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Neue Frontscheibe, Nachforderung von Werkstatt ?

Themenstarteram 26. Februar 2021 um 11:43

Hallo Leute,

also es geht hier eher weniger um die Versicherung, viel mehr um die Gesamt Thematik.

Folgender Sachverhalt:

Meine Frau hatte einen Steinschlag auf der Fahrerseite. Wir sind damit dann zu ATU (da die Samstags auf haben, im Gegensatz zu Carglass und co.) und wollten ein Angebot für eine Reparatur einholen. Wir wussten da noch nicht, dass Steinschläge auf der Fahrerseite nicht repariert werden dürfen bzw. man dann mit dem TÜV Probleme bekommen würde.

Dort wurde uns erklärt, dass eine Reparatur auf der Fahrerseite nicht repariert werden darf und eine neue Frontscheibe die einzige Option wäre. War dann halt so und da kann man nix dran ändern. Also in den Sauren Apfel beissen.

Wir haben dann gefragt was es kostet und ob man das auch an die Versicherung geben kann. Bis dato hatten wir keinen Schaden bei der Versicherung gemeldet, Rückblickend vermutlich ein Fehler. Das Auto ist Vollkasko versichert. (Teilkasko Selbstbeteiligung 300€).

Seitens ATU wurde uns dann mitgeteilt, dass meistens unabhängig der vereinbarten Teilkasko SB nur 150€ gezahlt werden müssen oder selten sogar garnichts, wenn es eine Vollkasko gibt.

ATU sagte uns, dass sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen würden und abklären würden was wir zu zahlen haben. Wir müssten nichts weiter tun und uns auch nicht selbst bei der Versicherung melden. Inzwischen weiß ich, dass die natürlich nur den Auftrag haben wollten.

Wir haben also dann einen Termin vereinbart und man wollte uns in ein paar Tagen bescheid geben, was wir nun bezahlen müssten.

Fünf Tage später bekamen wir von ATU die Info, dass wir 150€ Selbstbeteiligung zahlen müssten. Das war für uns in Ordnung. Wir haben die Scheibe tauschen lassen und 150€ bezahlt. Wir haben eine Rechnung bekommen und damit war die Sache für uns erstmal erledigt.

Gesamtrechnung waren 637,11, wovon die Versicherung 487,11 laut Aussage und Rechnung von ATU übernimmt. Wie gesagt, wir selbst hatten leider keinen Kontakt zur Versicherung.

Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass sie 187,11 an ATU bezahlt haben. Wir hätten die normale SB von 300€ zu zahlen und 150€ zusätzlich, weil wir die Werkstatt selbst ausgesucht haben und es nicht der Versicherung überlassen haben. (Haben keine freie Werkstattwahl vereinbart, weil uns bei dem alten Auto egal ist wo es hinkommt, wenn man was ist).

Ich rechne damit, dass jetzt seitens ATU eine Nachforderung von 300€ kommen wird. Ich sehe nicht ein diese einfach zu bezahlen, weil ich mich leicht verarscht fühle von ATU. Uns wurde da eine Lüge nach der anderen erzählt, nur das diese den Auftrag bekommen. Für mich ist der "Vertrag" eigentlich abgeschlossen, uns wurde seitens ATU mitgeteilt es wäre mit der Versicherung alles geklärt und wir müssten 150€ zahlen. Kann es jetzt mein Problem sein, dass ATU augenscheinlich nichts mit der Versicherung geklärt hat ?

Hätte ich von ATU gesagt bekommen, dass ich 450€ zahlen muss, hätte ich mich natürlich erstmal selbst mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und mir auch noch weitere Vergleichsangebote eingeholt. In letzter Instanz hätte ich natürlich die Versicherung eine Werkstatt aussuchen lassen und dann eben die 300€ bezahlt.

Was kann ich hier tun oder sollte ich einfach bezahlen sobald die Nachforderung kommt ?

