Neues vom Gericht

Mercedes E-Klasse W211

Wegen dem miserablen Klang in meinem Auto hatte ich einen Antrag auf Beweissicherung beim Landgericht gestellt.

Das Langericht legt jedoch fest, dass es nur um das Soundpaket (650 €) geht und verweist die Geschichte ans Amtsgericht.

D.h. das Amtsgericht bestellt nun den Gutachter, der wird den mangelhaften Sound testieren und dann wird DC verurteilt, das Soundsystem zu reparieren.

Und dann? Dann steht die Bande beim Versuch 4 genauso ratlos vor meinem Auto wie vor der Gerichtsverhandlung auch schon 3 mal.

Danach geht es dann wieder vors Landgericht.

Mittlerweile kann ich das ganze echt mit Humor nehmen... ;-)

14 Antworten

... und da wundert man sich, wenn die Gerichte überlastet sind...

Kann man aber echt nicht anders machen, der Weg durch die Instanzen muss so lange gegangen werden, bis es ein endgültiges Urteil gibt.

Und da DC es so haben will, bitte schön! ;-)

Bei meiner ersten Wandlung haben alle Beteiligten immer beteuert, dass sie gar nicht wüssten, wie sowas geht, weil es ja nie vorkommt.

Jetzt wissen sie, wie eine Wandlung geht. Gelernt haben Sie trotzdem nichts.

Also bringe ich Ihnen jetzt bei, wie sowas vor Gericht geht, vielleicht kennen sie das ja auch noch nicht ;-)

@fanta 241
Was ist ein miserabler Sound? Hast Du schon einmal den Sound in einer anderen E-Klasse gehört? Ist der dort besser?

Gruss Markus

Wir haben 2 E-Klassen, falls dies Deine Frage beantwortet.

Miserabler Sound heisst, dass selbst meine Oma findet, irgendwas stimmt da nicht.

Es ist kein Bass oder tiefer Ton hörbar. Ich denke der Gutachter wird einfach das Frequenzspektrum messen und das liefert dann auch den technischen Beweis.

Wenn Du zu Hause eine gute Stereoanlage hast, lasse doch mal den Sound volle Pulle nur über Hochtöner laufen, dann weisst Du wie sich mein Auto anhört. Grausam...

Und wie schon gesagt, wir haben 2 E-Klassen...

Ähnliche Themen

Mit sowas die Gerichte zubomben... Na ich weiß nicht.

Was wurde den am Soundsystem den Mittlerweile gemacht?
Hatten mal einen Kunden, der auch Probleme damit hatte. Dafür ist sogar ein Ing. aus Stuttgart zu uns gekommen. Der hat auch nichts gefunden, das Auto ist zurück ins Werk und der Kunde bekahm einen Neuen.

Es wurde 3x NICHTS gemacht. Es waren sich zwar eigentlich alle einig, dass mein Auto nicht ok ist, aber was sie hätten reparieren sollen, wussten sie nicht.

Ich war 3 mal vollkommen umsonst dort.

Übrigens bombadiere ich nicht die Gerichte sondern will einfach, dass mein Auto repariert wird.

Und das macht DC eben nicht. Und es interessiert sie auch einfach nicht. Ich habe schließlich vorher freundlich versucht, jeden Weg der Kommunikation auszuschöpfen. Es ist ihnen schlichtweg egal. Wenn sie sagen alles ok, dann hat das so zu sein! Das war übrigens bei meinem ersten Wagen auch so.

Was würdest Du denn dann machen?

Haben denn die in der Werkstatt noch kein AGW update durchgeführt? Oder so was ähnliches.

Gibt es in Deiner Nähe keine andere Werkstatt. Am besten eine Niederlassung, die haben ja einen Ruf zu verlieren.

Was bringt Dir die Sache vorm Gericht? Es läuft sich nacher doch auf eine Wandlung aus, oder???

Bei der Niederlassung war die Terminvereinbarung bereits so chaotisch (5x verbunden) und letzlich so unglaubwürdig (23.12. 12 Uhr), dass da meine Geduld am Ende war. Ist ja auch nicht gerade ein Vergnügen bei diesem Verein doof rumzustehen.

Ich will das Auto nicht unbedingt wandeln, ich will es einfach so haben, wie es bei der Auslieferung war. Mit super Sound!! Und wie gesagt, NICHTS wurde gemacht, angucken, ratlos sein, Ausreden suchen, das war die Strategie! 3 Mal!!!

Aber das ganze Prozedere muß ja zwangsläufig auf eine Wandlung hinauslaufen, denn nur durch ein Gerichtsurteil steigt die Bereitschaft und Kompetenz bei DC ja auch nicht gerade.

Und wenn es mit dem Austauschen des Verstärkers getan gewesen wäre glaube selbst ich, dass sie es wenigstens versucht hätten.

Was ist ein AGW-Update?

Welchen Ruf sollen die denn noch verlieren?

nun ja, bei deiner verhandlung geht es wenigstens um was. ich muss nächstens zu einer verhandlung (aber nur als zeuge), da geht es um ca. 30€. das ganze liegt jetzt schon 3 jahre zurück und hat sich bis jetzt so dahin geschleppt. da werden verdienstausfälle von über 200 € angemeldet, fahrtkosten berechnet...... die gerichtskosten verschlingen bestimmt das 100-fache des streitwert.

und noch viel erfolg mit deinem 211er!

@sl55amg

danke, ich werde berichten! ich würde gerne mal Fotos von Deinem ein und alles sehen, hast Du welche?

Bin ja mal gespannt was aus einem Beweissicherungsverfahren in so einer Sache rauskommen soll. Bekanntlich kommt ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren nur in Betracht, wenn DC zustimmt oder der Verlust eines Beweismittels zu befürchten ist. Beides ist im vorliegenden Fall wohl eher unwahrscheinlich und es wahrschinlich siinvoller (und allein zulässig!!), gleich richtige Klage einzureichen. Naja, viel Glück mit dem Verfahren. Lass wissen, wie die Sache weitergeht.

DC muss nicht zustimmen, die dürfen zuschauen.

Das Beweissicherungsverfahren hat nur den Zweck, dass ein Gutachter vom Gericht bestellt wird und somit in einer späteren Klage das Gutachten vor Gericht bereits Gültigkeit hat.

Allerdings bekommt DC nach dem Gutachten die Gelegenheit, freiwillig einzulenken, so dass man sich die Klage evtl. sparen kann.

Lenkt DC nicht ein, schaut sich halt der Richter das Gutachten an und entscheidet.

Für mich ist das alles eine glasklare Sache und alle, die mein Auto kennen wundern sich, warum DC erstens so uneinsichtig ist und zweitens es soweit kommen lässt.

Zu gewinnen gibt es für DC hier garantiert nichts.

Mit der Zulässigkeit des Beweissicherungsverfahren wäre ich mir nicht so sicher: vgl. § 485 ZPO. Aber dennoch: Viel Glück!

Ich verstehe Deine Bedenken nicht, das Gesetz sieht doch genau das vor, was mein Anwalt will.
Was Du geschrieben hast bezieht sich nur auf schon laufende Prozesse. § 485 (1).
Das gilt es ja zu vermeiden, wie in § 485 (2) 1 beschrieben.

-------------------------------------------

§ 485 ZPO

(2) Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann eine Partei die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse daran hat, daß

1. der Zustand einer Person oder der Zustand oder Wert einer Sache,

(...)

festgestellt wird. Ein rechtliches Interesse ist anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann.

-------------------------------------------

Deine Antwort
Ähnliche Themen