Neuer Insignia wird nicht geliefert
Bin seit vielen Jahren Opel-Fahrer, und eigentlich von der Marke überzeugt.
Nun habe ich mir meinen Traumwagen zusammengestellt und bestellt.
Insignia B GS Ultimate 120 Jahre mit 170 Ps Diesel mit AT 8 und ziemlich umfangreicher Ausstattung (4955€ plus).
Bestellt am 05.08.2019
In Kollektionsfarbe Power Blue OT 7.
Voraussichtliche Lieferung in ca 6 Wochen (vielleicht etwas länger wegen der Sonderfarbe)
Scheinbar ist die Farbe das Problem, denn bis heute ist der Wagen nicht geliefert!
Es verging eine monatelange Wartezeit und viele Nachfragen ohne eine Auskunft.
Auch der Kundenservice bei Opel in Rüsselsheim konnte oder wollte nicht mehr erfahren als ich, nämlich nichts!!
Zwischenzeitlich wurde Power Blue als nicht lieferbar bezeichnet.
Dann wieder doch lieferbar.
Weitere Wochen Wartezeit ohne einen Liefertermin zu erfahren.
Dann Liefertermin in der KW 6. (in 2020!)
Dann Liefertermin KW 8.
Ich warte immer noch, aber nicht mehr lange..
Habe Frist gesetzt bis nach der KW 10, am 07. März werde ich stornieren!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wer weiß was über Lieferprobleme?
Beste Antwort im Thema
Ich hätte spätestens im herbst storniert. Worauf wartest du noch?
106 Antworten
Hut ab vor soviel Geduld! 6 Wochen angepeilt und nun sind schon 6 Monate um und keiner weiß was. Ich wäre schon lange vom Kauf zurückgetreten. Spätestens nach 8-10 Wochen hätte ich mir auch einen verbindlichen Termin geben lassen. Dann kann man ggf. auch Schadensersatz einfordern, weil du z.B. ja dein jetziges Auto noch weiter fährst und es dadurch weiter an Wert verliert.
Ich habe auch mal davon gelesen, dass du bzw. der Händler anhand der FIN auch sehen kann, in welchem Produktionsstadium sich dein Auto befindet. Dazu müssen sie aber natürlich auch schon eine FIN haben.
Also sorry, der Händler hat mit Sicherheit die PA-Nummer schon bekommen und kann daher den Auftragsstatus sehen. Vielleicht hat auch dein Händler einfach vergessen das Auto zu bestellen? Anders kann ich mir diese Aussage des FOH nicht erklären. Die Sonderfarbe und AHK sorgen in der Tat für eine längerer Lieferzeit aber 5-6 Monate für einen Insignia kann nicht sein. Normalerweise dauert es ca. 3 Monate von Erfassung im System bis zur Produktion und selbst wenn man die Werksferien im August abzieht ist das viel zu lange. Hast du nur beim FOH angefragt oder auch mal beim Opel Infoservice?
E-Mail: kontakt@opel-infoservice.de
Hotline 06142 911 9800. Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 20:00 Uhr. Samstag: 09:00 Uhr - 17:00 Uhr.
Schaden kann es ja nicht mal anzufragen.
Danke, Ragescho für den Tip, diese E-Mail Adresse kannte ich noch nicht.
Werde gleich mal ne weitere Nachricht verfassen..vielleicht gibts ja dort ne Info..
Hast Du eine schriftliche Auftragsbestätigung/Bestellbestätigung vom FOH erhalten?
Bei mir hatten die tatsächlich verpennt das Auto zu bestellen, erst nach ziemlich viel Nachhaken haben die ganz kleinlaut den Fehler eingestanden..
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Ne, Hundi..
bestellt isser wohl, die Frau Berishvili von Opel Kundensevice hat das auch bestätigt..
Nur leider weiß die Dame sonst nix..
die Mail an Opel Infosrevice (Dank an Ragescho) is jedenfalls raus, man ergreift halt jeden Strohalm..
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 23. Februar 2020 um 19:03:49 Uhr:
Dann kann man ggf. auch Schadensersatz einfordern, weil du z.B. ja dein jetziges Auto noch weiter fährst und es dadurch weiter an Wert verliert.
Sorry aber das ist barer Unsinn. Schadenersatz wegen Wertverlust des Alten gibt es nicht - als ob ein neuer keinen Wertverlust hätte🙄. Ja dieser wär im gleichen Zeitraum sogar wesentlich höher.
Zitat:
@mr.holiday schrieb am 23. Februar 2020 um 19:43:58 Uhr:
Ne, Hundi..
bestellt isser wohl, die Frau Berishvili von Opel Kundensevice hat das auch bestätigt..
