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Neue Lichttechnik, was wird das ?
Moin,
habe den Beitrag gefunden, der die Lichttechnik am KFZ verändern soll.
Angeblich soll das zugelassen werden, wobei ich aber so meine Bedenken habe.
Vermutlich wenn überhaupt, nur für neue Modelle.
http://www.t-online.de/.../...s-bringt-farbe-in-die-scheinwerfer.htmlr
Beste Antwort im Thema
Hi,
na was wohl Umsatz generieren
Schau doch mal was hier bei MT ab geht, da werden alle möglichen Leuchtmittel gegen illegale LED getauscht, super weiße oder blaue Holgenleuchtmittel gesucht.
Die blinker dürfen keinesfalls ein bißchen orange aussehen,oder himmel hilf das Standlicht sieht neben dem Xenon viel zu gelb aus
Es gibt einfach leute denen sowas was bringt und die bereit sind dafür geld auszugeben.
Gruß Tobias
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46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wdeRedfox
...oder optional diesen Knallschoten mal erklären, warum das wohl STANDlicht heißt...und nicht `Sieht(un)CoolAus-Licht´...
Mach ich gleich, nachdem ich dir den Unterschied zwischen Standlicht und Positionslicht erklärt habe!
MfG
Positionslicht? Das kann alles sein. Oder meinst du gar das Parklicht? ;-)
Egal. Hauptsache Piiiiiiink!!
lg Anja
Zitat:
Original geschrieben von anschiii
Egal. Hauptsache Piiiiiiink!!
lg Anja
Wie die Kleidung der Barbi-Puppen, grins
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von anschiii
Egal. Hauptsache Piiiiiiink!!
lg Anja
Wie die Kleidung der Barbi-Puppen, grins
Habe vor 3 Tagen einen Jeep gesehen, von aussen absolute Gelaendeausfuehrung samst Schlamm auf dem Kotfluegeln.
Innen: Schaltknauf mit Rhinestone (Swaroski Zeugs) und Pink (Rosa) Schaffelle auf den Sitzen!
Absolute Awesome!!!
Absolute Woman!!!
Hat mir gefallen, war ich echt beeindruckt.
Gruss, Pete
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Habe vor 3 Tagen einen Jeep gesehen, von aussen absolute Gelaendeausfuehrung samst Schlamm auf dem Kotfluegeln.
Innen: Schaltknauf mit Rhinestone (Swaroski Zeugs) und Pink (Rosa) Schaffelle auf den Sitzen!
Absolute Awesome!!!
Absolute Woman!!!
Hat mir gefallen, war ich echt beeindruckt.
Gruss, Pete
Schon mal rosa Gummistiefel gesehen?
Absolut hip im Kuhstall!
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Mach ich gleich, nachdem ich dir den Unterschied zwischen Standlicht und Positionslicht erklärt habe!
MfG
Positionslicht?
Ich schmeiß mich weg!
bist wohl bei der Gebirgsmarine?
Korrekte Bezeichnung: Stand- oder Begrenzungslicht (Kennzeichnung "A")
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Mach ich gleich, nachdem ich dir den Unterschied zwischen Standlicht und Positionslicht erklärt habe!
MfG
Positionslicht?
Ich schmeiß mich weg!
bist wohl bei der Gebirgsmarine?
Korrekte Bezeichnung: Stand- oder Begrenzungslicht (Kennzeichnung "A")
In der Tat ist das sogenannte Standlicht ein Positionslicht am KFZ und deshalb werden damit die äußeren Seiten angezeigt.
Hast Du schon mal ein Standlicht verbaut in der Mitte des KFZ gesehen ?
Festmachen kann man das Positionslicht auch bei LKW, wo oben am Dach am Ende der beiden Seiten diese Positionleuchten angebracht sind, damit man den LKW bei welliger (Höhenunterschied über 1,50m) Straße auf der Gegenfahrbahn erkennen kann, dass ein LKW entgegen kommt.
Richtig! Lt. Harmonisierung heißt das eben Positionsleuchte und nicht Umrissleuchte (deutsche Benennung!)
Die Dinger dürfen Tagsüber eingeschaltet sein, wenn keine Beleuchtungspflicht vorliegt. Bei Dämmerung/Dunkelheit und Sichtbehinderung muss aber das Abblendlicht eingeschaltet sein.
In "D" gibt es Standlicht, Parklicht, Umrissleuchte, Positionslicht, Begrenzungsleuchte und sicher noch zich Leuchtenbenennungen mit eigenen Regeln. Z.B. kann ein Parklicht keine Begrenzungsleuchte sein, wenn sie nicht die äußerste Leuchte im Scheinwerfer ist. (Ab Fahrzeugbreite X ein Problem, wenn sie wie bei einigen Fahrzeugen, weiter innen sitzt.) Da muss dann eine weitete Leuchte verbaut werden.
