Neuer Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil 1)

VW Vento 1H

Hallo

Ich habe heute auf Grund einer Ein- bzw Umtragung die neuen Fahrzeugdokumente, sprich Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 bekommen.

Gleich gewundert hatte ich mich da im Brief (Zulassungsbesch. Teil 2) nicht eine einzige Eintragung mehr drin steht aber der Hammer kommt noch

Im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) wurden keine weiteren Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen!!!!!!!!! mir wurde gesagt das das jetzt so Standard ist laut den neuen Richtlinien
Nur weitere Veränderungen an Karosserie und Fahrwerk wurden eingetragen

D.h. Weder Sommer- bzw Winteralufelgen inkl. den Reifen sind irgendwo aufgeführt!

IST DAS DENN NORMAL??????? kann jetzt jeder draufmachen was er will, da es nirgends mehr eingetragen wird

Bin bin gespannt auf die erste Polizeikontrolle. Mir wurde zwar noch eine Kopie meines alten Fahrzeugbriefes gemacht, welche ich vorzeigen könnte, aber was die Polizei dazu sagt... ICH BIN ECHT MAL GESPANNT

Weiß jemand evtl. genaueres ob es da nun Probleme geben kann wenn die Reifen nirgends aufgeführt sind

46 Antworten

hallo.

bei mir steht auch die reifeneintragung an, hab aber noch den alten schein und brief. werden die mir jetzt beide weggenommen wenn ich zur eintragung fahre?

find das voll dämlich, in den neuen papieren ist ja laut adac- motorwelt nur noch platz für 2 vorbesitzer....

toll, wenn das auto schon mehrere besitzer hatte.

Zitat:

Original geschrieben von TDI_GTI


find das voll dämlich, in den neuen papieren ist ja laut adac- motorwelt nur noch platz für 2 vorbesitzer....

toll, wenn das auto schon mehrere besitzer hatte.

Tja, von nun an gibts dann nur noch Autos aus 2.Hand....?!

Zitat:

Original geschrieben von mr_matze


Also ich hab mir letzes Jahr im Herbst das Fahrwerk mit serienbereifung "abnehmen lassen" und dieses Jahr im Frühjahr nochmal das Fahrwerk in kombi mit den Alus (Brock B2 7,5 u. 9 x 16) hab jetzt diese TÜV scheine mir wurde gesagt das ich da bis zum nächsten TÜV eintragen lassen muß. (06/06) Wenn ich da jetzt eintragen lasse müßen doch beide reifen typen auftauchen in Teil I oder?
Also hätte ich meine BBS-Alus, für die ich nen Wisch vom Tüv bekommen habe, vor meinem nächsten Tüv-Besuch im März06 in den Schein eintragen lassen müssen?
Und brauche das nun nicht mehr machen, oder wie ist das??

ja wirst los
und zahlen zahlen darfst dafür auch noch hab heute gerade ein stillgelegtes auto wieder angemeldet und durfte feststellen das der spass dank den neuen papieren etwas mehr als das doppelte gekostet hat hab noch freundlich nachgefragt und da wurde mir gesagt das die papiere bei jeder änderung die in die papiere kommt ausgetauscht werden. sprich neue eintragung da du ja nen alten schein hast bedeutet du bekommst neue papiere so wiemir das die nette dame auf der zulassungsstelle erklärt hat.
habt ihr schonmal das angeschaut was mal der schein war? das ist nicht einfacher sonern eher komplizierter, da auf der einen seite nur noch zahlen stehen und auf der rückseite was was ist. voll der schwachsinn die papiere

Der größte WItz ist ja wohl dass die Papiere eingezogen werden und gegen eine geringe Gebühr von 25 Euro *lach* darf man sie behalten. Also wenn mein Reisepass abgelaufen ist dann wird der alte ungültig gemacht (meist gelocht) und dann darf ich den behalten. Immerhin habe ich genau wie den Reisepass auch mal den Fahrzeugbrief gekauft - das ist mein Eigentum.

Ich muss auch diese Woche noch hin und meine Distanzscheiben eintragen lassen. Bin ja mal gespannt ob die mir meine werksseitigen Santa´s + Winterreifen eintragen.

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Zitat:

Original geschrieben von mida


. Immerhin habe ich genau wie den Reisepass auch mal den Fahrzeugbrief gekauft - das ist mein Eigentum.

.

FALSCH!!! Der Pass und Deine Personalausweis sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

im Reisepass steht es sogar hinten drin dieses gilt grundsätzlich für alle amtlichen Papiere wie z.B. auch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein...

was kosten die neuen Papieren eigentlich?

Muss am freitag nen §19.3 machen und ich glaub, das lass ich mir nur abnehmen und lass das mit dem eintragen, bis hier mal Klarheit herrscht.

Kann man sich das später noch eintragen lassen, wenn man die Abnhamebestätignung hat?