Nur leider weiß die Dame sonst nix..die Mail an Opel Infosrevice (Dank an Ragescho) is jedenfalls raus, man ergreift halt jeden Strohalm..
Kompliment zu Deiner unendlichen Geduld😮! Würde jetzt mal abwarten was das Mail bringt. Wenn dann das auch nicht zum Erfolg führt, würde ich ein paar Euro aufwerfen und einen Anwalt bitten dem FOH als Deinem Vertragspartner mit Kopie Opel einen netten aber deutlichen Brief zu senden. Evtl hast Du ja einem Rechtschutz
Zitat:
@Omegabesitzer schrieb am 23. Februar 2020 um 19:56:32 Uhr:
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 23. Februar 2020 um 19:03:49 Uhr:
Dann kann man ggf. auch Schadensersatz einfordern, weil du z.B. ja dein jetziges Auto noch weiter fährst und es dadurch weiter an Wert verliert.Sorry aber das ist barer Unsinn. Schadenersatz wegen Wertverlust des Alten gibt es nicht - als ob ein neuer keinen Wertverlust hätte🙄. Ja dieser wär im gleichen Zeitraum sogar wesentlich höher.
Deshalb habe ich ja auch ggf. geschrieben.
Fakt ist aber, dass wenn ich mein Auto in Zahlung gegeben hätte, mein gebrauchter Wagen in 08/19 ein halbes Jahr jünger gewesen wäre und z.B. bei meiner Fahrleistung auch ca. 12.500 km weniger auf der Uhr gehabt hätte. Mir geht es da nicht um den neuen Wagen, sofern um den Verkauf des alten Wagen. Ich hätte zumindest meinen Anwalt befragt. Weil am Ende entsteht durch diese lange Wartezeit ein höherer Wertverlust am ALTEN Wagen und ich müsste mehr Geld für den neuen auf den Tisch legen. Aber vielleicht ist, falls Inzahlungnahme vereinbart, ja ein Anzahlungskaufpreis festgeschrieben.
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 23. Februar 2020 um 20:13:58 Uhr:
Zitat:
@Omegabesitzer schrieb am 23. Februar 2020 um 19:56:32 Uhr:
Sorry aber das ist barer Unsinn. Schadenersatz wegen Wertverlust des Alten gibt es nicht - als ob ein neuer keinen Wertverlust hätte🙄. Ja dieser wär im gleichen Zeitraum sogar wesentlich höher.
Deshalb habe ich ja auch ggf. geschrieben.
Fakt ist aber, dass wenn ich mein Auto in Zahlung gegeben hätte, mein gebrauchter Wagen in 08/19 ein halbes Jahr jünger gewesen wäre und z.B. bei meiner Fahrleistung auch ca. 12.500 km weniger auf der Uhr gehabt hätte. Mir geht es da nicht um den neuen Wagen, sofern um den Verkauf des alten Wagen. Ich hätte zumindest meinen Anwalt befragt. Weil am Ende entsteht durch diese lange Wartezeit ein höherer Wertverlust am ALTEN Wagen und ich müsste mehr Geld für den neuen auf den Tisch legen. Aber vielleicht ist, falls Inzahlungnahme vereinbart, ja ein Anzahlungskaufpreis festgeschrieben.
Darum habe ich mit den Händler vereinbart das mein in Zahlung gegebener Wagen erst ein/zwei Tage vor Übergabe abgegeben wird. Welchen Verlust habe ich jetzt?
Die zwei Tage brauchte es bei der Zulassung weil ich mein Nummer behalten habe. in der Zeit bekam ich einen kostenlosen Astra.
Na ja,
in meinem Fall wurde vereinbart, dass ich den alten Wagen privat verkaufe.
Und der ist in diesem Jahr schon weniger wert als im letzten Jahr.
Dennoch ist es nicht meine Absicht hier etwas zu fordern. (Einen Gedanken ist es aber schon wert)
Mir geht es eigentlich nur um den neuen Wagen, und um den unsäglichen Umgang seitens Opel mit seinen Kunden!!
(und nicht des Foh! Denn der ist eigentlich der Leidtragende, da der vermutlich auf dem Wagen sitzen bleibt wenn ich zurücktrete)
Mein Händler hätte sich allerdings schon auch mehr Mühe geben können..
