NEUE WINDSCHUTZSCHEIBE - CARGLASS & CO. ODER ORIGINAL MB??
wie in dieser nervigen funkwerbung, entwickelte sich an meinem c 240 t aus einem steinschlag in windeseile ein riss, der sich mittlerweile über das ganze untere drittel der windschutzscheibe zieht. also lasse ich in kürze die scheibe auswechseln - aber wo?? da ich eine teilkasko mit selbstbeteiligung von 150,- habe (ohne sb geht es bei der da-direkt leider nicht), ist es doch eigentlich latte, ob ich die scheibe bei mercedes oder bei den scheibenfritzen austauschen lasse oder?? wichtigst ist mir, daß ich eine absolut originale scheibe ersetzt bekomme und nicht etwa eine ohne graukeil, mit falscher tönung, ohne rasterung hinterm innenspiegel etc. - welche erfahrungen habt ihr gemacht und was ratet ihr mir? meine tendenz wäre z.zt., dass ich die scheibe bei mb tauschen lasse, da ich ja eh 150,- beisteuern muss. oder kann es ein, dass sich z.b. die versicherung querstellt mit dem argument, der austausch bei carglass etc., sei billiger?
Beste Antwort im Thema
lieber AGM!
ich stelle mir gerade die praxis vor: fahre ich mit meiner defekten scheibe zum autoglaser und bitte drum, mir diese auszutauschen. fragt der autoglaser: "hast du eine sb?" ich antworte: "aber ja!" er entgegnet: "ätsch, brauchst du aber nicht!" ich darauf: "menno, ich will aber so gerne die 150,- bezahlen - bitte, bitte!!" - er dann: "nö, dann musste schon zum autoglasmeister nach xy fahren, sind etwa 250 km!" ich total happy: "supi, oh danke, vielen dank! dann kann ich ja wenigstens noch zusätzlich 70,- sprit verfahren - jippeehhh!!!"
bei allem respekt, aber ich kann jeden normalen und sicher auch rechtschaffenden bürger verstehen, dass er besonders heutzutage, wo er sich streckenweise vom staat und anderen institutionen (z.b. versicherungen) verarscht vorkommen muss, zusieht wo man bleibt und dass er/sie ein kleines stück genugtuung verspürt, wenn er etwas teils sauer verdientes geld einsparen kann. und: die nächste prämienerhöhung ...
99 Antworten
Und die Preisfrage noch.
Mfg
Alex
Hallo zusammen,
zu bevorzugen sind immer die Scheiben von Guardian, Pilkington, Sekurit-Saint-Gobain, Splintex, da diese eine sehr hohe Passgenauigkeit (Wölbung, Sitz des Siebdruckrandes, Position des Spiegelhalters usw..) haben.
Da die Scheiben nach der Herstellung bzw. vor der Auslieferung jeweils kontrolliert und aussortiert werden, wird im Regelfall durch die Vertriebsschienen der Hersteller nur einwandfreie Ware an uns geliefert. Daher kann ich eine Häufung von Qualitätsproblemen eines Herstellers, von meiner Seite aus, nicht feststellen
Dies heisst allerdings nicht zwangsläufig, dass die Möglichkeit nicht besteht, dass "nicht-100%" Scheiben auf dem Markt vertreten sein können, die eventuell über andere Bezugsquellen dorthin gelangen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
zu bevorzugen sind immer die Scheiben von Guardian, Pilkington, Sekurit-Saint-Gobain, Splintex, da diese eine sehr hohe Passgenauigkeit (Wölbung, Sitz des Siebdruckrandes, Position des Spiegelhalters usw..) haben.
Da die Scheiben nach der Herstellung bzw. vor der Auslieferung jeweils kontrolliert und aussortiert werden, wird im Regelfall durch die Vertriebsschienen der Hersteller nur einwandfreie Ware an uns geliefert. Daher kann ich eine Häufung von Qualitätsproblemen eines Herstellers, von meiner Seite aus, nicht feststellen
Dies heisst allerdings nicht zwangsläufig, dass die Möglichkeit nicht besteht, dass "nicht-100%" Scheiben auf dem Markt vertreten sein können, die eventuell über andere Bezugsquellen dorthin gelangen.
