Neue Handbremse blockiert einfach nicht TÜV durchgefallen Ducato Boxer etc
Moin, ich bastle jetzt seit 2 Wochen an neuen Bremsbelägen inkl. Trommel, Federn etc. Die Alten waren nuir noch Brösel und Rost.
Jetzt kommt das Problem. Die neuen Beläge scheinen mir sehr groß. Trotz Entlastung aller Seile und Federn schleiffen die Trommeln. Aber das echte Problem ist, das diese nun, egal wie straff ich sie einstelle, nicht blockieren. Ich habe die alten Beläge rechts wieder eingesetzt und erreiche mit dem Schrott 270Nm Druck rechts und es blockiert. TÜV sagt super. Links die Neuen nicht mal 160Nm, kein blockieren. Duirchgefallen.
Bin am Ende mit meinem Latein. Ich habe 3 Anhänger und wechsle Trommelbremsen seit ich 14 bin. Alles tutti gerade bei Wohnwagen und Co....aber der Boxer 250 Bj 2016 schafft mich....
Hat jemand eine Idee???
P.S. Der TÜV ist mangelfrei...bis auf diese Bremse
46 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Oktober 2024 um 16:37:05 Uhr:
Eine Feststellbremse muss in der Lage sein, die Räder zu blockieren.
Nicht mehr und nicht weniger.
Dass die einzelnen Räder vorher ungleichmäßig bremsen, ist von geringerer Bedeutung.
Wenn das nicht als erheblicher Mangel im HU-Bericht aufgeführt ist, brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Ok besten Dank. Steht nur als Hinweis drin, kannte ich so noch nicht, stand bisher in keinem Tüv Bericht.
Hallo IKE404,
die Fachliteratur weiß hierzu folgendes:
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Technische Regeln
Bei Fahrzeugen, welche in den EU-Ländern zugelassen werden sollen, gelten gemäß den EG-Richtlinien bestimmte Anforderungen für die maximalen Betätigungskräfte am Pedal. Damit das Fahrzeug den geltenden technischen Richtlinien entspricht, darf der Unterschied der Bremswirkung nur eine bestimmte Abweichung vom Höchstwert betragen.
Erlaubte Differenzen der Bremswirkung der Räder einer Achse:
bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert
bei der Feststellbremse, die während der Fahrt betätigt werden kann und bei Anhängern, maximal 50 % vom größeren Wert
bei der Feststellbremse, die nicht während der Fahrt betätigt werden kann (vorrangig die neuen elektrischen Feststellbremsen), maximal 95 % vom größeren Wert
Auch die prozentuale Abbremsung ist vorgeschrieben und muss bestimmte Mindestwerte erreichen.
Prozentuale Abbremsung am Beispiel PKW:[1]
Betriebsbremse mindestens 50 % der zulässigen Gesamtmasse (zGM); Bei Fahrzeugen ab EZ 1. Januar 2012 sind es 58 % der zGM bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton
Feststellbremse mindestens 16 % der zGM; bei einer Handkraft von ? 400 Newton oder Fußkraft von ? 500 Newton
Um richtige Ergebnisse zu erzielen, muss der Reifendruck im vorgeschriebenen Bereich liegen.
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Bezogen auf dein Foto bedeutet dies: 214 entsprechen knapp 60% des höheren Werts, daher beträgt die Abweichung weniger als 50% und ist o.k.
Die 14,9 % sind vermutlich der Wert der Feststellbremse bezogen auf das zulässige Gesamtgewicht ?
Das wäre ggf. 1% zu wenig und wurde vom Prüfer, da die Blockiergrenze erreicht wurde, dann als geringer Mangel oder Meßtoleranz des Prüfstandes akzeptiert.
Gruss
Jazzer2004