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Neue Führerscheinregelung, Klasse B + BE

Themenstarteram 13. August 2012 um 18:23

Hallo Community,

ich wusste nicht so richtig wo ich das thema reinstellen soll, deshalb dacht ich ich bin vielleicht im LKW Forum noch am besten aufgehoben. Sollte das nicht der Fall sein, bitte sagt mir wo ich hin soll ;)

Folgende Frage:

Ab 2013 werden ja dei Führerschein Regelungen geändert.

Dabei hab ich ich gelesen

Zitat:

Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnisklasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

(http://www.landkreis-muenchen.de/.../)

Ich habe Klasse B gemacht, und dann noch Klasse BE.

Heisst das, das ich nun mit meiner Klasse BE keine Fahrzeugkombinationen über 4,25to ziehen darf?

Beispiel:

2,2t BMW X5 + 3,5t Anhänger = 4,7t Gesamt (-> mit BE nicht erlaubt?)

Klasse B: 1,5t Opel Astra + 1,5t Wohnanhänger = 3t (-> nur mit B dann aber erlaubt?)

Da wären ja die Vorteile von BE verschwindend gering, oder vertue ich mich da??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Oder willst Du für jedes Auto und jedes Gespann einen eigenen Führerschein machen ?

Um Himmels Willen schreib sowas nicht!!!

Bei der überbürokratisierten Beamtenwelt in Deutschland liest das noch einer, denkt sich "super Idee", und ziehts durch (Stichwort: Flugzeuge und Pilotenschein....)

Und kommt das bei euch in Deutschland, dauerts nicht lange bis die EU das übernehmen muss. Wird die EU das übernehmen, wirds über kurz oder lang die Schweiz übernehmen müssen.

Und ich hab keinen Bock drauf für jedes Auto eine eigene Prüfung ablegen zu müssen... Und das nicht nur vom finanziellen Aspekt her ;)

Also behalt solche Ideen, die aus den Wirren eines Gedankenspiels von Hyronimus Bosch stammen könnten, bitte für dich... Es könnte sonst dem falschen zu Gehör gelangen ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Aber mit B 3,5t + 750kg anhänger (gesamt 4,25t) geht mit der alten und neuen Regelung.

Nach der alten Regelung nur mit BE (weil Zuggewicht > 3,5 t), nach der neuen Regelung nur Klasse B mit der Schlüsselzahl 96.

 

Hier nochmal die derzeitig gültige Regelung: "Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)".

Auweia, jetzt wird's aber happerig. Du willst es nicht kapieren:D Also, ich schlüssele das nochmal für Dich auf

 

Hier nochmal die derzeitig gültige Regelung: "Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg .

 

 

 

Was bedeutet das ? Ein Fahrzeug mit max. 3,5t , nicht mehr als 8 Sitzplätze, und dann in Klammer -auch mit anhänger .......... 750kg. So, jetzt rechne mal. 3,5t + 750kg.

 

Dann kommt folgendes!

oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Bitte beachten !!!! Es heist ausdrücklich ODER !!!!!!!!!

 

Dass ist jetzt lustig weil Du doch so verhemmt gegen meine Leergewicht - Gesamtgewicht sache warst:D

Aber was bedeutet es ? Wenn der Anhänger mehr als 750kg wiegt, und nur dann, ist das zuggesamtgewicht auf 3,5t beschränkt. Und genau deswegen kommt der b96 weil dann auch solche Kombinationen ( hänger mehr als 750kg) bis 4,25t fahren dürfen.

 

Ih hoffe Du hast es nun verstanden. Alternativ frage in einer Fahrschule nach. Ich kann es Dir nicht besser erklären.

Mit Klasse 3 war es irgendwie einfacher....

Zitat:

Original geschrieben von floth

Mit Klasse 3 war es irgendwie einfacher....

Ist es doch jetzt auch...

Klasse B:

3,5to-Auto + 750kg-Hänger

ODER

Auto<3,5to + Anhänger>750kg solange Gesamtgewicht der Kombi <3,5to (Vorbehalten: A38 ähhh B96)

Klasse BE (neu):

Auto Kat. B bis 3,5to und Anhänger bis max. 3,5to. (Vorbehalten: Besitzstandwahrung, ihr habt ja jetzt bei BE keine Limite bez. Anhänger-GG)

Alles was Gewichtsmässig drüber liegt, läuft unter C1(E)...

