Neues vom Blitzer

die ziehen das voll durch -

gestern Abend habe sie von einem Bekannten ein TomTom One 2nd eingezogen und erklärt das er das Gerät nicht wieder bekommt und sich auf ein schönes Bussgeld zu Weihnachten freuen kann-
er hat natürlich die Blitzerwarnungen im Gerät gehabt und der freundliche Oskar kannte sich natürlich aus damit (wahrscheinlich hat er es selber drin) -

hätte es gereicht die Karte schnell zu entfernen ?

Jemand Erfahrungen damit gehabt ? 😉

**thx

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


Wie wärs denn mit einer anderen Art der Blitzerimmunisierung, indem statt Ansage/Anzeige der Blitzer-POIs diese schlichtweg umfahren werden - das Navi also stattdessen um "gefährdete" Abschnitte herumnavigiert. Selbes Prinzip, wie z.B. "Autobahn meiden"

Da hierbei keine aktive Information erfolgt, handelt es sich nicht mehr um ein Gerät, welches momentan in die einzugsfähige Rubrik fällt. Zudem wird der Nutzer von der "gefährlichen" Strecke (deswegen steht ja der Blitzer dort==>Unfallschwerpunkt 😁) fern gehalten...

Ich glaub, ich muss mich noch mal mit Patentanträgen befassen... 😁

LOL. Wie wär's mit der Einhaltung der Tempolimits (StVO). Bin mir sicher das man damit schneller ans Ziel kommt, als wenn man sich von einem Navi um jede "Gefahrenstelle" außenrum navigieren lässt 😉

Und das mit der Einhaltung der TL funktioniert in der Praxis sehr gut, seit über 20 Jahren hatte ich jetzt nur einmal den roten, warmen Blitz im Gesicht gespürt und auch nur desshalb, weil sich der links von mir nicht an das TL halten wollte, da wird man halt schnell mitgeblitzt 😁
Ach ja, bevor die Fahrleistungsdiskussion wieder losgeht, mache 60.000km im Jahr 😉

Daher, schaltet den Blitzwarner im Navi aus, fahrt so wie es sich gehört und die ganze Diskussion hier hat ein Ende... 😉

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Alleine die Nähe zur Schule wäre auch etwas wenig um eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu legitimieren. Kannst sicher sein dass selbst eine kleine und relativ abstrakte Gefahr schon für so ein Schild sorgen würde, da wird eher geklotzt und nicht gekleckert.
Wo sie fehlen sind meistens die Schulwege auf der anderen Seite der Schule ...

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Schadenfreiheitsklasse 25 spricht glaube ich schon fast für sich...

hmn....

es gibt genug leute, die von sich behaupten seit über xx jahren unfallfrei gefahren zu sein...

das erstaunliche dabei ist allerdings, das man genau wegen diesen leuten, keine 2minuten zuvor eine vollbremsung hinlegen musste weil eben diese "ich fahr seit über 40jahren unfallfrei" fraktion einem kurzerhand die vorfahrt genommen hat....

alles hat also 2 seiten....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Schadenfreiheitsklasse 25 spricht glaube ich schon fast für sich...
hmn....
es gibt genug leute, die von sich behaupten seit über xx jahren unfallfrei gefahren zu sein. das erstaunliche dabei ist allerdings, das man genau wegen diesen leuten, keine 2minuten zuvor eine vollbremsung hinlegen musste weil eben diese "ich fahr seit über 40jahren unfallfrei" fraktion einem kurzerhand die vorfahrt genommen hat....
alles hat also 2 seiten....

Ich habe mit einer solchen Antwort gerechnet, erreiche Du man erstmal SF25...

Die meisten Vollbremsungen und die kritischsten Verkehrssituationen habe ich in meinen fast 30 Autofahrerjahren fast ausschliesslich mit jungen Heissspornen erlebt die wohl der Meinung waren "erstklassig" fahren zu können. Auch meinen bisher einzigen Unfall verursachte ich innerhalb meiner ersten fünf Autofahrerjahre.

