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Neuwagen bestellt, 3 Monate altes Auto bekommen

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 19:24

Hallo zusammen,

Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.

Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?

Vereinbarter Kaufpreis war 28.700€ (1.6 T-GDI Benziner mit 177 PS, Doppelkupplungsgetriebe, Navigation, Rückfahrkamera, Panoramadach, Sitzheizung, Lichtsensor und 18-Zoll-Felgen).

Ich strebe eine Minderung des Kaufpreises an. Welche Höhe haltet Ihr für realistisch und wie gehe ich am besten vor?

Besten Dank im Voraus

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:

 

Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.

Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.

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Und im Kaufvertrag steht auch Neufahrzeug?

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 19:39

Wir haben eine verbindliche Bestellung für ein Neufahrzeug abgegeben.

In dieser Bestellung wurden die Serien- sowie Sonderausstattung detailliert aufgeführt.

Mit der Übernahme heute hat meine Frau lediglich eine Rechnung erhalten.

Auf der Rechnung steht EZ 11.10.2018 (stimmt), km-Stand 90 (stimmt nicht) und nächste HU 10/2022 (???)

Zitat:

@Christian74 schrieb am 15. Januar 2019 um 20:24:03 Uhr:

Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.

Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?

Ihr habt das Fahrzeug übernommen, obwohl es nicht der Bestellung entspricht? :confused:

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 19:46

Tja, da ich beruflich unterwegs bin hat meine Frau diese Aufgabe übernommen...........

Und anscheinend nicht genau nachgeguckt

N'amd,

schwer zu sagen, also 120km würd ich wenig finden, wenn's ein Vorführer wäre.

Was den Preisnachlass betrifft, mussu mit Dir selbst im Reinen sein, also, was wäre für Dich ok, mit wieviel kannst Du leben?

Oder gib die Konfiguration deines Wagens bei mobile ein, als Tageszulassung und schau was die Kosten.

Gruß jaro

Neuwagen einfordern und bis dahin mit einem Leihwagen vom Händler fahren. Im Grunde ist es Betrug!

Er schreibt,er wäre mit einem Preisnachlass einverstanden. Klar steht Betrug im Raum, aber man kann sich ev. auch vernünftig einigen und wenn ein paar Scheine das Konto besuchen ist dem TE best. besser geholfen.

Reden wir eventuell von einem EU-Fahrzeug?

Gibt es dort nicht häufiger die Thematik (nur aus Erinnerung, bin dort fachlich nicht fit), dass die Wagen kurzzeitig im Ausland zugelassen werden, bevor sie nach Deutschland ausgeliefert werden? Sind die 120 km dann ggf. Die Überführung nach Deutschland?

Ich würde zuerst mal Wort für Wort Eure Bestellung, die Bestellbestätigung und die AGB, die Ihr mit Bestellung akzeptiert habt durchgehen.....

Es ist schwer vorstellbar, dass Ihr einen Neuwagen bestellt habt und der Händler den „einfach“ so (zufälligerweise fast exakt) 3 Monate auf dem Hof stehen lässt..... wer war der Ersthalter?

Zitat:

@jaro66 schrieb am 15. Januar 2019 um 20:48:55 Uhr:

N'amd,

schwer zu sagen, also 120km würd ich wenig finden, wenn's ein Vorführer wäre.

Was den Preisnachlass betrifft, mussu mit Dir selbst im Reinen sein, also, was wäre für Dich ok, mit wieviel kannst Du leben?

Oder gib die Konfiguration deines Wagens bei mobile ein, als Tageszulassung und schau was die Kosten.

Gruß jaro

Garantie läuft!

Nicht mehr 1. Hd im Brief!

Ziemlich ungewöhnlich eine Kundenbestellung anzumelden!

Naja, ist aber kein Beinbruch. Eine angemesse Entschädigung und Spass mit dem Wagen ist doch entspannter als mit dem Holzhammer um sich schlagen.

