Neue AU-Verordnung 2017, wieder mit Endrohrmessung
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Noch kein Thema hier ?? : http://www.spiegel.de/.../...trenge-asu-fuer-alle-autos-a-1129837.html
Zitat : "Für deutsche Autofahrer war sie ein jahrzehntelang verhasstes Ritual. Noch bevor der Prüfer bei der Hauptuntersuchung unter das Auto stieg, schob er eine Sonde in den Auspuff und vermaß das Abgasverhalten des Autos. Im Volksmund hieß das Prozedere "ASU" oder "AU" (für "Abgassonderuntersuchung" oder "Abgasuntersuchung"😉, ein eckiger Aufkleber auf dem vorderen Kennzeichen vermeldete die bestandene Prüfung. Nach zahlreichen Anpassungen müssen diese Prüfung heute nur noch Autos über sich ergehen lassen, die vor dem Jahre 2006 zugelassen sind ... Doch genau das will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nach SPIEGEL-Informationen nun wieder ändern.
Die Beamten in seinem Haus arbeiten derzeit an einer Verordnung, um die Endrohruntersuchung wieder für alle Autos einzuführen. Die technischen Details sind zwar noch nicht ganz geklärt, der verwaltungsrechtliche Text aber schon geschrieben .... Die Dekra und andere Prüfgesellschaften hatten auch deshalb gefordert, die Untersuchung wieder einzuführen, weil manche Autos getunt werden: Dadurch steigt die Leistung, zugleich nehmen jedoch auch Verbrauch und Abgase zu. Die technischen Modalitäten der Prüfung werden anders sein als bei der bisherigen Endrohruntersuchung."
Und DAS kommt dabei raus, wenn der Bock gleichzeitig der Gärtner ist : http://www.elektronikpraxis.vogel.de/aut...es/573275/ .... Icon_sad
Mehrkosten für die Autofahrer : 207 Millionen Euro 😠
Beste Antwort im Thema
Genau so ist es und nein, die Prüforganisationen wünschen nicht, dass das so kommt.
Wenn man im Winter in ner Werkstatt bei 10 Autos den Motor erstmal auf min. 80 Grad C erwärmen muss, um keinen Schaden bei der Endrohrmessung zu riskieren sind es die aktuell 7€ mehr, die eine AU mit Endrohrmessung im Vergleich zu einer AU mit Kurzmessung kostet den Zeitaufwand allemal NICHT wert! (Preis bei der grünen ÜO in Hessen)
Davon abgesehen, dass beim Diesel momentan ausschließlich die Trübungswerte (also der Rußanteil) gemessen wird, welcher bei modernen Fahrzeugen mit DPF meist eh bei 0,00 liegt (bei einem Grenzwert von meist 0,50). Eine Endrohrmessung würde also mit der aktuellen Prüfmethodik keinen Mehrwert bringen, NOx etc. wird schließlich nicht gemessen.
Wenn ein moderner Diesel bei der Trübung über 0,5 liegt, ist irgendwas komplett faul und würde auch bei der Kurzmessung auffallen.
Beispiel:
LKW mit EURO6-Motor können auch mit der Kurzmessung gemessen werden, aber erst seit dem Leitfaden 5 (neue AU-Geräte können das). Wo noch Leitfaden 4 Standard war, musste jeder EURO6-LKW mit normaler Endrohrmessung gemessen werden. Ich persönlich hatte da KEINEN dabei, wo die Trübung höher wie 0,02 lag, i.d.R. waren es 0,00, also nicht messbar mit den Geräten.
Fazit:
Rußpartikel sind heutzutage kein Thema mehr und Feinstaub/NOx/etc. lassen sich mit einer Trübungsmessung nicht darstellen. Der VW-Abgasskandal z.B. wäre also auch mit Endrohrmessung nicht bei der AU aufgefallen.
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30 Antworten
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 3. Februar 2017 um 07:28:53 Uhr:
Was hat das alles mit den wirklich interessanten Emissionen im Lastbetrieb zu tun? 🙄
Nix, da müsste man eigentlich 'nen Leistungsprüfstand verwenden.
