Neue Frontscheibe, Nachforderung von Werkstatt ?

Hallo Leute,

also es geht hier eher weniger um die Versicherung, viel mehr um die Gesamt Thematik.

Folgender Sachverhalt:

Meine Frau hatte einen Steinschlag auf der Fahrerseite. Wir sind damit dann zu ATU (da die Samstags auf haben, im Gegensatz zu Carglass und co.) und wollten ein Angebot für eine Reparatur einholen. Wir wussten da noch nicht, dass Steinschläge auf der Fahrerseite nicht repariert werden dürfen bzw. man dann mit dem TÜV Probleme bekommen würde.

Dort wurde uns erklärt, dass eine Reparatur auf der Fahrerseite nicht repariert werden darf und eine neue Frontscheibe die einzige Option wäre. War dann halt so und da kann man nix dran ändern. Also in den Sauren Apfel beissen.

Wir haben dann gefragt was es kostet und ob man das auch an die Versicherung geben kann. Bis dato hatten wir keinen Schaden bei der Versicherung gemeldet, Rückblickend vermutlich ein Fehler. Das Auto ist Vollkasko versichert. (Teilkasko Selbstbeteiligung 300€).

Seitens ATU wurde uns dann mitgeteilt, dass meistens unabhängig der vereinbarten Teilkasko SB nur 150€ gezahlt werden müssen oder selten sogar garnichts, wenn es eine Vollkasko gibt.

ATU sagte uns, dass sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen würden und abklären würden was wir zu zahlen haben. Wir müssten nichts weiter tun und uns auch nicht selbst bei der Versicherung melden. Inzwischen weiß ich, dass die natürlich nur den Auftrag haben wollten.

Wir haben also dann einen Termin vereinbart und man wollte uns in ein paar Tagen bescheid geben, was wir nun bezahlen müssten.

Fünf Tage später bekamen wir von ATU die Info, dass wir 150€ Selbstbeteiligung zahlen müssten. Das war für uns in Ordnung. Wir haben die Scheibe tauschen lassen und 150€ bezahlt. Wir haben eine Rechnung bekommen und damit war die Sache für uns erstmal erledigt.

Gesamtrechnung waren 637,11, wovon die Versicherung 487,11 laut Aussage und Rechnung von ATU übernimmt. Wie gesagt, wir selbst hatten leider keinen Kontakt zur Versicherung.

Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass sie 187,11 an ATU bezahlt haben. Wir hätten die normale SB von 300€ zu zahlen und 150€ zusätzlich, weil wir die Werkstatt selbst ausgesucht haben und es nicht der Versicherung überlassen haben. (Haben keine freie Werkstattwahl vereinbart, weil uns bei dem alten Auto egal ist wo es hinkommt, wenn man was ist).

Ich rechne damit, dass jetzt seitens ATU eine Nachforderung von 300€ kommen wird. Ich sehe nicht ein diese einfach zu bezahlen, weil ich mich leicht verarscht fühle von ATU. Uns wurde da eine Lüge nach der anderen erzählt, nur das diese den Auftrag bekommen. Für mich ist der "Vertrag" eigentlich abgeschlossen, uns wurde seitens ATU mitgeteilt es wäre mit der Versicherung alles geklärt und wir müssten 150€ zahlen. Kann es jetzt mein Problem sein, dass ATU augenscheinlich nichts mit der Versicherung geklärt hat ?

Hätte ich von ATU gesagt bekommen, dass ich 450€ zahlen muss, hätte ich mich natürlich erstmal selbst mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und mir auch noch weitere Vergleichsangebote eingeholt. In letzter Instanz hätte ich natürlich die Versicherung eine Werkstatt aussuchen lassen und dann eben die 300€ bezahlt.

Was kann ich hier tun oder sollte ich einfach bezahlen sobald die Nachforderung kommt ?

