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Neue Räder ständig unwuchtig, wie Geld zurück und mit Anwalt

Themenstarteram 27. Februar 2014 um 12:23

Hallo liebe Gemeinde,

ich will Euch meinen Fall schildern. Und haltet Euch fest und lernt hieraus, wenn Ihr Euch Kompletträder kauft!!!!

Vor 3 Jahren hatte ich mir bei einem Händler hier vor Ort einen Satz Sommerräder (OZ) mit 235er Reifen für den S3 meiner Frau gekauft. Nach 500 km ein unruhiges Fahrverhalten, ausgewuchtet nach 500-1000 km wieder Unwucht. Das Spiel ging dann noch so 3-4 mal, dann kam der Winter. Dann habe ich mich mit dem Händler verständigt, die Reifen zu reklamieren (nicht die Felgen) Reklamation wurde von Vredestein angenommen. Dunlop Sport drauf. Gleiches Problem wieder, Unwucht nach 500-1000 km.

Räder nach 1,5 Jahren zurück gegeben, weil ja noch Garantie. Zettel bekommen, dass er die Räder der Marke OZ …und Reifen der Marke Dunlop ..mit 95% Profil erhalten hat. Bankverbindung bei der Abgabe hinterlassen und 4 Wochen gewartet, nach 4 Wochen eine schriftliche Erinnerung geschickt. Nach weiteren 3 Wochen kam ein Anwaltschreiben vom Händler, Ablehnung. Das Übliche, unsachgemäße Fahrweise bla…bla. Ich zum Anwalt, weil ich im Verkehrsrechtschutz und Klage eingereicht. Dann kam Klageerwiderung mit Fotos von Kratzern auf den Rädern. Nun muß man sagen, die Kratzer waren original vielleicht nur 1 cm groß. Durch Vergrößerung des Fotos auf A4 allerdings 5cm groß. Auch waren es Oberflächenkratzer an der Stirnseite der Felgen und mir nicht mal aufgefallen und wahrscheinlich durch den normalen Gebrauch entstanden, wie Kratzer durch irgend etwas, Waschstraße oder solche Kleinigkeiten. Es waren keine Bordsteinrempler, da bin ich pingelich und meine Frau auch.

Jedenfalls hab ich die Beschädigungen abgestritten, hätte er bei Übernahme beanstanden müssen, so meine Meinung. Jedenfalls vor Gericht wurde ein Gutachter bestellt, denn nach 6 Monaten Besitz bin ich in der so genannten Beweislast. Gut denke ich, kein Problem. Letztes Jahr im Frühjahr sollte das Gutachten angefertigt werden. Erst sollte der Gutachter mit dem Wagen und den original Sommerrädern mit den Original S3 Felgen fahren. Danach sollten die

OZ (befanden sich noch immer beim Händler) ausgewuchtet werden und 1000 km auf dem Fahrzeug gefahren werden. Danach Feststellung, ob nun Unwucht oder nicht. Toll, kann ja nichts schief laufen, dachte ich.

SO jetzt kommt der Teil, wo auch meine Anwältin für Vertragsrecht nicht weiter kommt. Vielleicht hatte schon mal von Euch so einen Fall. Ich komm zum Gutachtertermin beim Händler an. Gutachter schon da, Händler etwas maulich. Legt meine eingestaubten Räder vor, lagen dort auch schon 2 Jahre. Der Gutachter fragt so einige Sachen und Daten ab, irgendwie kommt heraus, die Räder wurden schon bei Abgabe ausgewuchtet. Das hat mich ein wenig gewundert, hatte der Händler ohne meinen Auftrag gemacht. Naja meinte der Gutachter, stecken wir noch mal auf die Maschine und wuchten. Dabei stellte sich heraus, dass ein Rad schon 20 Gramm Unwucht hatte. Irgendwie kommt vom Gutachter die Frage (welche ich so halb mitbekommen habe) ob das denn die Räder sind, die mir gehören sollen. Antwort Händler, ja klar. Gutachter hmmm und woher soll ich das wissen. Das sind die Räder, haben extra in eine Ecke oder so gelegen. Der Gutachte wollte dann loslegen und erst da kamen mir Zweifel, ja was ist denn, wenn das nicht meine Räder sind? Wie fällt das Gutachten denn aus? Nöö sag ich, das sind nicht meine Räder. Da steht nicht mal mein Name drauf, die könnten auch vertauscht worden sein und dann ist das Gutachten sinnlos. Also Abbruch, Gutachter fährt noch mit dem S3 und den originalen Rädern Probe, alles IO.

