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Neuwagen bestellt, 3 Monate altes Auto bekommen

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 19:24

Hallo zusammen,

Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.

Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?

Vereinbarter Kaufpreis war 28.700€ (1.6 T-GDI Benziner mit 177 PS, Doppelkupplungsgetriebe, Navigation, Rückfahrkamera, Panoramadach, Sitzheizung, Lichtsensor und 18-Zoll-Felgen).

Ich strebe eine Minderung des Kaufpreises an. Welche Höhe haltet Ihr für realistisch und wie gehe ich am besten vor?

Besten Dank im Voraus

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:

 

Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.

Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.

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Themenstarteram 16. Januar 2019 um 8:26

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Januar 2019 um 09:15:05 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Januar 2019 um 08:34:52 Uhr:

Die nächste HU 2022 kann auch nicht stimmen. Was steht denn in der Zulassung. 2021?

Wenn Neufahrzeug und nächste HU 2022, dann müsste EZ eher 2019 sein.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Januar 2019 um 09:15:05 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 15. Januar 2019 um 20:39:13 Uhr:

Wir haben eine verbindliche Bestellung für ein Neufahrzeug abgegeben.

In dieser Bestellung wurden die Serien- sowie Sonderausstattung detailliert aufgeführt.

Mit der Übernahme heute hat meine Frau lediglich eine Rechnung erhalten.

Auf der Rechnung steht EZ 11.10.2018 (stimmt), km-Stand 90 (stimmt nicht) und nächste HU 10/2022 (???)

Du schreibst welche Daten auf der Rechnung stehen, aber wirklich interessant ist, was in den Papiren wie ZB I und ZBII steht.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 8:35

Bestellt haben wir nicht bei einem Vertragshändler von Hyundai, sondern bei einem freien Autohändler.

Bestellt wurde ein EU-Neufahrzeug.

Die ursprûngliche Bestellung war im Oktober für ein Neufahrzeug, welches im Dezember geliefert werden sollte. Dieses Auto sollte 27.500€ kosten. Im Dezember rief uns der Händler an, das der Spediteur, bei dem er die Autos bestellt, unsere Bestellung angeblich nicht erhalten hat. Wo der Fehler liegt, keine Ahnung.

Wenn wir das Auto nochmal in derselben Konfiguration haben möchten, dann müssten wir wieder 6-8 Wochen warten. Er hätte aber ein Neufahrzeug in fast derselben Konfiguration da, dieses hat aber ein Panoramadach und kostet 1.200€ mehr. Der Rest der Ausstattung war identisch mit unserer ersten Bestellung.

Daraufhin haben wir eine neue Bestellung abgegeben (wegen der zusätzlichen Ausstattung) und in dieser stand wieder Bestellung EU-Neufahrzeug. Jetzt zu einem Gesamtpreis von 28.700€

Laut den Fahrzeugpapieren ist das Auto am 11.10.2018 erstmals zugelassen worden und die erste HU ist im Oktober 2021 fällig.

Gruß Christian

Da ist wohl einfach etwas schief gelaufen.

Deshalb gleich von Betrug zu sprechen, halte ich für unangebracht.

Ein klärendes Gespräch mit dem Händler wird wohl mehr Klarheit bringen.

Wichtig wäre das die eigenen Vorstellungen hinsichtlich des Ausgleiches für die Tageszulassung und die verstrichenen 3 Monate der Gewährleistung vorher definiert werden.

Am Ende auch die Frage; hätte ich den Wagen zu den Konditionen auch gekauft, wenn mir die TZL vorher bekannt gewesen wäre?

P.S.: Ist die TZL als solche zu erkennen? D.h. Tag der EZL ist = Tag der Abmeldung? (+/- 1-2 Tage )

Das war bei unserm Fahrzeug der Fall, so das es in Richtung einen späteren Wiederverkaufes besser zu argumentieren ist.

Eu-Neufahrzeuge haben oftmals schon eine ausländische Tageszulassung. Auch die Herstellergarantie beginnt meist schon damit. Die gesetzliche Gewährleistung ist dagegen mMn nicht betroffen.

Insofern ist das eigentlich schon fast normal wie es bei dir gelaufen ist. Wird mit Sicherheit auch irgendwo im Kleingedruckten stehen.

Auch HU wäre somit okay. Lediglich die relativ hohen km finde ich etwas ungewöhnlich.

 

Was noch gut zu wissen wäre.

Hast du mit dem deutschen Autohändler einen Kaufvertrag oder lediglich einen Vermittlungsvertrag geschlossen?

Bei letzterem wäre dein eigentlicher Verkäufer sogar der ausländische Händler.

 

Auch wenn Importe nicht mehr den Beigeschmack von vor 25 Jahren haben, gewisse Punkte sollte man trotzdem schon im Vorfeld klären.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 9:26

Habe gerade mit der Rechtsberatung des ADAC gesprochen. Deren Aussage: Ein Neuwagen ist ein Neuwagen. Ob da ein EU vorsteht, spielt keine Rolle.

Ich habe ein Neufahrzeug bestellt und keines erhalten.

Werde mal schauen, was der Händler dazu sagt. Sollten wir keine Einigung erzielen, dann werde ich erstmal eine KFZ-Schiedsstelle kontaktieren.

Gute Einstellung, würde ich auch so machen.