Und wie kann ein Glaser bei einem Preis von 115.- Euro für Scheibe plus Einbau dabei noch verdienen?
Ich habe den Glaser angerufen, ist Endpreis, wird nicht über Vers. abgerechnet.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von walex
Und die Preisfrage noch.
Ich habe mir die Mühe gemacht die Kostenzusammenstellung mit Einzelpositionsauflistung, die laut den Versicherungsbedingungen gefordert wird, abzuschreiben.
Windschutzscheibe : 182,81
Abstandshalter : 4,96
Klebesatz : 51,62
Altglasentsorgung : 5,10
Arbeitslohn : 48x7,10 = 340,80
---------------------------------------
Summe : 598,29
Mehrwertsteuer : 113,68
Gesamt : 711,97
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Und wie kann ein Glaser bei einem Preis von 115.- Euro für Scheibe plus Einbau dabei noch verdienen?
Ich habe den Glaser angerufen, ist Endpreis, wird nicht über Vers. abgerechnet.
Zum Thema Leoni habe ich bereits oben etwas gepostet.
Ausserdem kommt es auch immer darauf an, ob man von seiner angebotenen Tätigkeit seinen Unterhalt verdienen muss, oder ob es nur ein "Nebenbei"-Produkt ist. Es gibt zum Beispiel viele Betriebe, die sich Autoglas nennen, aber ihr Geld eigentlich mit Reifenmontage, Fahrzeugaufbereitung oder Fahrzeughandel verdienen. Dort ist das Autoglasgeschäft nicht für den Umsatz verantwortlich, der zur Kostendeckung benötigt wird, sondern nur ein Zusatzgeschäft. Da die Betriebskosten, wie Miete, Löhne usw.. durch andere Bereiche abgedeckt werden kann man seine Zusatz-Arbeit auch "verramschen".
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Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Und wie kann ein Glaser bei einem Preis von 115.- Euro für Scheibe plus Einbau dabei noch verdienen?
Ich habe den Glaser angerufen, ist Endpreis, wird nicht über Vers. abgerechnet.
</blockquote>
Zum Thema Leoni habe ich bereits oben etwas gepostet.
Ausserdem kommt es auch immer darauf an, ob man von seiner angebotenen Tätigkeit seinen Unterhalt verdienen muss, oder ob es nur ein "Nebenbei"-Produkt ist. Es gibt zum Beispiel viele Betriebe, die sich Autoglas nennen, aber ihr Geld eigentlich mit Reifenmontage, Fahrzeugaufbereitung oder Fahrzeughandel verdienen. Dort ist das Autoglasgeschäft nicht für den Umsatz verantwortlich, der zur Kostendeckung benötigt wird, sondern nur ein Zusatzgeschäft. Da die Betriebskosten, wie Miete, Löhne usw.. durch andere Bereiche abgedeckt werden kann man seine Zusatz-Arbeit auch "verramschen".
Ist ja klar, dass ein Glaser dem anderen kein Auge aussticht,
also macht der besagte Glaser ein Verlustgeschäft. 😁
Allein die Materialkosten sind wesentlich höher wie der Rechnungsbetrag.
Naja, der Verlust kann ja beim Finanzamt wett gemacht werden. 😁
puh, in der summe kostets bei dir mehr als das sechsfache(!!) gegenüber "leoni"- und beides am standort deutschland!! und dennoch nehme ich dir ohne weiteres ab, dass du ein blitzsauberer und vor allem korrekter handwerker bist.
der ebay-glaser baut tatsächlich ab 60,- eine neue scheibe ein (all incl. opel corsa), im falle unserer geliebten c-klasse sind es 115,-!!! nicht eine negative bewertung! verdient lt. bewertungen seine brötchen ausschliesslich mit autoglas - kein "nebenerwerb". wenn ich nicht überzeugt davon wäre, dass auch die fa. leoni noch geld verdient, hätte ich den verdacht, dass ein millionär versucht schnellstmöglich seine lottoeuros zu verballern.
