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Neufahrzeug nachlackieren - Lackdichte?

Themenstarteram 16. Dezember 2013 um 16:46

Hallo!

Habe eine wichtige Frage.

Mein Neuwagen steht beim Händler, dieses weißt aber einige Lackschäden und sogar einen Lackeinschluss auf (siehe Anhang).

Jetzt bietet der Händler (bzw. Renault selbst) als Lösung "nur" eine Neulackierung (Garantie) der betroffenen Stellen an.

Das wären 2 Kotflügel, Motorhaube, Hecklappe - also eh bald das halbe Auto.

Der Verkäufer meinte aber, es sei besser es nicht zu tun, weil sich dann die Lackdichte (beim nachlackieren) ändern würde und das könnte man messen.

Stimmt das?

Ein Freund meint: NEIN, Verarschung. Nur beim Spachteln ändert die sich. Wenn da was nachlackiert wird ist das kein Thema. Das Fahrzeug ist wie gesagt NEU (!)

Analog dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...rn-bzw-reparatur-fordern-t4771627.html

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Slimbox89

 

Dann sollen sie das alles nachlackieren.

Aber dann bleibt noch immer das Problem mit der Lackdichte.

Hier könnte ich mit einer schriftlichen Bestätigung mich absichern, dass das schon vor der Übernahme bestanden hat?

Nicht nur Lackieren!

a) Spaltmaße einstellen

b) Grundierung an metallischen Oberflächen wieder herstellen

c) Eidesstattliche Versicherung das die Lackarbeiten nicht Unfallbedingt waren, sondern wg. herstellung der Vertragsgemäßen Optik durchgeführt wurden

An meinem GLK (Gebrauchtkauf!) wurde von der Niederlassung auch wg. Kratzer die Fahrertür neulackiert, alles schriftlich bestätigt!

Und eine doppelte Lackierung hat auch Vorteile! Normalerweise ist sowas etwas weniger Rostanfällig wenn's richtig und gut gemacht wurde!

 

jup

Themenstarteram 16. Dezember 2013 um 19:55

Ja wie gesagt auf den Fotos habe ich das ja bereits alles bemängelt.

Das wurde weitergegeben und anscheinend will man sich nur auf die Lackierarbeiten einlassen im Rahmen der Garantie.

Deshalb habe ich Kontakt mit dem Konsumentenschutz aufgenommen.

Anwalt sollte letzte Instanz sein denn die Rechtsschutzversicherung zahlt ja nicht gleich uns zig Euro für die Aufwände des Anwaltes will ich nicht unbedingt vorauszahlen müssen (auch wenn ichs kann).

Die lassen auch keinen direkten Kontakt zu renault zu.

Nur über den Händler.

Darum eben auch der Konsumentenschutz.

Der soll dem Ganzen noch Nachdruck verleihen.

Nächster Schritt wäre dann ein Sachverständigengutachten.

Der Verkäufer sagte mir, dass ihm alles mündlich vom Chef mitgeteilt wurde als ich fragte ob ich da was schriftlich auch bekommen würde.

Ich hätte gerne schriftliche Zusagen oder Verweigerungen seitens renault.

.. dann mach halt ein Einschreiben fertig

du trittst vom Kaufvertrag aufgrund og. Mängel zurück - wenn der Händler nicht fähig ist

ein mangelfreies Neufahrzeug zu liefern - soll er ihn behalten - und Ende

lg

wolfmuc

Nachlackierungen merkt man...Lackdichte wird im MÜ. gemessen.

am 9. März 2021 um 17:17

Zitat:

@Herberl0664 schrieb am 9. März 2021 um 17:43:50 Uhr:

Nachlackierungen merkt man...Lackdichte wird im MÜ. gemessen.

Gut das der TO nach 8 Jahren das noch einmal hört. :D

Zitat:

@DXO schrieb am 9. März 2021 um 18:17:05 Uhr:

Zitat:

@Herberl0664 schrieb am 9. März 2021 um 17:43:50 Uhr:

Nachlackierungen merkt man...Lackdichte wird im MÜ. gemessen.

Gut das der TO nach 8 Jahren das noch einmal hört. :D

Vielleicht will der Themenstarter genau jetzt das FZ gebraucht verkaufen... könnte also Top Aktuell sein... :D

Wieso eigentlich Lackdichte, die bleibt doch gleich egal wieviel Schichten man lackiert. Lackdicke wäre wohl fachlich korrekt.

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