Neue Frontscheibe, Nachforderung von Werkstatt ?

Hallo Leute,

also es geht hier eher weniger um die Versicherung, viel mehr um die Gesamt Thematik.

Folgender Sachverhalt:

Meine Frau hatte einen Steinschlag auf der Fahrerseite. Wir sind damit dann zu ATU (da die Samstags auf haben, im Gegensatz zu Carglass und co.) und wollten ein Angebot für eine Reparatur einholen. Wir wussten da noch nicht, dass Steinschläge auf der Fahrerseite nicht repariert werden dürfen bzw. man dann mit dem TÜV Probleme bekommen würde.

Dort wurde uns erklärt, dass eine Reparatur auf der Fahrerseite nicht repariert werden darf und eine neue Frontscheibe die einzige Option wäre. War dann halt so und da kann man nix dran ändern. Also in den Sauren Apfel beissen.

Wir haben dann gefragt was es kostet und ob man das auch an die Versicherung geben kann. Bis dato hatten wir keinen Schaden bei der Versicherung gemeldet, Rückblickend vermutlich ein Fehler. Das Auto ist Vollkasko versichert. (Teilkasko Selbstbeteiligung 300€).

Seitens ATU wurde uns dann mitgeteilt, dass meistens unabhängig der vereinbarten Teilkasko SB nur 150€ gezahlt werden müssen oder selten sogar garnichts, wenn es eine Vollkasko gibt.

ATU sagte uns, dass sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen würden und abklären würden was wir zu zahlen haben. Wir müssten nichts weiter tun und uns auch nicht selbst bei der Versicherung melden. Inzwischen weiß ich, dass die natürlich nur den Auftrag haben wollten.

Wir haben also dann einen Termin vereinbart und man wollte uns in ein paar Tagen bescheid geben, was wir nun bezahlen müssten.

Fünf Tage später bekamen wir von ATU die Info, dass wir 150€ Selbstbeteiligung zahlen müssten. Das war für uns in Ordnung. Wir haben die Scheibe tauschen lassen und 150€ bezahlt. Wir haben eine Rechnung bekommen und damit war die Sache für uns erstmal erledigt.

Gesamtrechnung waren 637,11, wovon die Versicherung 487,11 laut Aussage und Rechnung von ATU übernimmt. Wie gesagt, wir selbst hatten leider keinen Kontakt zur Versicherung.

Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass sie 187,11 an ATU bezahlt haben. Wir hätten die normale SB von 300€ zu zahlen und 150€ zusätzlich, weil wir die Werkstatt selbst ausgesucht haben und es nicht der Versicherung überlassen haben. (Haben keine freie Werkstattwahl vereinbart, weil uns bei dem alten Auto egal ist wo es hinkommt, wenn man was ist).

Ich rechne damit, dass jetzt seitens ATU eine Nachforderung von 300€ kommen wird. Ich sehe nicht ein diese einfach zu bezahlen, weil ich mich leicht verarscht fühle von ATU. Uns wurde da eine Lüge nach der anderen erzählt, nur das diese den Auftrag bekommen. Für mich ist der "Vertrag" eigentlich abgeschlossen, uns wurde seitens ATU mitgeteilt es wäre mit der Versicherung alles geklärt und wir müssten 150€ zahlen. Kann es jetzt mein Problem sein, dass ATU augenscheinlich nichts mit der Versicherung geklärt hat ?

Hätte ich von ATU gesagt bekommen, dass ich 450€ zahlen muss, hätte ich mich natürlich erstmal selbst mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und mir auch noch weitere Vergleichsangebote eingeholt. In letzter Instanz hätte ich natürlich die Versicherung eine Werkstatt aussuchen lassen und dann eben die 300€ bezahlt.

Was kann ich hier tun oder sollte ich einfach bezahlen sobald die Nachforderung kommt ?

69 Antworten

Selten so gelacht. Danke

Wieviel Rechnungen für frontscheibenwechsel schreibst du???

Doch soviel, also ich hab letzte Woche 4 geschrieben, und 2 prüfberichte bekommen, und jetzt kommst du.

Aber wir sind jetzt weit weg vom Thema, um die 300€ Sb kommt der TE nicht rum, es sei den er hat was schriftlich das er wirklich nur 150 zahlen muss, was aber dann wieder beim alten Thema Versicherungsbetrug liegt wenn er doch tatsächlich 300 SB hat.

Am Rande noch zum Thema Versicherungsnehmer

Was mir sehr häufig auffällt ist, das der VN selber nicht weis was er abgeschlossen hat. (Im allgemeinen )

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Zitat:

@Marco1212 schrieb am 21. März 2021 um 23:53:57 Uhr:


Wieviel Rechnungen für frontscheibenwechsel schreibst du???

Du hast meine Post falsch verstanden.
Wir schreiben sie nicht, wie bezahlen sie und das ca. 250.000 mal im Jahr....

Dann muss dir geläufig sein das überhöhte Rechnungen ja von euch berichtigt werden, und nur nach Herstellervorgaben bezahlt werden

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. März 2021 um 22:57:41 Uhr:


Natürlich wenn es richtig laufen würde, würde die Werkstatt eine Reparaturrechnung über z.B. 600€ ausstellen die besteht aus 750€ abzgl. 150€ = 600 erforderliche Reparaturkosten.
Der Versicherung würde dann 450€ zahlen.