Jetzt gingen die Schreiben zwischen Gericht und meinem Anwalt hin und her. Ich solle jetzt beweisen, dass es nicht meine Räder sind, nicht der Händler. Jeder wird sich fragen, wie denn? Wie soll das gehen. Mein RA sagt, das ist so, ich muß beweisen. Und in der Verhandlung jetzt im Januar wurde meine Klage abgelehnt, weil ich nicht beweisen kann, dass es nicht mein Räder sind. Trotz der Empfangsbestätigung des Händlers.

Hatte von Euch schon mal Jemand so einen Fall. Muß da aus Verbraucherschutzgründen nicht der Händler beweisen, welche Räder er vorlegt, wenn diese in seinem Besitz sind? Also, ich verstehe das Rechtssystem nicht mehr? Wer lässt seine Räder bei Abgabe so kennzeichnen?

Das geht nicht, nicht mal irgendwelche Seriennummern stehen drauf.

Gibt es hier unter Euch einen Experten für Verbraucherrecht?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

Nöö sag ich, das sind nicht meine Räder.

Das war der taktisch größtmögliche Fehler, den man machen konnte. Das ist kein Knieschuss, sondern ein Kopfschuss gewesen.

Im Zivilrecht gibt es ausschließlich Fakten und objektiv nachvollziehbare Beweise. Kein Verdacht, keine Möglichkeit, kein könnte, kein müsste, nur Fakten, die man als Zettel dem Richter auf den Tisch legt und vielleicht noch Zeugen, die sollten aber recht weit weg von den Beteiligten sein und keinen auch nur indirekten Nutzen oder Vorteil von ihrer Aussage oder dem Urteil haben.

Du hast eine Behauptung aufgestellt und nun musst Du diese Behauptung mit entsprechenden Fakten auch beweisen. Dass hier eine schon praktische Unmöglichkeit der Beweisführung existiert, muss man sich vorher überlegen und sich dann eine derartige Behauptung verkneifen.

Setze Dich mit Deinem Anwalt zusammen und erarbeitet eine Taktik, wie Du die Kugel wieder aus Deinem Kopf heraus bekommst und unterlasse alles, was mit dem nicht im Detail abgesprochen ist. Alles! und wenn nicht über das Atmen gesprochen wurde, dann wird auch nicht mehr geatmet, wenn der Händler, dessen Anwalt, Gutachter, Richter, die Reifen, ... in Deiner Nähe sind.

 

Zitat:

Händler legt dem Gutachter 4 Räder vor, von dener er sagt, es sind meine Räder.

Freut man sich drüber und macht sich eine Notiz um es nicht zu vergessen, weil man das später eventuell noch gebrauchen könnte, um dem Händler auf die Füße zu werfen.

 

Zitat:

Nicht mal ich kann 100% ig sagen, ob es meine sind,

Dann hält man die Klappe, sonst kann es einem auf die eigenen Füße fallen, was hier dann auch passiert ist

Wie hast Du dir denn vorgestellt, wie es dann weiter gehen wird?

Zitat:

Ich bin der Meinung, der Händler muß jetzt beweisen das es meine Räder sind, die er vorlegt.

Der Händler soll den Beweis zu Deiner Behauptung führen - ganz sicher nicht.

 

Zitat:

Sagt doch der gesunde Menschenverstand. Schließlich hatte er sie aufbewahrt.

Anwälte und Richter studieren keinen Menschenverstand, sondern Jura. Das ist kein Computer-Spiel nach Logikregeln um den Titel Master of Brain, sondern reales Leben nach juristischen Regeln um Recht und Geld und da hast Du dir den ersten Headshot schon selbst verpasst.

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1. Hier ist KEIN Forum für Rechtsberatung.