frage an AGM: ist dies ein einzelfall oder gibt es in eurer branche viele dumpingglaser??
und würdest du unterstellen, dass die qualität sowohl bei der scheibe als auch beim einbau mangelhaft ist?
mit verlaub: der verbraucher würde doch bei einer derartigen differenz nicht nach moralischen oder sozialen gesichtspunkten entscheiden, oder?
p.s.: finde es klasse, dass wir hier nochmal die kurve hin zur sachlichkeit bekommen haben - danke an alle hierdran beteiligten!!!
@ Autoglaser
Danke für die Mühe der Preisaufschlüsselung.
Die Materialpreise entsprechen den alten DC Listenpreisen (letztes Jahr), die aktuellen 2008er liegen etwas höher (1-3%).
Die AW's sind die herstellerseitig kalkulierte Zeit, das ist soweit alles auch vollkommen korrekt.
Nur, wenn ich jetzt als Kunde zu dir komme und dir sage, dass diese besagte Scheibe bei Mercedesniederlassungen als Festpreisangebot in Höhe von € 600,- angeboten wird (ist wirklich so), würdest du dann ernsthaft immer noch die € 712,- verlangen wollen ?
Mfg
Alex
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von walex
Die Materialpreise entsprechen den alten DC Listenpreisen (letztes Jahr), die aktuellen 2008er liegen etwas höher (4-5%).Die AW's sind die herstellerseitig kalkulierte Zeit, das ist soweit alles auch vollkommen korrekt.
@ walex
Ich muss Dir ganz herzlich dafür danken, dass Du mich an das Einspielen des Januar-2008-Updates unserer Kalkulationssoftware erinnert hast. Habe es natürlich sofort nachgeholt und siehe da : Scheibe 185,55 Abstandshalter 5,44 und der Kleber 52,39.
Zitat:
Original geschrieben von walex
Nur, wenn ich jetzt als Kunde zu dir komme und dir sage, dass diese besagte Scheibe bei Mercedesniederlassungen als Festpreisangebot in Höhe von € 600,- angeboten wird (ist wirklich so), würdest du dann ernsthaft immer noch die € 712,- verlangen wollen ?
Das alte Problem mit dem Festpreis bei MB.
Auch wir haben ein Festpreisangebot ohne Einzelpositionsauflistung für Mercedesscheiben das bei 590 Euro liegt. Allerdings kann ich, im Gegensatz zu den Vertragshändler nicht ein Festpreis mit der Versicherung abrechnen, da diese die Zahlung an uns verweigern, wenn keine Einzelpositionsauflistung besteht. Aus diesem Grund müssen die hinterlegten Werte der Kalkulation abgerechnet werden. Warum die Versicherungen die preiswerter Variante ablehnen und die vollkalkulierte Variante anstandlos bezahlen, kann man mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehen. Da wir immer wieder auf diese Probleme mit Versicherungen bei der Festpreisabrechnung stießen hatte ich irgendwann die Nase voll und seither wird nur noch per Einzelaufstellung mit der Versicherung abgewickelt.
Dieses Festpreisangebot hat allerdings nichts damit zu tun, was ein anderer verlangt. Wenn jemand zu uns kommt und sagt, dass er es bei einem anderen Anbieter für 30 Euro preiswerter bekommt, dann gehe ich dennoch nicht vom Preis herunter, denn meine Arbeit hat eben diesen Preis. Wieso sollte ich mir sonst die Mühe machen, die Betriebkosten zu kalkulieren, wenn ich mich nachher nicht aran halte und Preise wie auf dem Bazar machen würde, so nach dem Motto : "Deine Nase gefällt mir, kriegste 100 Euro billiger !". Wenn ich 100 Euro weniger durch den Auftrag umsetzen müsste, dann wäre die kalkulierte Preis immer 100 Euro billiger und nicht nur wenn ich dazu Lust und Laune hätte.
