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Neue Lichttechnik, was wird das ?

Moin,

habe den Beitrag gefunden, der die Lichttechnik am KFZ verändern soll.

Angeblich soll das zugelassen werden, wobei ich aber so meine Bedenken habe.
Vermutlich wenn überhaupt, nur für neue Modelle.

http://www.t-online.de/.../...s-bringt-farbe-in-die-scheinwerfer.htmlr

Beste Antwort im Thema

Hi,
na was wohl Umsatz generieren :D
Schau doch mal was hier bei MT ab geht, da werden alle möglichen Leuchtmittel gegen illegale LED getauscht, super weiße oder blaue Holgenleuchtmittel gesucht.
Die blinker dürfen keinesfalls ein bißchen orange aussehen,oder himmel hilf das Standlicht sieht neben dem Xenon viel zu gelb aus :D
Es gibt einfach leute denen sowas was bringt und die bereit sind dafür geld auszugeben.
Gruß Tobias

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Moin
@Johnes
Da liegst du leider falsch.
§51b Umrissleuchten
...
Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.
...
Dürfen also nicht alleine leuchten, nur mit Begrenzungs und Schlussleuchten
§17 Beleuchtung
...
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
...

Das ist leider deutsche Recht, es steht nicht alles nur in einem Paragraph, man muß immer alle zum Thema gehörenden lesen.

Ach ja, und:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätz
...
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
...
(5) Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
...

So durfte am T3 damals der Blinker nur dann als Umrissleuchte verwendet werden, wenn man ein neues Blinkerglas verbaute, was eben als solches zugelassen war. Dann durfte das Standlicht im Scheinwerfer drin bleiben. War der Blinke aber als Standlicht eingetragen, was bei Gelb nicht ging, da eben Gelb, also nur mit weißen Glas möglich, dann mußte oben im Scheinwerfer das Standlicht deaktiviert werden. Tüv-Bstimmungen....

Wohlgemerkt, das Glas über dem Blinker blieb immer das gleiche, es war nur anders gefärbt, oder aber eben anders tituliert....

Moin
Björn

Man sollte nicht nur die Paragraphen lesen, sonder auch die Auslegung ;)
Man darf mit Standlicht fahren, solange man kein Abblendlicht anschalten muss. Alternativ kann man auch die Nebellampen einschalten wenn es Regnet, Schneit oder Nebel ist.
Das ganze kann man alles Nachlesen.

Moin
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Ich weis zwar nicht was man daran auslegen will, aber du hast sicher eine Quelle dafür?
Moin
Björn

Zitat:

Original geschrieben von Provaider


Man sollte nicht nur die Paragraphen lesen, sonder auch die Auslegung ;)
Man darf mit Standlicht fahren, solange man kein Abblendlicht anschalten muss. Alternativ kann man auch die Nebellampen einschalten wenn es Regnet, Schneit oder Nebel ist.
Das ganze kann man alles Nachlesen.

Korrekt, das Ganze kannst du sogar in meinem Post weiter vorne nachlesen.

:)

Zitat:

Original geschrieben von Friesel


Moin
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Ich weis zwar nicht was man daran auslegen will, aber du hast sicher eine Quelle dafür?
Moin
Björn

Ist doch schon zwei mal genannt: § 17 (2)

Der Absatz (2) bezieht sich auf (1) und ist nicht alleinig zu betrachten.
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Zitat:

Original geschrieben von Provaider


Der Absatz (2) bezieht sich auf (1) und ist nicht alleinig zu betrachten.
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Werden posts hier auch gelesen? Das hab ich doch alles schon längst weiter vorne geschrieben ...

Ne, nicht von allen hier. Evtl hilft die Wiederholung ja :p

Moin
Asche auf mein Haupt, habe ich wahrhaftig überlesen... Wow, wußte ich nicht. Sorry!
Und nehme somit meinen Post zurück!
Moin Björn

Das Problem haben sogar Polizisten! Ich selber hab drei Bussgeldwiederrufe! 2x fahren mit "Standlicht", 1x innerhalb geschlossener Ortschaft auf einer 4-spurigen Straße wegen "rechts überholen".
Sie kennen Paragraphen nicht oder interpretieren Paragraphen falsch! (Isolierte Betrachtung wie hier zu lesen!)
MfG

Ziemlich off topic, was Ihr hier schreibt :D
Zum eigentlichen Thema: Die Farbe wird man wohl nur im Reflektor sehen. Der blaue Schimmer wird der Polizei gar nicht gefallen. Es empfiehlt sich deshalb, die Verpackung der Lampen immer dabei zu haben.

Moin
@Johnes
Wobei die Interpretation hier eigentlich, meiner Meinung nach, schon recht dahergeholt ist. Ist ja auch nur ein Urteil eines Landgerichtes, sicher kein Grundsatzurteil.
Aber ändert ja nichts am Thema.
Moin
Björn

Wenn sich StVO §17 Abs.2 nicht auf Abs.1 bezieht, stellst du also auch Tagsüber deinen Wagen mit eingeschalteten Parkleuchten ab? Nach Abs.4 müsstest du dies, da die Laterne nicht brennt!

;)

Zitat:

eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht

Da die Straßenbeleuchtung tagsüber i.d.R. aus ist, musst du dein Fahrzeug beleuchten! (Parklicht einschalten!)

MfG

Moin
....
geb mich geschlagen. Wenn man es so liest hast du recht.

Dann eben zuletzt meine persönliche Meinung. :-) Mit Standlicht fahren finde ich doof. ;-)
Moin
Björn

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