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Ab wann darf ich Annahme (Neuwagen) verweigern bzw. Reparatur fordern?

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 20:17

Hallo!

Ich habe eine allgemeine Frage.

Hab vor 3 Monaten bei einem Autohaus einen Neuwagen bestellt.

Dieser Neuwagen kam vor kurzem, er steht noch beim Händler und ich habe auch nicht vor, dass sich das ändert (ich zahle auch nichts) bis es soweit ist, dass alles passt.

Es sind einige Mängel (Lackschaden, Spaltmaße usw.), die ich nicht akzeptiere bei einem 24.000 Euro Auto.

Die Marke spricht scheinbar für sich aber das ist egal.

Habe auch ein Eintauschfahrzeug, dessen Eintauschwert im Vertrag schrifltich festgehalten wurde.

Eine Kopie dieses KV habe ich natürlich.

Habe heute auch einen Zeugen mitgenommen, der die Mängel vor Ort bestätigen konnte.

Bin ich damit im Recht vom Händler Ausbesserungen zu verlangen bzw. ansonsten die Annahme zu verweigern? Welche Optionen gibt es?

Hier ein paar Bilder:

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Beste Antwort im Thema

Da gibt es doch sicher genaue Richtlinien, was man akzeptieren muss und was nicht. Frag mal beim ADAC oder bei der Vereinigung der Autohändler nach und wenn du dort auch keine Antwort bekommst, lass das Auto von einem Gutachter ansehen. Das wirst du zwar wahrscheinlich bezahlen müssen, aber dann weisst du wenigstens woran du bist. Meiner (Laien) Meinung nach sind das keine so schweren Mängel dass du die Annahme verweigern kannst...

Vielleicht kannst du dich mit dem Autohaus einigen (ich weiss nicht wie du dort bis jetzt aufgetreten bist) dass da mit Smart Repair noch was gemacht wird.

Dass das nicht dein Problem ist, sehe ich auch nicht so. Du hast mit dem Autohaus einen Vertrag, und wenn du dort auf stur machst, werden sie dich womöglich auf Erfüllung des Vertrages (Abnahme des Autos und bezahlen der Kaufsumme) verklagen. Spätestens dann wird ein Gutachter entscheiden ob die Mängel schwer genug sind um die Annahme zu verweigern, und wenn du vor Gericht dann unterliegst, darfst du das ganze Theater dort auch noch bezahlen.

Deshalb mein Rat, das vorher (ev. auf eigene Kosten) von einem Gutachter abchecken zu lassen um zu sehen wo du stehst, um eventuell weitere viel höhere Folgekosten zu vermeiden.

Alternativ eben mit dem Autohaus einigen und das Auto nehmen.

LG, Elwood

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Das Auto ist wohl vom Transporter gefallen, oder?

Würde ich so definitiv auch nicht abnehmen.

Wandlung des Vertrages, oder mit Gutachter nen Preis bestimmen und das Fahrzeug entspr. gemindert kaufen. Wenn Du noch Lust drauf hast. Das ganze sieht nicht neuwertig aus.

24 K sind kein Pappenstil.

am 4. Dezember 2013 um 20:36

Wäre es jetzt nicht klug sich juristisch Beratern zu lassen? Hast du eine Rechtsschutzversicherung ?

Ich an deiner Stelle würde den wandeln lassen, aber frag lieber vorher einen Juriszen dazu...

will nicht wissen,wie lange der auf der Halde stand.

Ganz ehrlich,das sieht nicht neuwertig aus, bei vorhandener Rechtschutz bitte an einen Anwalt wenden,Rechtsberatung ist hier meines Wissens nach ja nicht zulässig

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 21:44

Also laut. den Lichtern (Hella) (da ist nämlich ein Sticker drauf) ist es vom 22.10.2013.

Das Auto selbst wird doch nicht etwa von irgendwo her sein das werden die schon neu zusammengebaut haben oO?

Oh mann... So ein Schmarrn..... Ich nehme es eh nicht an.

Es ist deren Problem, sie kriegen kein Geld von mir.

Da gibt es doch sicher genaue Richtlinien, was man akzeptieren muss und was nicht. Frag mal beim ADAC oder bei der Vereinigung der Autohändler nach und wenn du dort auch keine Antwort bekommst, lass das Auto von einem Gutachter ansehen. Das wirst du zwar wahrscheinlich bezahlen müssen, aber dann weisst du wenigstens woran du bist. Meiner (Laien) Meinung nach sind das keine so schweren Mängel dass du die Annahme verweigern kannst...

Vielleicht kannst du dich mit dem Autohaus einigen (ich weiss nicht wie du dort bis jetzt aufgetreten bist) dass da mit Smart Repair noch was gemacht wird.

Dass das nicht dein Problem ist, sehe ich auch nicht so. Du hast mit dem Autohaus einen Vertrag, und wenn du dort auf stur machst, werden sie dich womöglich auf Erfüllung des Vertrages (Abnahme des Autos und bezahlen der Kaufsumme) verklagen. Spätestens dann wird ein Gutachter entscheiden ob die Mängel schwer genug sind um die Annahme zu verweigern, und wenn du vor Gericht dann unterliegst, darfst du das ganze Theater dort auch noch bezahlen.

Deshalb mein Rat, das vorher (ev. auf eigene Kosten) von einem Gutachter abchecken zu lassen um zu sehen wo du stehst, um eventuell weitere viel höhere Folgekosten zu vermeiden.

Alternativ eben mit dem Autohaus einigen und das Auto nehmen.

