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Neuwagen, 3Monate alt, Anspruch auf Wertminderung?

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 16:45

Hallo,

gestern Abend ist mir jemand an meinen neuen Seat Ibiza FR gefahren. War heute im Autohaus und die Stoßstange muss ausgetauscht werden --> womit das Auto nun ein Unfallwagen ist :( und das bei 22.600 Neupreis und gerade mal 3 Monaten!

Die Kosten betragen ca. 800-900 Euro. Habe ich jetzt Anspruch auf Ausgleich für die Wertminderung? Brauch ich dafür extra einen Gutachter, oder wie läuft das ab?

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von manu51

Ein Gutachten macht natürlich nur vor der Reparatur Sinn. Einen Gutachter findest Du z. B. in den gelben Seiten.Normalerweise kommt dieser dorthin, wo das Fahrzeug steht. Und natürlich muss die Versicherung diesen zahlen, die anderslautenden Behauptungen hier sind Unsinn.

Gruß M.

Den Sachverständigen muss derjenige bezahlen, der ihm einen Auftrag erteilt.

Ob derjenige einen Anspruch gegen einen Dritten auf Erstattung der Kosten hat, hängt davon ab, ob das Einholen eines Gutachtens zur Beseitigung des Schadens erforderlich war.

Das kann bei einem Schaden von unter 1000 EUR durchaus nicht der Fall sein.

 

Alle anderen Behauptungen hier sind Unsinn.

 

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Geht mal auf den Schweinemarkt z.b in Wolfburg oder auf den Jahreswagenmarkt eines anderes Hersteller.

Das mag bei solchen "Sondermärkten" der Fall sein. Das kann ich nicht beurteilen. Es ist aber nicht die Regel. Und auch dort wird der eine der beiden schwarzen Golf Diesel mal einen Fleck auf dem Sitz oder ein kleiners Navi haben als der andere.

Und was ist dann "wertbeinflussender"? Das oder die neue Stoßstange?

Nicht falsch verstehen: ich bestreite nicht, dass es auch kleine Schäden gibt, die wertmindernd sein können.

 

Ich warne nur davor, als Maßstab immer das "vergleichbare Auto ohne reparierten Kleinschaden" her zunehmen.

Das kann nun mal schief gehen. Auch für Sachverständige :)

 

Zitat:

"Unfallfreiheit" ist eine zugesicherte Eigenschaft.

Öhhhhm, nein.

Die zugesicherte Eigenschaft gibt es in der Form seit 2002 nicht mehr. Läuft heute alles unter der Beschaffenheitsgarantie.

Eine Eigenschaft war aber auch früher nur dadurch zur "zugesicherten Eigenschaft" geworden, dass sie jemand zusicherte, also ausdrücklich für die Richtigkeit eintreten wollte.

Das ist und war bei Privatleuten, ohne besondere Sachkunde, beim Autokauf kaum der Fall.

 

Die Offenbarungspflicht bei Unfallschäden ist ein anderes Thema.

 

Zitat:

Und auch ein ausgewechselter Kotflügel und Stoßfänger ist beim Verkauf nun einmal anzugeben. Es ist hierbei völlig unerheblich ob man selber oder der gute Freund oder der Nachbar "der Meinung ist" das man diesen nicht angeben muss.

Genau. Ob der Wagen deswegen auch weniger Wert ist, muss man aber im Einzelfall sehen. Ich sag nur: top gepflegtes Rentnerfahrzeug mit neuer Stoßstange gegen ausgemusterte Mietwagen-Lutsche, unfallfrei, beide zwei Jahre alt auf dem Schweinemarkt.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

...beide zwei Jahre alt auf dem Schweinemarkt.

...ich kauf das Schwein :D

Pass auf, das hat einen ausgetauschten Ringelschwanz. :D

und achte darauf, bei welchem Bauern der getauscht wurde !!

Bei Bauer Piepenbrink ist das OK, der ist Vertragschweine- Händler

Nicht kaufen, wenn von Bauer Huber, der ist nur Vertrauens- Schweinehändler der Versicherung !!

 

:D

:D:D:D

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