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Neues vom Blitzer

Themenstarteram 12. Dezember 2007 um 11:35

die ziehen das voll durch -

gestern Abend habe sie von einem Bekannten ein TomTom One 2nd eingezogen und erklärt das er das Gerät nicht wieder bekommt und sich auf ein schönes Bussgeld zu Weihnachten freuen kann-

er hat natürlich die Blitzerwarnungen im Gerät gehabt und der freundliche Oskar kannte sich natürlich aus damit (wahrscheinlich hat er es selber drin) -

hätte es gereicht die Karte schnell zu entfernen ?

Jemand Erfahrungen damit gehabt ? ;)

**thx

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Wie wärs denn mit einer anderen Art der Blitzerimmunisierung, indem statt Ansage/Anzeige der Blitzer-POIs diese schlichtweg umfahren werden - das Navi also stattdessen um "gefährdete" Abschnitte herumnavigiert. Selbes Prinzip, wie z.B. "Autobahn meiden"

Da hierbei keine aktive Information erfolgt, handelt es sich nicht mehr um ein Gerät, welches momentan in die einzugsfähige Rubrik fällt. Zudem wird der Nutzer von der "gefährlichen" Strecke (deswegen steht ja der Blitzer dort==>Unfallschwerpunkt :D) fern gehalten...

Ich glaub, ich muss mich noch mal mit Patentanträgen befassen... :D

LOL. Wie wär's mit der Einhaltung der Tempolimits (StVO). Bin mir sicher das man damit schneller ans Ziel kommt, als wenn man sich von einem Navi um jede "Gefahrenstelle" außenrum navigieren lässt ;)

Und das mit der Einhaltung der TL funktioniert in der Praxis sehr gut, seit über 20 Jahren hatte ich jetzt nur einmal den roten, warmen Blitz im Gesicht gespürt und auch nur desshalb, weil sich der links von mir nicht an das TL halten wollte, da wird man halt schnell mitgeblitzt :D

Ach ja, bevor die Fahrleistungsdiskussion wieder losgeht, mache 60.000km im Jahr ;)

Daher, schaltet den Blitzwarner im Navi aus, fahrt so wie es sich gehört und die ganze Diskussion hier hat ein Ende... ;)

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am 29. Dezember 2007 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Also kommen wir zu § 29 (1) Nr. 2: Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,

Genau hier ist der Hund begraben. Tatsachen!! Eine Tatsache ist aber eben ein bereits eingetretenes Ereignis. Eine Tatsache ist somit auch bei Ausführung nach PolG konform zur StPO zu interpretieren. Die blosse Annahme einer Tatsache entspricht dem eben nicht. In der Praxis für unseren hiesigen Fall bedeutet dies, das bei Vorgehen nach PolG der Ausübende eine Blitzerwarnung auf dem Display bereits gesehen haben muss. Wird dies vor der Duchsuchung abgefragt und verneint beantwortet sich die Sache von selbst. ( Und damit ist auch das nachträgliche Begründen vereitelt. )

Ist das nicht traurig dass man es anderen so vorkauen muss (ich meine nicht Dein Vorredner, er weiß es wie wir, aber das Publikum nur bedingt) und warte mal kurz, gleich verdreht man es Dir trotzdem noch irgendwie :rolleyes:

Wahrscheinlich wieder so populistisch à la "wenn man anständig fährt braucht man das alles nicht", als ob das eine nicht gerechtfertigte Durchsuchung und Wegnahme argumentativ rechtfertigt.

Soweit waren wir am Anfang schon. Die Tatsache dass ein Navi so eine Funktion haben könnte weil das rein physisch und technisch eben möglich ist, ist noch nichts wert und rechtfertigt 0.

Na ja, wenn wir das so lange sagen bis es jeder einsieht wird es nie fertig, also lassen wir es.

 

Nur noch eins:

und sie dreht sich doch!

*Zunge rausstreck*

Bei dieser Gelegenheit legalisieren wir dann am besten auch gleich das Fahren ohne Führerschein. Ist ja vom Prinzip ein ähnliches Thema. Hab keinen, kann fahren, dann tu ichs auch. Hauptsache verboten...

Und das mit dem Alkohol am Steuer wird am besten auch gleich erlaubt...

Ja, nee, is klar.

am 29. Dezember 2007 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Bei dieser Gelegenheit legalisieren wir dann am besten auch gleich das Fahren ohne Führerschein. Ist ja vom Prinzip ein ähnliches Thema. Hab keinen, kann fahren, dann tu ichs auch. Hauptsache verboten...

