Neuwagen, 3Monate alt, Anspruch auf Wertminderung?

Hallo,

gestern Abend ist mir jemand an meinen neuen Seat Ibiza FR gefahren. War heute im Autohaus und die Stoßstange muss ausgetauscht werden --> womit das Auto nun ein Unfallwagen ist 🙁 und das bei 22.600 Neupreis und gerade mal 3 Monaten!

Die Kosten betragen ca. 800-900 Euro. Habe ich jetzt Anspruch auf Ausgleich für die Wertminderung? Brauch ich dafür extra einen Gutachter, oder wie läuft das ab?

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Ein Gutachten macht natürlich nur vor der Reparatur Sinn. Einen Gutachter findest Du z. B. in den gelben Seiten.Normalerweise kommt dieser dorthin, wo das Fahrzeug steht. Und natürlich muss die Versicherung diesen zahlen, die anderslautenden Behauptungen hier sind Unsinn.
Gruß M.

Den Sachverständigen muss derjenige bezahlen, der ihm einen Auftrag erteilt.

Ob derjenige einen Anspruch gegen einen Dritten auf Erstattung der Kosten hat, hängt davon ab, ob das Einholen eines Gutachtens zur Beseitigung des Schadens erforderlich war.

Das kann bei einem Schaden von unter 1000 EUR durchaus nicht der Fall sein.

Alle anderen Behauptungen hier sind Unsinn.

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Mit Sicherheit.

So what? 😁

***Beitrag editiert, mfg Steini***

Und zum Thema, ich kann mir beim Austausch einer Stoßstange nicht vorstellen, dass hier eine Wertminderung vorliegt. Ich würde es auch nicht als Unfallwagen bezeichnen.

Zitat:

ob das Einholen eines Gutachtens zur Beseitigung des Schadens erforderlich war.
Das kann bei einem Schaden von unter 1000 EUR durchaus nicht der Fall sein.
Alle anderen Behauptungen hier sind Unsinn.

Deine Aussage ist aber auch nicht wirklcih korrekt.

Wenn kein offensichtlicher Bagatellschaden vorliegt, hat der Geschädigte immer Anspruch ein Gutachten auf Kosten des Verursachers erstellen zu lassen.
Ein Bagatellschaden liegt nur dann vor, wenn der Eigentümmer des Fahrzeug dies selbst klar erkennen kann. In dem Moment wo der Eigentümmer Zweifel hat ob ggfs. weitere verdeckte Schäden (z.B. unterhalb der Heckverkleidung) vorliegen ist die Einschaltung eines Sachverständigen gerechtfertigt. Genau genommen gibt es noch nicht mal eine feste Grenze bei der Schadenshöhe. Von Gerichten wird jedoch meist bei 700 bis 750 € eine Grenze zum Bagatellschaden gezogen.
Da der TE wie hier klar zu erkennen ist, arge Zweifel hat ob ein weiterer Schaden, in diesem Fall eine merk. Wertminderung vorliegt, sehe ich keine Bedenken gegen die Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Zumal dieser auch immer noch die Möglichkeit hat ggf. nur ein Kurzgutachten zu erstellen.

Zitat:

muss das Gutachten vor der Reparatur erstellt werden

ja, auf jeden Fall

Zitat:

Wo finde ich denn so einen unabhängigen Sachverständigen?

In welcher Gegend suchst Du?

Zitat:

ich muss nach der Reparatur einen Antrag bei der gegnerischen Versicherung auf Wertminderung stellen.

Die Aussage ist absolut falsch, beantragt wird da gar nichts. Wenn eine Wertminderung laut Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorliegt, ist diese zu erstatten.

Zitat:

Stoßstange muss ausgetauscht werden
was sich als die kaputte Radabdeckung rausstellte

Wo war der Anstoß, wie sieht es mit der Achsgeometrie aus?

Hi,

danke für deine ausführliche Antwort.

Ich wohne in NRW (Kreis Viersen). Meine Werkstatt hat ja sicher auch einen Gutachter, der für solche Fälle antritt, dürfte ich diesen nicht nehmen für ein unabhängiges Gutachten?

Das andere Auto hat mich hinten links erwischt. Die Stoßstange ist verzogen, steht jetzt links über. Dabei wurde dann auch die Radabdeckungen (innerer Kotflügel?) rausgebrochen. Mein Autohaus hat es jetzt notdürftig befestigt, damit es nicht am Rad schleift.

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Zitat:

Meine Werkstatt hat ja sicher auch einen Gutachter

Wenn er unabhängig ist und Du vertrauen zu ihm hast, spricht nichts dagegen ihn zu beauftragen.

Zitat:

Die Stoßstange ist verzogen, steht jetzt links über. Dabei wurde dann auch die Radabdeckungen (innerer Kotflügel?) rausgebrochen.

Die Kosten betragen ca. 800-900 Euro.