@bernd hh: der ganze staat bescheißt doch und am meisten werde wir vom staat beschissen ! und wo bitte hast du was von steuerhinterziehung gelesen ? @horst b. : ach machst du das auch immer ? *lol* und @ fabjo: wenn der eine glaser dem anderen ein auge aussticht sitzt er ja an der quelle und sich ein glasauge machen zulassen 😁
@ Autoglasermeister
Das mit dem Festpreisangebot ist schon eine ganz interessante Sache.
Aber da ihr in eurem Betrieb für ein und die selbe Leistung zwei unterschiedliche Tarife anbietet, können sich daraus durchaus neue Probleme auftun.
Wenn ich jetzt als absolut ehrlicher Kunde, der seiner Teilkaskoversicherung selbstverständlich keine die Schadenshöhe evtl. betreffenden Umstände verschweigen will, dieser meiner Teilkaskoversicherung also folgendes mitteile:
"Liebe Versicherung, mein Glaser hat gesagt, dass er mir die Scheibe zwar für € 590,- einbauen könnte, wegen der Abrechnung mit der Versicherung hat er aber lieber € 720,- (das ist nicht der vorgeschriebene, sondern der maximal akzeptierte Satz) von mir kassiert.
Das, liebe Versicherung, soll mir aber egal sein, denn du, liebe Versicherung löhnst das ja sowieso und nicht ich, denn ich zahle ja nur meine SB von € 150,-. Also schickt mir jetzt mal zack, zack €570,-. "
Und statt der erwarteten € 570,- kommt dann bloß so ein blöder Brief wegen Verstoß gegen §13 AKB, Schadensminderungspflicht usw. und ein Scheck über lediglich € 440,-.
Da werden dann auch alle Briefe an die Versicherung und nicht mal eine Klage Erfolg haben.
In durchaus vergleichbarer Fallgestaltung, nämlich der Anmietung von Mietwagen, gibt es mittlerweile eine ziemlich gefestigte Rechtsprechung, die einen Anpruch auf Zahlung extra höherer Tarife für Unfallersatzfahrzeuge verneint, soweit nicht besondere Umstände vorliegen.
Nun müsste ich mir als potentieller Kunde deines Betriebes doch auch die Frage stellen: Sind diese Angebote seriös?
Mfg
Alex
Hallo zusammen,
eine Verletzung der Schadensminderungspflicht liegt nicht vor, denn die Versicherungen kennen das Festpreisangebot. Das FPA wird nur von der Versicherung nicht akzeptiert, da es keine Einzelpositionsaufstellung beinhaltet und somit für die Versicherung nicht relevant ist. Und da die Versicherungen nur den höheren Betrag, der von der Kalkulationssoftware erstellt wird, bezahlen, bleibt mir keine andere Wahl, als die Rechnung so auszustellen, wie sie von der Versicherung akzeptiert wird. Ich würde ja das FPA mit der Versicherung abrechnen, aber was würde es dem Kunden bringen, wenn er nachher selbst auf dem Schaden sitzen bleibt, weil seine Versicherung das FPA nicht anerkennt.
Darum ist für mich diese Vorgehensweise der Versicherungen nicht logisch.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,eine Verletzung der Schadensminderungspflicht liegt nicht vor, denn die Versicherungen kennen das Festpreisangebot. Das FPA wird nur von der Versicherung nicht akzeptiert, da es keine Einzelpositionsaufstellung beinhaltet und somit für die Versicherung nicht relevant ist. Und da die Versicherungen nur den höheren Betrag, der von der Kalkulationssoftware erstellt wird, bezahlen, bleibt mir keine andere Wahl, als die Rechnung so auszustellen, wie sie von der Versicherung akzeptiert wird. Ich würde ja das FPA mit der Versicherung abrechnen, aber was würde es dem Kunden bringen, wenn er nachher selbst auf dem Schaden sitzen bleibt, weil seine Versicherung das FPA nicht anerkennt.
