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Neue AU-Verordnung 2017, wieder mit Endrohrmessung

Themenstarteram 1. Februar 2017 um 7:14

.

Noch kein Thema hier ?? : http://www.spiegel.de/.../...trenge-asu-fuer-alle-autos-a-1129837.html

Zitat : "Für deutsche Autofahrer war sie ein jahrzehntelang verhasstes Ritual. Noch bevor der Prüfer bei der Hauptuntersuchung unter das Auto stieg, schob er eine Sonde in den Auspuff und vermaß das Abgasverhalten des Autos. Im Volksmund hieß das Prozedere "ASU" oder "AU" (für "Abgassonderuntersuchung" oder "Abgasuntersuchung"), ein eckiger Aufkleber auf dem vorderen Kennzeichen vermeldete die bestandene Prüfung. Nach zahlreichen Anpassungen müssen diese Prüfung heute nur noch Autos über sich ergehen lassen, die vor dem Jahre 2006 zugelassen sind ... Doch genau das will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nach SPIEGEL-Informationen nun wieder ändern.

Die Beamten in seinem Haus arbeiten derzeit an einer Verordnung, um die Endrohruntersuchung wieder für alle Autos einzuführen. Die technischen Details sind zwar noch nicht ganz geklärt, der verwaltungsrechtliche Text aber schon geschrieben .... Die Dekra und andere Prüfgesellschaften hatten auch deshalb gefordert, die Untersuchung wieder einzuführen, weil manche Autos getunt werden: Dadurch steigt die Leistung, zugleich nehmen jedoch auch Verbrauch und Abgase zu. Die technischen Modalitäten der Prüfung werden anders sein als bei der bisherigen Endrohruntersuchung."

Und DAS kommt dabei raus, wenn der Bock gleichzeitig der Gärtner ist : http://www.elektronikpraxis.vogel.de/aut...es/573275/ .... Icon_sad

Mehrkosten für die Autofahrer : 207 Millionen Euro :mad:

Beste Antwort im Thema
am 2. Februar 2017 um 10:49

Genau so ist es und nein, die Prüforganisationen wünschen nicht, dass das so kommt.

Wenn man im Winter in ner Werkstatt bei 10 Autos den Motor erstmal auf min. 80 Grad C erwärmen muss, um keinen Schaden bei der Endrohrmessung zu riskieren sind es die aktuell 7€ mehr, die eine AU mit Endrohrmessung im Vergleich zu einer AU mit Kurzmessung kostet den Zeitaufwand allemal NICHT wert! (Preis bei der grünen ÜO in Hessen)

Davon abgesehen, dass beim Diesel momentan ausschließlich die Trübungswerte (also der Rußanteil) gemessen wird, welcher bei modernen Fahrzeugen mit DPF meist eh bei 0,00 liegt (bei einem Grenzwert von meist 0,50). Eine Endrohrmessung würde also mit der aktuellen Prüfmethodik keinen Mehrwert bringen, NOx etc. wird schließlich nicht gemessen.

Wenn ein moderner Diesel bei der Trübung über 0,5 liegt, ist irgendwas komplett faul und würde auch bei der Kurzmessung auffallen.

Beispiel:

LKW mit EURO6-Motor können auch mit der Kurzmessung gemessen werden, aber erst seit dem Leitfaden 5 (neue AU-Geräte können das). Wo noch Leitfaden 4 Standard war, musste jeder EURO6-LKW mit normaler Endrohrmessung gemessen werden. Ich persönlich hatte da KEINEN dabei, wo die Trübung höher wie 0,02 lag, i.d.R. waren es 0,00, also nicht messbar mit den Geräten.

Fazit:

Rußpartikel sind heutzutage kein Thema mehr und Feinstaub/NOx/etc. lassen sich mit einer Trübungsmessung nicht darstellen. Der VW-Abgasskandal z.B. wäre also auch mit Endrohrmessung nicht bei der AU aufgefallen.

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Abwarten...nur weil der Herr Dobrindt das gerne machen will, ist es noch lange nicht umgesetzt...

Zitat:

@zuxer schrieb am 1. Februar 2017 um 08:14:15 Uhr:

Mehrkosten für die Autofahrer : 207 Millionen Euro :mad:

Ach quatsch das wird doppelt und dreifach durch die Maut finanziert. :D:D:D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 1. Februar 2017 um 8:28

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2017 um 09:12:42 Uhr:

Zitat:

@zuxer schrieb am 1. Februar 2017 um 08:14:15 Uhr:

Mehrkosten für die Autofahrer : 207 Millionen Euro :mad:

Ach quatsch das wird doppelt und dreifach durch die Maut finanziert. :D:D:D

Gruß Metalhead

.

Das sind aber 2 versch. Einnahmetöpfe. Die zusätzlichen AU-Kosten werden allein der TÜV-Dekra-GTÜ-"Mafia" zu gute kommen.

Warum müssen nur Autos, die vor 2006 erstmalig zugelassen worden sind, die AU machen?

Das ist die übliche Falschmeldung.

Richtig ist, daß bei Fahrzeugen ab 2006 unter bestimmten Bedingungen die Messung im Endrohr entfällt. Gefühlt klappt das bei über 90 Prozent der entsprechenden Fahrzeuge.

Themenstarteram 1. Februar 2017 um 12:00

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. Februar 2017 um 10:26:13 Uhr:

... bei Fahrzeugen ab 2006 unter bestimmten Bedingungen die Messung im Endrohr entfällt ...

