Neue Räder ständig unwuchtig, wie Geld zurück und mit Anwalt
Hallo liebe Gemeinde,
ich will Euch meinen Fall schildern. Und haltet Euch fest und lernt hieraus, wenn Ihr Euch Kompletträder kauft!!!!
Vor 3 Jahren hatte ich mir bei einem Händler hier vor Ort einen Satz Sommerräder (OZ) mit 235er Reifen für den S3 meiner Frau gekauft. Nach 500 km ein unruhiges Fahrverhalten, ausgewuchtet nach 500-1000 km wieder Unwucht. Das Spiel ging dann noch so 3-4 mal, dann kam der Winter. Dann habe ich mich mit dem Händler verständigt, die Reifen zu reklamieren (nicht die Felgen) Reklamation wurde von Vredestein angenommen. Dunlop Sport drauf. Gleiches Problem wieder, Unwucht nach 500-1000 km.
Räder nach 1,5 Jahren zurück gegeben, weil ja noch Garantie. Zettel bekommen, dass er die Räder der Marke OZ …und Reifen der Marke Dunlop ..mit 95% Profil erhalten hat. Bankverbindung bei der Abgabe hinterlassen und 4 Wochen gewartet, nach 4 Wochen eine schriftliche Erinnerung geschickt. Nach weiteren 3 Wochen kam ein Anwaltschreiben vom Händler, Ablehnung. Das Übliche, unsachgemäße Fahrweise bla…bla. Ich zum Anwalt, weil ich im Verkehrsrechtschutz und Klage eingereicht. Dann kam Klageerwiderung mit Fotos von Kratzern auf den Rädern. Nun muß man sagen, die Kratzer waren original vielleicht nur 1 cm groß. Durch Vergrößerung des Fotos auf A4 allerdings 5cm groß. Auch waren es Oberflächenkratzer an der Stirnseite der Felgen und mir nicht mal aufgefallen und wahrscheinlich durch den normalen Gebrauch entstanden, wie Kratzer durch irgend etwas, Waschstraße oder solche Kleinigkeiten. Es waren keine Bordsteinrempler, da bin ich pingelich und meine Frau auch.
Jedenfalls hab ich die Beschädigungen abgestritten, hätte er bei Übernahme beanstanden müssen, so meine Meinung. Jedenfalls vor Gericht wurde ein Gutachter bestellt, denn nach 6 Monaten Besitz bin ich in der so genannten Beweislast. Gut denke ich, kein Problem. Letztes Jahr im Frühjahr sollte das Gutachten angefertigt werden. Erst sollte der Gutachter mit dem Wagen und den original Sommerrädern mit den Original S3 Felgen fahren. Danach sollten die
OZ (befanden sich noch immer beim Händler) ausgewuchtet werden und 1000 km auf dem Fahrzeug gefahren werden. Danach Feststellung, ob nun Unwucht oder nicht. Toll, kann ja nichts schief laufen, dachte ich.
SO jetzt kommt der Teil, wo auch meine Anwältin für Vertragsrecht nicht weiter kommt. Vielleicht hatte schon mal von Euch so einen Fall. Ich komm zum Gutachtertermin beim Händler an. Gutachter schon da, Händler etwas maulich. Legt meine eingestaubten Räder vor, lagen dort auch schon 2 Jahre. Der Gutachter fragt so einige Sachen und Daten ab, irgendwie kommt heraus, die Räder wurden schon bei Abgabe ausgewuchtet. Das hat mich ein wenig gewundert, hatte der Händler ohne meinen Auftrag gemacht. Naja meinte der Gutachter, stecken wir noch mal auf die Maschine und wuchten. Dabei stellte sich heraus, dass ein Rad schon 20 Gramm Unwucht hatte. Irgendwie kommt vom Gutachter die Frage (welche ich so halb mitbekommen habe) ob das denn die Räder sind, die mir gehören sollen. Antwort Händler, ja klar. Gutachter hmmm und woher soll ich das wissen. Das sind die Räder, haben extra in eine Ecke oder so gelegen. Der Gutachte wollte dann loslegen und erst da kamen mir Zweifel, ja was ist denn, wenn das nicht meine Räder sind? Wie fällt das Gutachten denn aus? Nöö sag ich, das sind nicht meine Räder. Da steht nicht mal mein Name drauf, die könnten auch vertauscht worden sein und dann ist das Gutachten sinnlos. Also Abbruch, Gutachter fährt noch mit dem S3 und den originalen Rädern Probe, alles IO.
Jetzt gingen die Schreiben zwischen Gericht und meinem Anwalt hin und her. Ich solle jetzt beweisen, dass es nicht meine Räder sind, nicht der Händler. Jeder wird sich fragen, wie denn? Wie soll das gehen. Mein RA sagt, das ist so, ich muß beweisen. Und in der Verhandlung jetzt im Januar wurde meine Klage abgelehnt, weil ich nicht beweisen kann, dass es nicht mein Räder sind. Trotz der Empfangsbestätigung des Händlers.
Hatte von Euch schon mal Jemand so einen Fall. Muß da aus Verbraucherschutzgründen nicht der Händler beweisen, welche Räder er vorlegt, wenn diese in seinem Besitz sind? Also, ich verstehe das Rechtssystem nicht mehr? Wer lässt seine Räder bei Abgabe so kennzeichnen?
Das geht nicht, nicht mal irgendwelche Seriennummern stehen drauf.
Gibt es hier unter Euch einen Experten für Verbraucherrecht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ziegenhasser
Nöö sag ich, das sind nicht meine Räder.
Das war der taktisch größtmögliche Fehler, den man machen konnte. Das ist kein Knieschuss, sondern ein Kopfschuss gewesen.
Im Zivilrecht gibt es ausschließlich Fakten und objektiv nachvollziehbare Beweise. Kein Verdacht, keine Möglichkeit, kein könnte, kein müsste, nur Fakten, die man als Zettel dem Richter auf den Tisch legt und vielleicht noch Zeugen, die sollten aber recht weit weg von den Beteiligten sein und keinen auch nur indirekten Nutzen oder Vorteil von ihrer Aussage oder dem Urteil haben.
Du hast eine Behauptung aufgestellt und nun musst Du diese Behauptung mit entsprechenden Fakten auch beweisen. Dass hier eine schon praktische Unmöglichkeit der Beweisführung existiert, muss man sich vorher überlegen und sich dann eine derartige Behauptung verkneifen.
Setze Dich mit Deinem Anwalt zusammen und erarbeitet eine Taktik, wie Du die Kugel wieder aus Deinem Kopf heraus bekommst und unterlasse alles, was mit dem nicht im Detail abgesprochen ist. Alles! und wenn nicht über das Atmen gesprochen wurde, dann wird auch nicht mehr geatmet, wenn der Händler, dessen Anwalt, Gutachter, Richter, die Reifen, ... in Deiner Nähe sind.
Zitat:
Händler legt dem Gutachter 4 Räder vor, von dener er sagt, es sind meine Räder.
Freut man sich drüber und macht sich eine Notiz um es nicht zu vergessen, weil man das später eventuell noch gebrauchen könnte, um dem Händler auf die Füße zu werfen.
Zitat:
Nicht mal ich kann 100% ig sagen, ob es meine sind,
Dann hält man die Klappe, sonst kann es einem auf die eigenen Füße fallen, was hier dann auch passiert ist
Wie hast Du dir denn vorgestellt, wie es dann weiter gehen wird?
Zitat:
Ich bin der Meinung, der Händler muß jetzt beweisen das es meine Räder sind, die er vorlegt.
Der Händler soll den Beweis zu Deiner Behauptung führen - ganz sicher nicht.
Zitat:
Sagt doch der gesunde Menschenverstand. Schließlich hatte er sie aufbewahrt.
Anwälte und Richter studieren keinen Menschenverstand, sondern Jura. Das ist kein Computer-Spiel nach Logikregeln um den Titel Master of Brain, sondern reales Leben nach juristischen Regeln um Recht und Geld und da hast Du dir den ersten Headshot schon selbst verpasst.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ziegenhasser
naja, es ist nun mal so gelaufen, ein Mensch wie ich, der jetzt für seine Gutmütigkeit bestraft wird....klar hätte ich schon in den ersten 6 Monaten richtig Druck machen müssen und die Räder zurück geben müssen.Nun stellt sich die Frage aber eher nach der Beweislast und wer die Räder im Gewahrsam hatte...oder?
Du hast überhaupt keinen Anwalt, denn der hätte Dir eigentlich die Rübe runter schlagen müssen. Kann allerdings auch sein, dass er nach dem Satz keine richtige Lust mehr hat.
Deine Räder sind komplett egal, Portokasse. Mit Deinem lässigen Satz - dass dies nicht Deine Räder sind - stehen jetzt erhebliche Straftaten zur Klärung im Raum. Einer von euch Beiden, der Händler oder Du, werden aller Voraussicht nach das Ding jetzt mit einer deutlichen Vorstrafe am Hacken beenden.
Dieser Satz ist der (vor einem richterlich bestellten Gutachter, einem Vertrauten des Richters) gemachte Vorwurf eines Prozessbetrugs, konkret nennt sich das Beweismittelbetrug. Du (DU!) hast dem Händler vorgeworfen, dass er die Reifen ausgetauscht hat und damit den Gutachter und auch das Gericht täuschen will, um ein unrichtiges Gutachten (mittelbare Falschbeurkundung) und in dessen Folge ein Fehleinurteil zu seinen Gunsten zu sprechen. Du (DU!) beschuldigst den Händler eines Prozessbetrugs in Tateinheit mit einer mittelbaren Falschbeurkundung.
Du (DU!) hast dies dem Händler vorgeworfen und bist damit in der Beweispflicht für diesen Vorwurf. Kannst Du das beweisen, dann bekommt der Händler eine Freiheitsstrafe um die 12-15 Monate und wenn die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, noch zusätzlich eine hohe Geldstrafe.
Kannst Du Deinen Betrugsvorwurf nicht beweisen, dann hast Du durch eine falsche Beschuldigung (§164 StGB) versucht, den Prozess zu Deinen Gunsten zu manipulieren. Somit geht es bei Dir ebenso um eine erhebliche Straftat. Nennt sich falsche Beschuldigung in Tateinheit mit versuchtem Prozessbetrug. Damit steht dann für Dich so ziemlich die gleiche Strafhöhe im Raum.
Wobei hier der Händler die deutlich besseren Karten hat, denn
1. Du bist in der Beweispflicht; nicht wegen ein paar dämlicher Reifen, die sind sowas von nebensächlich geworden. Sondern zu dem von Dir gemachten Vorwurf einer erheblichen Straftat gegenüber dem Händler, und
2. die gemachten Äußerungen des Händlers, dass dies Deine Reifen sind, ohne weiteres völlig glaubhaft sind. Da seine Ausführung mit diesem "ganz hinten in der Ecke gelagert, Tüte drüber und liegen lassen, bis sich der Kunde meldet" das übliche Verhalten in einer Reifenbude ist und erst mal keinen Anlass für Zweifel beinhaltet.
Wenn der Händler morgen zur Staatsanwaltschaft geht, dann beginnt für Dich am Montag die Fußball-WM und die läuft bis Weihnachten - und Du bist der Ball. Willkommen in der realen Welt, in der man gegenüber einem derartigen Personenkreis erst denkt bevor man dann nichts sagt.
Mein Hinweis, dass Du dir selbst mit diesem einfach mal so gesagten Satz "das sind nicht meine Reifen" eine Kugel in Deinen Kopf geschossen hast, war weder ein leerer Spruch noch übertrieben. Auch der Hinweis in der Nähe des Händlers, Gutachters und Richters nicht zu atmen, war ohne jeden Spaß gemeint, denn wenn Du atmest, besteht die Möglichkeit, dass Du auch redest und das solltest Du ausschließlich nur mit einer einzigen Person machen.
Ausschließlich mit Deinem Anwalt, dem Du jetzt mal die Chance geben solltest, vielleicht über eine schriftliche Entschuldigung mit glaubhafter Begründung zu diesem Blackout zu retten, was noch zu retten ist. Oder im Klartext für Dich: Deinen Arsch aus dem Knast ziehen kann, bevor die Tür abgeschlossen wird. Kein cooler Spruch, keine hohle Metapher.