Darum ist für mich diese Vorgehensweise der Versicherungen nicht logisch.
spätestens jetzt stell ich mir die frage, ob die versicherung überhaupt ein interesse hat, geld einzusparen!? denn bekanntermaßen zahlt die rechnung am ende der versicherungsnehmer und nicht die versicherung selbst aus dem großem topf der prämienüberschüsse bzw. des jahresgewinns.
wer ist denn nun der bessere? derjenige, der seiner versicherung beim scheibenwechsel die selbstbeteiligung mehr oder weniger bewusst vorenthält oder die versicherung, die auf umgekehrtem weg die versicherten (und zwar alle) bescheisst?
hatte ulrich wickert einst doch recht?: der ehrliche ist der dumme!
@ Autoglasermeister
Deine Aussage, dass aufgrund der Kenntnisnahme des Festpreisangebotes durch die Versicherung kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, ist schlichtweg falsch.
Es kommt hierbei nicht auf die Kenntnis des Versicherers an, sondern insbesondere auf die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers. Kennt der Versicherungsnehmer dieses Festpreisangebot, ist er verpflichtet, im Zuge der Schadensminderungspflicht den günstigeren Weg der Wiederherstellung zu wählen. Auch das Verschweigen von Umständen, die die Schadenshöhe nicht unerheblich vermindern würden, ist ein Verstoß gegen §13AKB.
Das mit dem Verschweigen sieht man analog bei anderen Teilkaskofällen, wo z.B. der selbe Versicherer an dem Fahrzeug früher einen fremdverschuldeten Unfallschaden ersetzt hatte. Natürlich hätte der Versicherer den Vorschaden kennen können/müssen, er hat ihn ja selber reguliert. Da der Teilkaskoversicherte im Rahmen eines Teilkaskoschadens diesen Vorschaden nicht angegeben hatte, in der Annahme der Versicherer kennt ihn ja schon, ging er sogar ganz leer aus (bis BGH).
Wenn ich, wie vorher geschrieben, meinem Teilkaskoversicherer mitteile, dass ich lieber die teuere der beiden Möglichkeiten genommen habe, wird er sich von deiner Begründung nicht beeindrucken lassen und mir nur die niedrigere Summe auszahlen. Aber würdest du mir nun raten, meinem Versicherer das mit dem Festpreisangebot gar nicht erst mitzuteilen?
Auch die Aussage, dass die Versicherungen nur den höheren Betrag der Kalkulationssoftware bezahlen ist so wohl nicht richtig. Man kann in jeder Software die Preise der Teile und AW's einstellen oder korrigieren, z.B. auch für bestimmte Kundengruppen usw.. Und wenn du der Versicherung eine aufgeschlüsselte Rechnung über € 590,- statt € 720,- schickst, wird sie diese mit Sicherheit nicht beanstanden, bloß weil sie nicht die größtmögliche unbeanstandete Höhe hat.
Dass die Versicherungen in der Praxis dieses Feld noch(!) nicht zum Ziel ihrer Kostenminimierungsstrategien erkoren haben und so ziemlich alles durchwinken, heißt aber nicht, dass das alles auch korrekt wäre.
Die auf deiner Homepage zitierten Urteile zum Erlass/Rückvergütung der Selbstbeteiligung sind ja auch alles nur Urteile, die andere Autoglaser über diverse Institutionen unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes gegen unliebsame Konkurrenz geführt haben, um deren Werbung zu unterbinden, und nicht die Praxis der Rückvergütung selber.
Strafanzeigen gegen Kunden wegen Versicherungsbetrugs (bzgl. Selbstbeteiligung) auf Veranlassung eines Versicherers hat es ja wohl bislang noch nicht gegeben, die hättest du mit Sicherheit auf deiner Homepage mit eingebracht. Ich habe auf die Schnelle auch nichts entsprechendes recherchieren können.
