Zitat:
@TorstenF. schrieb am 9. April 2020 um 23:00:49 Uhr:
Na dann muss er zum TÜV fahren und da fragen und nicht hier!
Mit der Methode die ich oben beschrieben habe bekommt man das Rad weiter in den Kasten als wie bei normaler Fahrweise.
Mir ging es ja nicht um die Legalität... im Ursprung war ja meine wissensklärung um 255er Bereifung.
Danach haben ich nur das Ergebnis- die 235er - mitgeteilt.
Die Auflagen in der ABE sind mir bekannt und auch überprüft worden.
Das nur die lauffläche abgedeckt nicht mehr reicht wusste ich nicht- da ist der Hinweis ja gut.
Aber ich hab jetzt mehrere test gemacht und auch längere Fahrten
Die Räder an sich passen ohne irgendwo anzustoßen o.ä.
Das einzige ist dass diese ja komplett im Radhaus sein müssen ... dafür überlege ich ob ich die Kotflügel etwas Bördeln lasse oder Kotflügelverbreiterungen anbringen...
Im Anhang nochmal ein Foto aus exaktem Winkel. Die Räder stehen minimal über.