Neuwagen bestellt, 3 Monate altes Auto bekommen

Hallo zusammen,

Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.

Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?

Vereinbarter Kaufpreis war 28.700€ (1.6 T-GDI Benziner mit 177 PS, Doppelkupplungsgetriebe, Navigation, Rückfahrkamera, Panoramadach, Sitzheizung, Lichtsensor und 18-Zoll-Felgen).

Ich strebe eine Minderung des Kaufpreises an. Welche Höhe haltet Ihr für realistisch und wie gehe ich am besten vor?

Besten Dank im Voraus
Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:



Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.

Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.

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Bevor betrügerische Absichten unterstellt werden, einfach mal in den AGB des Importeuers nachschauen.
Dort wird sich in etwa folgender Wortlaut finden:
Sofern nicht explizit in der Fahrzeugbeschreibung anders vermerkt ("Neuwagen ohne Tageszulassung"😉 verfügen Reimport-Neuwagen in der Regel über eine sog. Tages- oder Kurzzulassung. Neuwagen können, bedingt durch Überführungsfahrten, einen km-Stand von bis zu 150 km aufweisen.
Mein Auto ist ebenfalls ein EU-Wagen. Habe damals extra einen Händler gesucht, bei dem es vorab keine Zulassung im Ausland gibt...

Denke auch, dass der TE zuerst mal überprüfen sollte mit wem genau (Händler, Vermittler, ausl. Händler) er welchen Vertrag (Kauf- oder Vermittlungsvertrag) geschlossen hat und was in diesem Vertrag, bzw. in diesen Verträgen, genau drinsteht.

Wahrscheinlich über mein auto.de bestellt. Neuwagen bestellt und Vorführwagen bekommen, Kilometer zurück gedreht. Normal da.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 16. Januar 2019 um 15:39:07 Uhr:


Wahrscheinlich über mein auto.de bestellt. Neuwagen bestellt und Vorführwagen bekommen, Kilometer zurück gedreht. Normal da.

auto.de oder meinauto.de???

sehr mehrdeutig - oder gewollt???

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Te hat berichtet, dass nach Aussage des Verkäufers Auto nicht geliefert werden konnte, weil Spediteur die Bestellung nicht erhalten hat.

Spediteur ist nur zuständig für Transport des Fahrzeuges. Wenn dieser keinen Transportauftrag erhalten hat, dann muss das Fahrzeug noch bei dem ausländischen Geschäftspartner vorhanden und lieferbar sein.

Die Gründe für die Nichtlieferung des zunächst bestellten Fahrzeuges sind sicherlich anderer Natur.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. Januar 2019 um 16:36:48 Uhr:


Te hat berichtet, dass nach Aussage des Verkäufers Auto nicht geliefert werden konnte, weil Spediteur die Bestellung nicht erhalten hat.

Spediteur ist nur zuständig für Transport des Fahrzeuges. Wenn dieser keinen Transportauftrag erhalten hat, dann muss das Fahrzeug noch bei dem ausländischen Geschäftspartner vorhanden und lieferbar sein.

Die Gründe für die Nichtlieferung des zunächst bestellten Fahrzeuges sind sicherlich anderer Natur.

O.

Aber auf all das kommt es hier doch gar nicht an. Der TE schrieb doch, dass der Händler ihn angerufen hat und gesagt hat dass der Wagen (warum auch immer) nicht lieferbar ist. Dann hat er dem TE angeboten stattdessen den Wagen zu kaufen, der bei ihm rumsteht. Dem hat der TE ausdrücklich zugestimmt.

Entscheidend ist dann doch nur was bezüglich DIESES NEUEN Fahrzeugs vereinbart wurde (Neufahrzeug oder Tageszulassung). Auf die ursprüngliche Bestellung abzustellen ist doch müßig. Wenn das Gespräch zum neuen Fahrzeug nur mündlich stattgefunden hat, dann steht da Aussage gegen Aussage...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. Januar 2019 um 17:17:23 Uhr:


...
Entscheidend ist dann doch nur was bezüglich DIESES NEUEN Fahrzeugs vereinbart wurde (Neufahrzeug oder Tageszulassung). ...

wenn man zu dem Thema mal ein wenig googelt, wird man feststellen, dass sich die Rechtsprechung offenbar noch nicht mal einig darüber ist ob das eine (Neufahrzeug) das andere (Tageszulassung) wirklich kategorisch ausschließt.

Und wenn dann im Kleingedruckten des Vertrags noch was von "mögl. Zulassung im Ausland" o.ä. steht, ist der Has' sowieso über die Höh'.

Wir haben mit dem Händler gesprochen. Geeinigt haben wir uns auf die erste Inspektion gratis sowie ein Satz Ganzjahresreifen.
Laut meinem Anwalt wäre wohl mehr dringewesen (dies aber u.U. über einen langen Prozessweg).

Das war jetzt das vierte Auto was im Familienkreis im letzten Jahr dort gekauft wurde und bisher war immer alles 100 Prozent in Ordnung. Von daher unterstelle ich auch keine böswillige Absicht.

Ende gut, alles gut

Vielen Dank für eure Kommentare

Gruß Christian

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:45:53 Uhr:


Wir haben mit dem Händler gesprochen. Geeinigt haben wir uns auf die erste Inspektion gratis sowie ein Satz Ganzjahresreifen.
Laut meinem Anwalt wäre wohl mehr dringewesen (dies aber u.U. über einen langen Prozessweg).