Und auch wenn du schreibst, dass du alles immer vollkommen korrekt abwickelst und deine Steuerklärung vollständig ist, so mag ich das nicht so recht glauben, denn als Selbstständiger hast du dazu eh kaum eine Chance.
Beispiele dafür finden sich immer und überall. Der Schnellhefter für die Tochter vom Büromaterial (war ja Sonntagabend und die Geschäfte hatten zu), schnell mal eine Kopie für den Sohnemann für die Schule auf dem Firmenkopierer, die von der Ehefrau erworbene große Antiquität passte leider nur in den 100%igen Firmenwagen, das neue (oder auch das alte) Handy aus der Verlängerung des Firmentelefonvertrages gefällt der Tochter besser als einem selbst, das private Telefax vom Firmenfax usw. Nun könnte man natürlich einwenden, dass z.B. so eine Privatkopie vernachlässigbar klein sei und nicht zähle, aber auch wenn ich ein Brötchen für nur 10 Cent aus dem Supermarkt klaue, ist und bleibt es dennoch ein Diebstahl.
Und da du ja steuerehrlich bist wirst du mir ja auch gleich antworten können, wie ihr die Trinkgelder bei euch im Betrieb erfasst und verbucht.
Und nun mal Hand auf's Herz, willst du wirklich ernsthaft behaupten, dass es bei deinem Betrieb nicht die geringste Kleinigkeit steuerlich zu beanstanden gäbe?
Mfg
Alex
Hallo zusammen,
Du als Kunde kommst gar nicht in den Konflikt der Versicherung ein anderes Angebot mitteilen zu müssen, weil Du es gar nicht kennst. Selbst wenn Du es kennen würdest wäre es nicht relevant, da ein Angebot, welches die Versicherung nicht akzeptiert auch nicht als Grundlage dienen kann, denn wenn es eine Grundlage wäre, dann müssten die Versicherung auch Aufgrund des FPA abrechnen.
Keine Akzeptanz des Angebotes = keine Grundlage = irrelevant
Wir haben es in vergangenen Tagen zuerst immer probiert, das FPA mit der Versicherung abzuwickeln. Es kam immer mit den Worten zurück, dass es nicht bearbeitet werden kann, weil keine Einzelpreise vorhanden sind. In Abstimmung mit den Versicherungen wird seither nur noch per Einzelpositionsaufstellung abgerechnet, wobei die Versicherungen in Kenntnisgesetzt waren, dass es die teuerere Variante ist.
Nochmals : Wenn sie es nicht akzeptieren, dann können sie sich auch nicht darauf berufen.
Das andere Thema Steuern usw...
Trinkgelder werden bei uns als sonstige Einnahmen in die Kasse gebucht. Diese sonstige Einnahmen werden dann für die Annehmlichkeiten der Kunden ( Kaffee.. Lesematerial.. usw.. ) verwendet.
Die private Benutzung der geschäftlichen Telefon- und Internetverbindungen wird pauschal versteuert. Sogar der private PKW, der teilweise geschäflich genutzt wird ist separat bei der GEZ angemeldet. Geräte, die aus dem Geschäftsbereich in die private Nutzung übergehen, werden nach der Abschreibung für 1 Euro zurückgekauft. Für alle Fahrzeuge des Betriebes wird ein Fahrtenbuch geführt, damit nicht gewerbliche Fahrten steuerlich berücksichtigt werden können. Es gibt sogar 2 privat finanzierte PC-Systeme. Sogar Geschenke an Grosskunden werden privat finanziert, wie z.B. der Blumenstrauss für die Gattin eines Unternehmers.
Das Einzige was ich mir vorzuwerfen habe, ist die Tatsache, dass nicht alle Dinge, die von privatem Geld gekauft wurden, aber gewerblich benutzt werden dem Betrieb belastet werden, um sie steuerlich geldend zu machen. So kann es durchaus vorkommen, dass das Toilettenpapier, welches im Betrieb benötigt wird von privatem Geld bezahlt wurde, oder der Betrieb einen 17"-TFT- Monitor von privat "gestiftet" bekommt, weil privat ein neuer 19-Zöller angeschaft wurde.
