Neuwagen bestellt, jetzt kann er so nicht geliefert werden
Hallo Community,
wie schon betitelt habe ich einen Astra Sports Tourer Sport bestellt. Vor einer Woche habe ich dann die Auftragsbestätigung erhalten und damit fing das Desaster auch an. Mir ist direkt aufgefallen das Ausstattungsmerkmale fehlten. Am Tag der Bestellung habe ich das Auto mit dem FOH noch einmal durchkonfiguriert und es bestand zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit das OPC-3 Speichen-Sportlenkrad zu bestellen und in dem Design-Paket waren die 19 Zöller in Titanfarbe direkt dabei. Auf der Auftragsbestätigung fehlten diese Details, also habe ich mit dem FOH telefoniert und er meinte erst zu mir das ich mir keine Sorgen machen brauche und das der Wagen so geliefert wird wie er auch bestellt wurde. Jetzt heißt es von Seiten von Opel das der Wagen so nicht geliefert wird, für die Felgen soll ich jetzt 600€ Aufpreis zahlen, wenn ich diese haben möchte und das OPC-Lenkrad wäre für dieses Fahrzeug nicht bestellbar, obwohl laut Konfigurator dieses immer noch möglich ist. Finde es von Seiten von Opel schon eine Frechheit jetzt einfach zu behaupten es wäre ein Fehler im Konfigurator und damit fertig. Der Kunde kann ja nicht wissen das die angebotenen Pakete nicht stimmen und zu mal habe ich meinem Autohändler jetzt gesagt das ich das Fahrzeug so nicht nehmen werde. Laut Aussage des FOH wäre das Auto bereits kurz vor der Produktion und er könnte nicht mehr viel machen. Wie genau ist denn die Rechtslage, kann ich darauf bestehen das die Austattungsmerkmale wie vertraglich festgesetzt sind drin sind oder muss ich einfach damit leben??
Würde mich über Antworten von Euch freuen und bedanke mich jetzt schon einmal für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
CYberJocke
Beste Antwort im Thema
Schau dir mal die Neuwagen-Verkaufsbedingungen an, die du mit Unterschrift der Bestellung akzeptiert hast.
Das steht bei den meisten Autohäusern in etwa folgendes drin:
Zitat:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Sprich, wenn das drin steht, wirst du aus dem fehlenden OPC Lenkrad wohl keine Ansprüche ableiten können.
Bei den Felgen solltest du dich mit einem Anwalt beraten, der sich im Vertragsrecht auskennt. Durch die Änderungen zum unterschriebenen Auftrag ist die Auftragsbestätigung ganz offensichtlich nicht als Annahme des ursprünglichen Angebotes zu verstehen, sondern als neues Vertragsangebot (Gegenangebot) zu geänderten Bedingungen. Das würde ich ohne Rücksprache mit einem Anwalt so nicht akzeptieren. Durch das "Gegenangebot" ist aber eigentlich auch der ursprüngliche Vertrag nicht zustande gekommen...
Etwas anderes wäre es, wenn die Auftragsbestätigung mit dem unterschriebenen Auftrag identisch wäre. Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Händler muss zum vereinbarten Preis liefern und den Aufpreis für die Felgen selber tragen. Bezüglich des OPC-Lenkrads, würde er mit einer o.g. Klausel in seinen Neuwagen Verkaufsbedingungen wohl zu deinem Lasten rauskommen.
Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern meine schnöde Sicht der Situation. Deshalb: Fachlich versierten Anwalt fragen!
Auf jeden Fall würde ich der "Auftragsbestätigung" schriftlich widersprechen, denn sonst gibt es beim Händler plötzlich Zeugen, die genau gehört haben, dass du damit einverstanden warst...
EDIT
Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dir und der Adam Opel AG, sondern ausschließlich mit deinem Händler. Egal, was Opel auf der Website und im Konfigurator falsch macht, kannst du dich nicht darauf berufen, sondern ausschließlich auf das, was du mit deinem Händler vertraglich vereinbarst.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CyberJocke
habe heute vom FOH erfahren das er von Seiten von Opel noch nichts gehört hat, aber das der Wagen bereits einen Produktionsplatz hätte und jetzt keine Änderungen mehr gemacht werden könnte!