Das war jetzt das vierte Auto was im Familienkreis im letzten Jahr dort gekauft wurde und bisher war immer alles 100 Prozent in Ordnung. Von daher unterstelle ich auch keine böswillige Absicht.

Ende gut, alles gut

Vielen Dank für eure Kommentare

Gruß Christian

Christian,

der von mir in Fettdruck hervorgehobene Satz hätte von Dir besser in deinem Eröffnungsbeitrag erwähnt werden sollen.
Hätte den Diskussionsverlauf sicher teilweise in eine andere Richtung gelenkt, zumindest die Rufe nach "Betrug" wären wohl ausgeblieben.

Ist aber prima, das Du dich ganz pragmatisch mit dem Händler geeinigt hast.
Wünsche Dir noch viel Freude an dem Wagen. Neu ist er ja dennoch, fast jedenfalls 🙂

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:45:53 Uhr:


Wir haben mit dem Händler gesprochen. Geeinigt haben wir uns auf die erste Inspektion gratis sowie ein Satz Ganzjahresreifen. Laut meinem Anwalt wäre wohl mehr dringewesen (dies aber u.U. über einen langen Prozessweg).

Das war jetzt das vierte Auto was im Familienkreis im letzten Jahr dort gekauft wurde und bisher war immer alles 100 Prozent in Ordnung. Von daher unterstelle ich auch keine böswillige Absicht.

Ende gut, alles gut

Vielen Dank für eure Kommentare

Gruß Christian

Finde eine Einigung generell auch besser als einen ungewissen Rechtstreit.

Erste Inspektion wird aber wohl sowieso nicht die Welt kosten, und bei den Reifen (eigentl. sollten es eher Räder sein) solltest du aber vorher genau festlegen welche es sind, sonst geht es dir wie den Autokäufern in diesem Thread.

https://www.motor-talk.de/.../...oeser-reifenmarke-radar-t6529639.html

Btw, was willst du mit GJR? Du hast doch mit Sicherheit Saisonreifen drauf, jetzt mal ganz egal ob WR oder SR.

Vielleicht tauscht der TE die vorhandenen Saisonreifen gegen beim Händler vorhandene GJR (auf einem anderen identischen Wagen) auf gleichwertigen Felgen? Habe ich (beim Kaufgespräch) auch gemacht, war für beide eine Win/Win-Situation und ich habe 500,- Nachlass erhalten

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. Januar 2019 um 17:17:23 Uhr:


Aber auf all das kommt es hier doch gar nicht an. Der TE schrieb doch, dass der Händler ihn angerufen hat und gesagt hat dass der Wagen (warum auch immer) nicht lieferbar ist. Dann hat er dem TE angeboten stattdessen den Wagen zu kaufen, der bei ihm rumsteht. Dem hat der TE ausdrücklich zugestimmt.

Entscheidend ist dann doch nur was bezüglich DIESES NEUEN Fahrzeugs vereinbart wurde (Neufahrzeug oder Tageszulassung). Auf die ursprüngliche Bestellung abzustellen ist doch müßig. Wenn das Gespräch zum neuen Fahrzeug nur mündlich stattgefunden hat, dann steht da Aussage gegen Aussage...

Es ist ausser Zweifel, dass mit der Zustimmung des Te zum Kaufvertrag über das 2. Fahrzeug keine Ansprüche mehr hinsichtlich des 1. abgeschlossenen Kaufvertrages gestellt werden können.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Händler offensichtlich mit falschen Karten gespielt und die Leichtgläubigkeit des Te für seine Zwecke ausgenutzt hat. Ist ja nicht unüblich in dieser Branche.

O.

Dein Auto ist schlichtweg kein neufahrzeug mehr. Er war schon einmal angemeldet. Also ist es defakto eine Tageszulassung oder eben ein Vorführer oder etwas ähnliches. Wenn schonmal ein Nr. Schiuld drauf war ist es KEIN Neuwagen mehr, egal wieviele km gelaufen sind. 0,000 km hat kein Auto was man beim Händler abholt.

bestellt habt ihr ein fahrzeug was nach euren Wünschen gefertigt wurde, dann ab aufs Schiff und (mehr oder weniger) direkt zum Händler. Bekommen habt Ihr ein Auto was nicht nur irgendwo auf nem Hof stand sondern sogar schonmal, von wem auch immer, angemeldet war und jemand ist damit mehrmals gefahren. Defakto ein Gebrauchtwagen.
der Händler hat Seinen Vertragsteil, nämlich die Lieferung eines NEUfahrzeuges, nicht erfüllt, also kannst Du vom vertrag zurücktreten oder zumindest den Preis stark mindern. Du weißt ja nicht was auf diesen 120 km mit dem Auto angestellt wurde.

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:45:53 Uhr:


Wir haben mit dem Händler gesprochen. Geeinigt haben wir uns auf die erste Inspektion gratis sowie ein Satz Ganzjahresreifen.
Laut meinem Anwalt wäre wohl mehr dringewesen (dies aber u.U. über einen langen Prozessweg).

Das war jetzt das vierte Auto was im Familienkreis im letzten Jahr dort gekauft wurde und bisher war immer alles 100 Prozent in Ordnung. Von daher unterstelle ich auch keine böswillige Absicht.

Ende gut, alles gut

Vielen Dank für eure Kommentare

Gruß Christian

Kurz gesagr, du hast dich das zweite Mal verarsc..... lassen 😉

Hauptsache für Dich pssst es 🙂

Beste Grüsse und viel Spass mit dem Wagen.

Viel bösartiger finde ich jetzt die verbummelte Euro 6d, die man nun nicht bekommen hat.

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