Neue Frontscheibe, Nachforderung von Werkstatt ?
Hallo Leute,
also es geht hier eher weniger um die Versicherung, viel mehr um die Gesamt Thematik.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hatte einen Steinschlag auf der Fahrerseite. Wir sind damit dann zu ATU (da die Samstags auf haben, im Gegensatz zu Carglass und co.) und wollten ein Angebot für eine Reparatur einholen. Wir wussten da noch nicht, dass Steinschläge auf der Fahrerseite nicht repariert werden dürfen bzw. man dann mit dem TÜV Probleme bekommen würde.
Dort wurde uns erklärt, dass eine Reparatur auf der Fahrerseite nicht repariert werden darf und eine neue Frontscheibe die einzige Option wäre. War dann halt so und da kann man nix dran ändern. Also in den Sauren Apfel beissen.
Wir haben dann gefragt was es kostet und ob man das auch an die Versicherung geben kann. Bis dato hatten wir keinen Schaden bei der Versicherung gemeldet, Rückblickend vermutlich ein Fehler. Das Auto ist Vollkasko versichert. (Teilkasko Selbstbeteiligung 300€).
Seitens ATU wurde uns dann mitgeteilt, dass meistens unabhängig der vereinbarten Teilkasko SB nur 150€ gezahlt werden müssen oder selten sogar garnichts, wenn es eine Vollkasko gibt.
ATU sagte uns, dass sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen würden und abklären würden was wir zu zahlen haben. Wir müssten nichts weiter tun und uns auch nicht selbst bei der Versicherung melden. Inzwischen weiß ich, dass die natürlich nur den Auftrag haben wollten.
Wir haben also dann einen Termin vereinbart und man wollte uns in ein paar Tagen bescheid geben, was wir nun bezahlen müssten.
Fünf Tage später bekamen wir von ATU die Info, dass wir 150€ Selbstbeteiligung zahlen müssten. Das war für uns in Ordnung. Wir haben die Scheibe tauschen lassen und 150€ bezahlt. Wir haben eine Rechnung bekommen und damit war die Sache für uns erstmal erledigt.
Gesamtrechnung waren 637,11, wovon die Versicherung 487,11 laut Aussage und Rechnung von ATU übernimmt. Wie gesagt, wir selbst hatten leider keinen Kontakt zur Versicherung.
Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass sie 187,11 an ATU bezahlt haben. Wir hätten die normale SB von 300€ zu zahlen und 150€ zusätzlich, weil wir die Werkstatt selbst ausgesucht haben und es nicht der Versicherung überlassen haben. (Haben keine freie Werkstattwahl vereinbart, weil uns bei dem alten Auto egal ist wo es hinkommt, wenn man was ist).
Ich rechne damit, dass jetzt seitens ATU eine Nachforderung von 300€ kommen wird. Ich sehe nicht ein diese einfach zu bezahlen, weil ich mich leicht verarscht fühle von ATU. Uns wurde da eine Lüge nach der anderen erzählt, nur das diese den Auftrag bekommen. Für mich ist der "Vertrag" eigentlich abgeschlossen, uns wurde seitens ATU mitgeteilt es wäre mit der Versicherung alles geklärt und wir müssten 150€ zahlen. Kann es jetzt mein Problem sein, dass ATU augenscheinlich nichts mit der Versicherung geklärt hat ?
Hätte ich von ATU gesagt bekommen, dass ich 450€ zahlen muss, hätte ich mich natürlich erstmal selbst mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und mir auch noch weitere Vergleichsangebote eingeholt. In letzter Instanz hätte ich natürlich die Versicherung eine Werkstatt aussuchen lassen und dann eben die 300€ bezahlt.
Was kann ich hier tun oder sollte ich einfach bezahlen sobald die Nachforderung kommt ?
69 Antworten
In der Tat ist bei Glasbruch zunächst die Versicherung zu informieren. Es bleibt für mich unerklärlich, warum das einige Zeitgenossen nicht verstehen oder verstehen wollen. Unterbleibt die Meldung, ist damit der Ärger mit der Versicherung bereits programmiert- und das völlig zu recht, denn es ist ein Vertragsverstoß.
Die Pflicht zur Meldung ist unabhängig von Werkstattbindung, freier Werkstattwahl oder Höhe der Teilkasko. Zudem ist es völlig unerheblich, was Werkstatt oder sonst wer dazu sagt: Die Regulierung ist (zunächst) ausschließlich Sache der Vertragsparteien, also Versicherung und Versicherungsnehmer.
Habe bei einem Glasschaden noch nie etwas der Versicherung gemeldet.Abtretung an die Werkstatt und keine Probleme-wusste natürlich auch was ich für einen Vertrag habe...zwecks Werkstattbindung und SB.