Das Auto ist nun wohl in die Produktion eingeplant und zwar in der Konfiguration, die dir in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wurde.
Die kann man in der Tat nicht mehr ändern. Die einzige Möglichkeit ist es den Auftrag komplett zu stornieren und später wieder neu einzustellen. Dann beginnt die Lieferzeit aber von neuem. Das geht aber auch nicht unbegrenzt lange.
Wenn du jetzt nicht schriftlich erklärst, dass du mit dem Auto in der Konfiguration der Auftragsbestätigung nicht einverstanden bist, dann wünsche ich dir viel Spass beim Streiten, wenn das Auto auf dem Hof steht.
Dann kommt der Händler mit Zeugen, dass du dem geänderten Angebot zugestimmt hast und du wirst dich wundern, wie "unnett" das plötzlich wird.
Oder die fangen mit so einem Blödsinn, wie "konkludentem Schweigen" an und nur ein Richter kann ihnen den Zahn ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Dann kommt der Händler mit Zeugen, dass du dem geänderten Angebot zugestimmt hast und du wirst dich wundern, wie "unnett" das plötzlich wird.Zitat:
Original geschrieben von CyberJocke
habe heute vom FOH erfahren das er von Seiten von Opel noch nichts gehört hat, aber das der Wagen bereits einen Produktionsplatz hätte und jetzt keine Änderungen mehr gemacht werden könnte!
Oder die fangen mit so einem Blödsinn, wie "konkludentem Schweigen" an und nur ein Richter kann ihnen den Zahn ziehen.
Will wohl heißen dass der TE der Auftragsbestätigung, worin die geänderte Konfiguration ja zu ersehen ist, stillschweigend zustimmt, weil er ihr nicht (schriftlich!) widersprochen hat. Ein Telefonat mit einer Beschwerde oder Nachfrage hilft hier wohl wenig.
Nur schriftlicher Widerspruch ist auch ein (wasserdichter) Widerspruch, meine Meinung...
Wird wohl darauf hinauslaufen, dass der TE das in der Auftragsbestätigung konfigurierte KFZ abnehmen muss 🙁
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Wird wohl darauf hinauslaufen, dass der TE das in der Auftragsbestätigung konfigurierte KFZ abnehmen muss 🙁
glaub ich nicht, er darf sich nur nicht verarschen lassen und muss jetzt Druck machen und nicht wenn
die Karre auf dem Hof steht.
Anwalt würde ich außen vor lassen, Druck kann man auch so machen.
Sag dem FOH erst mal, das wenn er die jetzt nicht schriflich die Felgen zusagt, du den Kaufvertrag erst gar nicht zustande kommen lässt. Ich glaub sowas nennt man juristisch verschiebende Bedingungen.
Gruß
Thorsten
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Das Auto ist nun wohl in die Produktion eingeplant und zwar in der Konfiguration, die dir in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wurde.Zitat:
Original geschrieben von CyberJocke
habe heute vom FOH erfahren das er von Seiten von Opel noch nichts gehört hat, aber das der Wagen bereits einen Produktionsplatz hätte und jetzt keine Änderungen mehr gemacht werden könnte!
Die kann man in der Tat nicht mehr ändern. Die einzige Möglichkeit ist es den Auftrag komplett zu stornieren und später wieder neu einzustellen. Dann beginnt die Lieferzeit aber von neuem. Das geht aber auch nicht unbegrenzt lange.
Wenn du jetzt nicht schriftlich erklärst, dass du mit dem Auto in der Konfiguration der Auftragsbestätigung nicht einverstanden bist, dann wünsche ich dir viel Spass beim Streiten, wenn das Auto auf dem Hof steht.
Dann kommt der Händler mit Zeugen, dass du dem geänderten Angebot zugestimmt hast und du wirst dich wundern, wie "unnett" das plötzlich wird.
Oder die fangen mit so einem Blödsinn, wie "konkludentem Schweigen" an und nur ein Richter kann ihnen den Zahn ziehen.