 

Und das mit dem Alkohol am Steuer wird am besten auch gleich erlaubt...

 

Ja, nee, is klar.

 

Juristisch sehr fundierte Abhandlung. Ist bestimmt ein Auszug aus deiner Examensarbeit.

bei meinem navi kann ich den blitzerwarner nur deaktivieren...aber nicht löschen.....!

habe ich jetzt in einer gezielten kontrolle eine strafe zu erwarten? :p

(ernst gemeinte frage!)

am 29. Dezember 2007 um 13:13

Ich staune über den wirklich enormen Aufwand den mancher zu treiben bereit wäre nur weil er einen Softwarezusatz auf dem Navi hat der da nicht zu sein hat. Die Hersteller solcher Zusätze lachen sich tot und reiben sich die Hände weil sie für solche Zusätze ja nicht geradestehen :D .

Mancher kann nur froh sein in der Bundesrepublik Deutschland zu leben wo es solche rechtlichen Möglichkeiten überhaupt gibt bzw. zu geben scheint. In anderen Ländern siehts da schon ganz anders aus. Und selten so einen Quatsch wie "Gestapo-Persilschein" gelesen, wer so etwas schreibt und die heutige Gesetzeslage damit mit der der Nazizeit vergleicht ist vielleicht 60 Jahre zu spät geboren worden und hätte die Zeit (und vielleicht auch die Methoden und das vorgehen der Gestapo) miterleben sollen (was ich keinem gönne). Dann wüsste er was er da von sich gibt.

Also immer schön die Kirche im Dorf lassen und den Ball etwas flacher halten.

Ciao!

Tja, Opelowski, sehen wir es einfach mal positiv, dass es noch ein paar wenige Exoten gibt, die noch ganz normal realistisch ticken, Dinge kritisch sehen und hinterfragen, die nicht blind jeder Vorschrift hinterherhecheln usw. ;)

Ich will es ja wirklich nicht überstrapazieren - aber die Folgen einer blinden und kritiklosen Regelhörigkeit, eines bedingungslosem Festmachen von Moral und Norm am Regeltext, ein Anbiedern als Max Mustermann nach diesem Strickmuster ... usw. usf.... sind in der Geschichte der Menschheit mehrfach nachzuvollziehen - gut war´s kein einziges Mal.

 

Das wie SoulOfDarkness und manch anderer mit absolutistisch fatalistischem Populismus lächerlich machen zu wollen... ist nur noch traurig und imho nicht gerade ein Zeichen, dass man Dinge objektiv hinterfragt und in Relation setzt. Sehr grobe Taktik... Kommentar dazu erübrigt sich.

 

Die Frage, ob der Akt nun legal ist oder nicht... ist eine. Die andere ist, ob dies überhaupt in irgendeiner Relation zum Fakt steht - legal hin, legal her. Nicht alles was Recht ist, ist auch recht. Wird ein Gesetz geschaffen, das blaue Unterhosen unter Strafe stellt... nein, das Tragen, nicht das Haben.... wäre das ja auch Recht, mithin legal und würde die Anweisung "Hosen obi" bei einer Kontrolle rechtfertigen - ob dieses Recht allerdings recht wäre... ist die gleiche Frage. Sicherlich finden sich aber auch dafür ein paar "Kreuzritter" des Rechts (gutes Stichwort irgendwie...).

Eine weitere Frage ist, ob diese "Nutzung" der Executive dem Verständnis ihrer Aufgabe entspricht. Es wäre ja schön, wenn die Sicherheit unserer Bürger und die des Staates nur von solchen Faxen abhinge - da fallen mir aber deutlich wichtigere Sachen ein, diplomatisch gesagt. Die leider schade auf der Strecke zu bleiben scheinen, evtl. ja weil man mit solchen bedrohlichen Dingen beschäftigt ist.

 

Aber gut, lassen wir es. Ich weis.... Wer nichts zu verbergen hat... der gleiche fatal bornierte Mist. :rolleyes:

 

Und falls jetzt einer Schaum vor dem Mund hat... ich mein das nicht persönlich wertend.

am 29. Dezember 2007 um 14:18

So langsam wird mir klar, warum ich bei meinem Falk nicht den Schuiebe-Schalter am Boden nutzen sollte um das Navi abzuschalten. Nehme ich den Druck-Schalter an der Seite, geht das Navi sofort wieder an wenn man den aus Versehen betätigt. Bei dem Schub-Schalter am Boden wird aber das Navi komplett zurück gesetzt.