 

am 15. August 2012 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Ist es doch jetzt auch...

Klasse B:

3,5to-Auto + 750kg-Hänger

Hallo in die Schweiz, nein, leider muss ich da mal widersprechen. Mit dem B, wie du ihn beschreibst ist nicht die Klasse 3 gemeint. Es handelt sich um die deutsche Führerscheinklasse 3, wie sie bis Ende 1998 gegolten hat! Damit darf man auch heute und in der Zukunft (Bestandsschutz) fahren:

Fahrzeuge bis 7,5 t mit einem 1-achseigen Anhänger (Doppelachser mit Achsabstand < 1m zählt als eine Achse). Damit darf man technisch bei durchgehender Bremsanlage und einer möglichen Achslast von 11 t für die Doppelachse einen Gliederzug mit 1-achsigem Anhänger von bis zu 18,5 t legal fahren.

Bei der Umschreibung auf den EU- Führerschein werden die folgenden Klassen eingatragen:

- A1 = wenn die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurden.

- M = wenn eine allein umzustellende Klasse 5 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.

- B = Fahrzeuge bis 3,5 t

- BE = Fahrzeuge bis 3,5 t + Anhänger bis zur zul Anhängelast des Zugfahrzeuges (zukünftig geltende bis Anhängelast 3,5 t)

- C1E = Nutzfahrzeuge mit einem Zugfahrzeug bis 7,5 t zGM und Anhänger, bis max. zul. Zuggewicht bis 12 t. Jedoch Sattelzüge nur mit bis zu 7,5 t zGM.

- CE79 = beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Die Beschränkung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl "79" in den Führerschein kenntlich gemacht. Achtung, CE79 muss man ausdrücklich beantragen!

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Hallo in die Schweiz, nein, leider muss ich da mal widersprechen.

Von dir bin ich mir nichts anderes gewohnt...

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Mit dem B, wie du ihn beschreibst ist nicht die Klasse 3 gemeint. Es handelt sich um die deutsche Führerscheinklasse 3, wie sie bis Ende 1998 gegolten hat!

Ja das ist mir durchaus bewusst, stell dir vor...

Nur die neuen Regeln für B & BE sind so, wie ich beschrieben habe: druchaus einfach, wenn man es nicht wie ein Jurist formuliert... (und darauf wollte ich hinaus: es ist eine einfache Regel... Glaub mir; zieh dir mal ein paar Schweizerische rein ;)

B: Auto bis 3,5to + 750kg-Hänger ODER Auto <3,5to + Hänger >750kg, solange zusammen 3,5to (Vorbehalten B96)

BE: 3,5to Auto + 3,5to-Hänger

...in meinen Augen: einfacher gehts wirklich nicht...

Klasse B:

Die Führerscheinklasse fürs Auto. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen und Anhänger bis 750kg.

Klasse BE:

Für Züge aus Fahrzeugen und Anhängern, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg überschreitet.

 

LKW:

Alle Führerschein-Klassen für den LKW:

Klasse C1:

Kraftfahrzeuge von 3500 kg bis 7500 kg. Die sogenannten Kleinlaster.

Klasse C1E:

Kraftfahrzeuge von 3500 kg bis 7500 kg mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg überschreitet.

Klasse C:

Kraftfahrzeuge ab 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden

Klasse CE:

Alle möglichen Last- und Sattelzüge

 

Schlepper:

Führerschein für den Trecker:

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h...

Klasse T:

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h...

 

Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich

Klasse alt Klasse neu

1 A unbeschränkt

1A A beschränkt

1B A1

2 C, CE, T

2* D, DE

3 B, BE, C1, C1E

3* D1, D1E

4 M

5 L

Mofa Mofa

am 16. August 2012 um 6:21

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

Klasse T:

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h...