Mit diesen beiden Zitaten hab ich nur Probleme.

Inwiefern Probleme?

Weil ich dir jetzt keinen genauen Betrag sagen kann? Das war die erste Einschätzung vom Autohaus ohne jetzt direkt einen Kostenvoranschlag zusammenzuschreiben. Ich habe ihnen einfach alle Daten gegeben (Schadensnummer von der gegnerischen Vers. etc.) und die würden alles regeln. Haben auch direkt Fotos gemacht und ich musste die Abtrittserklärung unterschreiben.

Ich möchte wieder mal auf die eigentliche Frage zurück kommen ob der Austausch einer Stoßstange schon ein Unfallwagen ist. Laut dieser Info wäre es im Fall des TS ein Unfallwagen, da der Schaden hier etwas intensiver ist.

Zitat:

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
„Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben.“

Quelle:

http://www.lenhart-ra.de/autobild/Auto_Bild-Nr-22-2009.pdf

Ob es nun eine Wertminderung beinhaltet sollte dir ein Gutachter oder deine Werkstatt beantworten können.
Wobei da du eine Abtrittserklärung mit der Werkstatt eingegangen bist, wirst du wahrscheinlich sowieso kein Geld mehr sehen, da die Werkstatt selber direkt abrechnet.
Mehr zur Abtrittserklärung hier: http://www.helpster.de/...nfallschaden-darauf-sollten-sie-achten_45193

je mehr sachverstand/erfahrung beim kaufenden gegeben ist, desto weniger wird es in den meisten faellen einen verlust beim verkauf geben..
aber:
sobald es ein schaden ist, der anzugeben ist und ein potentieller käufer (laie/privatkauf) ein -zugegeben theoretisch- exakt gleiches modell ohne schaden als alternative hat, wuerde dieser wohl einen preisnachlass wollen oder eben das andere fahrzeug kaufen.
(vom "profi", der daraus im ankauf einen halben totalschaden herbeiredet mal abgesehen).

sobald natuerlich aber der neue stossfaenger nagelneu aussieht und die alternative ein stossfaenger mit "ueblichen gebrauchsspuren" ist, zahlt natuerlich niemand mehr geld 😉

wird bei einem solchen wertverlust in einem gutachten also von einem verkauf an privat oder an haendler ausgegangen?
ich sehe da schon einen moeglichen unterschied

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Wobei da du eine Abtrittserklärung mit der Werkstatt eingegangen bist, wirst du wahrscheinlich sowieso kein Geld mehr sehen, da die Werkstatt selber direkt abrechnet.

Das betrifft ja nur die Kosten, die durch die Reparatur entstehen. Den Nutzungsausfall/ Kosten für einen Mietwagen und die Aufwandsentschädigung muss ich ja sowieso noch von der Versicherung selber einfordern. Soweit ich das verstanden habe, einen evtl. festgestellte Wertminderung muss auch ich einfordern und hat nichts mit der Abtrittserklärung beim Autohaus zu tun.

Der Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung besteht wenn diese nachgewiesen werden kann. Das ist bei einem bloßen Austausch der Stoßstange nicht automatisch der Fall. Ich schlage vor mit der regulierenden Versicherung darüber zu reden.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



aber:
sobald es ein schaden ist, der anzugeben ist und ein potentieller käufer (laie/privatkauf) ein -zugegeben theoretisch- exakt gleiches modell ohne schaden als alternative hat, wuerde dieser wohl einen preisnachlass wollen oder eben das andere fahrzeug kaufen.

Leider fällt bei jeder Diskussion über die Wertminderung Dein Zusatz "zugegeben theoretisch" meist sofort unter den Tisch, denn das Beispiel sieht auf den ersten Blick immer so herrlich logisch aus und ist für jeden nachvollziehbar.

Dabei wird aber gerne vergessen, dass diese Konstellation tatsächlich so unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto ist und daher kein Argument für eine Wertminderung darstellt.

Selbst bei Massenmodellen (Golf/Corsa etc.) gibt es die Situation praktisch nie, dass zwei identische Fahrzeuge, mit gleicher Ausstattung, gleicher Laufleistung, gleicher, Farbe, gleicher Vorgeschichte usw. nebeneinander beim gleichen Händler stehen und man sich ausschließlich wegen der ausgetauschten Stoßstange für das eine oder das andere Fahrzeug entscheidet.

Es wird vielmehr Fahrzeuge geben, die sich irgendwie ähneln und von denen eines eben noch den Makel "Stoßstange getauscht" hat und das andere nicht. Ob das aber die Kaufentscheidung tatsächlich beeinflusst, ist mehr als unsicher.

Beispiel: Ich suche in Hamburg nach einem ganz bestimmten Golf und finde nur einen mit getauschter Stoßstange. Das gleiche Modell ohne reparierten Vorschaden steht nur einmal in München. Dann kann die weite Fahrt (Kosten für Bahnkarte, Risiko, dass der Kauf doch nicht zustande kommt usw.) genauso oder sogar noch kaufentscheidender sein als die Stoßstange.

