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Neue Reifen eintragen trotz ABE?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 13. Juli 2023 um 18:53

Hallo zusammen, ich bin relativ neu im Forum, deswegen vermutlich eine Anfängerfrage, zu der ich im Netz aber leider keine genaue Antwort finde.

Ich fahre aktuell 225/55/16 Bereifung und habe mir jetzt neue Felgen inkl.passender 225/40/18 Bereifung bestellt.

Die Felgen haben eine ABE für mein Fahrzeug und die bestellte Bereifung (EG-Typengenehmigung stimmt überein).

1. Muss ich diese Reifen inkl. der Felgen nun beim TÜV zur Abnahme vorzeigen?

2. Müssen die neuen Reifen bei der Zulassungsstelle eingetragen werden? Wenn ja, reicht hierzu die ABE der Felgen?

Viele Grüße

ABE Auszug
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14 Antworten

Hi,

so trivial ist die Frage gar nicht.

Ich habe auf meiner Kiste zum Beispiel Distanzscheiben drauf.

Dafür habe ich eine ABE Bescheinigung (die die TÜV Menschen auch schon öfters sehen wollten) auf mein Fahrzeug ausgestellt.

Bei den Reifen könnte man ja mit den Winterreifen zum TÜV fahren und dann auf Sommer um schrauben.

Keiner fährt deswegen wieder zum TÜV.

Allerdings wenn man in eine eifrige Kontrolle käme könnte es bei zu großen Abweichungen zu Fragen kommen.

In der Zulassung Teil 2 steht ja oft auch nicht all zu viel drin. Bei mir nur die Größten.

Es gibt zum meinem Fahrzeug eine sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheinigung.

Und da stehen alle möglichen Kombinationen drin. Wenn die Pneus da dabei sind hast Du meines Erachtens keinerlei Probleme. Also Felgengröße und Einpresstiefe muss schon stimmen.

Du hast leider nur einen kleinen Auszug der Papiere gezeigt. Bist Du sicher, dass es sich um eine ABE handelt? Für mich sieht das eher aus wie ein Auszug aus einem Teilegutachten. Das würde dann wieder bedeuten, dass es vorgeführt und abgenommen werden muss. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre dann der finale Abschluss.

Steht dort tatsächlich ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis drauf??

Mich wundert hier eher die Größe die angegeben ist

225 40 18

Ist eigentlich slk c klasse Bereifung aus der Zeit.

Themenstarteram 13. Juli 2023 um 21:12

Zitat:

@Andinity schrieb am 13. Juli 2023 um 22:42:33 Uhr:

Du hast leider nur einen kleinen Auszug der Papiere gezeigt. Bist Du sicher, dass es sich um eine ABE handelt? Für mich sieht das eher aus wie ein Auszug aus einem Teilegutachten. Das würde dann wieder bedeuten, dass es vorgeführt und abgenommen werden muss. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre dann der finale Abschluss.

Steht dort tatsächlich ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis drauf??

Grüß Dich, ja steht oben drüber. Nachfolgend kommt denn noch ein Gutachten. Habe ich sonst nochmal verlinkt: https://www.felgenshop.de/gutachten/0839370

Wie sieht es mit dem TLI (TragLastIndex) der Reifen aus?

 

Dieser muss auch in der ABE stehen, normalerweise werden auf dem W211/S211 245/40 R18 rundum oder VA: 245/40 R 18 97Y und HA: 265/35 R 18 97Y gefahren.

 

225/40 R18 haben einen anderen Abrollumfang als 245/40 R18, dies bewirkt auch eine andere Geschwingkeitsanzeige zur tatsächlich gefahrenen, wenn die Differenz zu gross ist es nicht in Ordnung.

 

 

https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Themenstarteram 14. Juli 2023 um 1:02

Zitat:

@chemiekutscher schrieb am 14. Juli 2023 um 00:51:59 Uhr:

Wie sieht es mit dem TLI (TragLastIndex) der Reifen aus?

 

Dieser muss auch in der ABE stehen, normalerweise werden auf dem W211/S211 245/40 R18 rundum oder VA: 245/40 R 18 97Y und HA: 265/35 R 18 97Y gefahren.

 

225/40 R18 haben einen anderen Abrollumfang als 245/40 R18, dies bewirkt auch eine andere Geschwingkeitsanzeige zur tatsächlich gefahrenen, wenn die Differenz zu gross ist es nicht in Ordnung.