2. Wenn ein Fachanwalt nicht weiter weiß...welcher Hobbyjurist soll hier weiterhelfen?

3. Liegt der Wurm wohl bei dir. Aber logisch, dass ein RA dank RS-Versicherung versucht weiter zu machen.

Wie um alles in der Welt kommt man dazu, zu behaupten "Nö...das sind nicht meine Räder."?!

Warum wurden immer die Reifen reklamiert und nicht die Felgen?

Klebten noch alle Gewichte auf der Felge?

Themenstarteram 27. Februar 2014 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

1. Hier ist KEIN Forum für Rechtsberatung.

2. Wenn ein Fachanwalt nicht weiter weiß...welcher Hobbyjurist soll hier weiterhelfen?

3. Liegt der Wurm wohl bei dir. Aber logisch, dass ein RA dank RS-Versicherung versucht weiter zu machen.

 

Wie um alles in der Welt kommt man dazu, zu behaupten "Nö...das sind nicht meine Räder."?!

 

 

Warum wurden immer die Reifen reklamiert und nicht die Felgen?

Klebten noch alle Gewichte auf der Felge?

Warum wurden immer die Reifen reklamiert und nicht die Felgen?

-Anfans lag der Veracht auf den Reifen, danach auf der kompletten Räder (wie zu lesen ist)

 

Klebten noch alle Gewichte auf der Felge?

-Was haben die Gewichte mit meinem Beweis zu tun? Ob es meine Räder sind oder nicht?

:-) einfach mal genau lesen, dann klappt es mit dem Kommentar.

 

Mir geht es darum, zu erfahren, ob schon einmal jemand so einen Fall hatte und natürlich Andere zu sensibilisieren, selbst ihre Räder fälschungssicher zu kennzeichnen.

Bei den OZ waren doch sicher ABE Unterlagen dazu, die eingetragen wurden, diese haben eine Seriennummer, die falls alles richtig gemacht wurde beim TÜV vorgelegt wurden um dann im Fahrzeugschein eingetragen zu werden.

Sollte das so sein, dann würde ich beim TÜV nachfragen bzw im Fahrzeugschein nachschauen...

Hast du evtl noch Unterlagen zu den Felgen rumliegen???

HTC

Wenn die Räder beim Wuchten schon 20 Gramm Gegengewicht benötigen damit sie ohne Unwucht auf der Achse laufen wäre es doch ein triftiger Grund gewesen für die oben benannte Reklamation.

Zum anderen; warum sind denn nicht nur die Felgen auf Unwucht überprüft worden?

Aber zum Thema Anwalt, ich würde mal beim ADAC nachfragen wo der nächste Anwalt ist der sich in solchen Fragen bestens auskennen sollte. Die Reifentests vom ADAC sind mittlerweile umstritten, aber durch die Reifentests haben die wohl etwas mehr Ahnung als so ein Anwalt für Vertragsrecht.

Viel Erfolg auf deinem weiteren Weg.

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

 

Warum wurden immer die Reifen reklamiert und nicht die Felgen?

-Anfans lag der Veracht auf den Reifen, danach auf der kompletten Räder (wie zu lesen ist)

Klebten noch alle Gewichte auf der Felge?

-Was haben die Gewichte mit meinem Beweis zu tun? Ob es meine Räder sind oder nicht?

:-) einfach mal genau lesen, dann klappt es mit dem Kommentar.

Mir geht es darum, zu erfahren, ob schon einmal jemand so einen Fall hatte und natürlich Andere zu sensibilisieren, selbst ihre Räder fälschungssicher zu kennzeichnen.

Vielleicht sollte die Ausgangslage mal besser beschrieben werden...dann klappt das hier auch mit der Hilfe :rolleyes:

Der erste Reifensatz wurde getauscht, danach war es erst weg und dann wieder da. Alles recht komisch...

Zur rechtlichen Lage kann und möchte ich nichts sagen, aber mir kommt der inhaltliche Teil des Falls sehr komisch vor.

