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Neue Q beim Händler beschädigt

Audi Q3 8U
Themenstarteram 26. Oktober 2012 um 12:20

Hallo, benötige einmal Euren Rat.

Gestern hatte ich meine gerade 1 Wo alte Q zum Einbau einiger bei Auslieferung noch nicht verfügbarer Zubehörteile beim Händler.

Auf dem Betriebsgelände hat ein Angestellter mit einem Kundenfahrzeug eine Tür meines Wagens erheblich beschädigt.

Der :), dem der Vorfall sehr unangenehm ist, hat die Lackierung und den Einbau einer neuen Tür sofort zugesichert.

Mache mir nun etwas Sorgen/ Gedanken. Der Wagen ist/ war (?) neun und astrein. Keine Wind-/ Fahrgeräusche am Fenster/ der Tür. Spaltmaße tip top. Erscheinungsbild tadellos. Keine sich ablösenden Türleisten etc.

Wie würdet Ihr Euch verhalten, habt Ihr Ratschläge bzw. eigene Erfahrungen? – Mir geht es nicht darum, aus dem Vorfall Profit zu schlagen.

Ist halt nur sehr schade, ein Neuwagen ...

Danke!

Beste Antwort im Thema

Du kannst nicht erwarten das der Händler dein Auto zurücknimmt und dir einen neuen hinstellt.

Da der Lack so gut wie neu ist dürfte die Lackierung einer neuen Tür keine Farbunterschiede mit sich bringen.

Die Tür Einhängen und Einstellen dürfte selbst ein Lehrling hinbekommen.

Lass das machen und frag den Freundlichen wie er das gut machen will. Vielleicht spendiert er dir zusätzlich ne Inspektion. ;)

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Themenstarteram 26. Oktober 2012 um 12:25

P.S. Der Grund für den Händlerbesuch war u.a. die noch ausstehende Lackschutzfolie (hi) :confused::confused::confused: - Murphy

Du kannst nicht erwarten das der Händler dein Auto zurücknimmt und dir einen neuen hinstellt.

Da der Lack so gut wie neu ist dürfte die Lackierung einer neuen Tür keine Farbunterschiede mit sich bringen.

Die Tür Einhängen und Einstellen dürfte selbst ein Lehrling hinbekommen.

Lass das machen und frag den Freundlichen wie er das gut machen will. Vielleicht spendiert er dir zusätzlich ne Inspektion. ;)

Zitat:

Original geschrieben von SeeQ

Hallo, benötige einmal Euren Rat.

...

Wie würdet Ihr Euch verhalten, habt Ihr Ratschläge bzw. eigene Erfahrungen? – Mir geht es nicht darum, aus dem Vorfall Profit zu schlagen.

Ist halt nur sehr schade, ein Neuwagen ...

Danke!

Hi SeeQ,

herzliches Beileid!

Du solltest den Unfall, um einen solchen handelt es sich, vorsorglich deiner Versicherung melden und den Wertverlust ermitteln lassen. Hat nichts mit Profitgier zu tun, sondern ist der Ausgleich für mögliche finanzielle Abstriche, die du bei einem Weiterverkauf hinnehmen musst. In diesem Fall, wenn z.B. eine Tür kpl. erneuert werden muss, ist der Schaden bei einem Weiterverkauf anzeigepflichtig.

Grüße

Feddok

Zitat:

Original geschrieben von SeeQ

..Der :), dem der Vorfall sehr unangenehm ist, hat die Lackierung und den Einbau einer neuen Tür sofort zugesichert...

Damit allein ist es aber doch nicht getan. Mag der Händler noch so entgegenkommend sein.

Im Prinzip würde ich die Abwicklung und Behebung dieses Unfallschadens (um nichts anderes handelt es sich) auf dem Betriebshof genauso behandeln, als wäre dieser im öffentlichen Strassenverkehr passiert. Also Gutachter vor Reparatur zur Beweissicherung incl. Feststellung der Schadenshöhe nebst evtl. Wertminderung.

was ist denn das für ein Trottel? Als Angestellter im Autogewerbe hat man äusserste Vorsicht zu halten. Du musstest Dich sicher beherrschen als Du das gesehen hast. Eine neue Q und das noch mit exklusivem Daytonagrau. Ach Du liebe Sch......

Ok....sowas sollte nicht passieren. Es ist aber nunmal passiert und jetzt muss man sehen wie man beiderseitig aus der Nummer herauskommt.