LG, Elwood

Ähm... Was sagt denn dein Händler zu der ganzen Sache? Hast du mal was ganz uncooles getan und erstmal mit ihm gesprochen?

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 22:39

Nix

Ich sah mir das auto heute an.

Dann wollte ich mit ihm ja reden also mitm Verkäufer.

Hatte keine Zeit für mich

Meinte nur: schicken sie es mir per mail.

Fertig.

Das tat ich heute abend.

Die sind wirklich nicht kulant bzw nett.

Aber sie sind preislich die besten gewesen.

am 5. Dezember 2013 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von Slimbox89

 

Aber sie sind preislich die besten gewesen.

Jetzt weißt du auch, warum.

 

Grüße

Udo

P.S.: Die per Fotos ersichtlichen Mängel sind leider allesamt so in einer Grauzone, d. h. sie sind zwar vorhanden, ob die aber ausreichen, den Wagen nicht anzunehmen ........ ich weiß nicht, mini-Lackkratzer können auch beim Neuwagen auftreten und lassen sich mit einem Lackstift und einem Poliertuch wieder so "hinbiegen", dass man danach gar nichts mehr sieht. Das wird auch allenthalben (bei normalen, also "guten" Händlern) so gemacht, auf dem Hinterhof, damit kein Kunde das zu sehen bekommt. Auch bei namhaften Firmen wie VW, Mercedes, BMW usw.

Abstehende Plastikverkleidungen könnten sogar "Stand der Serie" sein, wenn alle anderen Modelle dieser Firma das auch haben und Lacknasen "innen", also nicht an der Karosserieaußenseite müssen hingenommen werden, sind zwar unschön und zeugen von einer mangelhaften Verarbeitung und Endkontrolle, sind aber keine Wertminderung oder gar die Annahmeverweigerung Wert.

Kratzer an der Innenseite der Motorhaube sowie Lackkratzer an der Öse für die Aufnahme der Motorhaubenaufstellstange sind nun auch kein Grund, das Fahrzeug nicht anzunehmen, wobei die verkratzte Öse ja schon normal ist, das sind Gebrauchsspuren, die sofort beim einmaligen Gebrauch entstehen. Warum das Teil überhaupt lackiert ist, ist mir schleierhaft, normalerweise muss das blank bleiben.

All das zeugt von einer sehr lieblosen Fertigung dieses Autos, wahrscheinlich entweder ein Billigauto (Dacia kann es bei dem Preis aber nicht sein) oder eine Montagsserie. Der Händler kann nun nichts dafür, nur die fehlende vorherige Durchsicht mit Mängelbehebung hatte gefehlt, aber die war im Preis eben wohl nicht drin.

Rechtsberatung kann hier zwar nicht gegeben werden, aber ich glaube, du hast schlechte Karten, wenn du den Wagen nun gar nicht abnehmen willst, Vertrag ist Vertrag, da kommst du so ohne weiteres nicht raus und diese "Mängel" sind keine.

 

Grüße

Udo

Also ich bin auch sehr pingelig und hatte auch schon bei 2 NEuwagen änhliche Erlebnisse.

Ich würde sagen: Die Lackschäden an den Türen musst du nicht akzeptieren, reklamieren und das müssen die ausbessern!

Das mit dem Haubenschlossverriegelungshaken da kann ich nicht ganz nachvollziehen, der sieht nach 5 mal auf und zu machen sowieso so aus.

Das an der Hckklappe ist auch unschön, würde ich auch reklamieren.

Bei den Spaltmaßen bin ich mir unsicher. MAch dich mal bezüglich Fod Focus schlau, da hatte ich auch mal ne neue Heckschürze gebraucht, die Spaltmaße dort waren auch wie sau und verzogen. Hatte richtig Theater mit Werkstatt, Versicherung und Gutachter, das war aber "Stand der Technik", die sahen alle mehr oder weniger "Shitte" aus..

am 5. Dezember 2013 um 10:09

Der Zustand deines Renaults entspricht scheinbar voll und ganz der Französischen Fertigungskunst ^^

Spaltmaße regen mich auch auf aber ich denke bei gewissen Marken muss man damit leben können.

Ich würde dem Verkäufer deine Mängel zeigen und um Preisminderung bitten. Sollte er nicht darauf eingehen und du dich immer noch aufregst würde ich, wie bereits beschrieben, einen Gutachter einholen.

Man sollte darauf achten dass der Verkäufer auch einen Gutachter einschalten könnte!

Sollten die Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und keine Einigung in Sicht ist wird das ganz vor Gericht enden. Dort wird man einen Vergleich anstreben.... :)

am 5. Dezember 2013 um 14:58

Die Spaltmasse sind Renault-Standard, zumindest sieht das bei mir teils ähnlich aus. Wens stört, ist vielleicht bei VAG besser aufgehoben ;)

Die anderen Sachen find ich auch eher heftig.

Themenstarteram 6. Dezember 2013 um 0:50

Es ist wirklich nicht ok.

Wie wird denn da lackiert und gearbeitet bitte?

Die sollen das nachbessern und die Spaltmaße bearbeiten indem sie zb die Kotflügel besser justieren (sind ja nur geschraubt nehm ich an).

Das ist ein Neuwagen Anno 2013/14.

Was soll das?

Wenn das Renault Standard ist, sollen die besser künftig Schaustellerbuden herstellen..

Das war ja in den 70 ern noch besser.

am 6. Dezember 2013 um 7:43

Die Heckschürze OK...da bin ich bei euch. Aber Spaltmasse wie an dem Schweller sieht man bei den meisten Autos irgendwo wenn man lang genug sucht.

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