Neuer Fahrzeugschein ohne Aussage
Hallo zusammen,
mein neuer A4 hat sowohl im Fahrzeugschein als auch im Brief (die Papiere sind die"neuen EU- Modelle"😉 nur noch geringste Angaben. Besonders hinsichtlich der möglich zu fahrenden Räder ist mir das aufgefallen. Jetzt hat mir der Händler noch den ungültigen alten Brief mitgegeben, so daß ich dort wenigstens noch ein paar Infos kriege.
Was passiert eigentlich bei einer Verkehrskontrolle: Bsp: In meinem Fahrzeugschein sind nur 205/55/16 eingetragen. Ausgestattet ist mein Auto aber original ab Werk mit 235/45/17 ?
Habt Ihr da Erfahrungen?
Viele Grüße
Thomas
13 Antworten
beim anmelden meines A4s und der nachfrage wie es denn mit den felgen aussieht (es sind nur die 16 zöller eingetragen, nicht die originalen 18", die ich damals fuhr) wurde mir auch gesagt ich solle den alten FZG-schin mitführen.
so wie es aussieht wissen selbst die behörden nicht, wie es mit den entragungen aussieht. bei neueintragungen soll die tüv bescheinidung mitgeführt werden.
Hallo,
TÜV- Bescheinigung und alter Fahrzeugschein, ist ja alles gut und schön. Aber bei einem neuen Auto gibts keinen alten Fahrzeugschein, und ein TÜV- Gutachten für Original- Ausstattungen ab Werk auch nicht. Die EU- Übereinstimmungsbescheinigung sollte man ja auch nicht unbedingt mitführen.
Moin, moin,
als ich meine 20- Zoller eintragen ließ und daduch neue Fahrzeugpapiere bekam, wurde mir auf dem Ordnungsamt gesagt, daß die Daten der werksseitig verbauten bzw. eingetragenen Raddimensionen im Computer der Zulassungsstelle gespeichert sind und auch die Polizei bei evtl. Fahrzeugkontrollen auf diese Daten zugreifen kann.
Ich führe zwar zur Sicherheit noch die alte Zulassung mit, da mit Winterräder ja nun auch nicht mehr drinstehen, wäre allerdings nicht notwendig.
Da Du ja keine alte Zulassung hast, würde ich´s darauf beruhen lassen, denn wenn die Räder ab Werk drauf waren, ist die Dimension auch gespeichert.
Viele Grüße aus Leipzig
Torsten
Hallo Torsten,
vielen Dank für Deine Auskunft. So hatt ich mir das auch gedacht.
Viele Grüße aus Nordhausen nach Leipzig und natürlich auch anderswo hin.
Thomas
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Hallo,
also ich hab es mir von der polizei so erklären lassen, das die Polizei bei einer kontrolle in einer datenbank schauen kann wo von deinem auto typ alle rad reifenkombis stehen die du fahren darfst, sprich die audi freigegeben hat für deinen wagentyp.
Also hasht du viel mehr spielraum als vorher was deine räder angeht.
Diesmal hat es mal nicht den autofahrer getroffen sondern die Polizei weil die nachschauen muss ob das vom werk aus so genehmigt ist.
Soviel ich weiß gibt es da ix varianten.
Ich hab noch das glück/pech nen alten brief zu haben den ich als kopie immer dabei hab.
Gruß
Matze
Zitat:
Diesmal hat es mal nicht den autofahrer getroffen sondern die Polizei weil die nachschauen muss ob das vom werk aus so genehmigt ist.
ja... die polizei muss dir jetzt nachweisen, dass die rad- / reifenkombi net funzt. das macht sie eben mit dieser datenbank. ungewöhnliche grössen muss man vom tüv abnehmen lassen und die daten werden dann nachgetragen.
Hallo zusammen,
ich war heute auch auf der KFZ Zulassungsstelle bei uns und hab meinen Audi angemeldet ....
Also ich sag euch, die können entweder nix oder ich hab nen Audi der soooo neu ist, das der noch net mal in der Datenbank ist ....
Ich geb der so den KFZ Brief und die sucht und fummelt am PC rum, aber unter den nummern gabs keinen Eintrag.
Also haben se es so geregelt das die "nette" Dame alles per Hand eingeben musste ...
... tat mir schon ein wenig leid halt, weil die knapp ne Stunde dann zu gange war 😁
Aber am Ende hatte sie es geschafft alles einzutragen, naja FAST alles ... zuhause bemerkte ich das meine 18Zoll Felgen net aufgelistet waren ..
Nachdem ich dann vorhin bei meinem 🙂 war, meinte der das ich die EWG bescheinigung die er mit mitgab eh behalten dürfe ...
