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Neue Preise ab 1.1.15

BMW
Themenstarteram 24. November 2014 um 12:25

Die neuen Preislisten ab Januar 2015 sind raus.

Wie sieht es den aus, wenn ich diese Woche noch bestelle, bekomme ich dann noch die alten Preise auch wenn das Fahrzeug erst Ende Januar kommt?

Beste Antwort im Thema

Ich frag mich halt ob das sinnig ist, sonst interessante Threads zu schließen, nur weil immer die gleichen User die Topics unterlaufen... Vielleicht sollte man eher die User "schließen"... Sonst ist bald jedes Thema zu. :(

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Hab letzte Woche bestellt um unter amderem noch die alten Preise zu bekommen. Lieferdatum ist Mitte Februar.

Themenstarteram 24. November 2014 um 12:29

Im Moment ist BMW.de offline. Evlt stellen die garade alles auf Januar 2015 um. Da könnte es schwierig werden mit alten Preisen.

Davon würde ich ausgehen.

Denn der Kaufvertrag wird ja noch in diesem Jahr geschlossen. Damit stehen die schuldrechtlichen Verpflichtungen (Lieferung des Wagens gegen Zahlung eines bestimmten Betrags fest). Lediglich das dingliche Geschäft in Form der dinglichen Einigung über den Einigungsübergang und die Übereignung erfolgen im Jahr 2015.

Letztendlich kommt es also auf die in diesem Jahr getroffene Vereinbarung über die Höhe des Kaufpreises an. Dieser darf nicht im nächsten Jahr einseitig angehoben werden.

Alternatov kannst Du das Auto aber auch in England kaufen, das machen hier alle so (Mike und HalloHasi). Da bekommst Du fette 22% auf alles. Mindestens.

Zitat:

@Perleberger schrieb am 24. November 2014 um 14:14:51 Uhr:

Davon würde ich ausgehen.

Denn der Kaufvertrag wird ja noch in diesem Jahr geschlossen. Damit stehen die schuldrechtlichen Verpflichtungen (Lieferung des Wagens gegen Zahlung eines bestimmten Betrags fest). Lediglich das dingliche Geschäft in Form der dinglichen Einigung über den Einigungsübergang und die Übereignung erfolgen im Jahr 2015.

Letztendlich kommt es also auf die in diesem Jahr getroffene Vereinbarung über die Höhe des Kaufpreises an. Dieser darf nicht im nächsten Jahr einseitig angehoben werden.

Alternatov kannst Du das Auto aber auch in England kaufen, das machen hier alle so (Mike und HalloHasi). Da bekommst Du fette 22% auf alles. Mindestens.

Und wieder verdreht der Perleberger die Aussagen aller Anderer und versucht es ins Lächerliche zu ziehen, ohne selbst die geringste Erfahrung oder auch nur Ahnung davon zu haben. Hätte er die Beiträge der anderen gelesen, wüsste er, dass die 22% heute wohl nicht mehr erreichbar sind.

Das Ganze wird auch hier nicht helfen um ihn seriöser wirken zu lassen. Denn wieder gibt er völlig unrecherchierte und natürlich falsche Informationen weiter.

 

Beim Kauf von Neufahrzeugen gilt bei BMW eine 4 monatige Preisbindung. Liegen mehr als 4 Monate zwischen Bestellung und Auslieferung, kann der Mehrpreis berechnet werden. Überschreitet die Erhöhung einen bestimmten Prozentsatz, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Den entsprechenden Abschnitt füge ich als Zitat ein:

Zitat:

II. Preise

Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5%, kann der Käufer, durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger als vier Monate liegen.

BMW Verkaufsbedingungen

 

@hugo

Deine Aussagen und Feststellungen perlen einfach stets am Berg ab! :p;)

Irgendwie würde doch bei allen 4ern schon eine Preiserhöhung durchgeführt! Warum schon wieder? Und der komplett internetauftritt ist kaputt. Meine Mail kam auch nicht in England an. Scheinbar funktioniert gar nichts mehr bei bmw. Hackerangriff auf bmw?

Es steht BMW komplett frei, ab wann sie die neuen Preise verlangen. Das mit den 4 Monaten kommt nur ins Spiel, wenn sich der Preis nach Abschluss des Vertrags ändert.

Wenn also BMW jetzt noch einen Vertrag mit den alten Preisen abschließt, hat man Glück. Wenn nicht, muss man halt den neuen Preis zahlen, oder nicht kaufen.

Preisanpassungen gibt es in der Regel 2x im Jahr. Dabei kann es, je nach gewählter Ausstattung durchaus auch billiger werden. In letzter Zeit wurden oft die Grundpreise deutlich erhöht, damit aber auch die Serienausstattung, und Sonderausstattung und Pakete werden teils billiger.

Ok danke für die info ich müsste mich also beeilen...

Zitat:

@Perleberger schrieb am 24. November 2014 um 14:14:51 Uhr:

Davon würde ich ausgehen.

Denn der Kaufvertrag wird ja noch in diesem Jahr geschlossen. Damit stehen die schuldrechtlichen Verpflichtungen (Lieferung des Wagens gegen Zahlung eines bestimmten Betrags fest). Lediglich das dingliche Geschäft in Form der dinglichen Einigung über den Einigungsübergang und die Übereignung erfolgen im Jahr 2015.

Letztendlich kommt es also auf die in diesem Jahr getroffene Vereinbarung über die Höhe des Kaufpreises an. Dieser darf nicht im nächsten Jahr einseitig angehoben werden.

Alternatov kannst Du das Auto aber auch in England kaufen, das machen hier alle so (Mike und HalloHasi). Da bekommst Du fette 22% auf alles. Mindestens.