Zitat:
@Kratan schrieb am 26. Februar 2021 um 14:30:02 Uhr:
Zitat:
@sharock22 schrieb am 26. Februar 2021 um 14:01:26 Uhr:
Wenn du ne SB von 300€ hast dann werden die 300€ auch fällig. Ist ja auch irgendwo klar.
Wie mein Vorredner schon gesagt hat:
Du hast so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann...
Dir steht es trotzdem frei die Werkstatt zu wählen aber dann wird immer etwas oder sogar das doppelte an SB fällig.
Du hast ja auch den Tarif so gewählt das die VS entscheidet wo etwas repariert wird.
Sieh es als Lehrgeld und reg dich nicht mehr auf. Du hast es eh nicht ändern.Ist klar. Stimmt. Aber ATU sagt zu mir, dass ich 150€ zahlen muss und sie alles mit der Versicherung geklärt haben, daraufhin erteile ich den Auftrag. Mir wurden also hier falsche Tatsachen vorgetäuscht. Ob sogar vorsätzlich oder nur aus Unfähigkeit lasse ich mal dahingestellt.
Und natürlich kann ich es ändern, denn aktuell habe ich die 300€ und nicht ATU oder sonst wer. Noch sitze ich am längeren Hebel und nicht andersrum. Müsste ich dem Geld hinterherrennen, wäre es natürlich unweigerlich weg.
Ich verstehe noch nicht ganz, wo Dein Problem ist.
ATU hat nach Deine Ausführungen mit Dir vereinbart, dass Du 150€ zahlst.
Das hast Du getan und eine neue Scheibe bekommen. Alles gut.
Bis jetzt steht weder eine Nachforderung im Raum noch wurde diese seitens ATU in Aussicht gestellt.
Tipp 1: Nur zur Sicherheit würde ich noch mal in die Auftragskopie schauen, ob Du auch wirklich das vertraglich vereinbart hast, was Du Dir vorstellst.
Und wenn Du magst, kann Du noch den Hinweis (Tipp 2) aufnehmen, dass 300€ Selbstbehalt in der Teilkasko eher weniger üblich ist. In der Regel sind es 150€.
Wenn ich jetzt raten müsste, würde ich ganz fest darauf tippen, dass die 150€ Eigenbeteiligung, die Du als fest vereinbart sehnst, daher kommen, dass dies der marktübliche Selbstbehalt für PKW bei Teilkaskogefahren ist (als auch der Bruch der Verglasung).
Tipp 3: Und auch die Option keine freie Werkstattwahl ist nicht unbedingt eine Gute. Gerade wenn der Schaden mal teurer ist, will man doch in seine Werkstatt.
Ich nehme auf Grund der Gesamtlage an, dass Du Dich nicht sachkundig hast beraten lassen beim Abschluss. Der Versicherungsvertrag für Dein Auto dürfte damit vermutlich zu teuer und zu leistungsschwach sein.
Vierter Tipp wäre an der Stelle, dass mal sachkundig prüfen zu lassen, sonst gibt es beim nächsten Versicherungsfall eine böse Überraschung, die vielleicht teurer ist, als die, die Du in diesem Fall wohl bereits - nicht ganz zu unrecht - erwartest.
Puh das war ne blöde nr von atu, aber das ist ja bei dem Verein normal, Fakt ist aber der VN sollte seinen Vertrag kennen sonst kann es mal teuer werden. Und zum Thema Versicherung den Schaden melden wird zu 50% von meinen Kunden auch nicht gemacht das übernehme meist ich im bei sein der Kunden vor, und es gab noch nie Probleme.
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Naja, blöd vielleicht, aber im Normalfall geht eine Werkstatt halt davon aus, wenn der Kunde selbst vor Ort steht, sagt, dass er versichert ist und selbst beauftragt, dass er auch eine passende Versicherung dafür hat.
Nur genau das hatte der TE nun einmal nicht. Bei Werkstattbindung beauftragt eben nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Versicherung. Und die Versicherungen bekommen andere, bessere Preise bei den Werkstätten, als der kleine Einzelkunde. Von dem her hat der TE mit dem Vorgehen tatsächlich mehr Kosten produziert als nötig. Die muss er nun zu Recht selbst tragen.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 28. Februar 2021 um 18:18:03 Uhr:
In der Tat ist bei Glasbruch zunächst die Versicherung zu informieren. Es bleibt für mich unerklärlich, warum das einige Zeitgenossen nicht verstehen oder verstehen wollen. Unterbleibt die Meldung, ist damit der Ärger mit der Versicherung bereits programmiert- und das völlig zu recht, denn es ist ein Vertragsverstoß.Die Pflicht zur Meldung ist unabhängig von Werkstattbindung, freier Werkstattwahl oder Höhe der Teilkasko. Zudem ist es völlig unerheblich, was Werkstatt oder sonst wer dazu sagt: Die Regulierung ist (zunächst) ausschließlich Sache der Vertragsparteien, also Versicherung und Versicherungsnehmer.