..... genau das meinte ich mit handeln!
LG
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Wie war den die Ausstattung laut Preisliste zum Zeitpunkt deiner Bestellung, denn dem Konfusiator ist nicht zu trauen!
Habt ihr eigentlich schon mal was von "Angebot und Annahme" im BGB etwas gehört?
Die Auftragsbestätigung ist ein -wenn auch geändertes- Angebot. Und nach meiner Auffassung kommt ein Vertrag dann rechtsgültig zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. Und genau das hat TE getan, da er nicht schriftlich Widerspruch eingelegt hat (s.o., konkludente Angebotsannahme...)
Beispiel:
An der Ware X klebt ein Preisschild 1,00EUR(=Angebot, Preis an der Ware ist NICHT rechsverbindlich!!!). Der Kunde will es kaufen doch an der Kasse wird ein Preis von 1,50EUR ausgegeben (=geändertes Angebot). Der Kunde kann das Angebot durch Annahme akzeptieren, oder es eben lassen. Die falsche Preisauszeichnung ist dann zwar irreführend und unlauterer Wettbewerb, die Ware muss aber keinesfalls zum Preis von 1EUR herausgegeben werden, dies ist ein allgegenwärtiger Irrtum! Hier ist allerdings keine schriftliche Bestätigung vonnöten😰
Meine Rechtsauffassung😉
EDIT: Hier was Interessantes dazu (KLICK)
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Habt ihr eigentlich schon mal was von "Angebot und Annahme" im BGB etwas gehört?
Die Auftragsbestätigung ist ein -wenn auch geändertes- Angebot. Und nach meiner Auffassung kommt ein Vertrag dann rechtsgültig zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. Und genau das hat TE getan, da er nicht schriftlich Widerspruch eingelegt hat (s.o., konkludente Angebotsannahme...)
Das ist eine Tatasache, denn die erste und zweite Willenserklärung sind deckungsgleich, wo kein Widerspruch ist, ist die Angebotsannahme gültig.
Ähnlich verhält es sich bei einem Abo einer Zeitschrift, wer nicht widerspricht (nach dem Probeabo) oder kündigt bekommt das Produkt weiterhin, sog. stillschweigendes Einvernehmen oder auch Einvernehmen durch nichthandeln.
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Habt ihr eigentlich schon mal was von "Angebot und Annahme" im BGB etwas gehört?
wer schreibt denn was anderes?
netvoyager und ich sind der Meinung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, da ein abgeänderte Bestätigung gesendet wurde.
Da diese Bestätigung "erst" eine Woche vorliegt, soll er widersprechen.
Damit baut Opel dann gerade ein Auto ohne zugrunde liegenden Vertrag.
Für mich ist klar wer hier Druck hat.
Gruß
Thorsten
Genau dem Auftrag sofort widersprechen und dies nicht auf die lange Bank schieben sondern sofort handeln. Sonst ist es zu spät und das Fahrzeug muss abgenommen werden.
Oder dem FOH eine kurze Frist geben bzgl. der Felgen nachzubessern mit der Androhung dem Auftrag ansonsten zu widersprechen. Vielleicht übernimmt er ja dann die Kosten, eine Aussage dazu hast Du ja scheinbar noch nicht
Ich habe auch den Astra ST mit dem OPC-Lenkrad bestellen wollen. Mein FOH rief mich dann an und sagte mir das die Bestellung von Opel mit dem Lenkrad zurzeit nicht angenommen werden kann, da zurzeit nicht lieferbar. Ich hat mir die Wahl gelassen:
- sofort mit dem normalen Lenkrad bestellen
- Bestellung auf Eis legen bis OPC-Lenkrad wieder leferbar.
Meine Bestellung liegt also auf Eis und ich warte bis das Lenkrad wieder lieferbar ist.
Bei den Felgen wirst du die 600 € wohl zahlen müssen. Ist gibt eine Preisliste als pdf. zum download, da stehen die richtigen Preise drin. Der Konfigurator von Opel ist leider sehr schlampig mit Fehlern behaftet.