Ich bin selbst KFZ-Sachverständiger, mit Fahrwerk & Reifen nicht ganz unbedarft und hatte noch nie von solch einem Problem gehört. Eine immer wiederkehrende Unwucht kann es eigentlich nur geben, wenn sich Felgen oder Reifen strukturell auflösen. An vier Rädern gleichzeitig? Fast unmöglich!

Selbst eine Felge, die alleine schon 20 Gramm Unwucht hat, kann ich auf Null auswuchten. Dabei ist dann höchstens noch ein Höhenschlag spürbar, aber vom ersten Kilometer an…

Könnte es sein, dass es sich hier um Sabotage handelt?

Ein Gläschen Wasser oder ein Bleigewicht bei der Montage mit „eingebaut“ und man kann sich zu Tode wuchten…

Themenstarteram 15. April 2014 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Zur rechtlichen Lage kann und möchte ich nichts sagen, aber mir kommt der inhaltliche Teil des Falls sehr komisch vor.

Ich bin selbst KFZ-Sachverständiger, mit Fahrwerk & Reifen nicht ganz unbedarft und hatte noch nie von solch einem Problem gehört. Eine immer wiederkehrende Unwucht kann es eigentlich nur geben, wenn sich Felgen oder Reifen strukturell auflösen. An vier Rädern gleichzeitig? Fast unmöglich!

Selbst eine Felge, die alleine schon 20 Gramm Unwucht hat, kann ich auf Null auswuchten. Dabei ist dann höchstens noch ein Höhenschlag spürbar, aber vom ersten Kilometer an…

 

Könnte es sein, dass es sich hier um Sabotage handelt?

Ein Gläschen Wasser oder ein Bleigewicht bei der Montage mit „eingebaut“ und man kann sich zu Tode wuchten…

Danke für die vielne Tipps. Ich fasse noch einmal zusammen. 1. Komplette Räder gekauft. 2. nach 500-1000 km waren sie nach dem Auswuchten wieder unwuchtig das wiederholt sich so 3-4 mal . Nach der ersten Sommerperiode dann die Reifen gewechselt. Alles ausgewuchtet und nach 500-1000 km wieder Unwucht. Wieder 3-4 mal ausgewuchtet. Nach dem 2. Sommer (noch Garantiezeit) Räder zurückgegeben und Geld zurück verlangt. Händler Anwalt eingeschaltet, ich dann auch und dann vor Gericht. Gericht bestellt Gutachter, weil ich beweisen muß, daß die Räder mangelhaft sind. Händler legt dem Gutachter 4 Räder vor, von dener er sagt, es sind meine Räder. Nicht mal ich kann 100% ig sagen, ob es meine sind, denn zwischen Abgabe der Räder und Gutachterteimin lagen fast zwei Jahre. Dann hatte das eine Rad auch noch eine Unwucht, obwohl der Händler meinte, er hätte die Räder nach Annahme, vor zwei Jahren ausgewuchtet. Wie soll ich, der den Beweis führen muß, beweisen, daß es nicht meine Räder sind oder ob es meine Räder sind, die dort begutachtet werden sollen? Ich bin der Meinung, der Händler muß jetzt beweisen das es meine Räder sind, die er vorlegt. Sagt doch der gesunde Menschenverstand. Schließlich hatte er sie aufbewahrt.

Nach 6monaten musst du den Händler beweisen das er schuld ist.

Wenn aber felgen inkl reifen gewuchtet sind , kanns eig nur sein das du damit nicht so gut umgehst. Theoretisch kann jedes schlagloch , kantstein berührer etc zu unwuchten führen azch ein 1cm kratzer kann dazu beitragen. Ein hoehenschlag z.b sieht man mit blossen blick nicht immer..

Warum haste dich beim wuchten nicht daneben gestellt ? Das kann man sehn ob dort noch ne unwucht vorliegt. Zumal eig nach den wuchten das Problem bei dein auto eher zu suchen ist.

Die felgen und reifen haben entweder dot oder serien-nr die hättest du dir notieren muessen.

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

Nöö sag ich, das sind nicht meine Räder.

Das war der taktisch größtmögliche Fehler, den man machen konnte. Das ist kein Knieschuss, sondern ein Kopfschuss gewesen.

