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  6. neue Motorhaube Golf V sitzt nicht .

neue Motorhaube Golf V sitzt nicht .

Themenstarteram 6. November 2023 um 12:10

Bei einem Wildunfall kamen 2 Beulen in meine Motorhaube.

Laut Gutachter sollte eine NEUE eingebaut werden. Ob , ist für mich das Fragezeichen.

Die Werkstatt hat auch nach dem 2. Versuch keinen geraden Sitz hinbekommem.

Spaltmasse und Höhen stimmen einfach nicht.

Sie sitzt zB. vor links höher und hinten rechts tiefer

Wie gross dürfen die Differenzen sein.

Fahrzeug war bis dahin org. und unfallfrei

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55 Antworten
Themenstarteram 22. Dezember 2023 um 18:58

Zitat:

@Ompax schrieb am 22. Dezember 2023 um 13:10:13 Uhr:

Zitat:

@beppy schrieb am 21. Dezember 2023 um 22:25:48 Uhr:

Ich denke, das wird 0 auf 0 ausgehen.

Frohe Weihnachten

Das geht möglicherweise gar nichts aus. Der TS muss beweisen, nicht behaupten. Kann er das?

Ein solcher Rechtsstreit kann schon mal schnell 2 Jahre dauern.

(Mich wundert dass es nicht auf einen "Wirtschaftlichen Totalschaden" heraus läuft. Die Karre ist doch verdammt nahe an 20 Jahre alt. In diesem Alter braucht es nicht viel so dass die Reparatur Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Deshalb, Sagen, Märchen, Legenden? Fotos blieb uns der geschätzte TS bis jetzt auch schuldig. Über die möglichen Gründe kann ich nur spekulieren.)

Damit du bescheid weisst , Der GV ist ein R32 v. 3/2008 - 500 er Sonderserie mit HGP, Vollausstattung

BMP, alles orginal und im Zustand eines Jahreswagens .Mit Kettenwerten wie am ersten Tag !!

Das wurde vom Versicherungssachverständigen im Gutachten besonders Gewürdigt .

@Ompax

MT ist ein technisches Forum und keines für Rechtschreibangelegenheiten. Bei vielen Usern hier ist deutsch nicht die Muttersprache und was bei Übersetzern wie Google rauskommt kennt wohl jeder zur Genüge.

Solange es noch lesbar ist besteht kein Grund, hier von Seiten der Moderation einzugreifen und auch kein Grund, als User mal eben sich zu mokieren (kann man machen, aber bitte in aller Stille) und über mehrere Lehrbeiträge das ganze Thema zu verbiegen.

Deshalb BTT bitte.

Bis jetzt hat jeder begriffen, was geschrieben worden ist!

Alles klar Herr Kommissar, einfach lachhaft. Der TS ist auch kein Mitbürger mit Migrationshintergrund, im Gegenteil, mag sein, dass er mir persönlich bekannt ist.

Es ist einfach eine Sache des Anstandes und auch des Respektes gegenüber den anderen Foriaten, möglichst korrekt zu schreiben und auch die Regeln der Rechtschreibung einzuhalten.

Ich liebe dieses Forum.

"Damit du Bescheid weißt, der Golf V ist ein R32 v. 3/2008 - 500 er Sonderserie mit HGP*, Vollausstattung, BMP*, alles original, und im Zustand eines Jahreswagens. Mit Kettenwerten wie am ersten Tag.

Das wurde vom Versicherungssachverständigen (du meinst sicher vom Sachverständigen, der dir dein Gutachten erstellt hat, stimmts? Dann schreibe es auch korrekt.) im Gutachten besonders gewürdigt".

*(Ich weiß was HGP (Sparkasse Hildesheim Goslar Peine) bedeuten soll, auch BMP (Bund gegen Missbrauch der Tiere), aber das könnte man auch vernünftig schreiben dass es jeder richtig einordnen kann.)

Ich schreibe es nicht nochmal!

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. Dezember 2023 um 20:08:17 Uhr:

@Ompax

...als User mal eben sich zu mokieren (kann man machen, aber bitte in aller Stille) und über mehrere Lehrbeiträge das ganze Thema zu verbiegen.

Deshalb BTT bitte.

Ich habe dem TS im Vorfeld bereits 2 wirklich freundliche PN zukommen lassen.

Und, was sagst du jetzt?

Ja du schreibst es nicht noch mal. Wenn du möchtest schmeiß mich doch hier raus. Ich glaube den TS kein einziges Wort, nur mal so eine Bemerkung am Rande.

Am Besten wäre es, du machst dieses Strang vorläufig zu. Wenn es etwas neues ergeben sollte, so kannst du ihn ja kurzfristig wieder frei geben.

Zurück zum Thema:

Wenn man ein Problem mit der Werkstatt hat, dann versucht man das zuerst gütlich zu regeln.

Dann gibt es die Schiedsstelle für die KFZ Innung, dort kann man sich vertrauensvoll mit seiner Beschwerde hinwenden.

Zuletzt bleibt dann natürlich der Rechtsweg.

Dieser birgt auch Gefahren und man trägt auch das Prozessrisiko. Wie ich schon schrieb, der TS muss beweisen, die Werkstatt muss genau das eben nicht. Schnell gehen mit Gutachten, Gegengutachten usw auch mal 2 Jahre ins Land.

Es gehört sich auch nicht, bei einem schwebenden Verfahren damit an die Öffentlichkeit, hier ein eben solches Forum zu gehen und herum zupasaunen es wäre einem Unrecht widerfahren.

Fotos blieb der TS bis heute schuldig, warum wohl? Ich kann nur vermuten. ?

 

[von MT editiert ]

Themenstarteram 23. Dezember 2023 um 17:18

Schade das so ein Thema dass jedem von uns Morgen treffen kann ,abseits des eigentlichen Themas ,so verniedlicht

und zerrieben wird .

Ich bin hier raus , danke aber Allen für konkreten Fragen und sachdienliche Hinweisen .

wünsche schöne Festtage und ein tolles neue Jahr !

Und wenn hier jemand Fehler findet ; kann er behalten !

Ich wünsche dir auch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

In diesem Sinne, liegt ein Wildschaden am eigenen Auto vor, wird dieser von der Teilkaskoversicherung beziehungsweise Vollkaskoversicherung reguliert. Schäden, die Dritten und deren Eigentum durch den Wildunfall entstanden sind, werden entsprechend der vereinbarten Deckungssummen von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.

Dann kann hier wohl zu.

Frohes Fest euch allen.:)

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