Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Guten Abend,
mich würde interessieren, was nach einem Neujahrs-Crash nun alles auf mich zukommt.

Ich verlor auf dem Weg nach Hause auf einer Landstraße die Kontrolle über mein Fahrzeug und krachte in den Straßengraben. Es war eine dumme Idee, keine Frage. Aber ich dachte mir, es würde schon alles gut gehen und die etwa 10 Kilometer wären keine große Herausforderung.

Leider kam wenige Minuten später eine Zivilstreife des Weges, nahm den Unfall und mir den Führerschein ab. Zudem musste ich mit auf die Wache für eine Blutprobe. Das Ergebnis lässt nichts gutes erahnen: 1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

Zunächst ist es wohl ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Aber kann mir jemand pauschal und ohne Gewähr andeuten, was ich zu erwarten habe?

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Verzweifelte Grüße
Martin

Beste Antwort im Thema

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)
- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt
- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.
- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

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Es tut mir leid, dass wegen so etwas hier die Emotionen hoch gekocht sind. Jedenfalls hatte ich in der Tat mehr Glück als Verstand.

Natürlich hatte in den Beamten NICHT gesagt, was ich alles im Blut hatte und es wurde tatsächlich auch nur der Alkoholwert bestimmt. Mittlerweile hat mein Anwalt auch Akteneinsicht bekommen und selbst die MPU könnte nichteinmal ein Thema werden, da ich unter 1.6 gelieben bin. Auch die Versicherung wird wohl den Schaden am Leasingfahrzeug übernehmen.

Es war mir jedenfalls eine Lehre und noch einmal wird sich das nicht wiederholen. Fortan bleibe ich clean!

Viele Grüße und vielen Dank für die zahlreichen Antworten
Martin

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


… Auch die Versicherung wird wohl den Schaden am Leasingfahrzeug übernehmen. … Fortan bleibe ich clean!

Ziemlich absurd, was du soll alles schreibst. Zum einen wird die Vollkasko den Schaden bei 1,6 Promille sicher nicht übernehmen, wieso sollte sie freiwillig für bezahlen, das sie

Gerichtsentscheiden zufolge

nicht bezahlen muss? Zum anderen wirst du sicher nicht "einfach so" den Drogenkonsum einstellen können, wenn man sich anschaut, was du dir alles reingepfiffen hast. Da würde ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


Es tut mir leid, dass wegen so etwas hier die Emotionen hoch gekocht sind. Jedenfalls hatte ich in der Tat mehr Glück als Verstand.

Natürlich hatte in den Beamten NICHT gesagt, was ich alles im Blut hatte und es wurde tatsächlich auch nur der Alkoholwert bestimmt. Mittlerweile hat mein Anwalt auch Akteneinsicht bekommen und selbst die MPU könnte nichteinmal ein Thema werden, da ich unter 1.6 gelieben bin. Auch die Versicherung wird wohl den Schaden am Leasingfahrzeug übernehmen.

Es war mir jedenfalls eine Lehre und noch einmal wird sich das nicht wiederholen. Fortan bleibe ich clean!

Viele Grüße und vielen Dank für die zahlreichen Antworten
Martin

Da hattest du wirklich ein weiteres Mal "Glück"! Aber solange der Lerneffekt da ist...

Untersuchen die das Blut tatsächlich nur auf Alkohol... Hätte ich jetzt nicht erwartet. Aber man lernt nie aus.

Was lernen wir daraus? Wenn man unter Drogeneinfluss Auto fährt, noch schnell vorher ein paar Bier kippen... Wenns gut läuft kommt man dann nur wegen Alkohol dran! Oh man... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


… Auch die Versicherung wird wohl den Schaden am Leasingfahrzeug übernehmen. … Fortan bleibe ich clean!
Ziemlich absurd, was du soll alles schreibst. Zum einen wird die Vollkasko den Schaden bei 1,6 Promille sicher nicht übernehmen, wieso sollte sie freiwillig für bezahlen, das sie Gerichtsentscheiden zufolge nicht bezahlen muss?

Hatte der TE das Ergebnis der Blutprobe gepostet? Ich hab nur auf Seite 1 etwas von 1,8 vor der Entnahme gelesen. Wenn eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben war, zahlt auch die Versicherung.

Zitat:

Zum anderen wirst du sicher nicht "einfach so" den Drogenkonsum einstellen können, wenn man sich anschaut, was du dir alles reingepfiffen hast. Da würde ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Es geht nicht darum was sich einer einpfeift, sondern mit welcher Regelmäßigkeit. Und wenn es so ist wie beim TE, dass das nach seiner Aussage "nur" 1 x im Jahr wenn überhaupt vorkommt, braucht er auch keine professionelle Hilfe.

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Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


Es tut mir leid, dass wegen so etwas hier die Emotionen hoch gekocht sind. Jedenfalls hatte ich in der Tat mehr Glück als Verstand.

Natürlich hatte in den Beamten NICHT gesagt, was ich alles im Blut hatte und es wurde tatsächlich auch nur der Alkoholwert bestimmt. Mittlerweile hat mein Anwalt auch Akteneinsicht bekommen und selbst die MPU könnte nichteinmal ein Thema werden, da ich unter 1.6 gelieben bin. Auch die Versicherung wird wohl den Schaden am Leasingfahrzeug übernehmen.