Die Tatsache, dass ein Betrieb wegen unlauterem Wettbewerb aufgrund Anstiftung zum Versicherungsbetrug verurteilt wird setzt voraus, das ein Versicherungsbetrug stattgefunden hat, oder der Kunde ihn begehen würde.
Und da eine Anstiftung zum Versicherungsbetrug vorliegt, muss es im logischen Umkehrschluss Versicherungsbetrug sein, wenn man sich als Kunde darauf einlässt.
Denn niemand kann wegen Anstiftung zu irgendetwas verurteilt werden, wenn der andere den Straftatbestand nicht erfüllen würde.
Das keine Strafanzeigen gegen private Personen vorhanden sind, liegt in der Tatsache, dass diese nicht veröffentlicht werden und nicht daran, dass es keine gibt.
Auf unserer Homepage fehlt das BGH-Urteil vom 08.11.2007, weil es noch nicht in gedruckter Form vorliegt. Hier aber einmals vorab die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes :
Zitat:
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung wettbewerbswidrig
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer (teilweisen) Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.
Die Beklagte betreibt in Villingen eine Werkstatt für Hagelschäden. In einer Anzeige im "Schwarzwälder Boten" warb sie mit der Schlagzeile "HAGELSCHADEN? 150 EURO in BAR" mit einer Zahlung für den Fall, dass ein kaskoversicherter Kunde seinen Hagelschaden reparieren lässt und die Kosten 1.000 € übersteigen. Die Vorinstanzen haben der Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes stattgegeben. Mit seiner gestrigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Urteile der Vorinstanzen bestätigt.
Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die beanstandete Werbemaßnahme gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Sie sei geeignet, die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verkehrskreise unangemessen unsachlich zu beeinflussen (§ 4 Nr. 1 UWG). Zwar sei das Werben mit Preisnachlässen und Zugaben nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig. Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung komme aber in den Fällen in Betracht, in denen der angesprochene Kunde bei der Entscheidung Interessen Dritter zu wahren habe. Die von der Zeitungsanzeige angesprochenen (teil)kaskoversicherten Halter eines Kraftfahrzeuges erhielten den Rabatt für einen Vertragsschluss, für dessen Kosten – abgesehen vom Selbstbehalt – nicht sie selbst, sondern der jeweilige Fahrzeugversicherer aufkommen müsse. Nach dem Versicherungsvertrag seien sie verpflichtet, den geldwerten Vorteil an den Versicherer weiterzureichen. Die Werbeaktion der Beklagten sei demgegenüber darauf angelegt, dass der Kunde den gewährten Rabatt gegenüber dem Versicherer verschweige. Die Werbung ziele daher darauf ab, dass die Kunden ihre Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer verletzten. Das Versprechen derartiger Vorteile sei daher nur zulässig, wenn das Versicherungsunternehmen informiert und mit der Gewährung einverstanden sei oder wenn der versprochene Vorteil branchenüblich und so geringfügig sei, dass von dem Angebot keine größere Anlockwirkung ausgehe.
Urteil vom 8. November 2007 – I ZR 192/06
OLG Hamm - Urteil vom 21. September 2006 – 4 U 86/06 ./.
LG Arnsberg - Urteil vom. 6. April 2006 – 8 O 10/06 –
Dieselben Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in zwei vergleichbaren Fällen angewandt:
Urteil vom 8. November 2007 – I ZR 60/05
OLG Hamm – Urteil vom 1. März 2005 – 4 U 174/04 /.
LG Essen - Urteil vom 22. September 2004 – 41 O 93/04 –
Urteil vom 8. November 2007 – I ZR 121/06
OLG Schleswig - Urteil vom 6. Juni 2006 – 6 U 19/06 ./.
LG Kiel -Urteil vom 21. Februar 2006 – 16 O 171/05 –
Karlsruhe, den 9. November 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe