Neue drastisch verschärfte Garantiebedingungen
Hallo zusammen,
ich habe vom Händler vor kurzem einen Brief bekommen, in dem er mir die neuen Garantiebedingungen ab August 2019 von Kia Motors mitteilt.
Zusammen gefasst:
Wenn das Inspektionsintervall um 1 Tag und/oder 1 km Überschritten wird erlischt der Garantieanspruch!
Was soll ich sagen, so funktioniert "Family Care"😕 🙁
Beste Antwort im Thema
Ich finde es absurd, dass man sich darüber so aufregt. Zudem ist die Überschrift irreführend. Am Umfang der Garantie hat sich nichts geändert.
Die Zeiten haben sich leider geändert. Leute kennen ihre angeblichen Rechte immer sehr genau, aber nehmen es mit den Pflichten nicht so genau. Und die Schuld für eigene Fehler liegt immer bei jemand anderem.
Das FB-Zitat fasst es ja gut zusammen.
65 Antworten
Am 14. August hatte auch schon jemand das Problem auf der Kia Facebookseite.. Die ziehen das wirklich durch:
"Hallo KIA Deutschland,
wir haben uns im November letzten Jahres einen neuen Ceed SW bei einem KIA Händler gekauft.
Leider wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass die so RIESIG beworbenen 7 Jahre Garantie, leider verfällt, wenn man ca. 400km über dem Wartungsintervall ist, weil man 14 Tage auf einen Termin hierfür warten muss.
Nun stehe ich also da, mit einem 8 Monate alten Fahrzeug - ohne Garantie!!!
Danke dafür !
Wir hätten uns wohl doch besser für einen anderen Hersteller entscheiden sollen ???????, der in dieser Hinsicht etwas Kulanter ist"
Kann ich mir kaum vorstellen. Hast du mal einen offiziellen Link zu den neuen Bedingungen? Bei Hyundai war es bisher glaube ich 30 Tage/2000km
Zitat:
@samycool schrieb am 23. August 2019 um 11:15:12 Uhr:
Hallo zusammen,
ich habe vom Händler vor kurzem einen Brief bekommen, in dem er mir die neuen Garantiebedingungen ab August 2019 von Kia Motors mitteilt.
Zusammen gefasst:
Wenn das Inspektionsintervall um 1 Tag und/oder 1 km Überschritten wird erlischt der Garantieanspruch!
Was soll ich sagen, so funktioniert "Family Care"😕 🙁
Wie war es denn vorher? Meiner ist von Juli 2019. Muss gleich mal in meinen Garantiebestimmungen lesen, ob was erwähnt ist.
Also nachdem dieses Thema hier schon mehrfach diskutiert wurde, habe ich mich damit auch mal beschäftigt.
Eine Überziehung der Wartung gab es bei Kia so nie, es handelte sich dabei immer nur um Aussagen der Händler, die anscheinend von Kia so nicht gedeckelt war. Ich denke, derzeit versucht man die Händler auf diesen Umstand hinzuweisen. Kunden wurden ja bisher noch nicht kontaktiert.
Eine Anfrage bei Kia Deutschland ergab folgende Antwort:
..."Grundsätzlich können wir Sie jedoch informieren, dass die vom Hersteller vorgegebenen Intervalle als Maximalwerte zu verstehen sind, innerhalb derer die jeweils fälligen Wartungen durchzuführen sind, um weiterhin volle Garantieansprüche geltend machen zu können. Zu beachten sind hierbei sowohl die Laufleistungs-, als auch die Zeitvorgaben, da die Wartung bis zum Erreichen des zuerst zutreffenden Faktors fällig ist. Im Falle einer Überziehung der vorgegebenen Wartungsintervalle, oder falls Wartungen komplett ausgelassen wurden, sind die vollumfänglichen Garantieleistungen durch den Wartungsüberzug oder ggfls. einem kompletten Wartungsverzicht in Hinblick auf das Kia-Garantieversprechen gefährdet. Diese könnten in beiden Fällen dann nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden. Dies hätte zur Folge, dass alle beschädigten Komponenten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit den nicht nach Herstellervorgaben eingehaltenen Intervallen stehen, fortan von der Herstellergarantie ausgeschlossen wären. Zukünftig auftretende Schäden würden zukünftig demnach per Einzelfallprüfung hinsichtlich einer ursprünglichen Verursachung bewertet. Es kommt insofern auf die Ursächlichkeit des Wartungsverzichts/ -versäumnisses für den eingetretenen Mangel an.Maßgeblich hierfür sind die Prüfpunkte in den entsprechenden Wartungsplänen.
Wird eine Wartung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt und es besteht zwischen dieser Obliegenheitsverletzung und dem dann eingetretenen Mangel hingegen kein ursächlicher Zusammenhang, so bleibt die Herstellergarantie für diesen jeweiligen Schadensfalls auch weiterhin bestehen."
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Wäre ja mal interessant dieses aus juristischer Perspektive zu durchleuchten. Ob das auch vor Gericht Bestand halten würde, weil die Angaben nicht als Maximalangaben ausgewiesen werden und warum die Überschreitung von 1km dem Fahrzeug Schäden oder Auswirkungen auf die Garantie haben sollte.
Zitat:
@Killed_in_Action schrieb am 23. August 2019 um 11:33:54 Uhr:
Also nachdem dieses Thema hier schon mehrfach diskutiert wurde, habe ich mich damit auch mal beschäftigt.
Eine Überziehung der Wartung gab es bei Kia so nie, es handelte sich dabei immer nur um Aussagen der Händler, die anscheinend von Kia so nicht gedeckelt war. Ich denke, derzeit versucht man die Händler auf diesen Umstand hinzuweisen. Kunden wurden ja bisher noch nicht kontaktiert.
Eine Anfrage bei Kia Deutschland ergab folgende Antwort:..."Grundsätzlich können wir Sie jedoch informieren, dass die vom Hersteller vorgegebenen Intervalle als Maximalwerte zu verstehen sind, innerhalb derer die jeweils fälligen Wartungen durchzuführen sind, um weiterhin volle Garantieansprüche geltend machen zu können. Zu beachten sind hierbei sowohl die Laufleistungs-, als auch die Zeitvorgaben, da die Wartung bis zum Erreichen des zuerst zutreffenden Faktors fällig ist. Im Falle einer Überziehung der vorgegebenen Wartungsintervalle, oder falls Wartungen komplett ausgelassen wurden, sind die vollumfänglichen Garantieleistungen durch den Wartungsüberzug oder ggfls. einem kompletten Wartungsverzicht in Hinblick auf das Kia-Garantieversprechen gefährdet. Diese könnten in beiden Fällen dann nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden. Dies hätte zur Folge, dass alle beschädigten Komponenten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit den nicht nach Herstellervorgaben eingehaltenen Intervallen stehen, fortan von der Herstellergarantie ausgeschlossen wären. Zukünftig auftretende Schäden würden zukünftig demnach per Einzelfallprüfung hinsichtlich einer ursprünglichen Verursachung bewertet. Es kommt insofern auf die Ursächlichkeit des Wartungsverzichts/ -versäumnisses für den eingetretenen Mangel an.Maßgeblich hierfür sind die Prüfpunkte in den entsprechenden Wartungsplänen.
Wird eine Wartung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt und es besteht zwischen dieser Obliegenheitsverletzung und dem dann eingetretenen Mangel hingegen kein ursächlicher Zusammenhang, so bleibt die Herstellergarantie für diesen jeweiligen Schadensfalls auch weiterhin bestehen."
Danke für diese offizielle Auskunft.
Als wirklich kundenorientierte Maßnahme sollte das Datum der Terminvereinbarung gesetzt werden, nicht der eigentliche Termin der Inspektion im Falle von Garantieansprüchen. Ich habe es leider schon erlebt (nicht KIA, anderer Hersteller), dass ich über 4 Wochen auf einen Termin warten musste.
Richtig, ich bekam nämlich auch die Aussage, dann solle man den Ölwechsel doch bei 13000 schon machen.
4 Wochen auf Termin warten ist doch normal? Nicht böse sein aber einfach früher Termin vereinbaren? Lieber auf den Hersteller schimpfen? Hatte noch nie Probleme muss man einfach früher anrufen.
Wenn du immer deine Kilometer voraussehen kannst, ist das ja ok. Wenn du aber sporadisch auf einmal über den Schnitt hinaus Kilometer zurücklegen musst, dann kann die Planung schnell in die Hose gehen. Ich selbst habe bei 13500 einen Termin gemacht, musste aber unvorhersehbar einen längeren Ritt einlegen und da wurde es eine knappe Sache.
Und ich sehe es nicht ein, bei 11000 oder weniger schon Termine zu vereinbaren. Dafür gibt es keine technische Notwendigkeit, dass man spätestens nach Punkt 15000 km da gewesen sein muss. Da sollte man ruhig Karenzen haben. Natürlich auch nicht erst bei 1000 oder 5000 km. 😉
Ich wollte eigentlich ein neues Thema aufmachen, jedoch passt es auch sehr gut in diesen Thread. Ich bin gerade im Autohaus zum Ölwechsel. Bisher habe ich immer Mobil1 New Life 0w40 einfüllen lassen. Jetzt sagte mein Händler, dass sie mitgebrachtes Öl laut Kia nicht mehr einfüllen dürfen. Stimmt das so? Hat diese Aussage auch schon einer von euch von seinem Händler bekommen? Ich habe hier noch fast 10 Liter Öl auf Vorrat, weils das ich mehr gibt. Ich möchte definitiv weiterhin 0w40 verwenden.
Wahrscheinlich werde ich dann nochmal das Öl wechseln und 0w40 einfüllen, ohne Händler...
Ich hab es schon seit jeher so daß ich kein Öl mitbringen kann. Mein Händler besorgt das 0w-40 und füllt es dann ein.
Kostet natürlich etwas mehr als im freien Handel.
Zitat:
@TobiasundNadin schrieb am 23. August 2019 um 12:28:46 Uhr:
4 Wochen auf Termin warten ist doch normal? Nicht böse sein aber einfach früher Termin vereinbaren? Lieber auf den Hersteller schimpfen? Hatte noch nie Probleme muss man einfach früher anrufen.
Das hat doch nix mit schimpfen zu tun. Nur kann man leider oftmals die Fahrleistung nicht genau planen, und wenn dann der FKA keinen Termin hat hat man ein Problem.
Ich gebe dir Recht, dass man durchaus den Termin gut planen kann und sollte, aber leider gibt es genügend Umstände, die das leider verhindern. Wenn dann die Null-Kulanz-Regel kommt hat man Ruck Zuck einen Wagen ohne vollständige Garantie.
Mit dem Öl habe ich bisher noch nicht gehört, solange es der Spezifikation entspricht. Meine Werkstatt hat bisher immer auch angeboten das Öl snelbst mitzubringen.
Zum Termin. Ja, früher einen Termin machen. Hatte ich nie Probleme mit, meistens brauchte ich mehr Vorlauf als die Werkstatt um einen Termin zu finden. Aber so 2 Monate vorher mache ich den Termin fest.