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69 Antworten

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 23. März 2021 um 10:41:41 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. März 2021 um 13:20:27 Uhr:

Bei unserer Karosseriewerkstatt bekomme ich bei einem Kaskoschaden als Dank für den erteilten Auftrag kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

Ist das Betrug?

Ja.

Das ist einer der von mir beschrieben Grauzonen.

Wenn die Werkstatt Dir bzw. ihrem Kunden, unabhängig von der Auftragsentscheidung, ein Leihwagen zur Verfügung stellt, ist das unproblematisch.

Wenn es aber heißt, ja machen sie sich mal keine Sorgen, dass rechnen wir schon irgendwie ab und die Werkstatt überhöhten Kosten der Versicherung in Rechnung stellt, wie beim Glas-SB Geschichte, sieht die Sache anders aus.

Und in Glaspalästen der Hersteller sind solche Kosten sicherlich bereits im Stundenverrechnungssatz eingepreist...

Es geht hier um kollusives Zusammenwirken von Werkstatt und VN zu Lasten des Versicherers und nicht um Service-Leistung und legale Geschäftsmodelle.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 23. März 2021 um 20:28:45 Uhr:

Das ist einer der von mir beschrieben Grauzonen.

Wenn die Werkstatt Dir bzw. ihrem Kunden, unabhängig von der Auftragsentscheidung, ein Leihwagen zur Verfügung stellt, ist das unproblematisch.

Einen Leihwagen in den Gemeinkosten zu verstecken, halte ich nicht für unproblematisch.

Das ist weder eine typische obligatorische Werkstattleistung, noch sind es eben Gemeinkosten. Es wäre auch klar bezifferbar und fällt sicher nicht unter irgendwelche Bagatellgrenzen.

Grauzone wäre aus meiner Sicht z.B. die gratis Autowäsche (es sei denn, die Verschmutzungen liegen natürlich ursächlich in der Reparatur begründet).

Aber der Ausgangsvorgang war natürlich absolut eindeutig nicht in Ordnung.

Sehe ich nicht so. Die meisten Werkstätten / Autohäuser haben Vorführer oder Werkstattersatzwagen für genau die Zwecke.

 

Das ist aus meiner Sicht marktüblich, zumindest bei bestimmten Werkstatttypen.

 

Wenn mir mein Freundlicher bei Inspektion kein Ersatzwagen anbieten würde, würde ich ihn schief anschauen. Und den zahle ich nicht. Klar ist das kfm einkalkuliert.

Ok, streiten wir uns nicht darüber, ob das nun marktüblich ist oder nicht. Aber ich denke wir sind uns einig, dass das der entscheidende Punkt ist, für die Frage, ob das i.O. geht oder nicht.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 24. März 2021 um 15:31:42 Uhr:

Ok, streiten wir uns nicht darüber, ob das nun marktüblich ist oder nicht. Aber ich denke wir sind uns einig, dass das der entscheidende Punkt ist, für die Frage, ob das i.O. geht oder nicht.

Ob ein kostenloser Werkstattersatzwagen bei vom Kunden bezahlten Wartungs- oder Reparaturaufträgen marktüblich ist, ist auch nicht das Thema. Es geht einzig um die Fälle, in denen die Reparatur von einer Kaskoversicherung übernommen wird. Die trägt die Kosten für einen Ersatzwagen nicht, wenn nicht ausnahmsweise ausdrücklich vereinbart. Wenn der dann der Ersatzwagen irgendwie in der Rechnung "untergejubelt" würde, wäre es Betrug. Wenn die Werkstatt mir zu Werbezwecken einen Ersatzwagen, quasi für eine unverhoffte Probefahrt zur Verfügung stellt, ist das was anderes. Hier eröffnet sich sicher eine Grauzone, die nur die Werkstatt aufhellen könnte, in dem sie darlegt, wie der "kostenlose" Ersatzwagen denn finanziert wird.

