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Neue Führerscheinregelung, Klasse B + BE

Themenstarteram 13. August 2012 um 18:23

Hallo Community,

ich wusste nicht so richtig wo ich das thema reinstellen soll, deshalb dacht ich ich bin vielleicht im LKW Forum noch am besten aufgehoben. Sollte das nicht der Fall sein, bitte sagt mir wo ich hin soll ;)

Folgende Frage:

Ab 2013 werden ja dei Führerschein Regelungen geändert.

Dabei hab ich ich gelesen

Zitat:

Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnisklasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

(http://www.landkreis-muenchen.de/.../)

Ich habe Klasse B gemacht, und dann noch Klasse BE.

Heisst das, das ich nun mit meiner Klasse BE keine Fahrzeugkombinationen über 4,25to ziehen darf?

Beispiel:

2,2t BMW X5 + 3,5t Anhänger = 4,7t Gesamt (-> mit BE nicht erlaubt?)

Klasse B: 1,5t Opel Astra + 1,5t Wohnanhänger = 3t (-> nur mit B dann aber erlaubt?)

Da wären ja die Vorteile von BE verschwindend gering, oder vertue ich mich da??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Oder willst Du für jedes Auto und jedes Gespann einen eigenen Führerschein machen ?

Um Himmels Willen schreib sowas nicht!!!

Bei der überbürokratisierten Beamtenwelt in Deutschland liest das noch einer, denkt sich "super Idee", und ziehts durch (Stichwort: Flugzeuge und Pilotenschein....)

Und kommt das bei euch in Deutschland, dauerts nicht lange bis die EU das übernehmen muss. Wird die EU das übernehmen, wirds über kurz oder lang die Schweiz übernehmen müssen.

Und ich hab keinen Bock drauf für jedes Auto eine eigene Prüfung ablegen zu müssen... Und das nicht nur vom finanziellen Aspekt her ;)

Also behalt solche Ideen, die aus den Wirren eines Gedankenspiels von Hyronimus Bosch stammen könnten, bitte für dich... Es könnte sonst dem falschen zu Gehör gelangen ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

lieber Mucks - dem ist nicht so! es ging nicht am Thema vorbei - zumindest nicht weniger, wie bei Euch anderen!

Deine 4,25t akzeptiert die Polizei in NI nicht! ich habe es selber schon hier durch und die halten sich an 3,5t Gesamtzuggewicht, weil das im Gesetzestext-Zusammenhang so von denen verstanden wird, mir ist derzeit keine Klage bewußt, vermutlich auch, weil diese Gespannkombination eher lächerlich ist.

Das mit dem Gesamtzuggewicht habe ich bewußt eingeworfen, weil den TE es durchaus eine Barriere werden kann, weil auch für den BMW ein Gesamtzuggewicht in den Papieren besteht, genau das beschränkt seinen BE Führerschein in seinem Falle.

Das Bsp. einen 2,2t BMW X% mit 3,5t ist nicht zulässig, weil nur das 1,5 fache des Gesamtgewichtes als gültige Anhängelast max. sein darf, hat der BMW also ein Gesamtgewicht von 2,2t darf er max 3,3t als Anhängelast ziehen, bzw. höchstens das, was die Papiere zu Anhängelast und Gesamtzuggewicht geben.

Man möge es mir verzeihen, wenn ich es etwas ausführlich schrieb, aber scheinbar ist die Problematik von Mucks nicht erkannt und ins lächerliche gezogen worden.

Joe

Der Führerschein ist EU-Recht. NL ist EU . Soweit dazu.

Das man bei einem Auto die Gewichte (anhänger,zuggewicht) beachten muss ist ja klar. Sowas steht im Fahrzeugschein.!!!!!! Aber es muss schon darauf hingewisen werden das es mit den Führerscheinklassen nichts zu tun hat. Die sagen nur aus was man max. Fahren darf. Anders geht es nicht . Das hat nichts mit ins lächerliche ziehen zu tun. Das werde ich auch nicht.

Der Fahrzeugschein gibt darüber auskunft was mein Auto ziehen darf. Nicht der Führerschein

Der Führerschein gibt darüber auskunft was mir erlaubt ist max. zu Fahren.

Ironie an - Und wer dann hinter einem Smart einen 1000kg Hänger zieht weil das ca. das 1,5fache ist und nicht im Fahrzeugschein nachschaut ob er das darf hat irgendwo in der Fahrschule gepennt und zahlt bei einer Kontrolle sowohl in NL wie auch in D. Ironie aus.

Ich muss Dir aber recht geben was das zuggesamtgewicht angeht. Da werden die meisten Autofahrer noch gar nichts von gehört haben obwohl schon jahrzehntelang mit Anhänger unterwegs. Da kann es schon mal knapp werden mit dem Zuggesamtgewicht.

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Oder willst Du für jedes Auto und jedes Gespann einen eigenen Führerschein machen ?

Um Himmels Willen schreib sowas nicht!!!

Bei der überbürokratisierten Beamtenwelt in Deutschland liest das noch einer, denkt sich "super Idee", und ziehts durch (Stichwort: Flugzeuge und Pilotenschein....)

Und kommt das bei euch in Deutschland, dauerts nicht lange bis die EU das übernehmen muss. Wird die EU das übernehmen, wirds über kurz oder lang die Schweiz übernehmen müssen.

Und ich hab keinen Bock drauf für jedes Auto eine eigene Prüfung ablegen zu müssen... Und das nicht nur vom finanziellen Aspekt her ;)

Also behalt solche Ideen, die aus den Wirren eines Gedankenspiels von Hyronimus Bosch stammen könnten, bitte für dich... Es könnte sonst dem falschen zu Gehör gelangen ;)

:D:D:D:D

Aber etwas wäre machbar - In der Schweiz ist wie in vielen Staaten ja meistens bei 130km/h schluss. Da könnten wir in D doch von Euch entweder eine zusatzbescheinigungprüfung für mehr als 130km/h auf Autobahnen verlangen oder ein Bussgeld bei Geschwindigkeitsübertretung ohne eben eine solche Bescheinigung.

Ich werde mal beim Finanzminister nachfragen.:cool::cool:

Es werden Planstellen geschaffen - Wenn der Euro verreckt kommt D zum Franken. Endlich ne geile Währung.:D

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

:D:D:D:D

Nur als kleines Detail:

120 und Feierabend. (LKW: 80, Bus: 100)

am 17. August 2012 um 4:44

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

... Und wer dann hinter einem Smart einen 1000kg Hänger zieht weil das ca. das 1,5fache ist und nicht im Fahrzeugschein nachschaut ob er das darf hat irgendwo in der Fahrschule gepennt und zahlt bei einer Kontrolle sowohl in NL wie auch in D. Ironie aus.

Falsches Beispiel. Das 1,5 fache ist nur bei eine "druchgehenden Bremsanlage" möglich. Der Smart wird weder einen Luftpresser, noch eine eigene Druckluftbremsanlage haben, die mit 2 Schläuchen zum Anhänger eine durchgehende Bremsanlage bilden kann.

Fahren ohne Führerschein ist das nicht, sondern ein Bußgeldtatbestand wegen Überschreiten der zulässigen Anhängelast. Und wenn der Anhänger mit seinem Eigengewicht und einer (vielleicht dann noch minimalen) Zuladung als tatsächliche Anhängelast die zulässige Anhängelast des Samart nicht übersteigen würde, gäbe das noch nicht einmal ein Bußgeld.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

... Und wer dann hinter einem Smart einen 1000kg Hänger zieht weil das ca. das 1,5fache ist und nicht im Fahrzeugschein nachschaut ob er das darf hat irgendwo in der Fahrschule gepennt und zahlt bei einer Kontrolle sowohl in NL wie auch in D. Ironie aus.

Falsches Beispiel. Das 1,5 fache ist nur bei eine "druchgehenden Bremsanlage" möglich. Der Smart wird weder einen Luftpresser, noch eine eigene Druckluftbremsanlage haben, die mit 2 Schläuchen zum Anhänger eine durchgehende Bremsanlage bilden kann.

Fahren ohne Führerschein ist das nicht, sondern ein Bußgeldtatbestand wegen Überschreiten der zulässigen Anhängelast. Und wenn der Anhänger mit seinem Eigengewicht und einer (vielleicht dann noch minimalen) Zuladung als tatsächliche Anhängelast die zulässige Anhängelast des Samart nicht übersteigen würde, gäbe das noch nicht einmal ein Bußgeld.

:D Du hast aber schon gelesen das es Ironie war ? Und wer weis schon ob es wirklich die exakten Gewichte sind ? Ich habe da einfach mal ne runde zahl genommen. Bitte nicht meinen "Ironiebeiträge" als Grundlage für irgendwelche Rechtsgrundlagen nehmen. Ein kleinwenig "mitdenken" hatte ich da vorausgesetzt.;)

Deine ausführung ist aber richtig. Allerdings habe ich nie geschrieben das es Fahren ohne Führerschein wäre:cool: Denn auch ich kenne mich aus.(zumindest bin ich der meinung:D):cool:

 

Hallo Mucks

Ironie hin oder her - ich schrieb NI - damit meine ich Niedersachsen - ich schrieb nicht NL - ich schrieb lediglich von der gängigen Auffassung der Polizei.

Was Gesetz ist und was Auslegung in den einzelnen Ländern ist, das ist hinreichend bekannt, aber kaum wer weiß, was er in einem EU-Land wirklich darf, weil zuvieles nationales gesetz ist. Bei den Führerscheinen hat es wohl eine Angleichung gegeben - aber ob das nun alles EU-weit so gültig ist, wage ich zu bezweifeln!

