Neuwagen gekauft mit Zulassungsservice. Nummernschild gefällt mir nicht.
Guten Abend, ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum.
Es geht um folgendes: Hab einen Neuwagen gekauft und direkt den Zulassungsservice mit gebucht. Habe denen explizit gesagt das ich ein Zufallsnummerschild möchte und auf keinen Fall meine Initialen auf dem Nummernschild haben möchte. Jetzt ist das Auto da und es hat meine Anfangsbuchstaben als Nummernschild. Hab beim Händler angerufen und er meinte das es angeblich Zufall von der Zulassungsstelle war..... Ja na klar.
Jetzt ist die Frage was ich für Optionen habe. Bitte fragt mich nicht warum ich meine Initialen nicht auf dem Schild haben möchte. Ich möchte es einfach nicht.
Wenn ich jetzt ein neues Nummernschild auf meinen Namen beantrage wird doch automatisch auch ein Eintrag in der zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 gemacht und der Neuwagen hat direkt 2 Halter was den Wert des Autos direkt mal um ein paar tausend Euro mindert.
Jemand eine Idee was ich machen kann?
82 Antworten
So ein Problem kann man aber nur in einem Zulassungsbezirk mit gefühlten 3 Autos haben und jeder kennt jeden?
Und da wird man den Te und sein neues Auto sowieso schnell zuordnen können ...
Aber evtl. fehlt mir dazu auch nur die Vorstellungskraft, wohne im B - Bereich, da wär es völlig egal wie die Inititalen wären, damit kann sowieso keiner was anfangen, bei gefühlten 1,5 Millionen Kennzeichen ..😁😁
Ich hab auf allen meinen Fahrzeugen Z ... Da durfte ich mir letztes Jahr auch doofe Sprüche anhören 😁
Zitat:
@FocusMk2 schrieb am 22. März 2023 um 05:34:54 Uhr:
Da das mit dem Kennzeichen ja in Verbindung mit dem Fahrzeugkauf steht: Ich würde dem Händler das Fahrzeug auf den Hof stellen und den Mangel reklamieren. Wenn der Händler es mit maximal 3 Versuchen nicht schafft, das Kennzeichen zu korrigieren, würde ich das Fahrzeug zurückgeben.
Kannst du den Mangel nennen? Er wollte irgendein Kennzeichen,er hat es bekommen. Ob wirklich Zufall oder Absicht, wobei es unwahrscheinlich ist da mit extra Kosten verbunden. "Gefällt mir nicht" ist kein Mangel! Das hätte er vertraglich festhalten müssen.
Man kann aber jeder Tag sein Auto ab und anmelden mit anderen Kennzeichen. Solange bis dir das Geld ausgeht oder der Schildermacher keine Schilder hat. Das Halter bleibt gleich und damit ändert sich die Zahl der Besitzer nicht.
Nur damit dann alle mal ganz genau wissen wie das weiter läuft:
Weitere Beiträge,
die nichts zum Thema beitragen,
die die Frage verunglimpfen,
die auschliesslich der Selbstdarstellung dienen,
die sonstwie Belustigung aller hervorrufen sollen,
werden ab sofort mit der persöhnlichen Fürsorge der Moderation belohnt.
Ich habe keinerlei Lust ständig auf die Regeln die oben in diesem Forum angepinnt sind hinzuweisen und keiner liest sie.
Hier ist die Fahnenstange jedenfals zu Ende.
Und denkt immer daran, hier ist nicht nur ein Thread der der Moderation in den Augen und den Fingern weh tut............
Moorteufelchen
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Ich hatte ein ähnliches Problem, ich habe ein Kennzeichen das ich nun schon Jahre von Fahrzeug zu Fahrzeug mitnehmen. Ich musste dazu auch ein Fahrzeug umkennzeichnen, also geht man folgendermaßen vor:
Wunschkennzeichen reservieren und sich die Schilder besorgen
Termin in der Zulassungsstelle vereinbaren mit den benötigten Unterlagen sowie den alten Schildern
Gebühren bezahlen und danach die neuen Schilder am Fahrzeug anbringen
Sollte mit dem Händler vorher nicht explizit vereinbart sein, dass die Initialen nicht auf dem Kennzeichen erscheinen sollen, so kann man dem Händler keinen Vorwurf machen.
Hier gab es mal die Beschwerde eines Nachbarn, der es nicht verknusen konnte, das auf dem Fahrzeug der neu zugezogenen ??-IS 38 stand
Dem Halter des Fahrzeugs war es nicht negativ aufgestoßen, es war auch kein Wunsch sondern kam als nächstes von der Stange.
Der Nachbar war der Meinung,das man das extra vergeben hatte,das es sich um syrische Flüchtlinge handelte. Dem war nicht.
Der Nachbar hat den Syrer dann so verrückt gemacht..dass dieser auf seine Kosten eine Umkennzeichnung vornahm.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. März 2023 um 13:13:55 Uhr:
Zitat:
@Maxi245 schrieb am 22. März 2023 um 11:28:25 Uhr:
AH ist aber ZU RECHT nicht zulässig, genauso wie SS oder KZ.AH ist in manchen Landkreisen zulässig. HJ, KZ, NS, SA, SS und IS sind meistens nicht mehr möglich.
Zur Ergänzung:
Verboten
Die Seite auf die du verweist ist nicht zu finden.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 23. März 2023 um 12:16:07 Uhr:
Die Seite auf die du verweist ist nicht zu finden.
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