Bei der Schummelei mit dem "Erlass" der Selbstbeteiligung beim Scheibentausch nach Glasschäden lag der Betrug auf der Hand und die oberschlauen Werkstätten waren auch noch dreist (oder dumm?) genug, damit offen zu werben. Das konnte nur schiefgehen. Da sind noch ganz andere krumme Dinger gelaufen mit der Folge, dass die Versicherer den Werkstätten nun deutlich mehr auf die Finger schauen.

Grüße vom Ostelch

Der Krug geht solange zum Brunnen bis.......

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. März 2021 um 15:42:29 Uhr:

Ob ein kostenloser Werkstattersatzwagen bei vom Kunden bezahlten Wartungs- oder Reparaturaufträgen marktüblich ist, ist auch nicht das Thema. Es geht einzig um die Fälle, in denen die Reparatur von einer Kaskoversicherung übernommen wird. Die trägt die Kosten für einen Ersatzwagen nicht, wenn nicht ausnahmsweise ausdrücklich vereinbart. Wenn der dann der Ersatzwagen irgendwie in der Rechnung "untergejubelt" würde, wäre es Betrug.

Aus meiner Sicht erläuterst du nur, dass es in diesem Fall eben nicht marktüblich ist (was ja auch meine Meinung ist). Und natürlich geht es hier um eine Kaskoreparatur und nicht um einen überteuerten Service.

Muss der Kunde aber mal kurz auf Toilette, dann ist es marktüblich, dass das nicht extra in Rechnung gestellt wird und die 50 Cent über die Gemeinkosten der Versicherung untergejubelt werden.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 24. März 2021 um 16:54:59 Uhr:

 

Aus meiner Sicht erläuterst du nur, dass es in diesem Fall eben nicht marktüblich ist (was ja auch meine Meinung ist). Und natürlich geht es hier um eine Kaskoreparatur und nicht um einen überteuerten Service.

Muss der Kunde aber mal kurz auf Toilette, dann ist es marktüblich, dass das nicht extra in Rechnung gestellt wird und die 50 Cent über die Gemeinkosten der Versicherung untergejubelt werden.

Das hat mit "marktüblich" nichts zu tun. Dass die Werkstatt die Toilette kostenlos zur Verfügung stellt, ist üblich, dass es eine gibt, ist eine Vorschrift. Aber mit solchen Beispielen kommen wir nicht weiter. Was im Ergebnis als Betrug einzustufen ist, kann ja nie "marktüblich" sein, hoffe ich. Mit diesem Begriff allein lässt sich das Problemfeld nicht klären. Es entspricht allerdings einer guten Übung, dass ein ordentlicher Kaufmann seine Geschäftspartner nicht betrügt. Wenn man das als "marktüblich" bezeichnen will, sind wir einer Meinung.

Grüße vom Ostelch

Ich glaube mit der Definition von Betrug die hier gerade proklamiert wird kommen wir nicht weiter.

Nicht alles was umsonst ist, sprich nicht explizit berechnet wird, ist Betrug, nur weil ein Dritter, hier die Versicherung, die eigentliche Leistung bezahlt.

Da helfen auch Begriffe wie "marktüblich" nicht weiter.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 24. März 2021 um 19:09:32 Uhr:

Ich glaube mit der Definition von Betrug die hier gerade proklamiert wird kommen wir nicht weiter.

Nicht alles was umsonst ist, sprich nicht explizit berechnet wird, ist Betrug, nur weil ein Dritter, hier die Versicherung, die eigentliche Leistung bezahlt.

Da helfen auch Begriffe wie "marktüblich" nicht weiter.

Es geht um die bewusste Abrechnung von nicht versicherten Leistungen. Das ist nun mal Betrug, die Definition steht im § 263 StGB. Betrug ist auch nie "marktüblich". Umsonst ist der Tod. Im Englischen kann man es weniger dramatisch formulieren: "There ain't no such thing as a free lunch."

Einer muss immer zahlen. Wer das ist und welche Folgen das hat, prüft notfalls die Staatsanwaltschaft.

 

Aber ich merke, die Strömung treibt uns in gefährliche Untiefen namens OT. ;)

 

Grüße vom Ostelch

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