69 Antworten

Klar seriöse Werkstätten, also praktisch alle Vertragshändler, kassieren die volle Summe ab und grinsen, teilen nicht mit dem Kunden. Zahlt die Versicherung dann weniger zulasten aller Versicherungsnehmer?
Ich hab eher so den Eindruck dass hier im System etwas nicht ganz stimmt.
Oder glaubst du ernsthaft die stellen 150 € weniger in Rechnung?
Dann träum mal schön weiter!

Natürlich wenn es richtig laufen würde, würde die Werkstatt eine Reparaturrechnung über z.B. 600€ ausstellen die besteht aus 750€ abzgl. 150€ = 600 erforderliche Reparaturkosten.
Der Versicherung würde dann 450€ zahlen.

Was hier gemacht wird es folgendes. Die "600 € Rechnung" bekommt nur der Kunde. Gegenüber der Versicherung wird die 750€ Rechnung ohne Nennung des Rabattes eingereicht.
Die Versicherung glaubt (Täuschung!) 750€ sind erforderlich und zahlt unter Abzug des Selbstbehalts 600€ aus, mithin 150€ Zuviel.

Du kannst ja mal die Rechnung anfordern ...

Und da die Prämien bzgl des Risikokapitals treunhänderisch ermittelt werden, steigen die Prämie zu Lasten derer die nicht betrügen... was glaubst du warum Versicherung mittlerweile so teuer sind. Weil die Versicherten und die Werkstätten den Hals nicht voll bekommen. Nicht umsonst würde in den letzten Jahren die bonus / Malus klassen zwei mal verlängert.
Aber das ganze versteht man nur wenn man das Prinzip Versicherung verstanden hat.

ich verstehe grad die erste Rechnung nicht....

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Also es ist so ich schreib die RE an die Versicherung:

1: Sie prüft erstmal ob es auch so richtig ist, sprich ist die Scheibe auch verbaut, und werden alle anderen Sachen eingehalten.

2: Sie überweist mir nach Abtretung von Kunden die Summe im besten Fall ohne die 150 € SB.

3: der Versicherungsnehmer bekommt von mir die identische Rechnung wie die Versicherung, und zahlt seine SB an mir.

Sollte doch verständlich sein oder

Und der Glaube vieler Versicherungnehmer“ mach doch die Rechnung was höher damit ich die SB nicht zahlen muss“ siehe Punkt 1
99% der Rechnungen wird von den Versicherungen geprüft

Habe ne ganze Schublade voll mit prüfberichten

Naja der Trick ist ja, dass die Versicherung nichts von dem "Rabatt" mitbekommen darf.

Es werden also zwei Rechnungen gefertigt bzw in der Regel erfolgt die Abrede mündlich und es wird eine gefakte Rechnung geschrieben. Hier lief es wohl anders.

Einmal eine Rechnung gegenüber der Versicherung. Also Reparaturkosten werden 750€ ausgewiesen. Die Versicherung zahlt unter Anzug des Selbstbehalts 600€

Die Rechbung die der Kunde bekommt sieht dann so aus 750€ - 150€ Rabatt = 600€. Der Kunde hat keinen Eigenanteil.

Würde diese Rechnung die Versicherung bekommen würde die Abrechnung 600€ - 150 € Selbstbehalt lauten.

Oder anders Du kannst nicht einseitig durch Vereinbarung zwischen VN und Werkstatt das relative Schuldverhältnis zwischen VN und Versicherung derart abbedingen dass der vereinbarte Selbstbehalt nicht gelte. Das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, der bekanntermaßen (zurecht) unzulässig ist.

Und genau deswegen wird der Rabatt welcher Form auch immer nicht ggü der Versicherung erwähnt.