Daytonagrau hin oder her...eine Exklusivfarbe ist es mittlerweile nicht mehr. Und dem Lackierer ist es egal ob schwarz oder grau. Wichtig ist das die Farbe der lackierten Tür dem restlichen Auto entspricht.

Mit dem Wertverlust habt ihr natürlich recht. Meine Versicherung würde ich in jedem Fall informieren und mir Infos holen wie weiter verfahren werden sollte.

Allerdings ist eine Tür kein tragendes Teil oder eine Schweissarbeit wo Bleche eingeschweisst werden müssen. Also ist das bei weitem nicht so schlimm.

Zitat:

Original geschrieben von felix011

Ok....

Allerdings ist eine Tür kein tragendes Teil oder eine Schweissarbeit wo Bleche eingeschweisst werden müssen. Also ist das bei weitem nicht so schlimm.

Hi,

SeeQ schreibt ja, dass die Tür "erheblich" beschädigt ist. Also so banal ist die Geschichte nicht abzutun. Wenn z.B. die B-Säule einen Schlag abbekommen hat, wird die Geschichte schon unangenehm. Wichtig ist, die Versicherung zu informieren und sollte sich der Schaden über 715€ belaufen, was anhand der mageren Angaben nicht zu beurteilen ist, einen Gutachter zu Rate ziehen. Ärgerlich ist die Geschichte allemal und ich kann SeeQ's Frust nachempfinden.

Grüße

Feddok

Themenstarteram 26. Oktober 2012 um 20:04

Hallo,

danke für Eure hilfreichen Beiträge. Diese zeigen das Spektrum an Handlungsmöglichkeiten ja sehr gut auf.

"Erheblich" ist relativ; ist halt nicht nur eine Schramme: Handtellergroße Fläche, etwas kantig direkt über der Sicke eingedrückt, Lack kleinflächig kompett runter und deutlich großflächiger zerkratzt. Schweller und Säule ohne Beschädigung. "Herausziehen" unmöglich; Spachteln und lackieren beim Gebrauchten sicher machbar; bei einem Neuwagen "zum Glück" keine Alternative. Habe jetzt aber auch die Windgeräusche der Tür...

Mit einem Anwalt des ADAC habe ich gesprochen. Ein Grenzfall: Unfallwagen im engeren Sinne nein, da kein Schaden an tragenden Teilen. Gleichwohl muss der Schaden beim Verkauf natürlich genannt werden; Wertminderung nach professioneller Instandsetzung theoretisch nein; objektiv aber immer, wenn auch gering, da "merkantil"; jeder Ankäufer würde die Gelegenheit/ das Argument natürlich nutzen. D.h. Schadenersatz wenn überhaupt aber nur sehr gering und erst nach Rechtstreit!??? - Im Verhältnis hierzu wäre der Ärger/ Aufwand über Anwalt, Gutachter etc. groß.

Mit dem Autohaus bin ich sonst äußerst zufrieden. Der Verkäufer und der Azubi (ja es war einer...) hatten sicher auch einen "schwarzen" Tag.

Bin mir ferner nicht sicher, ob es beim Händler ein Versicherungsschaden ist. Zahlt ein großes Autohaus vielleicht aus der "Portokasse/ dem Betrieb" - überwiegend Eigenleistungen. Insofern weiß ich nicht, ob ich mit dem formalen Weg tatsächlich "gewinne" oder mit dem größeren Spielraum des Autohauses und ohne den formalen Streß nicht besser fahre.

Leichter viele es mir, wenn ich mit dem Autohaus und/ oder dem Fahrzeug unzufrieden wäre. Das ist aber nicht der Fall. Werde den Wagen sicher sehr lange fahren. Vorausgesetzt er ist nachher wie vorher (Windgeräusche).:mad:

Ein dokumentierter Schaden bei meiner Versicherung führte im Fall eines Kaskoschadens vmtl. auch zu einer Leistungsminderung. - Neuwagen, die im Werk, beim Transport bzw. der Verladung leicht beschädigt werden, werden überlicherweise ohne Kenntnis des Kunden instandgesetzt - was sicher kein Trost ist.

Mehr als eine professionelle Instandsetzung und angemessene Entschädigung kann ich nicht erwarten. Ich überlege noch; werde alles dokumentieren und das Autohaus vmtl. ersteinmal "kommen" lassen.

Nochmals vielen Dank für Eure Beiträge.:)

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