Neuwagen bestellt, 3 Monate altes Auto bekommen

Hallo zusammen,

Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.

Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?

Vereinbarter Kaufpreis war 28.700€ (1.6 T-GDI Benziner mit 177 PS, Doppelkupplungsgetriebe, Navigation, Rückfahrkamera, Panoramadach, Sitzheizung, Lichtsensor und 18-Zoll-Felgen).

Ich strebe eine Minderung des Kaufpreises an. Welche Höhe haltet Ihr für realistisch und wie gehe ich am besten vor?

Besten Dank im Voraus
Gruß Christian

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Zitat:

@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:



Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.

Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.

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Zitat:

@b_s_quak schrieb am 20. Januar 2019 um 09:08:04 Uhr:


Ich würde sagen, dass Thread kann zu.
........

Aufgrund dessen wird man, bis der Wagen in DE abholbereit ist, bei einem EU Neuwagen davon ausgehen müssen, i.d.R. bei diesem System folgende Eckdaten bei Abholung zu haben:

Wagen geht in 2. Hand
Garantie läuft schon
bis 150km auf dem Tacho

Wenn ich das nicht möchte, muss ich mich vom EU Neuwagen verabschieden, dass sind nunmal die gültigen Regelungen, ......

Das muss durchaus nicht so sein. Ich habe am 21.07.2017 einen Skoda als EU-Import aus Polen gekauft. Ich habe die polnische "KARTA POJAZDU" vorliegen, diese entspricht der deutschen Zulassungdbescheinigung Teil II. Die wurde am 21.03.2017 ausgestellt und enthält keinen Eintrag. In meiner ZB II steht Anzahl der Vorhalter: 0. Der km-Stand war 7.

Es ist also durchaus möglich einen EU-Neuwagen ohne Zulassung mit einstelligem km-Stand zu kaufen wo die Garantie noch nicht läuft.

@baer-tram
hast Du mal bei Skoda nachgefragt, seit wann die Herstellergarantie läuft, bzw welches EZL-Datum die in Ihrem Fahrzeugstamm / in der Datenbank gepflegt haben?
Ich wünsche es Dir nicht, aber vielleicht ist am 20.03.2019 Ende mit Gewährleistung bei Deinem Wagen...

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. Januar 2019 um 19:03:27 Uhr:


@baer-tram
hast Du mal bei Skoda nachgefragt, seit wann die Herstellergarantie läuft, bzw welches EZL-Datum die in Ihrem Fahrzeugstamm / in der Datenbank gepflegt haben?
Ich wünsche es Dir nicht, aber vielleicht ist am 20.03.2019 Ende mit Gewährleistung bei Deinem Wagen...

Warum sollte am 20.03.2019 die Garantie ablaufen? Polnische Skoda haben vier Jahre Garantie, ohne Aufpreis! Außerdem läuft die Herstellergarantie auch in Polen ab Erstzulassung.
Und in der polnischen "KARTA POJAZDU" ist das Feld "PIERWSZY WLASCICIEL POJAZDU" (, das bedeutet auf deutsch: erster Besitzer,) leer. Der PKW war also wirklich noch nicht zugelassen.
Diese polnische ZB II habe ich mir extra bei der Zulassungsstelle zurückgeholt, die wird bei einer Zulassung in Deutschland erst einmal eingezogen. Nach einem halben Jahr kann man die zurück bekommen, aber kaum jemand holt sie sich zurück.

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. Januar 2019 um 18:48:31 Uhr:


Das COC hat mit den Amtswegen nichts zu tun, das erstellt der Fahrzeughersteller vor der ersten Auslieferung, egal an wen ausgeliefert wird. Gerade das COC beschreibt europäisch einheitlich die Daten des Fahrzeuges uns das COC lässt eine europaweite erste Zulassung problemlos zu.

schon klar. trotzdem ist mein COC deutsch, obwohl das auto dänisch ist. hat wohl jemand übersetzt 🙂 auf jeden fall wartet man rund nen monat, bis die papiere (brief) startklar sind für eine zulassung in deutschland, wenn man nen vw reimportiert.

nen fahrzeug mit 1jahr zulassung würde ich auf jeden fall nicht akzeptieren, außer die packen die erweiterte garantie oben drauf mit großzügigern aufschlag. zb +2jahre fürn 1jahr altes fahrzeug. und garantie muss 100% alles abdecken wie auch die ersten 2jahre.

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. Januar 2019 um 12:25:11 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Januar 2019 um 10:54:18 Uhr:


@b_s_quak was für ein Quark!
Falls du es nicht mitbekommen haben solltest, es geht um einen Neuwagen der 3 Monate alt ist.

… und der offenbar lt. Rechtsprechung sogar bis zu 12 Monate alt sein darf. Rein vom Alter her kann man also nicht schliessen, dass es sich nicht um einen Neuwagen handelt.
Auch eine Tageszulassung (auf den ausländischen ausländischen Händler) steht nicht im direkten Widerspruch zum Begriff "EU-Neufahrzeug".
https://www.iww.de/.../...e-beim-verkauf-von-eu-neuwagen-achten-f39806

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. Januar 2019 um 12:25:11 Uhr:



Zitat:

Nicht um VW, Wolfsburg, Steuerketten und Abgasmanipulation.


da stimme ich absolut zu

Diese Definition eines Neuwagens betrifft das Steuerrecht, insbesondere das Umsatzsteuerrecht. Ich muß z.B. Einfuhrumsatzsteuer zahlen obwohl er schonmal als Tageszulassung gelaufen ist oder schon ein paar Monate alt ist.
Ein Neufahrzeug, nach Handelsrecht ist ein mehr oder weniger fabrikneues Auto was noch nie zugelassen war. Egal ob im Ausland oder in DE. Kann natürlich sein, das das Auto ein paar Wochen irgendwo gestanden hat z.B. im Auslieferungslager des Herstellers aber bei 3 Monaten ist es zumindest Grenzwertig.

Da der TE mit dem Händler eine für sich zufriedenstellende Lösung gefunden hat und sich hier (zu recht) nicht mehr einlässt, schließe ich hier an dieser Stelle.

Puntomaniac
MT Moderation

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