Und das ist eine astreine Täuschungshandlung.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. März 2021 um 23:01:52 Uhr:


Und da die Prämien bzgl des Risikokapitals treunhänderisch ermittelt werden, steigen die Prämie zu Lasten derer die nicht betrügen... was glaubst du warum Versicherung mittlerweile so teuer sind. Weil die Versicherten und die Werkstätten den Hals nicht voll bekommen. Nicht umsonst würde in den letzten Jahren die bonus / Malus klassen zwei mal verlängert.
Aber das ganze versteht man nur wenn man das Prinzip Versicherung verstanden hat.

Also das mit den Hals nicht voll kriegen der Werkstätten. Ist schon hart man kann nicht alle in den Topf stecken.
Aber das du 1 Monat im Schnitt auf die Bezahlung für die Scheibe warten musst von der Versicherung, aber schon Auslagen hast wie Material und Lohnkosten , das ist dann okay oder?

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. März 2021 um 23:13:52 Uhr:


Naja der Trick ist ja, dass die Versicherung nichts von dem "Rabatt" mitbekommen darf.

Es werden also zwei Rechnungen gefertigt bzw in der Regel erfolgt die Abrede mündlich und es wird eine gefakte Rechnung geschrieben. Hier lief es wohl anders.

Einmal eine Rechnung gegenüber der Versicherung. Also Reparaturkosten werden 750€ ausgewiesen. Die Versicherung zahlt unter Anzug des Selbstbehalts 600€

Die Rechbung die der Kunde bekommt sieht dann so aus 750€ - 150€ Rabatt = 600€. Der Kunde hat keinen Eigenanteil.

Würde diese Rechnung die Versicherung bekommen würde die Abrechnung 600€ - 150 € Selbstbehalt lauten.

Oder anders Du kannst nicht einseitig durch Vereinbarung zwischen VN und Werkstatt das relative Schuldverhältnis zwischen VN und Versicherung derart abbedingen dass der vereinbarte Selbstbehalt nicht gelte. Das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, der bekanntermaßen (zurecht) unzulässig ist.

Und genau deswegen wird der Rabatt welcher Form auch immer nicht ggü der Versicherung erwähnt.

Und das ist eine astreine Täuschungshandlung.

Aber in dem Fall schreibst du 2 Rechnungen, und musst 2 mal steuern zahlen. Dann schiess ich mir ja zweimal ins Knie, und habe belastendes Material geschaffen.

Ich weiß nicht wo Du 1 Monat wartest. Bei den meisten ist der Glas Prozess doch automatisiert.

Seien wir ehrlich - gerade im Glasbereich wird doch beschissen das die Schwarte kracht nur das ein vernünftiges Betrugsmanagement sich bei den kleckerbeträgen nicht lohnt.

Sei es beim Teilezuschlag, doppelte abgerechnet Schneid oder klebematerialien sind doch gängige Praxis. Zu hohe AWs, andere WSS Ausführung, etc... da kann ich mir jede Rechnung aus der Maschine rausholen und lande ein Treffer. Wollen wir wetten?

Aber das wird sich bald ändern. Der Glastausch wird technologisch bedingt immer teurer werden schon heute kommt man bei modernen Autos unter 1000€ kaum noch hin.
Und mit der Zeit wird es sich dann auch lohnen da mal hinzuschauen. Der 500 Mark Tausch war gestern

Zitat:

@Marco1212 schrieb am 21. März 2021 um 23:20:38 Uhr:



Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. März 2021 um 23:13:52 Uhr:


Naja der Trick ist ja, dass die Versicherung nichts von dem "Rabatt" mitbekommen darf.

Es werden also zwei Rechnungen gefertigt bzw in der Regel erfolgt die Abrede mündlich und es wird eine gefakte Rechnung geschrieben. Hier lief es wohl anders.

Einmal eine Rechnung gegenüber der Versicherung. Also Reparaturkosten werden 750€ ausgewiesen. Die Versicherung zahlt unter Anzug des Selbstbehalts 600€

Die Rechbung die der Kunde bekommt sieht dann so aus 750€ - 150€ Rabatt = 600€. Der Kunde hat keinen Eigenanteil.