HugoHiasl hat diese Aussage ja bereits widerlegt. Dies kommt auch nicht überraschend, da es sich dabei um eine übliche Klausel unter den Autoherstellern handelt.

Nur weil man im Brustton der Überzeugung etwas behauptet, wird es noch lange nicht richtig. Das betrifft auch die falsche Widergabe der Aussagen von Mike und Hugo, die ja im Forum nachgelesen werden können.

Mein Bedauern bringe ich hier aber gebetsmühlenartig erneut darüber zum Ausdruck, dass solcherlei nur durch Inkompetenz und Provokation gegekennzeichnete Beiträge nicht Konsequenzen nach sich ziehen. Die Häufung solcher Beiträge ist erschreckend.

Zitat:

@HugoHiasl schrieb am 24. November 2014 um 14:39:50 Uhr:

 

Beim Kauf von Neufahrzeugen gilt bei BMW eine 4 monatige Preisbindung. Liegen mehr als 4 Monate zwischen Bestellung und Auslieferung, kann der Mehrpreis berechnet werden. Überschreitet die Erhöhung einen bestimmten Prozentsatz, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Den entsprechenden Abschnitt füge ich als Zitat ein:

Diese Bestimmung ist unwirksam, wie man weiß. § 308 Nr. 4 BGB.

Zitat:

@Perleberger schrieb am 24. November 2014 um 18:13:43 Uhr:

Zitat:

@HugoHiasl schrieb am 24. November 2014 um 14:39:50 Uhr:

 

Beim Kauf von Neufahrzeugen gilt bei BMW eine 4 monatige Preisbindung. Liegen mehr als 4 Monate zwischen Bestellung und Auslieferung, kann der Mehrpreis berechnet werden. Überschreitet die Erhöhung einen bestimmten Prozentsatz, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Den entsprechenden Abschnitt füge ich als Zitat ein:

Und dann wäre da noch der Vorrang der Individualabrede, § 305c BGB.

Man kann natürlich dem Händler auch alles glauben und brav zahlen. Oder sein Glück in England suchen.

@Perleberger schrieb am 24. November 2014 um 18:17:49 Uhr:

Zitat:

@Perleberger schrieb am 24. November 2014 um 18:13:43 Uhr:

 

Und dann wäre da noch der Vorrang der Individualabrede, § 305c BGB.

Man kann natürlich dem Händler auch alles glauben und brav zahlen. Oder sein Glück in England suchen.

Ich seh schon, da hat jemand die ersten paar Vorlesungen Bürgerliches Recht in irgendeinem Studienfach gehört.

Wenn Dein Händler eine solche individuelle Absprache mit Dir trifft, hat diese natürlich immer Vorrang. Diese müsste er aber auch selbst tragen. Ausserdem ist das BGB § 305b!

Davon ist hier aber nicht die Rede. Ansonsten würde der TE wohl kaum danach fragen, sondern sich auf die Individualabrede, die er auch ganz sicher mit dem Händler und nicht mit BMW hätte, berufen.

Aber auch BGB § 305c (Überraschende und mehrdeutige Klauseln) greift hier nicht, weil man beim Autokauf diese Bedingungen ausgehändigt bekommt und dafür unterschreibt, dass man diese gelesen hat. Anderes würde vielleicht gelten, wenn die AGB nur irgendwo in einer Ecke ausgehängt wurden und darin ungewöhnliche und nicht zu erwartende Klauseln verborgen wären.

Immer dasselbe. Auch wenn ihnen die Fehler nachgewiesen wurden, versuchen sie ihren Mist noch schön zu argumentieren. Willst Du den Threadersteller hier in einen Rechtsstreit treiben, den er nicht gewinnen kann?

Du hast übrigends noch den Widerruf bei Online-Kauf und andere Paragraphen, die hier überhaupt keine Rolle spielen, vergessen.

Wie ich schon sagte. Wenn man keine Ahnung hat.....

Zitat:

@Perleberger schrieb am 24. November 2014 um 18:13:43 Uhr:

Zitat:

@HugoHiasl schrieb am 24. November 2014 um 14:39:50 Uhr:

 

Beim Kauf von Neufahrzeugen gilt bei BMW eine 4 monatige Preisbindung. Liegen mehr als 4 Monate zwischen Bestellung und Auslieferung, kann der Mehrpreis berechnet werden. Überschreitet die Erhöhung einen bestimmten Prozentsatz, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Den entsprechenden Abschnitt füge ich als Zitat ein:

Diese Bestimmung ist unwirksam, wie man weiß. § 308 Nr. 4 BGB.

Wow... Auch von Deinem "Fachgebiet" keine Ahnung. Oder?

BGB § 308 Nr 4. greift hier alleine schon deswegen nicht, weil nicht die Leistung, sondern die zu erbringende Gegenleistung geändert werden soll.

Und bevor Du Dich nun noch weiter blamierst, geh zum Prof. und lass Dich da mal mit Wissen ausstatten.

 

PS: Die 4 Monate in den Verkaufsbedingungen kommen nicht von ungefähr. Diese rühren von BGB § 309 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit) Nr 1 her. Dort wird geregelt, dass eine Erhöhung des Entgelts für die Leistung nur in Frage kommt, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mind. 4 Monate liegen.

Themenstarteram 24. November 2014 um 18:38

Ich habe heute noch die alten Preise bekommen, obwohl schon seit Wochen nicht mehr mit dem Preis konfigurierbar.

Aber es macht auch nur 300€ aus. Nur der Grundpreis wurde erhöht. Der Rest bleibt.

Habe beim örtlichen Händler bestellt (das erste Mal, bisher immer über Vermittler oder Internet). Da kann ich hinlaufen...

Bis auf 200€ kam er an den besten NL Preis ran. 500€ teuer als der billigste Vermittler, aber billiger als die teuren Vermittler.

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