 

 

https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Hey, also der TLI passt. Die neuen Reifen sind -2,6% kleiner, der Tacho geht also ca. 3% vor.

Ich habe noch einmal etwas gegoogelt.

Also generell ist der ABE Auszug von einer Felge -> 7,5j x 18H2 Typ M10 758

https://www.felgenshop.de/gutachten/1645631

aber Vorsicht es gibt da mehrere verlinkte GUTACHTEN zur ABE, warum in den Dokumenten nur eine gewisse Anzahl von Autos aufgeführt wird weiß ich beim besten Willen nicht.

Also wenn man diese Felge auf einer E-Klasse fahren will, sollte wie oben angezeigt das Modell in der Liste sein, und dann wird dazu in der Spalte Reifen -> der jeweilige zu verwendende Reifen + Hinweise angezeigt - dies sollte man einhalten und damit keine Probleme bekommen.

Wenn es sich um die Räder mit der KBA Nummer aus der ABE handelt, wird es wohl so sein, dass man unter Einhaltung der Auflagen aus dem anliegenden Gutachten zur ABE diese Räder auf dem 211er fahren darf, ohne sie eintragen bzw. abnehmen zu lassen. Hab mir die entsprechenden Auflagen jetzt nicht weiter angeguckt.

Wobei mich die Reifengröße 225/40/18 auch stutzig macht. Ebenso finde ich die Vorgabe für den W212 ebenfalls merkwürdig. Aber das tut hier nichts zur Sache.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Anbieter eventuell das falsche Gutachten/ABE verlinkt hat.

Im Zweifelsfall lieber vorher nachfragen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Eintragen ist nicht notwendig, wenn keine weiteren Umbauten am Fahrwerk(Tieferlegungsfedern, Sportfahrwerk) geplant sind oder schon gemacht wurden und wenn keine Spurplatten verbaut werden sollen. Also vereinfacht gesagt nur eine Sache der drei geht mit ABE. Sobald es zwei sind, muss in Kombination eingetragen werden.

 

Ich hätte die so auch nicht bestellt. Viel zu schmal optisch von der Felge her und der Reifen ebenso. Warum der Hersteller das so freigibt, kann ich gar nicht verstehen.

 

Original verbaut ab Werk wäre in 18“ eine 8,5“ breite Felge mit ET38 und dann 245/40.

 

Und selbst das steht noch viel zu schmal im Radhaus, das bin ich mit 15mm Spurplatte je Rad vorne und 20mm je Rad hinten gefahren ohne Probleme inkl. Eintragung - siehe Bild im Anhang.

Asset.JPG

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 14. Juli 2023 um 21:05:14 Uhr:

Eintragen ist nicht notwendig, wenn keine weiteren Umbauten am Fahrwerk(Tieferlegungsfedern, Sportfahrwerk) geplant sind oder schon gemacht wurden und wenn keine Spurplatten verbaut werden sollen. Also vereinfacht gesagt nur eine Sache der drei geht mit ABE. Sobald es zwei sind, muss in Kombination eingetragen werden.

 

Ich hätte die so auch nicht bestellt. Viel zu schmal optisch von der Felge her und der Reifen ebenso. Warum der Hersteller das so freigibt, kann ich gar nicht verstehen.

 

Original verbaut ab Werk wäre in 18“ eine 8,5“ breite Felge mit ET38 und dann 245/40.

 

Und selbst das steht noch viel zu schmal im Radhaus, das bin ich mit 15mm Spurplatte je Rad vorne und 20mm je Rad hinten gefahren ohne Probleme inkl. Eintragung - siehe Bild im Anhang.

Welche ET hast du denn ?

Letzten Absatz lesen und ausrechnen. ;) ET23 vorne und ET18 hinten war das.

Glücklicherweise habe ich in meinem Bekanntenkreis einen TÜV-Ing, und nein er prüft nicht mein Auto denn er wohnt viel zu weit weg :-)

Aber wir haben mal zur Thematik gesprochen.

Er hat noch einmal das bestätigt was hier schon angeklungen ist - es gibt eine ABE - dann sein Fahrzeug raus suchen - > die Reifen verwenden die dann in der Spalte Reifen stehen + Reifenbezogene Auflagen und

Hinweise beachten und erfüllen + Auflagen und Hinweise beachten und erfüllen -> wenn man das tut braucht es keine extra Abnahme - nur wenn es explizit dort stehen würde.