.

AU Leitfaden 4 ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden.

Beim Leitfaden 4 kann eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung) komplett entfallen, falls alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006, zweitens: Im Fahrzeug sind keine Fehlercodes vorhanden, und drittens: Alle Prüfbereitschaftstests (Readinesscodes) sind gesetzt (durchgeführt). Der Verzicht auf eine direkte Abgasmessung bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnose, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, ist umstritten. Derzeit gilt:

Bei solchen Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, ist dann keine Abgasprüfung notwendig, wenn die technische Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt und wenn alle Readiness-Codes auf Null gesetzt und keine Fehler im Fehlerspeicher hinterlegt sind.

Damit ist die AU-Prüfung mittels Messung am Endrohr ein „Auslaufmodell“ – es sei denn, der Gesetzgeber würde die Regelung ändern ... kopiert aus wiki

am 2. Februar 2017 um 10:49

Genau so ist es und nein, die Prüforganisationen wünschen nicht, dass das so kommt.

Wenn man im Winter in ner Werkstatt bei 10 Autos den Motor erstmal auf min. 80 Grad C erwärmen muss, um keinen Schaden bei der Endrohrmessung zu riskieren sind es die aktuell 7€ mehr, die eine AU mit Endrohrmessung im Vergleich zu einer AU mit Kurzmessung kostet den Zeitaufwand allemal NICHT wert! (Preis bei der grünen ÜO in Hessen)

Davon abgesehen, dass beim Diesel momentan ausschließlich die Trübungswerte (also der Rußanteil) gemessen wird, welcher bei modernen Fahrzeugen mit DPF meist eh bei 0,00 liegt (bei einem Grenzwert von meist 0,50). Eine Endrohrmessung würde also mit der aktuellen Prüfmethodik keinen Mehrwert bringen, NOx etc. wird schließlich nicht gemessen.

Wenn ein moderner Diesel bei der Trübung über 0,5 liegt, ist irgendwas komplett faul und würde auch bei der Kurzmessung auffallen.

Beispiel:

LKW mit EURO6-Motor können auch mit der Kurzmessung gemessen werden, aber erst seit dem Leitfaden 5 (neue AU-Geräte können das). Wo noch Leitfaden 4 Standard war, musste jeder EURO6-LKW mit normaler Endrohrmessung gemessen werden. Ich persönlich hatte da KEINEN dabei, wo die Trübung höher wie 0,02 lag, i.d.R. waren es 0,00, also nicht messbar mit den Geräten.

Fazit:

Rußpartikel sind heutzutage kein Thema mehr und Feinstaub/NOx/etc. lassen sich mit einer Trübungsmessung nicht darstellen. Der VW-Abgasskandal z.B. wäre also auch mit Endrohrmessung nicht bei der AU aufgefallen.

Zitat:

@DonPacino schrieb am 2. Februar 2017 um 11:49:19 Uhr:

Rußpartikel sind heutzutage kein Thema mehr und Feinstaub/NOx/etc. lassen sich mit einer Trübungsmessung nicht darstellen. Der VW-Abgasskandal z.B. wäre also auch mit Endrohrmessung nicht bei der AU aufgefallen.

Das muss jetzt nur noch in Berlin ankommen.

Was sich durch die Endrohrmessung höchstens Feststellen lässt, sind Fahrzeuge bei denen irgendwas an der Abgasanlage verändert wurde, z.B. DPF ausgebaut und die Elektronik manipuliert wurde, das diese das nicht mehr anzeigt.

am 2. Februar 2017 um 12:23

Die würde man so erwischen, aber auch bei der Kurzmessung.

Natürlich kann man auch die Software manipulieren, dass die Readiness-Codes alle gesetzt sind und darüber nichts festzustellen ist, aber einen ausgebauten DPF kann man ja auch optisch erkennen.

Themenstarteram 2. Februar 2017 um 15:35

Zitat:

@DonPacino schrieb am 2. Februar 2017 um 13:23:56 Uhr:

.... aber einen ausgebauten DPF kann man ja auch optisch erkennen.

.

Na ja, es gibt ja auch DPF- und Kat-Dummies die leer sind. Und beim Benziner wird die 2te Lambdasonde durch einen zwischengeschalteten Sim ausgetrickst.

Nox wird also nachwievor nicht gemessen? Dann kann Kurt ja beruhigt sein und das AGR weiterhin aus dem Spiel lassen, was ja effektiv der Umwelt eigentlich mehr hilft, oh welch Ironie...

Themenstarteram 2. Februar 2017 um 22:45

.

Doooch NOx wird gemessen, mibm 4-Gas-Meßgerät. Stickoxid-Grenzwerte Benziner Euro 4 = 0,08 g/km, ab Euro 5 = 0,06, Diesel Euro 4 = 0,25 g/km, Euro 5 = 0.18, Euro 5 = 0,18, Euro 6 = 0,08 ...

Hmm, NOX-Messungen bei Leerlauf bzw. bei erhöhtem lastfreien Leerlauf werden gemessen. Was hat das alles mit den wirklich interessanten Emissionen im Lastbetrieb zu tun? :rolleyes:

Gruss

Jürgen

Themenstarteram 3. Februar 2017 um 7:13

Gar nichts.

Mit der neuen AU soll lediglich die Funktion der Lambdasonden und der Kats unter Berücksichtigung der jeweiligen Euronorm überprüft werden.

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