Es war mir jedenfalls eine Lehre und noch einmal wird sich das nicht wiederholen. Fortan bleibe ich clean!

Viele Grüße und vielen Dank für die zahlreichen Antworten
Martin

Mehr Glück als Verstand, das kannst du aber echt laut sagen.

Die Polizisten haben doch (spätestens beim positiven Alkoholtest) sicherlich gefragt, ob und was du noch genommen hast. Wenn nicht, wäre es ein Armutszeugnis für diese Beamten. Wenn doch, dann müsste man dir eigentlich nachträglich wegen vorsätzlicher Falschaussage noch eins überbraten ... meine Fr****.

Sorry, wenn mir grad ein wenig der Draht aus der Mütze fliegt - aber das ist einfach nur dreist, was du hier schreibst.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Wenn doch, dann müsste man dir eigentlich nachträglich wegen vorsätzlicher Falschaussage noch eins überbraten ... meine Fr****.

Sorry, wenn mir grad ein wenig der Draht aus der Mütze fliegt - aber das ist einfach nur dreist, was du hier schreibst.

Geht nicht. Er muss sich nicht selbsts belasten und schon gleich gar nicht vor 2 Beamten. Wenn er unter Eid vor einem Richter stehen würde oder gestanden hätte, sähe das anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Hatte der TE das Ergebnis der Blutprobe gepostet? Ich hab nur auf Seite 1 etwas von 1,8 vor der Entnahme gelesen. Wenn eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben war, zahlt auch die Versicherung.

Ja, hatte er. Auf Seite 1 mit 1,8 und auf Seite 11 mit "unter 1,6". Beides ist im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und da zahlt dann keine Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


Natürlich hatte in den Beamten NICHT gesagt, was ich alles im Blut hatte und es wurde tatsächlich auch nur der Alkoholwert bestimmt.

Viele Grüße und vielen Dank für die zahlreichen Antworten
Martin

Mehr Glück als Verstand, das kannst du aber echt laut sagen.

Die Polizisten haben doch (spätestens beim positiven Alkoholtest) sicherlich gefragt, ob und was du noch genommen hast. Wenn nicht, wäre es ein Armutszeugnis für diese Beamten. Wenn doch, dann müsste man dir eigentlich nachträglich wegen vorsätzlicher Falschaussage noch eins überbraten ... meine Fr****.

manchmal ist es schon überraschend was für eine Rechtsauffassung herrscht? wo hat der TE eine Falschaussage gemacht?

wenn er gefragt wird was er noch genommen hat-und er sagt "Nichts" dann ist das sein gutes Recht,weil er sich nicht selbst belasten muß. tstststs

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Hatte der TE das Ergebnis der Blutprobe gepostet? Ich hab nur auf Seite 1 etwas von 1,8 vor der Entnahme gelesen. Wenn eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben war, zahlt auch die Versicherung.
Ja, hatte er. Auf Seite 1 mit 1,8 und auf Seite 11 mit "unter 1,6". Beides ist im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und da zahlt dann keine Versicherung.

Die vorhandene Versicherung zahlt aber nun einmal den Kaskoschaden hier in dem Fall, es ist ja nicht so das die Versicherung nicht zahlen muss, sondern sie kann die Leistung in der Kasko einstellen.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Hatte der TE das Ergebnis der Blutprobe gepostet? Ich hab nur auf Seite 1 etwas von 1,8 vor der Entnahme gelesen. Wenn eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben war, zahlt auch die Versicherung.
Ja, hatte er. Auf Seite 1 mit 1,8 und auf Seite 11 mit "unter 1,6". Beides ist im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und da zahlt dann keine Versicherung.

Bei den Angaben war ich mir nicht sicher, insbesondere auf Seite 1. Das liest sich eher nach einer Atemalkoholprobe. Unter 1,6 auf Seite 11 lässt auch Interpretationsspielraum denn dort ist von der MPU die Rede nicht vom effektiv gemessenen Wert. Hier müssen wir sehr vorsichtig sein bzw. der TE muss präzisere Aussagen treffen

Zitat:

Original geschrieben von dodo32



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Wenn doch, dann müsste man dir eigentlich nachträglich wegen vorsätzlicher Falschaussage noch eins überbraten ... meine Fr****.

Sorry, wenn mir grad ein wenig der Draht aus der Mütze fliegt - aber das ist einfach nur dreist, was du hier schreibst.

Geht nicht. Er muss sich nicht selbsts belasten und schon gleich gar nicht vor 2 Beamten. Wenn er unter Eid vor einem Richter stehen würde oder gestanden hätte, sähe das anders aus.

Der TE hat die Aussagen ja insofern präzisiert, als das er schrieb, dass sein Anwalt Akteneinsicht genommen habe und daraus erging, dass er unter 1.6 °/oo hatte und er deshalb wohl keine MPU zu befürchten habe.

Zitat:

Original geschrieben von kenny474


Der TE hat die Aussagen ja insofern präzisiert, als das er schrieb, dass sein Anwalt Akteneinsicht genommen habe und daraus erging, dass er unter 1.6 °/oo hatte und er deshalb wohl keine MPU zu befürchten habe.

Ja, nur waren es 1,5 oder 1,4 oder doch "nur" 1,05? Das ist im Kontext der Versicherungsdebatte das ausschlaggebende Kriterium

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