Im Zivilrecht gibt es ausschließlich Fakten und objektiv nachvollziehbare Beweise. Kein Verdacht, keine Möglichkeit, kein könnte, kein müsste, nur Fakten, die man als Zettel dem Richter auf den Tisch legt und vielleicht noch Zeugen, die sollten aber recht weit weg von den Beteiligten sein und keinen auch nur indirekten Nutzen oder Vorteil von ihrer Aussage oder dem Urteil haben.

Du hast eine Behauptung aufgestellt und nun musst Du diese Behauptung mit entsprechenden Fakten auch beweisen. Dass hier eine schon praktische Unmöglichkeit der Beweisführung existiert, muss man sich vorher überlegen und sich dann eine derartige Behauptung verkneifen.

Setze Dich mit Deinem Anwalt zusammen und erarbeitet eine Taktik, wie Du die Kugel wieder aus Deinem Kopf heraus bekommst und unterlasse alles, was mit dem nicht im Detail abgesprochen ist. Alles! und wenn nicht über das Atmen gesprochen wurde, dann wird auch nicht mehr geatmet, wenn der Händler, dessen Anwalt, Gutachter, Richter, die Reifen, ... in Deiner Nähe sind.

 

Zitat:

Händler legt dem Gutachter 4 Räder vor, von dener er sagt, es sind meine Räder.

Freut man sich drüber und macht sich eine Notiz um es nicht zu vergessen, weil man das später eventuell noch gebrauchen könnte, um dem Händler auf die Füße zu werfen.

 

Zitat:

Nicht mal ich kann 100% ig sagen, ob es meine sind,

Dann hält man die Klappe, sonst kann es einem auf die eigenen Füße fallen, was hier dann auch passiert ist

Wie hast Du dir denn vorgestellt, wie es dann weiter gehen wird?

Zitat:

Ich bin der Meinung, der Händler muß jetzt beweisen das es meine Räder sind, die er vorlegt.

Der Händler soll den Beweis zu Deiner Behauptung führen - ganz sicher nicht.

 

Zitat:

Sagt doch der gesunde Menschenverstand. Schließlich hatte er sie aufbewahrt.

Anwälte und Richter studieren keinen Menschenverstand, sondern Jura. Das ist kein Computer-Spiel nach Logikregeln um den Titel Master of Brain, sondern reales Leben nach juristischen Regeln um Recht und Geld und da hast Du dir den ersten Headshot schon selbst verpasst.

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Eine immer wiederkehrende Unwucht kann es eigentlich nur geben, wenn sich Felgen oder Reifen strukturell auflösen.

Oder der Reifen dreht sich auf der Felge.

Wurde das schon mal geprüft (Position markieren)?

Gruß Metalhead

Ich Frage mich ob der Reifenmontierer seine Wuchtmaschine selbst mal nach kalibriert hat.

Bzw es machen lassen hat, hatte ähnlich gelagerten Fall und dann stellte sich heraus das die Wuchtmaschine einen defekt hatte.

Themenstarteram 25. April 2014 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

Nöö sag ich, das sind nicht meine Räder.

Das war der taktisch größtmögliche Fehler, den man machen konnte. Das ist kein Knieschuss, sondern ein Kopfschuss gewesen.

 

Im Zivilrecht gibt es ausschließlich Fakten und objektiv nachvollziehbare Beweise. Kein Verdacht, keine Möglichkeit, kein könnte, kein müsste, nur Fakten, die man als Zettel dem Richter auf den Tisch legt und vielleicht noch Zeugen, die sollten aber recht weit weg von den Beteiligten sein und keinen auch nur indirekten Nutzen oder Vorteil von ihrer Aussage oder dem Urteil haben.

 

Du hast eine Behauptung aufgestellt und nun musst Du diese Behauptung mit entsprechenden Fakten auch beweisen. Dass hier eine schon praktische Unmöglichkeit der Beweisführung existiert, muss man sich vorher überlegen und sich dann eine derartige Behauptung verkneifen.

