Neuwagen hat eine Anhängerkupplung eingebaut
Moin,
ich habe meinen Neuwagen abgeholt und da wurde mir die Anhängerkupplung am Wagen vorgeführt. Aber ich habe keine bestellt..und folglich auch nicht bezahlt, der Kaufpreis wurde vor dem Übergabetermin überwiesen.
Wenn die jetzt kommen sollten und wollen das Geld dafür...muss ich zahlen nee..oder ???
Beste Antwort im Thema
Anhängerkupplungen mit ABE oder E-Zeichen brauchen nicht mehr eingetragen zu werden und andere gibt's zumindest für PKW nicht mehr zu kaufen.
35 Antworten
Kommt nicht so sehr drauf an, was man auf der Straße sieht. Es gibt eben sehr viele Fahrzeuge, die nur zu dem einen Zweck mit AHK ausgerüstet werden, damit einmal im Jahr in Urlaub Fahrräder mitzunehmen und im Rest des Jahres ungenutzt zu bleiben.
Früher hatten das einige auch mal schlicht als eine frühe Form der "Park Distance Control"😉
Zudem sind die Fahrzeuge in den letzten Jahrzehnten innen immer kleiner geworden, daher wurde der Transport des Fahrrades vom Kofferraum auf die AHK verlagert. Ebenso sind die Innenräume heute so "wertvoll", daß Kratzer vermieden werden sollen. Früher ging da noch mehr Metall auf Metall und es war nicht so wichtig...
Aber alles subjektiv...
TE sollte sich über das Goodie freuen und nichts weiter sagen.
Zitat:
@MugguBuggu2 schrieb am 28. Juli 2019 um 08:53:43 Uhr:
Ich habe einen Hyundai Tucson gekauft der beim Händler stand.
Meine schriftliche Anfrage was der Einbau einer AHK denn kostet wurde mit rd. 1.200 € beantwortet. Das war mir aber zu teuer deshalb habe ich denen mitgeteilt, dass ich den Wagen ohne die AHK haben will und auch den vorher vereinbarten Kaufpreis überwiesen - ohne die zusätzlichen 1.200 €. Am Mittwoch habe ich das Auto abgeholt und da wurde mir bei der Übergabe auch die AHK vorgeführt....die nicht bestellte....
Meine Frage war, wenn die jetzt kommen würden und sagen sie kriegen noch Geld für die AHK, dann muss ich das doch nicht bezahlen da nicht bestellt war....???
Ich gehe mal davon aus, dass "Schriftverkehr" per Mail gemeint ist. Da müsste man jetzt mal mitlesen was da genau besprochen wurde und wie der Händler die Anfrage zur AHK bzw. "Absage" verstanden hat.
Zumindest gibt es wohl keinen offiziellen (unterschriebenen) Auftrag zur Nachrüstung; dann müsste man auch nix zahlen.
Durch @neunelfcarrera habe ich die Anfrage des TE nun zum dritten
Mal gelesen (auch in der dritten Version der Anfrage).
Dadurch ändert sich für mich Vieles:
Gekauft wurde ein HYUNDAI - TUCSON der als Ausstellungsstück beim
Händler stand. Dieses Auto wurde gekauft wie es dort stand, mit Anhänge-
Kupplung!!! Somit ist diese Kupplung im Preis includiert.
Damit ist die Anfrage des TE ,GEGENSTANDSLOS.......weil nicht relevant.
Kompliziert machte es der TE durch "kleckerweiser" Mitteilung der Umstände.
Der TE kann also mit seiner Kupplung (Ohne Aufpreis) glücklich werden.
Ach,wenn die Leute doch Ihre Anfragen voll umfänglich einstellen würden......
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@Raver2014 also so habe ich das nicht gelesen aus seinen 3 Beiträgen hier! Ich entnehme, dass er einen LAGERWAGEN vor Ort weiter entfernt bestellt hat und ANGEFRAGT hat was die AHK kostet... ich lese bisher nicht, dass die AHK beim Lagerwagen schon dran war... ihm ist sie nur bei Übergabe/ Einweisung aufgefallen...
ich lese nix anderes aus den Änderungen heraus!? oder doch?
Hallo@neunelfcarrera ,
Du hast schon recht, das Ganze kann man so oder so sehen.
Du hast gesehen, Auto von weiter weg? das habe ich wieder
nicht gesehen. Es wird also allerseits mit viel Vermutung
gedacht. Ich ändere meinen Kommentar dahin gehend,
Schlußendlich ist nur Alles zutreffend, was der TE beim
Händler unterschrieben hat.(Das wissen wir leider Alle nicht)
Da sollte der TE mal reinschauen, dann weiß Er genau,
was Vertragsinhalt ist. Zur Not kann Er ja fragen...........