MfG
- Positionslichter gibt es nur an Wasser- u. Luftfahrzeugen.
- Umrissleuchten §51b, sind die Dinger, die an Fahrzeugen (min. 1800mm. breit) und Anhänger oftmals an Gummi hängen. Sie strahlen nach hinten rot und nach vorne weiß.
- Begrenzungslicht §51, im Volksmund als Standlicht bezeichnet.
- Spurhalteleuchten §51, strahlen nach vorn weißes Licht und dürfen am hinteren Ende von Anhängern montiert werden.
- Parkleuchten §51c, dürfen abnehmbar und asymetrisch (Verkehrszugewandt) am Fahrzeug sein. Natürlich wieder weiß nach vorn, rot nach hinten.
Begriffe wie Standlicht, Positionslicht, gibt es in der StVZO nicht.
Quelle:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.08.2013. Letzte Änderung durch: Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43 S. 2803, ausgegeben zu Bonn am 31. Juli 2013).
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
… In der Tat ist das sogenannte Standlicht ein Positionslicht am KFZ und deshalb werden damit die äußeren Seiten angezeigt. Hast Du schon mal ein Standlicht verbaut in der Mitte des KFZ gesehen ?
Das stimmt nicht ganz.
– Das Standlicht kann auch an nur einer Seite des Kfz leuchten (innerhalb geschlossener Ortschaft) und ist daher nicht automatisch ein Positionslicht.
– Ja, ich hab schon ein mittig verbautes Standlicht gesehen, nämlich bei Traktoren. Die müssen deshalb zusätzlich auch Begrenzungsleuchten außen aufweisen.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das stimmt nicht ganz.
– Das Standlicht kann auch an nur einer Seite des Kfz leuchten (innerhalb geschlossener Ortschaft) und ist daher nicht automatisch ein Positionslicht.
... nennt sich PARKLEUCHTE
Zitat:
– Ja, ich hab schon ein mittig verbautes Standlicht gesehen, nämlich bei Traktoren. Die müssen deshalb zusätzlich auch Begrenzungsleuchten außen aufweisen.
... die Äußeren nennen sich UMRISSLEUCHTE
die Einzelne wäre nur zulässig bei einem einspurigen Fahrzeug, bei einer Lokomotive, oder im Kongo.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das stimmt nicht ganz.
– Das Standlicht kann auch an nur einer Seite des Kfz leuchten (innerhalb geschlossener Ortschaft) und ist daher nicht automatisch ein Positionslicht.
... nennt sich PARKLEUCHTE
Richtig erkannt, das nennt sich Parkleuchte. Darum ging es aber gar nicht, sondern um die Tatsache, dass ein Standlicht nicht automatisch ein Positionslicht oder eine Umrissleuchte ist, da es eine andere Aufgabe hat. Siehe StVZO §51c Parkleuchten, Park-Warntafeln.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
– Ja, ich hab schon ein mittig verbautes Standlicht gesehen, nämlich bei Traktoren. Die müssen deshalb zusätzlich auch Begrenzungsleuchten außen aufweisen.
... die Äußeren nennen sich UMRISSLEUCHTE
die Einzelne wäre nur zulässig bei einem einspurigen Fahrzeug, bei einer Lokomotive, oder im Kongo.
Nein. Umrissleuchten können zusätzlich zu den Begrenzungleuchten angebracht sein und zeigen die Breite über alles eines Fahrzeugs an. Siehe StVZO §51b Umrissleuchten.
Dort ist in Satz 4 geregelt:
(4) Umrissleuchten sind nicht erforderlich an
– land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen und ihren Anhängern und
– allen Anbaugeräten und Anhängegeräten hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Ihr könnt euch weiter über die Benennung zanken! Ändert nichts daran, dass das Fahren mit den vorderen Begrenzungsleuchte und den hinteren Schlussleuchten erlaubt ist. (Auch ohne Abblendlicht, solange keine Beleuchtungspflicht vorliegt!)
Sprich: Fahren mit "Standlicht" ist erlaubt!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Ihr könnt euch weiter über die Benennung zanken! Ändert nichts daran, dass das Fahren mit den vorderen Begrenzungsleuchte und den hinteren Schlussleuchten erlaubt ist. (Auch ohne Abblendlicht, solange keine Beleuchtungspflicht vorliegt!)
Sprich: Fahren mit "Standlicht" ist erlaubt!
MfG
Es zankt sich niemand über Benennungen, weil diese in der StVZO klar definiert sind.
Fahren mit Standlicht ist erlaubt, da gab es vor Jahren schon ein Urteil dazu. Allerdings – und das ist das Wichtigste daran – ist es nur am Tag und bei guter Sicht erlaubt, nur zu Zeiten, in denen keine Benutzung des Abblendlichts vorgeschrieben ist.
StVO §17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. …
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. …