Eigentlich unpraktisch, dass man das Navi nicht vor ungewolltem Einschalten in der Tasche schützen kann. Aber für diesen Fall ist der Schalter am Boden genau richtig.:D

Sobald irgendwelche Gesetze für einen positiv sind, rennt man diesem hinterher und beruft sich drauf. Wenn sie für einen negativ sind, kommt die Aussage, dass man nicht blind und kritiklos Regelhörig sein soll... ist auch nur menschlich. Gesetze sind für alle gleichermaßen da und müssen befolgt werden. Ansonsten kann man gleich in eine Anarchie abwandern. Egal wie sinnlos ein Gesetz für den einen ist, so sinnvoll ist es für eine Reihe anderer. Ist ähnlich wie mit dem Duplo, wie die Werbung uns weis machen will ;)

am 29. Dezember 2007 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von bigaxl

 

Zitat:

Original geschrieben von bigaxl

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Also kommen wir zu § 29 (1) Nr. 2: Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,

Genau hier ist der Hund begraben. Tatsachen!! Eine Tatsache ist aber eben ein bereits eingetretenes Ereignis. Eine Tatsache ist somit auch bei Ausführung nach PolG konform zur StPO zu interpretieren. Die blosse Annahme einer Tatsache entspricht dem eben nicht. In der Praxis für unseren hiesigen Fall bedeutet dies, das bei Vorgehen nach PolG der Ausübende eine Blitzerwarnung auf dem Display bereits gesehen haben muss. Wird dies vor der Duchsuchung abgefragt und verneint beantwortet sich die Sache von selbst. ( Und damit ist auch das nachträgliche Begründen vereitelt. )

Wir reden hier von einer Personendurchsuchung. Das ist etwas ganz anderes als die Durchsuchung eines Fahrzeugs!

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Sobald irgendwelche Gesetze für einen positiv sind, rennt man diesem hinterher und beruft sich drauf. Wenn sie für einen negativ sind, kommt die Aussage, dass man nicht blind und kritiklos Regelhörig sein soll...

Ja, diese seltsame Einstellung wird hier auf MT in schöner Regelmäßigkeit zum Besten gegeben. Ist immer wieder amüsant...:D

Egal welche rechtlichen Beispiele wir hier oder in den vielen anderen Foren nennen würden, es gibt immer unterschiedliche Auffassungen und Meinungen nach was hier wie gehandelt wurde. PolG oder StPO. Sind es nun "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" oder nicht usw..

Da wundert es nicht, dass selbst der BGH in seiner unedlichen Weisheit nicht nur einige Minuten für ein Urteil braucht, sondern Tage, Wochen und Monate und selbst dann nicht immer die Ideallösung parat hat, sondern auch ab und an um Begründungen ringen muss.

Die Frage ob hier das Navi meiner Meinung hätte beschlagnahmt werden dürfen oder ob ich es gemacht hätte: Nein. Die Frage ob die Maßnahme meiner Meinung an sich nach gängiger Gesetzeslage aber trotzdem von einem Rrichter (bei einer Beschwerde/Klage gegen die Beamten) als rechtsmäßig bejaht werden würde: in 80 - 90% rechtsmäßig (je nach Begründung der Parteien natürlich).

Was man auch nicht unterschätzen darf: Das was tatsächlich war und das was am Stammtisch erzählt wird weicht doch zum Teil drastisch voneinander ab. Ich kriege privat oft mit, was die Polizei doch schon wieder abgelassen hat da und da und "die blöden Bullen von der VPol ließen mal wieder was ab" oder "hab schon nen Leserbrief aufgesetzt wegen der Sache letztens, die werden schon sehen" oder solche Geschichten. Liest man dann mal was tatsächlich war und schaut sich die Tatsachen an, merkt man das es oft (natürlich nicht immer) nur dummes Geschwätz war.

Ein Beispiel. Ein alter Schulkollege sprach mich an, dass die Polizeistreife ihm letztens ohne Grund den Füherschein weggenommen hätte nachdem er aber nur 0,08 mg/l "geblasen" hätte. Das alles nur weil er zuvor die Kurve leicht geschnitten hätte. Sauerrei und der Anwalt kümmert sich schon um die blöden Bullen und er wird sich schon mal den Nutzunsausfall für die Firma bestätigen lassen usw..