Hier fehlt eine Kleinigkeit:, nämlich: "...die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Wenn du nämlich mit dem T nicht für die Landwirtschaft fährst, und du keinen CE ast, hast du gleich 3 Probleme:

1. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

2. Steuerhinterzeihung

3. Unerlaubter Güterkraftverkehr

Zitat:

Klasse alt Klasse neu

3 B, BE, C1, C1E

Hier fehlt auch noch eine eingeschränkte Fahrerlaubnis neuen Klassen: CE (79)

am 16. August 2012 um 6:26

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Nur die neuen Regeln für B & BE sind so, wie ich beschrieben habe: druchaus einfach, wenn man es nicht wie ein Jurist formuliert... (und darauf wollte ich hinaus: es ist eine einfache Regel... Glaub mir; zieh dir mal ein paar Schweizerische rein ;)

Dann frag ich mich, warum du @floth zitierst, der ja schrieb: "Mit Klasse 3 war es irgendwie einfacher...."?

Weil man mit dem 3-er mehr fahren konnte und dort keine besondere Beachtung von Unterteilungen der Gewichte innerhalb der möglichen Anhängelasten sogar für Fz. bis 7,5 t hatte. Da war das klar und eindeutig, nämlich Zugfz bis 7,5 t mit einem einachsigen Anhänger und Ende.

Bei der neuen Regelung musst du immer rechnen, bin ich bis 3,5 t oder sogar 4,25 t, oder hat der Anhänger >3,5 t. Das ist doch wohl komplizierter?

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Dann frag ich mich, warum du @floth zitierst, der ja schrieb: "Mit Klasse 3 war es irgendwie einfacher...."?

Ich zitierte ihn wegen "war es irgendwie einfacher". Ob du nun bei der Alten Regelung den Maximalwert berechnet hast oder bei der neuen sollte keine Rolle spielen...

Wie gesagt, du kannst auch einfach sagen "bei B geht der 750kg-Hänger immer, ist der Hänger schwerer als 750kg dürfen Auto uns Hänger max. 3,5to haben (Vorbehalten B96)"... Eine sehr einfache Regel...

 

Zitat:

Original geschrieben von floth

 

2,0t Sprinter

mit 100 kg Nutzlast für Styroportransporte? :D

einen Satz in der Klasse B lese ich von niemanden: " die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 3,5 t liegen"

durch diesen Satz wird die schon oft geschriebenen 4,25t für die Klasse B nichtig !!

Was für mich eine Frage sein könnte, ist die Definition "Geländefahrzeuge" im Zusammenhang der Klasse BE, denn da darf ein "Geländewagen" bis zu das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes ziehen, man käme dann theoretisch auf 7,88t, ich gehe aber davon aus, das die Definition im Zusammenhang mit der Anhängelast des Zugwagens fixiert ist, zumal das dann wohl nicht mehr mit einer Kugelkopfkupplung möglich ist, da die nur für Anhänger bis 3,5t zugelassen wird.

Was ich in der ganzen Diskussion und Klarstellerei auch nicht gelesen habe und vermisse, ist das Gesamtzuggewicht oder Gespanngewicht, welches bei diversen Fahrzeugen inzwischen ebenfalls eingetragen ist und bei manchen Fahrzeugen kleiner ist, wie die Adition von zulässigen Gesamtgewicht des Zugwagens und der erlaubten Anhängelast. Diese Angabe steht im Fahrzeugbrief und auch auf dem Typenschild im Motorraum einiger Fahrzeuge, im Falle eines Unfalles oder eines sehr genauen Polizisten kann das ausschlaggebend werden, wenn es um zu hohe Gewichte geht.

Joe

:):D

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

einen Satz in der Klasse B lese ich von niemanden: " die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 3,5 t liegen"

 

durch diesen Satz wird die schon oft geschriebenen 4,25t für die Klasse B nichtig !!

 

Was für mich eine Frage sein könnte, ist die Definition "Geländefahrzeuge" im Zusammenhang der Klasse BE, denn da darf ein "Geländewagen" bis zu das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes ziehen, man käme dann theoretisch auf 7,88t, ich gehe aber davon aus, das die Definition im Zusammenhang mit der Anhängelast des Zugwagens fixiert ist, zumal das dann wohl nicht mehr mit einer Kugelkopfkupplung möglich ist, da die nur für Anhänger bis 3,5t zugelassen wird.

 

Was ich in der ganzen Diskussion und Klarstellerei auch nicht gelesen habe und vermisse, ist das Gesamtzuggewicht oder Gespanngewicht, welches bei diversen Fahrzeugen inzwischen ebenfalls eingetragen ist und bei manchen Fahrzeugen kleiner ist, wie die Adition von zulässigen Gesamtgewicht des Zugwagens und der erlaubten Anhängelast. Diese Angabe steht im Fahrzeugbrief und auch auf dem Typenschild im Motorraum einiger Fahrzeuge, im Falle eines Unfalles oder eines sehr genauen Polizisten kann das ausschlaggebend werden, wenn es um zu hohe Gewichte geht.

