Da ist sicherlich einiges nicht optimal gelaufen für Sie/Dich. Zur Schadenregulierung -so vermute ich es - spielt der Zeitwert des beschädigten Kfz hier die entscheidende Rolle. Daher fordert die Versicherung alle Informationen an um diesen Wert festzustellen, letztlich solte dies auch das Ziel des Gutachtens sein. Der Zeitwert Ihres/Deines Kfz wird wohl die Obergrenze der Regulierung sein. Dabei ist alles von Bedeutung: Zustand des Kfz, Kilometerleistung und Vorschäden. Jedoch immer im Bezug auf den Wert des beschädigten Fahrzeuges. Der Aufwand der entsteht um das Kfz wieder zur reparieren bleibt dabei weitgehend unberücksichtigt (Reparaturkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten und Gutachter). Über den Zeitwert Ihres/Deines Kfz kann nun bestimmt diskutiert werden. Was aber im Wert eine stabile Komponente ist - das ist jetzt meine persönliche Auffassung, ohne jemanden provozieren zu wollen - der Schrottwert. Der wird in der Reglierung vielleicht übrigbleiben und hoffentlich den Gegenwert liefern können das Kfz in Kleinarbdeit mit Freunden wieder fahrtüchtig instand zu setzen.