Das mit dem 1,5-fachen bezieht sich nur auf Geländewagen - der Smart wird nie ein Geländewagen sein können.

ich denke der TE hat ausreichend Lesestoff zum Nachdenken bekommen und wird nun hoffentlich nicht noch mehr verunsichert sein, aber ihm sei das noch gesagt: Beim Führerschein ist bisher immer noch ein Bestandsschutz, d.h. solange Du nichts an dem Führerschein ändern läßt, gilt das, was zum Zeitpunkt der Prüfung gültig ist, aber - leider nur in D - im Ausland ist es wohl eher Behördenwillkür, ob man es auch so sieht.

Joe

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Hallo Mucks

Ironie hin oder her - ich schrieb NI - damit meine ich Niedersachsen - ich schrieb nicht NL - ich schrieb lediglich von der gängigen Auffassung der Polizei.

DA sollte man die Polizisten aber schnellstens zur nachschulung schicken. :D Zu einem Prozess wird es da gar nicht kommen wenn sich der PKW-Fahrer dagegen wehrt. Zu offensichtlich ist der Fall. Der Polizist liegt falsch und hat ein Problem - er steht nicht über dem Gesetz. Der Führerschein ist EU-Recht und gilt auch in der ganzen EU. Deshalb gibt es einen EU-Kartenführerschein, den sollte man allerdings auch haben damit es keine unstimmigkeiten mit den Polizisten - in welchem EU-Land auch immer-gibt.

Die Ländereigenen verordnungen beziehen sich z.B. darauf das es verschiedene Höchstgeschwindigkeiten gibt, man in D mit Hänger auf einer Strasse fahren darf die in Österreich evt. für Gespanne Tabu ist usw. Aber der Führerschein und WAS ich fahren darf ist EU-Recht.

Das kann ein EU-Land nicht nach eigenem gusto ändern.

am 17. August 2012 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Zitat:

:D Du hast aber schon gelesen das es Ironie war ?

Na klar.

Zitat:

Und wer weis schon ob es wirklich die exakten Gewichte sind ? Ich habe da einfach mal ne runde zahl genommen. Bitte nicht meinen "Ironiebeiträge" als Grundlage für irgendwelche Rechtsgrundlagen nehmen. Ein kleinwenig "mitdenken" hatte ich da vorausgesetzt.;)

Deine ausführung ist aber richtig. Allerdings habe ich nie geschrieben das es Fahren ohne Führerschein wäre:cool: Denn auch ich kenne mich aus.(zumindest bin ich der meinung:D):cool:

Ich hatte schon mitgedacht. :D): Die Zahlen hatte ich aber genau so wenig in Zweifel gezogen wie ich dir unterstellt habe, dass das Fahren ohne Führerschein wäre. ;)

Es gibt aber nicht nur Leute hier im Forum, die wie du die Spezialisten sind und ich dachte mir, stelle das mal richtig, nicht dass jemand die Ironieanmerkung ignoriert und auf die Idee kommt, beim auflaufgebremsten Anhänger vom 1,5 fachen auszugehen. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Hallo Mucks

Ironie hin oder her - ich schrieb NI - damit meine ich Niedersachsen - ich schrieb nicht NL - ich schrieb lediglich von der gängigen Auffassung der Polizei.

Was Gesetz ist und was Auslegung in den einzelnen Ländern ist, das ist hinreichend bekannt, aber kaum wer weiß, was er in einem EU-Land wirklich darf, weil zuvieles nationales gesetz ist.

Joe, ich hab dir in meiner Antwort auf dein voriges Post das deutsche Gesetz (sollte nationales Gesetz in NI sein... Obwohl - NRW zeigt ja (im Zusammenhang mit der CH) was Bundesgesetze in den Bundesländern wert sind)...

Wenn dich also ein niedersäschsischer Polizist wegen besagter Sache zur Kasse bitten will, halt ihm den von mir geposteten Link mit entsprechenden Paragraphen unter die Nase und frag gaanz unironisch ob er immernoch Geld von dir kriegt...

;)

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

 

Na klar.

 

 

Ich hatte schon mitgedacht. :D): Die Zahlen hatte ich aber genau so wenig in Zweifel gezogen wie ich dir unterstellt habe, dass das Fahren ohne Führerschein wäre. ;)

Es gibt aber nicht nur Leute hier im Forum, die wie du die Spezialisten sind und ich dachte mir, stelle das mal richtig, nicht dass jemand die Ironieanmerkung ignoriert und auf die Idee kommt, beim auflaufgebremsten Anhänger vom 1,5 fachen auszugehen. :cool:

JA, das sollten die lieber nicht tun:cool: Haste vollkommen recht.

 

Gibt es hier keinen "Daumen nach oben" Smiley ?

Naja, ich drücke auf jeden Fall den Danke Button.

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