Neuwagen bestellt, 3 Monate altes Auto bekommen
Hallo zusammen,
Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.
Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?
Vereinbarter Kaufpreis war 28.700€ (1.6 T-GDI Benziner mit 177 PS, Doppelkupplungsgetriebe, Navigation, Rückfahrkamera, Panoramadach, Sitzheizung, Lichtsensor und 18-Zoll-Felgen).
Ich strebe eine Minderung des Kaufpreises an. Welche Höhe haltet Ihr für realistisch und wie gehe ich am besten vor?
Besten Dank im Voraus
Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:
Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.
Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.
80 Antworten
Das hast Du Dich echt noch mal übers Ohr hauen lassen 😉
Erste Inspektion ist nicht wirklich teuer, weil dort nur das Öl und der Pollenfilter gewechselt werden und bisschen gucken. Preis ca. 200-250€ maximal. Bei den GJR bekommst Du bestimmt keine Goodyear oder Michelin sondern welche von LingLongDong und Deine Sommerschlappen behält er ein und vertickt diese für gutes Geld weiter.
Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:
Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.
Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.
Ich habe auch schon Ganzjahresreifen von Hankook und Kumho gehabt, kommen beide aus Südkorea. Wirklich unsicher hab ich mich damit nicht gefühlt und die haben deutlich weniger gekostet als GoodYears, Contis oder Dunlops.
Mit Sicherheit war das Verhalten des Händlers unseriös, insbesondere der Wechsel von der ursprünglichen zur jetzigen Bestellung. Denke darüber braucht man nicht zu diskutieren.
Einen Betrug oder irgendwelche Rechte des Käufers kann ich aber momentan nicht wirklich erkennen, dazu fehlen immer noch genaue Infos, was z.B. genau im Vertrag beschlossen wurde. Leider hat sich der TE zu manchen Rückfragen noch nicht geäussert.
Und auch der Punkt "ein Neuwagen darf keine Tageszulassung sein", der von manchen so vehement vorgebracht wird, ist in der Rechtsprechung eben nicht so klar entschieden.
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1. der Händler hätte bei mir komplett versch... Wer seine kunden so dreist übern Tisch zieht und das auch noch versucht zu verbergen...
2. der anwalt taugt wohl nix. warum hat der nicht direkt zur Rückabwicklung geraten? Andere Händler verkaufen Dir das selbe Auto als echten Neuwagen (wahrscheinlich auch noch zum besseren Preis)
Und im Übrigen: Ein neues fahrzeug abholen sollte eine positive Erfahrung sein, nicht zuletzt auch ein Ausdruck der freude endlich ein nagelneues fahrzeug unterm po zu haben was eben noch keiner gefahren hat. Den Spaß sollte man sich gönnen und das Auto dann abholen wenn man zeit hat bzw. sich auch ein paar Stunden frei zu nehmen.
Ob der wagen nun ein paar Tage länger auf dem Hof steht oder nicht.
Wie ich leider immer wieder lese: Das Billig T-Shirt von KIK wird genauer geprüft wie das neue bzw. gebrauchte Auto...
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:11:03 Uhr:
..........Und auch der Punkt "ein Neuwagen darf keine Tageszulassung sein", der von manchen so vehement vorgebracht wird, ist in der Rechtsprechung eben nicht so klar entschieden.
Darum geht es doch auch gar nicht, denn der als Neufahrzeug gekaufte Wagen ist kein Fahrzeug mit Tageszulassung mehr, sondern nach der einschlägigen Rechtsprechung ein Vorführfahrzeug.
Tageszulassungen werden nicht 3 Monate zugelassen und haben nicht schon 120 gefahren Kilometer auf dem Tacho, wenn sie dem Käufer übergeben werden.
Ich denke insofern auch, der verkaufende Händler ist mit dem Deal, den er nun mit dem TE gemacht hat, noch einmal sehr sehr preiswert davon gekommen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 17. Januar 2019 um 13:17:04 Uhr:
...
Und im Übrigen: Ein neues fahrzeug abholen sollte eine positive Erfahrung sein, nicht zuletzt auch ein Ausdruck der freude endlich ein nagelneues fahrzeug unterm po zu haben was eben noch keiner gefahren hat. Den Spaß sollte man sich gönnen und das Auto dann abholen wenn man zeit hat bzw. sich auch ein paar Stunden frei zu nehmen.
Ob der wagen nun ein paar Tage länger auf dem Hof steht oder nicht.
Wie ich leider immer wieder lese: Das Billig T-Shirt von KIK wird genauer geprüft wie das neue bzw. gebrauchte Auto...
Das ist wohl etwas übertrieben. Am besten man nimmt sich noch Urlaub...
Was soll man mehr machen, als einmal ums Auto zu gehen und nach Beschädigungen schauen und bei einer neuen Marke von Verkäufer noch eine Einweisung erhalten? Wenn es wieder die gleiche Marke ist, ist auch das nicht nötig.
