Neufahrzeugnutzung durch Händler vor Übergabe
Gestern habe ich zufällig gesehen, dass ein Mitarbeiter meines Händlers mit - höchstwahrscheinlich - meinem als Neufahrzeug gekauften Motorrad über das Betriebsgelände gefahren ist. Die Übergabe ist noch nicht erfolgt.
Nach meiner Kenntnis sind lediglich notwendige Überführungs- und Testfahrten zulässig, ohne dass die Neufahrzeug-Eigenschaft entfällt. Überführungsfahrten gibt es in aller Regel bei Motorrädern nicht, somit bleiben eigentlich nur noch Testfahrten, die vor Übergabe eines Neufahrzeugs erlaubt sein können: Ist es üblich oder sogar vom Hersteller vorgeschrieben, dass der Händler - auch ohne Nachfrage beim Kunden - eine Testfahrt macht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
86 Antworten
Diese Definition ist oft im Netz zu finden.
Zitat:
Es handelt sich um ein Neufahrzeug wenn: zwischen der Produktion und dem Kauf nicht mehr als 12 Monate vergangen sind. der Wagen keine Standzeit bedingten Mängel aufweist. das Kraftfahrzeug noch nicht im Straßenverkehr gefahren wurden.
Zitat:
@yellwork schrieb am 24. Februar 2024 um 21:35:22 Uhr:
@Cooperle lese bitte meinen Beitrag nochmals...danke
Ja und? Was hab ich falsch verstanden?
Zitat:
@yellwork schrieb am 24. Februar 2024 um 21:39:33 Uhr:
Och Leute.. es werden doch keine 1000 Fiat Pandas täglich über irgendwelche Landstraßen, BAB oder was weiss ich noch, gejagt.
Wieso denn nicht. Es gibt doch genügend Studenten, die sich ein paar Euros dazuverdienen wollen 😁
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Zitat:
@JoergFB schrieb am 24. Februar 2024 um 17:07:15 Uhr:
Bei BMW sind diese Probefahrten sogar nach der Komplettierung und Übergabedurchsicht des Motorrades durch den Händler vom Werk vorgegeben.Sei froh wenn dies gemacht wird und du nicht an der nächsten Ecke ohne Bremsdruck in dir Kreuzung rast, wenn du deine neue Kiste abholst.
Klar wird bei der Durchsicht auch der Motor im kalten Zustand in den Begrenzer gedreht, um zu sehen ob dieser funktioniert und keine Schrauben abfallen. Mann, Mann, ...🙄🙄🙄
Hier habt ihr einen Kommentar direkt von der Quelle, was zum Henker gibt es hier noch weiter zu diskutiereb?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. Februar 2024 um 16:27:14 Uhr:
Und auf die Holzpalette wurde es getragen, damit blos kein Kilometerchen den Zähler verunziert?Bis 100 km auf dem Tacho stehen, kann der Händler einige Runden auf seinem drei Fußballfelder großen Gelände drehen. Klingt für mich aus der Kategorie "ich hätte da gerne mal ein Problem".
Ich habe mal eine Kiste bein Yamaha-Händler gesehen, in der das Motorrad ohne Vorderreifen stand. Der Reifen war in der Kiste, musste aber noch montiert werden. Würde es mit montiertem Vorderreifen geliefert werden, bräuchte man eine größere Kiste.
Dies hier ist ein Thema, wo es immer Leute gibt, die nörgeln werden.
Die einen wollen ein Fahrzeug "entjungfern", auch wenn es nicht getestet wurde. Produktions- und Lieferschäden wird es schon nicht geben, und wenn doch, bringt man es zur Nachbesserung. Die anderen wollen ein sicheres Fahrzeug haben, was erst gar nicht nachgebessert werden muss, auch wenn eine Testfahrt nötig ist. Sollte da ein Mangel sein, heißt es, dass der Händler sich nicht um sein Produkt kümmert, es beim Kunden getestet wird... Also als Händler würde ich das Produkt testen, was ich verkaufe. Schon alleine, wegen der Haftung, bei einem Unfall. Sollte ein Kunde die Testfahrt machen wollen, nur mit Unterschrift, dass es der Wunsch des Käufers ist, und dieser selbst haftet.
Zum Glück handelt es sich hier um ein Motorrad. Was soll man bloß bei PKW's sagen, die nicht in Kisten geliefert werden? Die fahrem vom Werk zu einem Parkplatz, dann zu einem Transporter, dann zu einem Parkplatz, dann auf ein Schiff, dann auf einen Parkplatz, dann auf ein Transporter, und dann zum Händler...
Also fassen wir zusammen.
Jeder Hersteller hat Vorschriften wie ein neuer Motor einzufahren ist, bzw wie ein kalter Motor warm zu fahren ist.
Hier wird erzählt das fabrikneue gerade montierte Motoren kalt in den Begrenzer geknallt und dort gehalten werden und dann verkauft werden.
Ich bin verwirrt.
Es ist durchaus ein Unterschied, ob das von Fachpersonal unter Laborbedingungen gemacht wird, oder ob der Besitzer jeden Morgen seine Brötchen holt, ohne in den zweiten Gang zu schalten.
Unser Neuwagen war bei der Übergabe meiner Erinnerung nach 42km gelaufen. Ich habe nachgefragt: Das Fahrzeug wurde im Mai produziert, wir kauften es im Oktober. Dazwischen wurde es wohl mehrfach umgelagert, bis es unser Autohaus bekam.
Es gäbe weniger Problem wenn dem Potenziellen Käufer auf Nachfrage, sofern es ihn Interessiert, mitgeteilt wird was mit "seinem " Fzg nach Auslieferung an den Händler passiert.
