: Keine guten Erfahrungen gemacht. Schon beim Service zuviel Öl, das falsche Öl, Kühler diagnostiziert für 1500 Euro und dann war es ein Thermoschalter für 80 Euro beim Kollegen; Zündschlüssel tauchte nicht mehr auf- neue Schließanlage musste rein usw.; deshalb bin ich da auch weg gewesen und hab nur noch beim Kleinen gekauft.
(Hätte ich dazu sagen sollen 😉)
cheerio
Habe gerade mit der werkstatt meines vertrauen gesprochen. Er meint das ich wie warzung bei ihm machen kann. Sobalt es aber um garantie sachen geht muss ich zum foh.
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Wenn Du Dir Deiner Sache so sicher bist, solltest Du DB sofort eine Unterlassungsklage zukommen lassen. Das Folgende ist Deiner Meinung nach ja illegal:
Was Du zitierst entstammt den Garantiebedingungen für Junge Sterne, ist demnach eine Gebrauchtfahrzeuggarantie.