Frage am Rande: Hat der EU-Import auch die 5-jährige Herstellergarantie? Hab da dunkel was in Erinnerung, dass die nur gilt, wenn vom dt. Vertragshändler an Endkunden verkauft wird.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 9:48

Das stimmt. Hyundai ist wohl dazu übergegangen den Käufern einen Fragebogen vorzulegen. Dort kreuzt man unter anderem an, das der Verkäufer über diese Einschränkung nicht informiert hat. Habe ich in einem Hyundai Forum gelesen. Als Beweis das man unwissend war. Kann man so natürlich nur einmal machen. Beim nächsten Kauf kann Hyundai beweisen das man sehr wohl informiert war.

Meine Frau hat das mit der Garantie angesprochen. Auch sie soll so ein Formular ausfüllen und dann wäre das kein Problem mit der Garantie

Zitat:

@Christian74 schrieb am 16. Januar 2019 um 10:26:05 Uhr:

Habe gerade mit der Rechtsberatung des ADAC gesprochen. Deren Aussage: Ein Neuwagen ist ein Neuwagen. Ob da ein EU vorsteht, spielt keine Rolle.

Ich habe ein Neufahrzeug bestellt und keines erhalten.

Werde mal schauen, was der Händler dazu sagt. Sollten wir keine Einigung erzielen, dann werde ich erstmal eine KFZ-Schiedsstelle kontaktieren.

So eindeutig wie du, bzw. der ADAC das darstellt ist es allerdings offenbar nicht,

zumindest wenn man dem Geschreibsel im Link glauben kann.

https://www.iww.de/.../...e-beim-verkauf-von-eu-neuwagen-achten-f39806

Bekommen hast du auf jeden Fall mindestens eine Tageszulassung. Bei einem "neuen" EU-Fahrzeugen nicht unüblich, weil die Hersteller dem ausländischen Händler gerne mal Ärger machen, wenn das Fahrzeug nicht im Ursprungsland zugelassen, sondern direkt ins hochpreisigere Ausland (Deutschland) verbracht wird.

Ich hatte vor 20 Jahren mal einen "neuen" Audi A4 gekauft, der hatte Deutschland nie verlassen und trotzdem war er einen Tag in Italien zugelassen. Das sind halt die Modalitäten, um das Fahrzeug günstig anbieten zu können. Rechtlich war der wohl auch nicht mehr neu. Praktisch musste ihn der Händler vor Übergabe an mich sogar noch entwachsen.

Die 120 km sind Erbsenzählerei, die bereits erfolgte Zulassung..........naja, einen Tod muss man sterben. Entweder einen günstigen EU Wagen für deutlich weniger Geld oder halt einfach mehr bezahlen und einen "Deutschen" kaufen.

Für den Händler/Vermittler ist das Tagesgeschäft. Ich würde davon ausgehen, dass der Papierkram so gestaltet ist, dass ihm niemand was kann. Vielleicht kannst du ja noch ein paar Euro raushandeln. Grundsätzlich würde ich mir aber die Freude am neuen Auto nicht verderben lassen.

 

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Januar 2019 um 09:15:05 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Januar 2019 um 08:34:52 Uhr:

Die nächste HU 2022 kann auch nicht stimmen. Was steht denn in der Zulassung. 2021?

Wenn Neufahrzeug und nächste HU 2022, dann müsste EZ eher 2019 sein.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Januar 2019 um 09:15:05 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 15. Januar 2019 um 20:39:13 Uhr:

Wir haben eine verbindliche Bestellung für ein Neufahrzeug abgegeben.

In dieser Bestellung wurden die Serien- sowie Sonderausstattung detailliert aufgeführt.

Mit der Übernahme heute hat meine Frau lediglich eine Rechnung erhalten.

Auf der Rechnung steht EZ 11.10.2018 (stimmt), km-Stand 90 (stimmt nicht) und nächste HU 10/2022 (???)

Du schreibst welche Daten auf der Rechnung stehen, aber wirklich interessant ist, was in den Papiren wie ZB I und ZBII steht.

Ja aber 10/22 kann bei der HU nicht stimmen. Dann wäre Zulassung 10/19

Klar

Hat der TE ja inzwischen aufgeklärt

Oh man....Was fürn Affentheater.

Also generell ist das hier eine der typischen neuen Maschen, um alte Euro 6 Autos an den Mann zu bringen. Gut. In dem Fall an die Frau. Vermutlich ist es nicht ein mal die aktuellste Euro 6d. Oder?

Neufahrzeug ist klar definiert.

Eine Tageszulassung wäre nicht mehr "neu".

Entscheidend wird sein, was deine Frau hier im Nachgang unterschrieben hat. Hier wird viel betrogen. Ich vermute, man wollte alte Bestände loswerden und vermutlich findet sich auch das passende Kleingedruckte, was die Bestellung aufweicht und darin abändert. Ist das geprüft und gesichert?

Das , was der Verkäufer hier erzählt, hält doch keiner Nachprüfung statt.

Wenn im Oktober ein Pkw bestellt wird, erhält man innerhalb einer gewissen Zeit eine Bestellbestätigung. Ist diese nicht versendet worden, ist zunächst kein Kaufvertrag zustande gekommen. Ist sie an den Käufer gesendet worden, ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig.

Verkäufer hat nach Aussage des Te das Neufahrrzeug beim Spediteur (???) bestellt und von diesem im Dez erfahren, dass dieser die Bestellung nicht erhalten hat.

Wer glaubt dann solche Märchen?

O.

Stimmt, das könnte sein, dass hier wg. der Abgasnorm geschummelt wurde, allerding glaube ich war doch der Stichtag 1.9.2018, nachdem neue euo6 Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden durften. Da geht's aber auch nicht auf, wenn der 10.2018 zugelassen wurde.

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