@Dave1972
Du liegst völlig falsch. Ein Schadenersatz steht nur zu, wenn im fraglichen Zeitraum tatsächlich ein Verlust entstanden ist - da aber auch der Neue (bei rechtzeitiger Lieferung natürlich) im
gleichen Zeitraum Wertverlust und Unterhaltskosten erzeugt bleibt unter dem Strich kein Verlust. Etwas anders würde es liegen, wenn Du Deinen verkauft hast und nun bis zur Lieferung auf ein Mietfahrzeug angewiesen wärst, wo die Kosten natürlich höher sind. Alledings müsste hier schon eher auch im Vertrag ein fixer Liefertermin aufgeführt werden.
Edit
@mr.holiday
Ist das Problem wenn man den Alten privat verkaufen will - wenn man gleich jemanden zur Hand hat ok, aber wenn noch weit und breit kein Käufer vorhanden ist könnte das schwierig werden und weit weniger bringen als gehofft.
Aber: frag doch beim FOH jetzt mal freundlich nach und versuch mal von ihm ein faires Angebot für den Alten gültig bis Auslieferung des Neuen zu erhalten. Bin fast überzeugt Du machst dabei den Besseren....🙂
Zitat:
@-Pitt schrieb am 23. Februar 2020 um 20:31:45 Uhr:
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 23. Februar 2020 um 20:13:58 Uhr:
Deshalb habe ich ja auch ggf. geschrieben.
Fakt ist aber, dass wenn ich mein Auto in Zahlung gegeben hätte, mein gebrauchter Wagen in 08/19 ein halbes Jahr jünger gewesen wäre und z.B. bei meiner Fahrleistung auch ca. 12.500 km weniger auf der Uhr gehabt hätte. Mir geht es da nicht um den neuen Wagen, sofern um den Verkauf des alten Wagen. Ich hätte zumindest meinen Anwalt befragt. Weil am Ende entsteht durch diese lange Wartezeit ein höherer Wertverlust am ALTEN Wagen und ich müsste mehr Geld für den neuen auf den Tisch legen. Aber vielleicht ist, falls Inzahlungnahme vereinbart, ja ein Anzahlungskaufpreis festgeschrieben.
Darum habe ich mit den Händler vereinbart das mein in Zahlung gegebener Wagen erst ein/zwei Tage vor Übergabe abgegeben wird. Welchen Verlust habe ich jetzt?
Die zwei Tage brauchte es bei der Zulassung weil ich mein Nummer behalten habe. in der Zeit bekam ich einen kostenlosen Astra.
Wenn der Preis beim Kauf festgeschrieben wurde ist doch alles in Ordnung! Dann ändert sich ja auch nichts, wenn ich 2 Tage oder halbes Jahr warten muss.
Wenn ich aber z.B. Privat verkaufen will und einen Käufer habe, der mir in 3-4 Wochen die Summe X für die Laufleistung Y zahlt, wird der Käufer das nach einem halben Jahr später mit den jetzigen Kilometerstand Z vielleicht nicht mehr machen. Somit habe ich dann halt einen Verlust.
Ich hatte z.B. so einen Käufer. Der hat meinen "alten" Wagen schon gekauft und sogar bezahlt, obwohl ich mein neues Auto noch nicht hatte. Und den hätte ich kein halbes Jahr hinhalten können.
Es ist aber auch nur ein Hinweis, da der Gesetzgeber es halt vorsieht, dass im Fall von Lieferverzug "Schäden" übernommen werden. Ob das dann in dem Fall auch zutrifft müssen aber Anwälte entscheiden.
Zitat:
@Omegabesitzer schrieb am 23. Februar 2020 um 20:54:14 Uhr:
@Dave1972
Du liegst völlig falsch. Ein Schadenersatz steht nur zu, wenn im fraglichen Zeitraum tatsächlich ein Verlust entstanden ist - da aber auch der Neue (bei rechtzeitiger Lieferung natürlich) im
gleichen Zeitraum Wertverlust und Unterhaltskosten erzeugt bleibt unter dem Strich kein Verlust. Etwas anders würde es liegen, wenn Du Deinen verkauft hast und nun bis zur Lieferung auf ein Mietfahrzeug angewiesen wärst, wo die Kosten natürlich höher sind. Alledings müsste hier schon eher auch im Vertrag ein fixer Liefertermin aufgeführt werden.
Dann ist doch alles OK. War ja nur ein Gedanke.
Die Gedanken sind frei😉
@TE,
hast Du dich mit dem FL schon beschäftigt?
Evtl. wäre das eine gute Gelegenheit auf diesen Zug auf zu springen.
Deal machen wenn Du einen Rechtschutz hast, oder FOH ansprechechen.
Evtl. hat dein Fahrzeug schon einen grossen Wertverlust
wenn Du in erhälst.