Joe

Ich sage es mal Brutal: Du bist eigentlich am Thema vorbei :D

 

Deine erste aussage wurde schon x- mal erklärt. Bei Klasse B ist das Zuggesamtgewicht nur dann auf 3,5t begrenzt wenn der Anhänger MEHR ALS 750kg wiegt. Du solltest den ganzen Satz zitieren, dann hättest Du es wohl selbst gemerkt.

 

Dann die sachen mit den Zuggesamtgewicht.:confused:  Mein lieber Forumskollege. Hier geht es darum was man mit dem entsprechenden Führerschein Strassenverkehrsrechtlich fahren darf !!!!!!!   Was dein Auto wiegen oder ziehen darf ist etwas völlig anderes.  Du vermischt hier 2 völlig verschiedene Sachen.  Oder willst Du für jedes Auto und jedes Gespann einen eigenen Führerschein machen ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

lieber Mucks - dem ist nicht so! es ging nicht am Thema vorbei - zumindest nicht weniger, wie bei Euch anderen!

Deine 4,25t akzeptiert die Polizei in NI nicht! ich habe es selber schon hier durch und die halten sich an 3,5t Gesamtzuggewicht, weil das im Gesetzestext-Zusammenhang so von denen verstanden wird, mir ist derzeit keine Klage bewußt, vermutlich auch, weil diese Gespannkombination eher lächerlich ist.

Das mit dem Gesamtzuggewicht habe ich bewußt eingeworfen, weil den TE es durchaus eine Barriere werden kann, weil auch für den BMW ein Gesamtzuggewicht in den Papieren besteht, genau das beschränkt seinen BE Führerschein in seinem Falle.

Das Bsp. einen 2,2t BMW X% mit 3,5t ist nicht zulässig, weil nur das 1,5 fache des Gesamtgewichtes als gültige Anhängelast max. sein darf, hat der BMW also ein Gesamtgewicht von 2,2t darf er max 3,3t als Anhängelast ziehen, bzw. höchstens das, was die Papiere zu Anhängelast und Gesamtzuggewicht geben.

Man möge es mir verzeihen, wenn ich es etwas ausführlich schrieb, aber scheinbar ist die Problematik von Mucks nicht erkannt und ins lächerliche gezogen worden.

Joe

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Oder willst Du für jedes Auto und jedes Gespann einen eigenen Führerschein machen ?

Um Himmels Willen schreib sowas nicht!!!

Bei der überbürokratisierten Beamtenwelt in Deutschland liest das noch einer, denkt sich "super Idee", und ziehts durch (Stichwort: Flugzeuge und Pilotenschein....)

Und kommt das bei euch in Deutschland, dauerts nicht lange bis die EU das übernehmen muss. Wird die EU das übernehmen, wirds über kurz oder lang die Schweiz übernehmen müssen.

Und ich hab keinen Bock drauf für jedes Auto eine eigene Prüfung ablegen zu müssen... Und das nicht nur vom finanziellen Aspekt her ;)

Also behalt solche Ideen, die aus den Wirren eines Gedankenspiels von Hyronimus Bosch stammen könnten, bitte für dich... Es könnte sonst dem falschen zu Gehör gelangen ;)

Joe,

was dein Führerschein erlaubt, und was der Fahrzeugschein erlaubt, sind zwei unterschiedliche Dinge.

Und wenn du Polizisten kennst, die bei einem 3499Kilo-Auto mit nem 750kg-Hänger und Lenker mit B-Schein die Hand aufhalten wegen "Fahren ohne Führerschein" und es mit dem Fehlen von BE begründen... Dann mach eine Dienstaufsichtsbeschwerde... DENN:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php

Zitat:

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Natürlich - wenn das 3500kg-Auto den 750kg-Hänger nicht ziehen darf (max. Anhängelast 10 kg oder so)... Dann ist das was anderes...

Edit:

natürlich werden die 750kg vom Hänger zum Auto hinzugezählt, sprich: Auto + Hänger = 4,25to

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