Tatsache: Er war innerorts mit über 80 Km/h (geschätzt, lässt sich nicht nachweisen) der Streife in einer Kurve auf der ihren Fahrbahnseite entgegen gekommen, wodurch die Streife ausweichen musste und in einen Vorgarten fuhr! Nur durch Zufall wurde ein Tramper nicht gestreift, der auf dem Gehweg stand/lief (Neutraker Zeuge der Sache). Die Streife nach dem ersten Schock hinterher und sich mit 90 Km/h an das Fahrzeug geklemmt, dass lange nicht halten wollte. Geblasen hat er tatsächlich nur 0,08, aber der StA ordnete wegen Straßenverkehsgefährung den vorläufigen Führerscheinentzug an. Wieso ich das weiß: Das Urteil wurde verkündet. 6 Monate Lappen weg, auch aufgrund der Zeugenaussage.

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 13:45

Meine Damen und Herren !

 

Hier das Urteil:

 

Bussgeldbescheid nach StVO: Paragraf 23, Absatz 1b

 

der besagt:

 

"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

 

140 Euro  Bussgeld

 30 Euro  Gebühren

________________

170 Euro  incl.  2 Punkte

 

 

 

... jetzt könnte man theoretisch Einspruch einlegen - allerdings mit dem Risiko  das die Strafe noch höher ausfallen könnte.

 

Das wars!!

Alles Gute für Euch - und lasst Euch nicht erwischen  ;);)

am 10. Januar 2008 um 13:55

Ich denke, das war gar nicht rechtens, was der Polizist gemacht hat.

Letztendlich sind Blitzer-POIs ja nichts anderes als eine Markierung auf der Landkarte, auf der steht, wo ein Blitzer ist.

D.h. ein Kreuz auf die Landkarte wäre ebenso illegal, oder weiter auch, wenn man sich im Kopf merkt, wo ein Blitzer steht (damit hat man auch eine Markierung auf einer Landkarte). Wird jetzt mein Gehirn beschlagnahmt, weil ich weiß, wo Blitzer stehen?

Anders sind ja Blitzerwarngeräte, dabei handelt es sich ja um passive Gegenmaßnahmen, die tatsächlich Radar bzw. laser messen (sofern sie wie gewünscht funktionieren), und damit gar nicht mit einer Kartenmarkierung vergleichbar sind.

Ich denke mal, da gehts wieder nur um Geld. Mit Verkehrssicherheit haben Blitzer ja bekanntlich nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

Ich denke, das war gar nicht rechtens, was der Polizist gemacht hat.

Letztendlich sind Blitzer-POIs ja nichts anderes als eine Markierung auf der Landkarte, auf der steht, wo ein Blitzer ist.

D.h. ein Kreuz auf die Landkarte wäre ebenso illegal, oder weiter auch, wenn man sich im Kopf merkt, wo ein Blitzer steht (damit hat man auch eine Markierung auf einer Landkarte). Wird jetzt mein Gehirn beschlagnahmt, weil ich weiß, wo Blitzer stehen?

Anders sind ja Blitzerwarngeräte, dabei handelt es sich ja um passive Gegenmaßnahmen, die tatsächlich Radar bzw. laser messen (sofern sie wie gewünscht funktionieren), und damit gar nicht mit einer Kartenmarkierung vergleichbar sind.

Ich denke mal, da gehts wieder nur um Geld. Mit Verkehrssicherheit haben Blitzer ja bekanntlich nichts zu tun.

Ich glaube, dein Einwand trifft die Realität genau.

Radar Stör- UND Warn- GERÄTE, sind Gerätschaften, deren Funktion als solche genau daraus ausgelegt sind durch EMPFANG des Radarsignales AKTIV gegen zu steuern, wohingegen die Gerätschaft Navigationsgerät einzig und allein nur das tut, wofür es entwicklelt wurde, nämlich zu navigieren.

Insofern trifft dein Vergleich den Nagel auf den Kopf bis hin zur persönlichen Informationsspeicherung im Hirn.

Wenn nicht, könnte eine Polizeimaßnahme nach dem passieren einer stationären Radarkontrolle wie folgt aussehen:

Frage des Polizisten: "Sie haben soben ein st. RK mit korrekter Geschwindiglketi passiert.

Sind Sie deshalb nicht zu schnell unterwegs gewesen, weil Sie sich bewußt und allgemein an die vorgegebene Geschwindigkeit gehalten haben, oder etwa weil Sie einem Bussgeld deshalb ausweichen wollten, weil Sie wussten, das heir eine St. RK stattfindet?

Wenn man die zweite Möglichkeit zugibt, ist der Führerschein weg.

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