 

Setze Dich mit Deinem Anwalt zusammen und erarbeitet eine Taktik, wie Du die Kugel wieder aus Deinem Kopf heraus bekommst und unterlasse alles, was mit dem nicht im Detail abgesprochen ist. Alles! und wenn nicht über das Atmen gesprochen wurde, dann wird auch nicht mehr geatmet, wenn der Händler, dessen Anwalt, Gutachter, Richter, die Reifen, ... in Deiner Nähe sind.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Händler legt dem Gutachter 4 Räder vor, von dener er sagt, es sind meine Räder.

Freut man sich drüber und macht sich eine Notiz um es nicht zu vergessen, weil man das später eventuell noch gebrauchen könnte, um dem Händler auf die Füße zu werfen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Nicht mal ich kann 100% ig sagen, ob es meine sind,

Dann hält man die Klappe, sonst kann es einem auf die eigenen Füße fallen, was hier dann auch passiert ist

 

Wie hast Du dir denn vorgestellt, wie es dann weiter gehen wird?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Ich bin der Meinung, der Händler muß jetzt beweisen das es meine Räder sind, die er vorlegt.

Der Händler soll den Beweis zu Deiner Behauptung führen - ganz sicher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Sagt doch der gesunde Menschenverstand. Schließlich hatte er sie aufbewahrt.

Anwälte und Richter studieren keinen Menschenverstand, sondern Jura. Das ist kein Computer-Spiel nach Logikregeln um den Titel Master of Brain, sondern reales Leben nach juristischen Regeln um Recht und Geld und da hast Du dir den ersten Headshot schon selbst verpasst.

naja, es ist nun mal so gelaufen, ein Mensch wie ich, der jetzt für seine Gutmütigkeit bestraft wird....klar hätte ich schon in den ersten 6 Monaten richtig Druck machen müssen und die Räder zurück geben müssen.

 

Nun stellt sich die Frage aber eher nach der Beweislast und wer die Räder im Gewahrsam hatte...oder?

Themenstarteram 25. April 2014 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

 

Warum wurden immer die Reifen reklamiert und nicht die Felgen?

-Anfans lag der Veracht auf den Reifen, danach auf der kompletten Räder (wie zu lesen ist)

 

Klebten noch alle Gewichte auf der Felge?

-Was haben die Gewichte mit meinem Beweis zu tun? Ob es meine Räder sind oder nicht?

:-) einfach mal genau lesen, dann klappt es mit dem Kommentar.

 

Mir geht es darum, zu erfahren, ob schon einmal jemand so einen Fall hatte und natürlich Andere zu sensibilisieren, selbst ihre Räder fälschungssicher zu kennzeichnen.

Vielleicht sollte die Ausgangslage mal besser beschrieben werden...dann klappt das hier auch mit der Hilfe :rolleyes:

 

Der erste Reifensatz wurde getauscht, danach war es erst weg und dann wieder da. Alles recht komisch...

ja klar war es wieder weg, weil neue Reifen drauf warren und die Räder frisch gewuchtet waren und erst nach einem Gebrauch von ca. 500-1000 km war wieder Unwucht da.

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

ja klar war es wieder weg, weil neue Reifen drauf warren und die Räder frisch gewuchtet waren und erst nach einem Gebrauch von ca. 500-1000 km war wieder Unwucht da.

Einen ähnlichen Fall hatte ich selbst einmal! Die Vorderräder (2. Saison) brachten das Lenkrad ab ca. 100 km/h zum Zittern. Nach dreimaligem Nachbessern in der langjährigen Reifenbude meines Vertrauens mit 0 Besserung wurde es mir zu dumm, fuhr zu einem namhaften Mitbewerber und gab den Auftrag, die beiden vorderen Räder auszuwuchten. Ergebnis: Die Unwucht war wie weggeblasen! Mit der Rechnung konfrontierte ich meinen bisherigen Händler, der sich die Haare raufte, weil er selbst keine Erklärung dafür fand. Meinen Hinweis, dass es an der Wuchtmaschine liegen könnte, hat er dickköpfig beiseite gewischt. Mit sauerem Gesicht erstattete er mir die Rechnung des Mitbewerbers, bei dem ich mittlerweile schon seit ein paar Jahre ein zufriedener Kunde bin;).

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