Würde diese Rechnung die Versicherung bekommen würde die Abrechnung 600€ - 150 € Selbstbehalt lauten.

Oder anders Du kannst nicht einseitig durch Vereinbarung zwischen VN und Werkstatt das relative Schuldverhältnis zwischen VN und Versicherung derart abbedingen dass der vereinbarte Selbstbehalt nicht gelte. Das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, der bekanntermaßen (zurecht) unzulässig ist.

Und genau deswegen wird der Rabatt welcher Form auch immer nicht ggü der Versicherung erwähnt.

Und das ist eine astreine Täuschungshandlung.

Aber in dem Fall schreibst du 2 Rechnungen, und musst 2 mal steuern zahlen. Dann schiess ich mir ja zweimal ins Knie, und habe belastendes Material geschaffen.

Da die Kundenrechnung sieht ja keiner. Im Unternehmeridchen Bereich würde man sowas nie machen.

Die Kundenrechnung soll ja nicht auftauchen. Oder sie wird im Nachgang storniert. Alles schon gehabt.

Ansonsten wird gerne auch mit nichtssagenden Quittungen gearbeitet..

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. März 2021 um 23:24:36 Uhr:


Ich weiß nicht wo Du 1 Monat wartest. Bei den meisten ist der Glas Prozess doch automatisiert.

Seien wir ehrlich - gerade im Glasbereich wird doch beschissen das die Schwarte kracht nur das ein vernünftiges Betrugsmanagement sich bei den kleckerbeträgen nicht lohnt.

Sei es beim Teilezuschlag, doppelte abgerechnet Schneid oder klebematerialien sind doch gängige Praxis. Zu hohe AWs, andere WSS Ausführung, etc... da kann ich mir jede Rechnung aus der Maschine rausholen und lande ein Treffer. Wollen wir wetten?

Aber das wird sich bald ändern. Der Glastausch wird technologisch bedingt immer teurer werden schon heute kommt man bei modernen Autos unter 1000€ kaum noch hin.
Und mit der Zeit wird es sich dann auch lohnen da mal hinzuschauen. Der 500 Mark Tausch war gestern

Hallo
Nicht gelesen, es wird geprüft, und schon allein deswegen dauert die Bezahlung so lang.
Kann dir gern mal nen paar prüfberichte zulassen kommen.

Und das so genannte bescheissen funktioniert nicht mehr.
Und dein so genannter teilezuschlag geht nur bei oe Ware wenn der Zubehör mal nichts hat.

Da hat dein Steuerberater aber gut zu tun bei den Stornierungen. Kenne keinen der das macht. Achso setze Seriösität voraus.

Die Prüfung dauert im teilmaschinellen Prozess 1-2 Tage.
Würde mich echt mal interessieren. Zu den meisten größerer kfz Versicherungen hab ich Kontakte und da wird eigentlich überall mit den gleichen Techniken und altbekannten prüfdienstleistern gearbeitet.

Zitat:

@Marco1212 schrieb am 21. März 2021 um 23:31:58 Uhr:


Da hat dein Steuerberater aber gut zu tun bei den Stornierungen. Kenne keinen der das macht. Achso setze Seriösität voraus.

Am letzten Satz habert es bei mir.

Wie gesagt ich rede jetzt net von Glaspslästen der Hersteller sondern eher von den Ketten, Supermarkt und Baumärkteglasern...

Und da hab ich ein anderes Bild

Also wenn du Kontakte hast dort hin, müsstest du wissen das sie mit Fahrgestellnummern Ausstattungslisten haben, und wissen was verbaut ist und was der Hersteller an Material und Zeit vorgibt. Das natürlich günstige nachbauten auf dem Markt sind ist klar. Ändert aber an der Tatsache nichts das du nicht Bescheid weist wie die Abwicklung, und das Verfahren Werkstatt zu Versicherung ist!!!

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