Was hier gemacht wird es folgendes. Die "600 € Rechnung" bekommt nur der Kunde. Gegenüber der Versicherung wird die 750€ Rechnung ohne Nennung des Rabattes eingereicht.
Die Versicherung glaubt (Täuschung!) 750€ sind erforderlich und zahlt unter Abzug des Selbstbehalts 600€ aus, mithin 150€ Zuviel.

Du kannst ja mal die Rechnung anfordern ...

Ich glaube du hast wirklich keine Ahnung von der Abrechnung. Wozu sollten zwei Rechnungen mit verschiedenen Beträgen ausgestellt werden? Der Kunde bekommt die gleiche Rechnung wie die Versicherung. Auf der Kundenrechnung wird der Versicherungsanteil abgezogen und nur die SB in Rechnung gestellt. Nur die wird natürlich auch gebucht und da sie vom Kunden bezahlt wird muss auch nichts storniert werden. Das kann doch nicht so schwer sein.

Du verstehst einfach nicht um was es hier geht. Hier geht es nicht um den Abwicklungsprozess sondern um den Betrug. Und das du davon keine Ahnung halte ich Dir mal zu gute.

Zitat:

@Marco1212 schrieb am 22. März 2021 um 09:30:51 Uhr:


Dann muss dir geläufig sein das überhöhte Rechnungen ja von euch berichtigt werden, und nur nach Herstellervorgaben bezahlt werden

Bedingt ja, schrieb ja auch oben. Es gibt halt auch Grauzonen bzw Vorgänge wo es sich nicht lohnt.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. März 2021 um 12:08:34 Uhr:


Du verstehst einfach nicht um was es hier geht. Hier geht es nicht um den Abwicklungsprozess sondern um den Betrug. Und das du davon keine Ahnung halte ich Dir mal zu gute.

Warum referierst du dann so umständlich über den Abwicklungsprozess?

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. März 2021 um 12:09:43 Uhr:



Bedingt ja, schrieb ja auch oben. Es gibt halt auch Grauzonen bzw Vorgänge wo es sich nicht lohnt.

Die Grauzonen ziehen sich durch fast alle Schadenabwicklungen.

Bei unserer Karosseriewerkstatt bekomme ich bei einem Kaskoschaden als Dank für den erteilten Auftrag kostenlos ein Ersatzfahrzeug.
Ist das Betrug?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. März 2021 um 13:20:27 Uhr:



Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. März 2021 um 12:09:43 Uhr:



Bedingt ja, schrieb ja auch oben. Es gibt halt auch Grauzonen bzw Vorgänge wo es sich nicht lohnt.

Die Grauzonen ziehen sich durch fast alle Schadenabwicklungen.

Bei unserer Karosseriewerkstatt bekomme ich bei einem Kaskoschaden als Dank für den erteilten Auftrag kostenlos ein Ersatzfahrzeug.
Ist das Betrug?

Könnte sein. Es ist aber ganz sicher Betrug, wenn man (ganz gleich ob man es selbst oder über die Werkstatt macht) bei der Versicherung eine Schadensabrechnung einreicht, die überhöht ist. Der Selbstbehalt berechnet sich auf den Betrag, der auf der Rechnung steht, die der Versicherung vorgelegt wird. Wenn die Glasreparatur 800 € laut Rechnung gekostet hat, dann bekommt davon die Werkstatt 650 € von der Versicherung, 150 € zahlt der Kunde (wenn er 150 € SB vereinbart hat). Wenn die Werkstatt dem Kunden die 150 € "erlässt", ist das gegenüber der Versicherung Betrug, denn dann war die Schadenshöhe nicht 800 €, sondern nur 650 €. Die Versicherung hätte nur 500 € zahlen müssen, denn die Selbstbeteiligung des Kunden beträgt nun einmal immer 150 €.

Wenn die Werkstatt den Ersatzwagen dir zwar nicht in Rechnung stellt (die TK-Versicherung würde diese Kosten nicht ersetzen und auch bei Vollkasko ist ein Ersatzwagen nur wenn ausdrücklich vereinbart gedeck) aber einfach versteckt in die Reparaturrechnung einkalkuliert, ist das wohl auch Betrug. Denn dann wird eine Serviceleistung, die nicht von der TK-Versicherung abgedeckt ist, als Reparaturleistung deklariert. Ein Ersatzwagen ist nie "kostenlos", nur weil er nicht auf der Rechnung auftaucht. Irgendwie muss die Werkstatt ihn ja finanzieren. Ob das bei der Rechnungsprüfung allerdings auffällt ist eine andere Frage.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. März 2021 um 13:20:27 Uhr:


Bei unserer Karosseriewerkstatt bekomme ich bei einem Kaskoschaden als Dank für den erteilten Auftrag kostenlos ein Ersatzfahrzeug.
Ist das Betrug?

Ja.

Wenn ich die Kasko nicht in Anspruch nehme und selbst zahle bekomme ich auch ein kostenloses Ersatzfahrzeug.

Ja, nur ist es nicht justiziabel, wenn deine linke Tasche die rechte Tasche bescheißt 😉.

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