Also muss man jetzt immer die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs mitschleppen für die Serienbereifung, wie soll ich sonst nachweisen, dass die Reifen von Werk her dadrauf dürfen; und nochwas: bei meiner Tante (Golf V aus 1. Hand) steht nur drin, dass es einen Vorbesitzer gibt, jedoch kein Name, nichts...

LOL

ich glaub ich werd meinen golf verkaufen, das ist mir alles viel zu umständlich!

sicherheitstechniosch ist das doch ein absoluter rückschritt, wenn ich nicht beide reifen im schein haben darf, so einen zettel alla gutachten kann man sich ja nun wirklich selber machen, ne eintragung in den alten schein schon weniger...

Hey, hab ma ne Frage: Wollt eigentlich demnächst mein 30er Raid-Lenkrad einbauen und abnehmenn lassen. Gibt es da nur ne Abnahmebestätigung vom TÜV (hab keine Serienbereifung drauf ;o) ), oder muss das Lenkrad in die Papiere? Hab nämlich eigentlich keine Lust drauf, denen neue Kopfkissen zu bezahlen. Is ja echt unverschämt diese neue Papierkram, oder wie seht ihr das? Bloß wegen ner neuen Zeile im Schein, die im Brief sogar einfach so dazugedruckt wird, soll ich über 30 Euronen abdrücken???

MfG Der Basti

Zum Thema Rad /Reifenkombination kann ich nur sagen das bei Sondergrößen (Alufelgen) eine Abnahme durch den Tüv erfolgen muss diese Abnamebestätigung ist dann im Fahrzeug mitzuführen! Alle Anderen Reifengrößen die mal in den Fahrzeugpapieren standen und in den neuen Schein nicht mehr aufgeführt sind dürfen auch weiterhin auf dem Fahrzeug gefahren werden. Es gibt für den Reifenfachhandel und für die Fahrzeughersteller ein Computerprogramm in dem sämtliche Fahrzeuge mit den Seriemäßig eingetragenen Rad-Reifenkombinationen stehen.Sollte also eine Änderung der jetzt eingetragenen z.B. 175/70R13 auf 185/60R14 erfolgen kann der Fachhandel anhand des Programms feststellen das die 2.größe serienmäßig ist und dafür eine "Bescheinigung" ausdrucken. Inwieweit eine Übergangsreglung(z.B. für Polizeikontrollen)getroffen wurde kann ich leider auch noch nichts sagen.Vieleicht erfahr ich in einigen Tagen mehr (Schulung).

Wie ist es mit den Einzelabnahmen bei Eigenbauteilen?! Da gibt es weder Teilegutachten noch sonst irgendwelche Papiere!?

Wie soll ich die Nachweisen, wenn die nicht in den neuen "Brief" übernommen werden!?

Wie Ist es mit Reifengrößen vom gleichen Modell aber in anderer Ausführung? z.B. GTI Felgen mit 215/40 R16 auf nem CL? Kann ich die einfach montieren uns dann sagen die sind doch Serie?

Zitat:

Original geschrieben von hardflipper


Wie Ist es mit Reifengrößen vom gleichen Modell aber in anderer Ausführung? z.B. GTI Felgen mit 215/40 R16 auf nem CL? Kann ich die einfach montieren uns dann sagen die sind doch Serie?

In dem speziellen Fall müsstest du ja mehr verändern, da anderer Lochkreis... 😉

Zitat:

Original geschrieben von knallo


In dem speziellen Fall müsstest du ja mehr verändern, da anderer Lochkreis... 😉

Nicht zwingend, die Felge gibts auch in 4Loch stammt dann vom Cabrio. (ich geh jetzt mal davon aus er meinte einfach die BBS Jubi Felge)

soooooo habe heute mittag mal mit meiner zuständigen kfz-zulassungsstelle telefoniert

in herne ist das so geregelt, dass man wenn gewünscht, kostenlos seinen fahrzeugbrief (entwertet) behalten darf. und dies aus 2 gründen:
1. wegen der vorbesitzer
2. wegen der eintragungen...

zu 2. die polizei iss angewiesen worden, diese "alten" briefe als beleg zu akzeptieren.

hinzugefügt wurde allerdings, dass man an einer anderen lösung arbeitet um genau diese hier besprochene problematik zu behebn...

ausserdem bekommt man keine neuen papiere, wenn man innerhalb der gleichen stadt/kreis umzieht, dann wird nur ein adressaufkleber hinzugefügt, wie auf dem umgemeldeten personalausweisen auch...

Mir wurde von der Zulassungsstelle angeblich "aus Kullanz" eine Kopie vom alten Fahrzeugbrief mitgegeben.

Also ist es nicht zwingend erforderlich sich eine Bescheinigung von VW zu holen für z.b. BBS Felgen????? da diese nun nicht mehr aufgeführt sind

Wie sieht es denn aus wenn ich nun, aufgrund dieser tollen Regelung, im nächsten Jahr vorn anstatt 7,5J auf 9J wescheln möchte wie hinten. Wäre dies einfach möglich, solang nix schleift (ohne extra nochma zum TÜV zu fahren)
ABE hab ich ja für die Sommerfelgen!

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