Die Meldung des Schadens an die Versicherung muss aber nicht zwingend durch den Versicherungsnehmer erfolgen. In den meisten Fällen übernimmt das die Werkstatt, war bei mir bisher auch immer so.
Bei Werkstattbindung sollte man natürlich vorher abklären ob die Werkstatt dazugehört, bzw. der Werkstatt diesen Umstand mitteilen da deren hellseherische Fähigkeiten begrenzt sind.
Nicht dass ich ein besonderer Freund von ATU wäre, aber bei mir hat das mal hervorragend funktioniert. Im Laufe einer Reparatur haben sie einen, mir auch schon bekannten, Glasschaden entdeckt und mir zugesagt dass der Tausch der Scheibe, wenn ich ihn jetzt gleich mitmachen lasse, für mich ohne die 150 Euro SB gehen würde. Das hab ich mir natürlich schriftlich geben lassen und sie haben mir wie vereinbart die 150€ von der Reparaturrechnung abgezogen.
Puh das ist aber Versicherungsbetrug, wenn die es dir noch schriftlich gegeben haben sitzen sie auf ein Pulverfass. Das sind Sachen die zwingen hinter vorgehaltener Hand passieren sollten.
Also ich meinte damit die vertraglichen 150 € sb
Zitat:
@Marco1212 schrieb am 21. März 2021 um 19:07:13 Uhr:
Puh das ist aber Versicherungsbetrug, wenn die es dir noch schriftlich gegeben haben sitzen sie auf ein Pulverfass. Das sind Sachen die zwingen hinter vorgehaltener Hand passieren sollten.
Wie kommst du darauf? Die 150 SB habe ich bezahlt. Sie haben mir auf die andere Reparatur einen Nachlass gegeben. Was ist daran Versicherungsbetrug?
Wie die Werkstatt ihre Reparaturen kalkuliert geht die Versicherung nichts an.
Die überprüft ob die Rechnung für die Scheibenreparatur angemessen ist und bezahlt.
Dass ATU mit der Scheibenreparatur gut rauskam ist klar, sonst wäre der Nachlass nicht drin gewesen.
Wenn du dich ein bischen umhörst findest du immer eine Werkstatt die dir bei einer Scheibenreparatur anderweitig ein Bonbon gibt ...
Scheinbar ist daran nicht schlecht verdient.
Ja es ist trotzdem Betrug.
Die Versicherung zahlt die erforderlichen Reparaturkosten abzgl. Selbstbehalt.
Wenn die Werkstatt Dir 150€ Rabatt gibt, sind die Reparaturkosten 150€ geringer.
Oder anders die Werkstatt rechnet den vollen Betrag gegenüber der Versicherung ab.
Es hat dagegen schon genug Anzeigen gegeben.
Problem welche Kunde denkt sich dabei was Böses und es ist bzw. war tatsächlich ein Volkssport. Heute machen das seriöse Werkstätten net mehr, weil auch die Branche verstanden hat dass das nicht funktioniert.
Grauzonen sind immernoch Gutscheine.
Der Erfindungsreichtum lässt sich in der Tat net bremsen ...
So ist es wenn es auf diese Reparatur zurückzuführen ist mit den Gutschein, oder ähnliches ist es um ganz genau zu sagen,Versicherungsbetrug, es gibt sehr viele die es machen aber sowas sollte immer mit Stillschweigen, und am besten in keinsterweise schriftlich ersichtlich sein. Da brauchst du als Kunde nur mal was falsches sagen, und die Werkstatt hat ein Problem im nachgang auch wie in der Zukunft.
Und ich weis das von ein Bekannten der eine Werkstatt hat er wurde schon öfter von der Staatsanwaltschaft angeschrieben, genau deswegen
Hier mal ein ellenlanger Thread zum Thema.
Bevor man hier postet sollte man vielleicht mal einen Blick in das StGB werfen. Den Tatbestand des Versicherungsbetrugs gibt es schon lange nicht mehr. Es gibt 265 StGB Versicherungsmissbrauch.
Dazu müsste ich einen Schaden geltend machen der nicht eingetreten ist, oder einen Schaden der höher ist als der eingetretene.
Ich melde aber nur eine zerstörte Windschutzscheibe. Die Werkstatt repariert den Schaden und schickt der Versicherung die Rechnung.
Die Höhe der Rechnung sollte durch die Versicherung durchaus prüfbar und eventuell zu beanstanden sein. Kürzung von Versicherungsleistungen ist doch ihre Lieblingsbeschäftigung.
Den es dazu eigentlich net bräuchte. Es ist schlichtweg ein mit Täuschungsabsicht kollusives Zusammenwirken zwischen werkstatt und dem Versicherungsnehmer zu Lasten der Versicherung bzw. der (Versicherten-) Gemeinschaft.
Da braucht auch nix schön reden 😁
Es ist assozial und wird strafrechtlich verfolgt