Ich habe mein letztes Fahrzeug auch schnell nach der Arbeit abgeholt. Hat weder mir oder dem Fahrzeug geschadet... Nicht jedem ist das Auto so wichtig.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 17. Januar 2019 um 16:05:09 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:11:03 Uhr:
..........Und auch der Punkt "ein Neuwagen darf keine Tageszulassung sein", der von manchen so vehement vorgebracht wird, ist in der Rechtsprechung eben nicht so klar entschieden.Darum geht es doch auch gar nicht, denn der als Neufahrzeug gekaufte Wagen ist kein Fahrzeug mit Tageszulassung mehr, sondern nach der einschlägigen Rechtsprechung ein Vorführfahrzeug.
Tageszulassungen werden nicht 3 Monate zugelassen und haben nicht schon 120 gefahren Kilometer auf dem Tacho, wenn sie dem Käufer übergeben werden.
...
Woher weisst du wie lange das Fahrzeug angemeldet war?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 17:16:52 Uhr:
.........Woher weisst du wie lange das Fahrzeug angemeldet war?
Das schließe ich aus folgenden Angaben des TE:
Zitat:
@Christian74 schrieb am 15. Januar 2019 um 20:24:03 Uhr:
.........Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?
.........
Davon, dass das Fahrzeug jemals bis zur Übergabe abgemeldet wurde sprach er hingegen nicht.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 17:16:52 Uhr:
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 17. Januar 2019 um 16:05:09 Uhr:
Darum geht es doch auch gar nicht, denn der als Neufahrzeug gekaufte Wagen ist kein Fahrzeug mit Tageszulassung mehr, sondern nach der einschlägigen Rechtsprechung ein Vorführfahrzeug.
Tageszulassungen werden nicht 3 Monate zugelassen und haben nicht schon 120 gefahren Kilometer auf dem Tacho, wenn sie dem Käufer übergeben werden.
...
Woher weisst du wie lange das Fahrzeug angemeldet war?
Lebhafte Phantasie
Das sind alles Interpretationen die nicht stimmen müssen, dazu fehlen einfach Infos.
Und genau deshalb kann man mMn nicht mit Sicherheit behaupteten wie ein möglicher Rechtsstreit ausgehen würde.
Zitat:
@Christian74 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:45:53 Uhr:
Geeinigt haben wir uns auf die erste Inspektion gratis sowie ein Satz Ganzjahresreifen.Ende gut, alles gut
Dein Auto ist gerade aus 2. Hand. Wenn du dich schon mit Gebrauchtfahrzeuge zufrieden gibst, dann solltest du besser einen nehmen, der 5.000€ weniger kostet. Ob er nun 120 km oder 1200 km auf dem Buckel hat, interessiert doch keine Sau.
Es ist echt traurig, mit was du dich zufrieden gegeben hast. Würde mich nicht wundern, wenn dieser Händler dir jetzt runderneuerte jing lings gegen deine neuwertige Markenreifen tauscht und damit die Materialkosten für die Inspektion ausgleicht.
Wenn du den Wagen in 3-4 Jahren mal verkaufen willst, ist der potenzielle Käufer der dritte Hand und wird da nochmal den Preis senken.
Fazit:
Von Anfang bis Ende Schlecht - Ende trotzdem gut (warum auch immer). 🙄
Zitat:
@Christian74 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:45:53 Uhr:
Wir haben mit dem Händler gesprochen. Geeinigt haben wir uns auf die erste Inspektion gratis sowie ein Satz Ganzjahresreifen.
Laut meinem Anwalt wäre wohl mehr dringewesen (dies aber u.U. über einen langen Prozessweg).Das war jetzt das vierte Auto was im Familienkreis im letzten Jahr dort gekauft wurde und bisher war immer alles 100 Prozent in Ordnung. Von daher unterstelle ich auch keine böswillige Absicht.
Ende gut, alles gut
......
Der Naivität kenne keine Grenze!
Was kostet den Händler eine Inspektion? weniger als die hälfte von Rechnungspreis, was kostet den Hädler die Reifen EK Preis auch nicht viel!
Dein Anwalt hatte recht gehabt, es wäre mehr dringewesen!
Es war ein klarer Betrug! ein bösewillige Absicht schlechthin, ein Autohändler hat einen Sinn eine Naive und eine Kluge Kunde zu unterscheiden, er hat bekanntschaft zu Familie klar ausgenutzt!
So ein Betrug wäre mir persönlich einen lange Prozessweg Wert! nur zu zeigen Lieber Händler so NICHT!
Was macht dich anhand der vom TE gemachten Angaben zu 100% sicher, dass es sich hier um eindeutigen Betrug handelt und dass ein möglicher Prozess gewonnen wird?
Weisst du mehr als das was der TE geschrieben hat?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Januar 2019 um 10:02:00 Uhr:
Was macht dich anhand der vom TE gemachten Angaben zu 100% sicher, dass es sich hier um eindeutigen Betrug handelt und dass ein möglicher Prozess gewonnen wird?Weisst du mehr als das was der TE geschrieben hat?
Hey, das ist MT.
Hier wissen alle mehr als der TE erzählt!