Moin Zusammen,
hatte die letzten beiden Tage viel zu tun daher konnte ich nicht antworten. Der Preis des Konfigurators wies die gleiche Summe aus, wie des FOH. Ich habe dem Verkäufer bereits kurz nach dem das Desaster begann, schriftlich mitgeteilt, dass der Wagen so nicht abgenommen wird und das ich auf die Ausstattungsmerkmale laut Leasingvertrag bestehe. Der FOH hat sich vor 2 Tagen kurz telefonisch gemeldet um mir mitzuteilen das er immer noch keine Antwort von Seiten des Opelwerks bekommen hat, aber das er sich akribisch darum bemühen würde das auf jeden Fall das OPC-Lenkrad installiert werden würde. Finde es nur interessant wie verschieden die Aussagen des jeweiligen Opelhändlers bezüglich Ausstattungsmerkmale sind, laut des FOH von fujimab ist das OPC-Lenkrad aktuell nicht lieferbar und daher nicht bestellbar. Laut Aussage meines Händlers bzw. seiner Dispo ist das Lenkrad für den ST garnicht bestellbar. Werde mal spaßeshalber bei Opel anrufen und mich mit dem Ersatzteilservice verbinden lassen, habe ja die originale Teilenummer und werde mal die Lieferbarkeit anfragen. Ansonsten soll der FOH das Lenkrad bestellen und nachträglich installieren lassen.
Zitat:
Original geschrieben von CyberJocke
Werde mal spaßeshalber bei Opel anrufen und mich mit dem Ersatzteilservice verbinden lassen, habe ja die originale Teilenummer und werde mal die Lieferbarkeit anfragen. Ansonsten soll der FOH das Lenkrad bestellen und nachträglich installieren lassen.
Die Verfügbarkeit als Ersatzteil hat überhaupt nichts mit der Lieferfähigkeit in der Produktion zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche logistische Prozesse, mit unterschiedlichen Nummernkreisen. Nur in Ausnahmefällen wird hier quer zugegriffen, aber meist nur dann, wenn ein extrem wichtiges Ersatzteil nicht verfügbar ist und man es aus der Produktion holen könnte. Dazu muss aber schon eine hohe Stufe der Eskalation erreicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Habt ihr eigentlich schon mal was von "Angebot und Annahme" im BGB etwas gehört?
Die Auftragsbestätigung ist ein -wenn auch geändertes- Angebot. Und nach meiner Auffassung kommt ein Vertrag dann rechtsgültig zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. Und genau das hat TE getan, da er nicht schriftlich Widerspruch eingelegt hat (s.o., konkludente Angebotsannahme...)
Beispiel:
An der Ware X klebt ein Preisschild 1,00EUR(=Angebot, Preis an der Ware ist NICHT rechsverbindlich!!!). Der Kunde will es kaufen doch an der Kasse wird ein Preis von 1,50EUR ausgegeben (=geändertes Angebot). Der Kunde kann das Angebot durch Annahme akzeptieren, oder es eben lassen. Die falsche Preisauszeichnung ist dann zwar irreführend und unlauterer Wettbewerb, die Ware muss aber keinesfalls zum Preis von 1EUR herausgegeben werden, dies ist ein allgegenwärtiger Irrtum! Hier ist allerdings keine schriftliche Bestätigung vonnöten😰
Meine Rechtsauffassung😉EDIT: Hier was Interessantes dazu (KLICK)
Ich sehe das anders, denn immerhin hat der TE sobald er von den Änderungen wissen konnte seinen Widerspruch eingelegt.
Ansonsten ließe sich das Problem aber auch lösen.
Die Felgen sind garantiert bestellbar und auch ein OPC Line-Lenkrad ist garantiert bestellbar, denn schließlich verpflichten sich alle Lieferanten für wenigstens 12 Jahre Ersatzteile liefern zu können.
Sollte es in diesen Fällen ausnahmsweise anders sein, soll der Händler doch einfach ein Lenkrad vom OPC besorgen (Irmscher-Lenkräder, die m.E. auch sehr gut sind, gibts ja leider net mehr) und damit sollte der Kunde zufriedengestellt sein.