Ich passe ab und an für andere auf und dann und wann passen auch andere für mich auf, keiner fährt fehlerfrei. Das ist völlig normal und trifft auf

jeden

zu der sich im öffentlichen Strassenverkehr bewegt. SF25 schafft man aber nicht nur mit fremder Hilfe sondern hauptsächlich mit eigener Fahrerfahrung und den Willen sich dann und wann auch mal zurückzunehmen und auf sein Vorrecht zu verzichten. Ich bin fast ausschliesslich Grossstadtfahrer (95%) und fahre auch recht zügig wenn es die Verkehrslage zulässt, schwimme mit, halte Anschluss an den Vordermann (mit ausreichend Abstand), wenn der Verkehr mit 60-65Km/h läuft fahre ich auch mit. In besonders limitierten Bereichen (z.B. Tempo 30-Zonen) lasse ich mich aber nicht bedrängen, hier ist bei 40 definitiv Schluss. Sind nur einige Beispiele. Es ist aber schon ein (deutsches?) Phänomen das "langjährig schadenfrei" für manchen inzwischen ein Makel zu sein scheint.

Ciao!

Die SF Klasse sagt doch herzlich wenig - denn... wieviele km fährt derjenige im Jahr? 10.000? Aha... fahr ich in nicht ganz 3 Wochen 😉
Davon 95% Stadt? Aha... ja nun, ich fahr in versch. Städten, Landstrasse und AB.
Zwischen 8 und 18 Uhr? Aha... ich fahr Tags wie Nachts, Sommer wie Winter, bei jedem Wetter.
Immer schön piano? Aha... geht bei mir nicht - immer fortissimo.
5 Jahre immer das gleiche Fahrzeug? Aha... also.. etz muss ich mal nachdenken... geschäftlich wechselnd 5 Fahrzeuge (und tlw. alle paar Monate neue/andere), privat 3 und ein paar Bikes.... in etwa.
SF? 35... 🙂
 
Nö - SF Klasse=Fahrerqualität ist nonsens.
 
Aber für deine Fahrphilosophie Daumen hoch, werter Gnubbel 😉
 
Verbotenes tun, auf Schilder achten usw.... ja..mei.. ich finds eher bedenklich, dass es diesen ganzen Schilder- und Regelwald angeblich braucht - echt so viele völlig verblödet, nicht mehr verantwortlich entscheidungsfähig? Scheint so... und je mehr Regel und Schilderwald, desto blöder werden die Leuts - behaupt ich mal kackfrech.

Zitat:

Oder ists eifach nur geil, was Verbotenes zu tun?

Hm - oder ist´s einfach nur geil, nichts selber zu denken, nichts selber zu entscheiden, nichts selber zu verantworten? Lust am Verbot? Ich will´s ja nicht überstrapazieren... aber typ. D.

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@tec-doc
Den Beitrag kann ich zu uneingeschränkt unterschreiben. Absolut meine Meinung zu der doch etwas emotional geführten Diskussion.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc



Nö - SF Klasse=Fahrerqualität ist nonsens.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc



Zitat:

Oder ists eifach nur geil, was Verbotenes zu tun?

Hm - oder ist´s einfach nur geil, nichts selber zu denken, nichts selber zu entscheiden, nichts selber zu verantworten? Lust am Verbot? Ich will´s ja nicht überstrapazieren... aber typ. D.

Was war das jetzt für ein Beitrag hier?

Die hohe Kunst flachgehaltener Polemik?

Oder deine Weisheitsvermittlung über `Satiere´?

Ich bin mir fast sicher, du kommst dir ob des Blödsinns, den du hier zu vermitteln versuchst auch noch gut vor, sonst würdest du es ja nicht verzapfen.

Natürlcih läßt den Wortaneinandergesetze nur Rückschlüsse auf dich zu und z.B. überhaupt nicht auf Grubbel, denn es ist ja nur Blödsinn was du vom Stapel läßt und irrwitzige Unterstellungen.

Vielleicht ist Grubbel in seinen unfallfreien Jahren schon mehr Rückwärts gefahren als du Vorwärts.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Vielleicht ist Grubbel in seinen unfallfreien Jahren schon mehr Rückwärts gefahren als du Vorwärts.