... Da stehen se nämlich drinne, und die lass ich im Auto denn das ding is ausführlicher als der Fahrzeugschein ...
MfG , Nathen
Zitat:
Original geschrieben von nathen047
Nachdem ich dann vorhin bei meinem 🙂 war, meinte der das ich die EWG bescheinigung die er mit mitgab eh behalten dürfe ...
... Da stehen se nämlich drinne, und die lass ich im Auto denn das ding is ausführlicher als der Fahrzeugschein ...
und exakt alles was da drinsteht kann die Polizei auch über Ihre Datenbank abrufen.
Zum Fahrzeug gibt es eine EWG Übereinstimmungserklärung . Da stehen alle relevanten Daten drinn . Bei uns empfiehlt das Landratsamt , diese als Kopie mitzuführen . Man ist aber nicht dazu verpflichtet . Unstimmigkeiten , z.B bei einer Polizeikontrolle, können so sofort geklärt werden . Da stehen auch alle zugelassenen Rad/Reifenkombinationen drinn . Kann u.U. lange Diskussionen und Wartezeit ersparen .
Re: Neuer Fahrzeugschein ohne Aussage
Zitat:
Original geschrieben von diskus-thomas
Hallo zusammen,
mein neuer A4 hat sowohl im Fahrzeugschein als auch im Brief (die Papiere sind die"neuen EU- Modelle"😉 nur noch geringste Angaben. Besonders hinsichtlich der möglich zu fahrenden Räder ist mir das aufgefallen. Jetzt hat mir der Händler noch den ungültigen alten Brief mitgegeben, so daß ich dort wenigstens noch ein paar Infos kriege.
Was passiert eigentlich bei einer Verkehrskontrolle: Bsp: In meinem Fahrzeugschein sind nur 205/55/16 eingetragen. Ausgestattet ist mein Auto aber original ab Werk mit 235/45/17 ?Habt Ihr da Erfahrungen?
Viele Grüße
Thomas
du kannst dir das COC (certificate of conformity) googeln und ausdrucken oder es dir von deinem Händler aushändigen lassen das ist dann ein gültiges Dokument und die Angaben stehen drin. Ich finde das ganz OK, früher haben die Zulassungsstellen bei EU Fahrzeugen in den Fahrzeugscheinen die Typschlüssel weggelassen damit auch jeder Händler sieht dass das ein "EU Auto" ist und den Kunden entsprechend behandeln kann das ist jetzt vorbei....
liebe grüße
Peter
Hallo zusammen,
da ich letzte Woche geschäftlich außer Landes war, habe ich meinen Vater mit meinem Wagen zum TÜV geschickt, um auf den Serienfelgen schmälere Reifen als eingetragen waren, abnehmen zu lassen.
Das hat soweit geklappt; ich habe das Gutachten vom TÜV in Händen.
Leider hat Pappi nicht gefragt, ob es genügt, dieses Gutachten lediglich mitzuführen oder ob ich diese Angaben nun auf der Zulassungsstelle in meinen Fahrzeugschein übertragen lassen muss.
Könnt Ihr mir hier bitte weiterhelfen?
Am Brief wird ja generell nichts geändert, oder?
Viele Grüße
Hallo,
also erstmal kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei eine "Bringschuld" hat...Du fährst doch mit anderen Reifen bzw. Felgen rum und nicht die Polizei. Es ist Deine Pflicht als Fahrzeugführer bzw. Halter den ordnungsgemäßen Zustand Deines Fahrzeuges nachzuweisen und damit auch die Zulässigkeit der Rad-Reifenkombination die Du gerade fährst!
Dann wird man bei uns auf der Zulassungsstelle gefragt welche Reifengröße in den neuen Schein übertragen werden sollen, wenn mehrere vorhanden sind. Um ganz sicher zu sein, kopiert man sich den alten entwerteten Schein oder Brief und führt den einfach mit. Da stehen ja dann alle zulässigen Größen usw. drin.
@CE2:
Auf der Bescheinigung über die Abnahme beim TÜV steht was Du machen mußt. Bei einer Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht zwingend erforderlich. Bei nächster Gelegenheit kannst Du Deine Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Bei einer Kontrolle zeigst Du das Blatt mit der Änderungsabnahme einfach vor und gut ist.
Bei einer Einzelabnahme wird dieses Gutachten erst wirksam wenn Du Deine Fahrzeugpaiere geändert hast! (soviel ich noch weiß). Da ist es somit zwingend erforderlich die Änderung eintragen zu lassen!
Steht aber eigentlich so auf den Papieren die Du vom TÜV od. DEKRA bekommen hast.
Gruß Tobi