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Neues vom Haupzollamt zwecks Einfuhr

Themenstarteram 3. Januar 2008 um 12:27

Hi Leutz,

wer von Euch hat zwischen 2003 und 2006 ein Auto aus den USA eingeführt?

habt ihr auch ein Briefchen vom Zollamt bekommen mit einer Nacherhebung?

Ich finds echt der Hammer, habe in 2005 mein Baby eingeführt über eine Spedition mit " all inclusive ", habe alle Gebühren, Steuern und Zoll brav überwiesen, jetzt hat man bei einer Prüfung bei der Spedition (auch bei allen anderen) bemerkt das nicht alle Kosten berücksichtigt wurden, wie z.B. müssen angeblich nach § schießmichtot auch inneramerikanische Beförderungskosten zum Hafen mit zum Kauf und Shippingpreis aufgerechnet werden, ja ist das vielleicht mein Bier?? Den Bock hat doch wenn überhaupt die Spedition geschossen aber doch nicht ich als Endverbraucher !? Alleine bei der einen Spedition sind angebl. einige hundert Vorgänge bemängelt worden.

Habt ihr auch nachträglich Post bekommen vom Hauptzollamt?

Gruß Stephan

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21 Antworten

Also mich betrifft es nicht aber es interessiert in welcher Höhe die Nachforderung an dich ist!

Hallo

den Bock hat der Spediteur geschossen, schon richtig, aber Er hat den Bock in deinem Namen geschosssen da er als Dein Vertreter gehandelt hat, Zollschuldner warst Du.

bei der Zollabfertigung wird immer von der Fiktion ausgegangen das die Abgaben richtig erhoben werden, wenn doch was schief läuft, es ist auch die andere Richtung, das zuviel erhoben wurde, möglich wird einfach nacherhoben oder erstattet.

Themenstarteram 3. Januar 2008 um 17:52

Achim die Höhe ist doch nicht von Belang, was mich stört ist das ich nach fast 3 Jahren ne Nachforderung bekomme ohne was dafür zu können und es einfach mal wieder so hinnehmen muss und keine Chance hab.:mad:

"Schlimmer geht immer".

Stell dir einfach vor wieviel Glück du hattest das es kein G20 ohne Stehhöhe mit WoMo-Zulassung gewesen ist...

Grüße, Martin

Hätte auch keinen Unterschied gemacht,, das wirkt sich erst wieder bei der KFZ Steuer aus und das ist eine andere Baustelle.

@Stephan

Hast du den "Einfuhrabgabenbescheid" damals mitbekommen? Oder wenigstens in Kopie? Dort wird nämlich vermerkt ob die Abgaben vorläufig oder abschließend festgesetzt wurden. Sind sie abschließend festgesetzt, ist das Verfahren eigentlich geschlossen. Ob es dann so einfach wieder eröffnet werden kann, das kann dir wahrscheinlich nur ein Fachanwalt sagen.......

Ich hatte mal einen Einfuhrabgabenbescheid des HZA Hamburg angefochten. Nach der Klärung rief mich der Zollsachbearbeiter sogar an und fragte ob ich mit der erneuten Berechnung einverstanden wäre. Ich sagte zu und er meinte er würde dann den ABSCHLIEßENDEN Einfuhrabgabeberscheid zusenden. Ich meinte mir reicht auch der vorläufige und daraufhin erklärte er mir den Unterschied zwecks geschlossener Festsetzung usw........

PS: Beim nächsten Import lässt sich eben genau dieses Problem umgehen wenn beim Kaufpreis der Vermerk FOB (free on board) eingetragen wird.

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

Hätte auch keinen Unterschied gemacht,, das wirkt sich erst wieder bei der KFZ Steuer aus und das ist eine andere Baustelle.

Ei, das meinte ich doch. Dann wäre es u.U. eine "Doppelte Nachzahlung" gewesen...

Grüße, Martin

Iii Martin, bist du aber fies........;)

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

bei der Zollabfertigung wird immer von der Fiktion ausgegangen das die Abgaben richtig erhoben werden, wenn doch was schief läuft, es ist auch die andere Richtung, das zuviel erhoben wurde, möglich wird einfach nacherhoben oder erstattet.

hab mich jetzt mal selbst zitiert.

es gibt die Möglichkeit einen Abgabenbescheid vorläufig zu machen, das ist für die Nacherhebung nicht notwendig.

 

@astrodriver

dein Bescheid war ja nicht vorläufig, er wurde auch nicht durch deinen Einspruch vorläufig.

nur wirst Du mit deinem Einspruch richtig gelegen haben deshalb gab es einen neuen Abgabenbescheid.

 

zu fob, muss dann aber auch im Frachtbrief entsprechend ausgewiesen sein.

Gruss Christof

Wieviel musst du denn jetzt nachbezahlen?

am 5. Januar 2008 um 9:44

@ buckdanny99, weist du evtl wie lange das zollamt solche forderungen noch nachfordern darf??

 

Lg aus HH  Andreas

am 5. Januar 2008 um 13:51

Ich hab nichts bekommen, über welche Firma hast du verschifft?

Themenstarteram 5. Januar 2008 um 19:29

Über die Höhe und welches Shippingunternehmen will ich jetzt erst mal nicht`s dazu sagen, ist auch egal da anscheinend einige Speditionen um Bremen betroffen und geprüft worden sind vom Zollamt.

@ Astro, ich muss mal schaun ob ich den Wisch von dem Du geredet hast überhaupt bekommen hab von der Spedition :confused:

am 5. Januar 2008 um 22:49

@ V 8 Andy

Normalerweise darf nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehen der Zollschuld nicht mehr nachgefordert werden.

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 8:55

suupi, die 3 Jahre sind erst im März rum:(

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