Hier versteigen wir uns wohl unnötig in Spekulationen, die einen reellen Vergleich ad absurdum führen. Wenn wir hier wirklich erreichte SF-Klassen der einzelnen User vergleichen wollen, benötigen wir unbedingt mehr Hintergrundwissen.

Sollte ja kein Vergleich oder gar eine Wertung des fahrerischen könnens oder unvermögens anderer sein, meine SF25 kann sich morgen schon ändern wenn ich Pech habe. Es ist wohl die richtige Mischung aus Fahrpraxis, Grundeinstellung zum Strassenverkehr, Glück und vielleicht auch das richtige zu meinem Fahrstil passende Fahrzeug. Ich weiss es nicht, im nächsten Leben erreiche ich diese Einstufung vielleicht nie 😁 ...

Ciao!

😛 ...Tempomat auf Abregeldrehzahl 😛
(na... gehts dir jetzt besser? *rofl*)
 
Äh... ja...also. Ganz ruhig bleiben - sollte es (k)einer bemerkt haben... ich habe Gnubbel in keiner Weise angegriffen, im Gegenteil. Denn er sagt/macht, was wirklich wichtig und wünschenswert ist: Er schwimmt mit, steckt auch mal zurück, beisst sich nicht in Regeln panisch fest, behält dabei Vernunft und Relation, hat keinen "hach was bin ich doch der Beste" Koller bzw. keine derartigen sonstigen Neurosen, fährt wenn er fährt,  und offensichtlich klappt das ja ganz gut (is ja eigentlich logisch). Erfrischend, ganz ehrlich. 😉 *nochmaldaumenhoch*
Er scheint einer der (leider) seltenen Zeitgenossen der angenehmen Art zu sein - so haut das hin 😉
 
Guter/sicherer Fahrer... hm... was ist das eigentlich???
Einer, der fahrtechnisch alle Kniffe beherrscht?
Einer, der nie einen Unfall hat?
Einer, der 2000% nach StVO fährt?
Einer, der.... ?
Jedenfalls lässt sich das nicht an der SF Klasse festmachen - imho. Meld ich ein Auto an und lass es 20 Jahre in der Garage stehen... und schon bin ich ein guter/sicherer Fahrer 😉
Nein - ich finde Gnubbel hat gesagt, was einen guten Fahrer grundsätzlich ausmacht, ohne diese Einstellung ist man weder als Schumi noch als SF 1 Inhaber ein "guter" Fahrer... geht gar nicht 😉
 
Imho ist das ganze Geblitzdingstgezeter zu 90% schlicht nur noch eine kalkulierte Einnahmequelle - nicht mehr und auch nicht weniger. Und das Getue um Navi oder Warner usw. einfach nur peinlich... naja, der eine oder andere hat´s ja verstanden 🙂
 
 
 
 
 

Hmm, müsst ihre eure "fast schon Zwistigkeiten" vom Tempolimitthread hier rüber bringen? 🙂 Naja, und ob und was nur noch Einnahmequellen sind, sind Meinungen, die jeder hier haben darf.

Zitat:

müsst ihr eure "fast schon Zwistigkeiten" vom Tempolimitthread hier rüber bringen? 🙂

Ähem... isch abe geine solch garstig Töne angeschlaagen 🙂

So, um nochmal aufs Thema zu kommen. Ich habe jetzt ein bisschen recherchiert und Hilfe von meiner Schwester bekommen.

Ich zitiere:

Zitat:

Quelle: StPO §102 (Durchsuchung beim Verdächtigen)
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen (Anm. von mir: dazu zählt z.B. auch das Auto) sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Zusammengefasst: Der Polizist braucht einen Anfangsverdacht um dann weitere Maßnahmen einleiten zu können. Außerdem muss er im Nachhinein auch "Gefahr im Verzuge" begründen können.

Das ist natürlich jetzt alles laienhaft recherchiert, außerdem befindet sich meine Schwester noch in der Ausbildung zur Polizeikommissarin. Also nagelt mich jetzt hier nicht fest. 😉

Dann durchsuchen wir halt nicht sondern beschlagnahmen das Navi erstmal und stellen damit evtl. Beweismittel sicher (dazu muss ich das Auto nicht erst durchsuchen, befindet sich ja meist gut sichtbar an der Scheibe)... 😉 . Wenn der Anfangsverdacht nicht zutrifft kann man das Navi ja immer noch wieder rausrücken.