-> wenn da z.B. beim W212 steht -> A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb und man hat einen mit Allrad dann ist man in diesem Fall "raus"

Zitat:

@Maiko280 schrieb am 14. Juli 2023 um 15:30:23 Uhr:

Ich habe noch einmal etwas gegoogelt.

Also generell ist der ABE Auszug von einer Felge -> 7,5j x 18H2 Typ M10 758

https://www.felgenshop.de/gutachten/1645631

aber Vorsicht es gibt da mehrere verlinkte GUTACHTEN zur ABE, warum in den Dokumenten nur eine gewisse Anzahl von Autos aufgeführt wird weiß ich beim besten Willen nicht.

Die KBA Nummer gilt für eine Felgen, die Optisch das selbe Designe haben, sich in ihren Abmaßen hinsichtlich Maulweite, Einpresstiefe, Lochkreisdurchmesser und Lochzahl unterscheiden können.

Wichtig ist daher zu prüfen ob die KBA Nummer auf der Felge und ALLE Daten im Gutachten welche die Felge "genauer" Beschreiben zu der Verwendeten Felge passen: Das wären Felgengröße, Maulweite, Lochzahl und Lochkreisdurchmesser, sowie Durchmesser der Zentrierung bzw. Daten des Zentrieringes.

Erst wenn die Daten im Gutachten 100% zu der vorliegenden Felge passen, ist das Gutachten auch für die Felge auf "dem" Fahrzeug gültig.

Die Gutachten umfassen daher nur Fahrzeuge bei denen die Felgendaten "stimmig" sind.

Bei einem anderen Lochkreisdurchmesser gibt es ein "andere" ABE, sonst gäbe es zu viel Verwirrung.

MfG Günter

Zitat:

@Maiko280 schrieb am 13. Juli 2023 um 22:00:03 Uhr:

Hi,

so trivial ist die Frage gar nicht.

Ich habe auf meiner Kiste zum Beispiel Distanzscheiben drauf.

Dafür habe ich eine ABE Bescheinigung (die die TÜV Menschen auch schon öfters sehen wollten) auf mein Fahrzeug ausgestellt.

Bei den Reifen könnte man ja mit den Winterreifen zum TÜV fahren und dann auf Sommer um schrauben.

Keiner fährt deswegen wieder zum TÜV.

Allerdings wenn man in eine eifrige Kontrolle käme könnte es bei zu großen Abweichungen zu Fragen kommen.

In der Zulassung Teil 2 steht ja oft auch nicht all zu viel drin. Bei mir nur die Größten.

Es gibt zum meinem Fahrzeug eine sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheinigung.

Und da stehen alle möglichen Kombinationen drin. Wenn die Pneus da dabei sind hast Du meines Erachtens keinerlei Probleme. Also Felgengröße und Einpresstiefe muss schon stimmen.

Na, so einfach ist das jetzt nicht!

Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung gilt nur für Felgen die Hinsichtlich ihrer Dimension EXAKT denen des Fahrzeugherstellers entsprechen.

Andere Felgen Abmessungen und wären es nur 1/2mm bei der ET, schon musst du das Eintragen lassen oder brauchst eine ABE.

Der nächste Punkt ist, das so eine ABE nur gültig ist wenn der "Rest" vom Fahrwerk Original ist.

Also Spurplatten mit ABE und Original Rädern (ggf. Beschränkungen beachten) geht, andere Felgen mit einer im Gutachten aufgeführten Größe geht, das Gutachten ist gültig.

Aber kombiniert muss das ganze Eingetragen werden, weil in den Gutachten, davon ausgegangen wird, das ansonsten alles im Original zustand ist. Steht auch so in jedem Gutachten!

 

Abraten kann ich nur dringend, z.B. mit den Spurplatten nur mit den Original Winterrädern zum TÜV zu fahren und dann die Räder aus dem Zubehör zu montieren.

Eine Kontrolle ist dann noch eine lustig "Spaß Veranstaltung", im Gegensatz zu dem, wenn es zu einem (schweren) Unfall kommt.

Sollte die Kombination aus Spurplatten, Felgen/ Reifen im Nachgang NICHT eintragungsfähig sein, dann bist du ohne ABE unterwegs gewesen und das ist dann nicht lustig.

MfG Günter

 

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