Aus diesem Grund sind Wertminderungen bei solchen Bagatellschäden mehr als fragwürdig und keinesfalls in Stein gemeißelt, auch wenn ein Sachverständiger sie aufschreibt.

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Je größer der Schaden war, desto unstreitiger ist natürlich die Wertminderung: war der Hamburger Golf nach dem Unfall krumm wie eine Banane und wurde komplett gerichtet und lackiert, wird man wohl gerne mal den Ausflug nach München machen.

Moin,

und noch ein anderes Beispiel :

Bei einem 3 Monate alten KFZ wird der Kotflügel vorn getauscht, weil eine Roststelle sich gebildet hat.
Ist das KFZ daher Wertgemindert ?
Sicher nicht, eher Wertgesteigert.

Ganz so abwegig sind die genannten Beispiele gar nicht.

Geht mal auf den Schweinemarkt z.b in Wolfburg oder auf den Jahreswagenmarkt eines anderes Hersteller.

Da trifft du sehr wohl auf Fahrzeuge mit den selben technischen Daten und auch der selben Farbe.

Und da wird sehr wohl drauf geachtet, ob das angebotene Fahrzeug wirklich Unfallfrei ist.

"Unfallfreiheit" ist eine zugesicherte Eigenschaft. Und auch ein ausgewechselter Kotflügel und Stoßfänger ist beim Verkauf nun einmal anzugeben. Es ist hierbei völlig unerheblich ob man selber oder der gute Freund oder der Nachbar "der Meinung ist" das man diesen nicht angeben muss.

Die "Unfallfreiheit"obliegt einzig und allein der rechtlichen Würdigung und nein, auch leider nun mal nicht der Würdigung eines Schadensachbearbeiters oder der Arbeitsanweisung aus einer Abteilungsleiter- Besprechung eines Versicherungsunternehmen....😉

Ich würde das im Zweifel nicht darauf ankommen lassen, was ein Amstrichter dazu meint.

Aber das muss halt jeder selber wissen.......🙂

Das bei der Ermittlung der Wertminderung auf den Tag des Schadens abgestellt wird, hat sich aus praktischen Gründen nun mal in den Jahren im laufe der Rechstprechung so entwickelt und auch als praktikabel erwiesen.

Der merkantile Minderwert ist mit der Schadenersatzleitung auszugleichen und nicht erst im Falle einer späteren Veräußerung.

Aber ich könnte mir vorstellen, das die Versicherungswirtschaft auch hier bald kreativ mit Ihren treuen Dienstleistern wie ControllExpert und DEKRA tätig sein wird.

Mitterweile erlebt man ja fast täglich, was diese Komiker unter dem Deckmantel "Sachverständiger Dienstleistung" so alles vom Stapel lassen........🙁

Wundern würde mich dieser Hinsicht gar nichts mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Bei einem 3 Monate alten KFZ wird der Kotflügel vorn getauscht, weil eine Roststelle sich gebildet hat. Ist das KFZ daher Wertgemindert ?

Ist ein wegen Rost getauschter Kotflügel im KV angabepflichtig und beeinflusst somit den Wert des Fahrzeuges ?

Ist ein Unfall im KV angabepflichtig und beeinflusst somit den Wert des Fahrzeuges ?

???

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Den Sachverständigen muss derjenige bezahlen, der ihm einen Auftrag erteilt.Ob derjenige einen Anspruch gegen einen Dritten auf Erstattung der Kosten hat, hängt davon ab, ob das Einholen eines Gutachtens zur Beseitigung des Schadens erforderlich war.

Nur wenn es zur Beseitigung des Schadens nötig ist, nicht etwa zur Feststellung von Schadensumfang- und Höhe, incl. evtlm. Wertverlust ?

???

Was hier im Rahmen der Versicherungslobby-Arbeit für ein Kokolores gepostet wird ist wirklich krass.

Ich hoffe ihr kriegt die Stunden am Sonntag wenigstens doppelt bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Nur wenn es zur Beseitigung des Schadens nötig ist, nicht etwa zur Feststellung von Schadensumfang- und Höhe, incl. evtlm. Wertverlust ?

???

Was hier im Rahmen der Versicherungslobby-Arbeit für ein Kokolores gepostet wird ist wirklich krass.

Ich hoffe ihr kriegt die Stunden am Sonntag wenigstens doppelt bezahlt.

Der Beitrag beweist, dass Du offenbar zu denen gehörst, die "Kokolores" in Unfallsachen nichtmal erkennen würden, wenn es drauf stünde.

Aber nur zu, mach Dich nur über Praktiker lustig. Gehört ja hier inzwischen zum guten Ton...

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