Ciao!

Ob eine Durchsuchung ausschliesslich durch das tiefere rumwühlen definiert wird und die Hand ins Auto strecken und etwas sichtbares mitnehmen keine ist - ist für mich zumindest fraglich.

Für die Frage die erläutert wird ist es ebenso kein Argument dass etwas wenn nichts illegales drin gefunden wird, zurückgegeben wird. Dieser Ansicht folgend bedarf es keiner Legitimation ein Computer mitzunehmen, immerhin kriegt es der Beschuldigte wieder zurück wenn nichts böses drauf ist. Das kann man beliebig für alle anderen Gegenstände anwenden...
Also entweder ist die Aktion legal und dazu muss was Konkretes vorliegen, oder eben nicht.
Dass Gerichte es locker handhaben und freie Hand geben und eben nicht so sehr auf Beweise für ein Anfangsverdacht bestehen, ist eben die Praxis, deswegen ja noch lange nicht bis in die letzte Betrachtung gesetzmässig.

Bei den polizeilichen Maßnahmen darf man sich nicht auf den Verdächtigen einer Straftat beschränken (Durchsuchung nach 102 StPO) und dahingehend nicht immer gleich alles rechtlich anzweifeln.

Es gibt sehr, wirklich sehr viele Bestimmungen, nach denen durchsucht, beschlagnahmt, mitgenommen, untersucht und ermittelt werden darf/muss/kann. So wird bei einer Verkehrskontrolle vieles nach den Bestimmungen des PolG gehändelt. Es kommt meist auch zu einer Vermischung der Gesetzesgrundlagen. So kann es je nach dem sein, dass das Fahrzeug gemäß StVO angehalten wird, die Person gem. StPO kontrolliert wird, das Fahrzeug gem. StPO durchsucht wird und ein z.B. Blitzerwarngerät (vielleicht ja ein Zufallsfund) aber nach dem PolG beschlagnahmt wird.

Man darf hier auch nicht verallgemeinern mit Klarstellungen wie "dürfen die nur wenn Beschluss vorliegt oder wenn ich Verdächtiger bin" oder so. Es kommt extrem auf den Einzelfall an und auch wer kontrolliert. Der Zoll darf nach ganz anderen Maßstäben durchsuchen und kontrollieren als die Polizei zum Beispiel. Es macht auch rechtlich einen unterschied ob ich gerade eine schlichte, allgemeine Kontrolle des Fahrzeugs durchführe (Verkehssicherheit des Fahrzeugs/Fahrzeugführers überprüfen oder anhalten des Fahrzeugs nach einer festgestellten Owi) oder ob ich eine "Kontrollstelle" auf der Straße einrichte (Fahndung nach Straftätern durch Kontrolle von Fahrzeugen und überprüfen deren Insassen)

Im Grundsatz gilt: Hinterher rechtlich begründen lässt sich fast jede Maßnahme (die nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchgeführt wurde), auch wenn sie vor Ort für den Betreffenden noch so zweifelhaft war.

Bei Radarwarngeräten wird das Auto nicht nach den Bestimmungen der StPO, sondern des PolG beschlagnahmt. Auch die "Durchsuchung" und das "Betreten" des Fahrzeugs wird hier (bei dieser Owi) nach dem PolG durchgeführt. Siehe auch die Entscheidung vom VGH Mannheim: Das Mitführen eines betriebsbereiten Radarwarngerätes begründet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die eine polizeirechtliche Beschlagnahme (§ 33 PolG (PolG BW) sowie eine Einziehung und Vernichtung (§ 34 PolG (PolG BW) des Gerätes rechtfertigen kann.

Ursprünglich gemeint waren bei der Owi bzgl. den Radarwarngeräten diese kleinen Teile die piepsen, wenn ein Radargerät entdeckt wurde, nicht die Navis die in der Karte die festen Blitzer anzeigen. Handelt es sich nur um ein Navi mit Warnfunktion sieht die Sache schwierig aus. Ich denke da streiten sich manche Gerichte mit rum.

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