Ich würde es auch wie der TE machen. Sachlich aber mit Nachdruck verhandeln und wenn alles rund ist sich freuen.

...wenn's sich als Re-Import entpuppt, wäre natürlich ein anderer Gesichtspunkt...

1. Ansatzpunkt für mich wäre, wenn ich ausdrücklich schriftlich ein NEUfahrzeug ohne irgendwelche Einschränkungen (z.B. Lieferung über ausländischen Händler, sog. EU-Importfahrzeug) bestellt habe, durch Nachschau im Fahrzeugbrief (FzB Teil II) nachzuschauen, ob da bereits ein Vorhalter eingetragen oder mit einer Zahl vermerkt ist.

Sollte das der Fall sein, spricht viel dafür, dass das Fahrzeug rechtlich gesehen als Vorführwagen und damit nicht mehr als Neuwagen einzuordnen ist, zumal bereits 120 km vor der Übergabe gefahren wurden. Tageszulassungen haben unter 50 km auf dem Tacho und sind nicht schon Monate vor der Übergabe zugelassen worden.

Die Rabattunterschiede zwischen einem Neufahrzeug und einer Tageszulassung liegen nicht selten im Bereich von 10-15% zusätzlich auf den normalerweise erzielbaren Rabatt für ein noch nicht zugelassenene Neufahrzeug, teilweise auch mehr, wenn schon das Nachfolgemodell/Facelift-/LCI-Modell auf dem Markt ist.

Bei einem Vorführwagen kann der zusätzliche Nachlass on top zu dem normalen Neuwagenrabatt bei 20-25 % liegen. Ist das Nachfolgemodell bereits auf dem Markt sind bei einem Vorführer manchmal auch 25-30% zusätzlich möglich.

Steht denn in der verbindlichen Bestellung / dem Kaufvertrag ausdrücklich das Wort "Neufahrzeug" drin oder nicht?

 

Der TE schreibt zwar, dass er eine Bestellung über ein Neufahrzeug abgegeben hätte, aber ob das wirklich dort steht und von beiden Seiten unterschrieben ist, sagt er nicht.

 

Wichtig ist meines Erachtens nur was schriftlich fixiert wurde.

 

Zum anderen kenne ich den Preis des Fahrzeugs nicht. Entspricht der Preis denn dem Normalpreis für dieses Fahrzeug mit dieser Ausstattung oder wurde hier bereits ein Nachlass für die 3 Monate Zulassung abgezogen/berücksichtigt?

 

Ich finde es doch sehr merkwürdig, dass der Händler genau das bestellte Fahrzeug in der genau passenden Ausstattung usw. schon seit Oktober auf dem Hof stehen hat. Bei 120 km kann das Fahrzeug nun auch wirklich nicht viel bewegt worden sein. Vermutlich stand der die ganze Zeit in der Halle oder auf dem Hof des Händlers.

Die nächste HU 2022 kann auch nicht stimmen. Was steht denn in der Zulassung. 2021?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Januar 2019 um 08:34:52 Uhr:

Die nächste HU 2022 kann auch nicht stimmen. Was steht denn in der Zulassung. 2021?

Wenn Neufahrzeug und nächste HU 2022, dann müsste EZ eher 2019 sein.

Zitat:

@Christian74 schrieb am 15. Januar 2019 um 20:39:13 Uhr:

Wir haben eine verbindliche Bestellung für ein Neufahrzeug abgegeben.

In dieser Bestellung wurden die Serien- sowie Sonderausstattung detailliert aufgeführt.

Mit der Übernahme heute hat meine Frau lediglich eine Rechnung erhalten.

Auf der Rechnung steht EZ 11.10.2018 (stimmt), km-Stand 90 (stimmt nicht) und nächste HU 10/2022 (???)

Du schreibst welche Daten auf der Rechnung stehen, aber wirklich interessant ist, was in den Papiren wie ZB I und ZBII steht.

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