Würde sich der TE Gedanken machen wenn Er nix davon wüsste ?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. Februar 2024 um 21:26:44 Uhr:
Glaub es oder nicht, mir egal. Been there, done that.
War das im Werk Bremen?
Da gab es eine Zeit lang eine erweiterte Endkontrolle, weil die Qualität nicht gepasst hat. Da gab es sogar Sabotage durch einzelne Werker.
Es ging aber um die Behauptung, dass Kundenmotoren kalt bis in den Begrenzer gedreht werden. Und das ist halt nun mal nicht richtig.
Und dass Tachostände zurück gesetzt werden ist auch nicht korrekt, weil auch nicht notwendig. Zur Fertigung von Motorrädern kann ich nichts sagen, aber Autos, in dem Falle jetzt MB, rollen vom Band direkt zur Verladung und je nach Logistik direkt auf den LKW oder erst mal auf Wagons und später dann auf den LKW. Da kommen vielleicht zwei oder drei Kilometer zustande. Das wird bei anderen Herstellern ebenso gehandhabt.
jepp, das in Bremen. Auf dem Band in einer Box in Halle neun wurde ein festes Programm bis vmax gefahren. Die einzige mir bekannte Sabotage ist, dass Mercedes angeblich anfangs Unfallfahrzeuge sehr günstig an Werksangehörige verkauft hat. Irgendwann kam man wohl dahinter, dass die Kisten auf Bestellung gecrasht wurden, ab dann war Ende damit und die wanderten in die Presse. Ob die Geschichte wahr ist oder ein Märchen weiß ich allerdings nicht.
und ja - wenn ein Auto draußen auf der Teststrecke war wurde der Tacho wieder genullt. Gang und Gäbe war das aber nicht. Ich glaube am Ende des Bandes hatten die man gerade 5km oder sowas drauf, das war egal. Bis zur Auslieferung beim Händler vielleicht noch zwei dazu, das ist egal.
Ich glaube gelesen zu haben, daß Nullen des Tachos ist 3mal möglich, wenn nicht mehr als einmalig 100km gefahren sind. Also softwareseitig.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. Februar 2024 um 19:09:04 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 24. Februar 2024 um 17:07:03 Uhr:
Da die 100 km von der Rechtsprechung kommen verstehe ich deine Entrüstung nicht.Zum Ersten bin ich nicht entrüstet sondern habe nur eine Meinung, zum zweiten sieht das Gesetz bestimmt nicht vor das der z.B. der Händler bevor er das Fahrzeug ausliefert 99 Km das Fahrzeug für Privatfahrten nutzt.
1. Das Gesetz äußert sich diesbezüglich überhaupt nicht. Wäre das so, bräuchte es keine Gerichte. Übrigens hätte ich ja auf die Rechtsprechung und nicht die Gesetzeslage verwiesen.
2. Wie kommst du plötzlich auf Privatfahrten?
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. Februar 2024 um 19:01:49 Uhr:
@Lobotomie: Google doch einfach mal, ob der Hersteller eine Übergabeinspektion vorschreibt (was praktisch immer der Fall ist) und welcher Umfang darin enthalten ist. Kawasaki sieht beispielsweise u.a. eine Probefahrt von mind. 3 km Länge vor.Mich persönlich würde etwas anderes viel mehr stören: In deinem anderen Thread schreibst du, dass das Motorrad bereits seit 4 Wochen beim Händler lagert. Wenn das stimmt, was hindert ihn an der Auslieferung?
Vielleicht will er den Preis nachträglich drücken und sucht hier nach einem Grund/Tipps wie und ob er das machen dürfte/könnte.
Was macht der wohl wenn er wüsste dass beim TÜV der Prüfer auch ne Runde um den Block fährt und Bremstests macht?
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 25. Februar 2024 um 09:45:21 Uhr:
Es gäbe weniger Problem wenn dem Potenziellen Käufer auf Nachfrage, sofern es ihn Interessiert, mitgeteilt wird was mit "seinem " Fzg nach Auslieferung an den Händler passiert.Würde sich der TE Gedanken machen wenn Er nix davon wüsste ?
Ich versuche bei so einer Sache immer logisch zu denken. Ein Fahrzeug wird irgendwo produziert, und muss irgendwie zum Händler. Irgendwo muss ein neues Fahrezug getestet werden. Entweder am Produktionsstandort, oder beim Händler. Bei importierten Fahrzeugen, könnte (z.B. in der Nähe der Hafenanlage) noch eine Umrüstung auf EU-Standards erfolgen. Wenn ich mich wirklich für etwas interessiere, frage ich vor dem Kauf nach.
Es ist aber auch so, dass die Autokäufer veräppelt werden wollen, und sich gegenseitig veräppeln. Man weiß, dass der Wagen nach dem Zusamenbauen im freien steht, und Umwelteinflüssen ausgesetzt ist. Dies wird aber nicht berücksichtigt, weil das (technisch unwichtige) Datum der Erstzulassung beim Autohandel interessant ist. Die Laufleistung beginnt mit dem ersten starten des Motors, und nicht erst bei einer Fahrzeugübergabe. Technisch ist das zurückdrehen des Tachos eine Manipulation, die vom Kunden gewollt ist. (Weniger Kilometer beim Verkauf.)
Das unnütze Wissen, wie viele Kilometer, der Wagen aus eigener Kraft fahren musste, um transportiert zu werden, finde ich interessant. Der Spritverbrauch auf der Strecke war enorm, aber für Rengiermannöver normal.