PS. Wann gab es die letzte vernünftige politische Entscheidung in Deutschland? Muß vor meiner Zeit gewesen sein. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@zuxer schrieb am 2. Februar 2017 um 23:45:01 Uhr:
Stickoxid-Grenzwerte Benziner Euro 4 = 0,08 g/km, ab Euro 5 = 0,06, Diesel Euro 4 = 0,25 g/km, Euro 5 = 0.18, Euro 5 = 0,18, Euro 6 = 0,08 ...
Aber nicht bei der Abgasuntersuchung!
Da wird beim Benziner der NOx Wert nicht berücksichtigt, beim Diesel auch garnicht erfasst, weil da überhaupt keine Gasmessung erfolgt.
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Februar 2017 um 11:35:49 Uhr:
Zitat:
@zuxer schrieb am 2. Februar 2017 um 23:45:01 Uhr:
Stickoxid-Grenzwerte Benziner Euro 4 = 0,08 g/km, ab Euro 5 = 0,06, Diesel Euro 4 = 0,25 g/km, Euro 5 = 0.18, Euro 5 = 0,18, Euro 6 = 0,08 ...Aber nicht bei der Abgasuntersuchung!
Da wird beim Benziner der NOx Wert nicht berücksichtigt, beim Diesel auch gar nicht erfasst, weil da überhaupt keine Gasmessung erfolgt.
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Es wäre ja gut so, wie Du sagst. Aber kennst Du den genauen, exakten Inhalt der neuen Verordnung ?? Ich kenne ihn nicht. Aber wegen dem Brimbamborium in den Medien gehe ich vom schlimmsten aus.
Zitat:
@zuxer schrieb am 3. Februar 2017 um 15:02:18 Uhr:
Aber wegen dem Brimbamborium in den Medien gehe ich vom schlimmsten aus.
Am schlimmsten wäre wenn sich nichts ändert.
Will man zumindest eine gute Chance dass Manipulationen auffallen müsste zumindest die NOx-Messung als reale Messung erfolgen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 3. Februar 2017 um 15:09:11 Uhr:
Zitat:
@zuxer schrieb am 3. Februar 2017 um 15:02:18 Uhr:
Aber wegen dem Brimbamborium in den Medien gehe ich vom schlimmsten aus.Am schlimmsten wäre wenn sich nichts ändert.
Will man zumindest eine gute Chance dass Manipulationen auffallen müsste zumindest die NOx-Messung als reale Messung erfolgen.
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Angefangen hat die ganze Sache ja mit dem Euro-6-Dieselskandal (egal ob in Amerika angefangen oder sonstwo). Jeder halbwegs informierte Mensch wußte, daß die 6er-Werte beim Diesel ohne Harnstoffeinspritzung, AdBlue, nicht zu erreichen waren. Aber weil
mit AdBluedie Diesel-Pkw in Konkurrenz zum Benziner viel zu teuer geworden wären, hat die Politik (DE, EU) einfach drüber hinweggeschaut (der Lobbyismus EU, DE läßt grüßen). Dann aber kamen die amerikanischen Behörden/Institutionen .... und schon war der (Diesel-) Kaiser nackt .. 😁
Zitat:
@zuxer schrieb am 3. Februar 2017 um 15:36:54 Uhr:
Angefangen hat die ganze Sache ja mit dem Euro-6-Dieselskandal
Nö, die Diskussion gab es schon vorher. Chiptuning, ausgebaute und ausprogrammierte Partikelfilter, stillgelegte AGR-Ventile usw.. waren vorher schon nicht unbekannt, im Rahmen von "Stecker rein, kein Fehler, fertig" nicht festzustellen.
Es geht übringens bei der Thematik vorrangig um die Euro5-Diesel. Die Euro-6 laufen fast alle mit Ad-Blue, viel zu teuer sind die also auch nicht sonst würden die nicht verkauft.
Das Grundproblem bleibt dass den meisten Käufern die Abgaswerte am Allerwertesten vorbeigehen 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 3. Februar 2017 um 16:22:53 Uhr:
Zitat:
@zuxer schrieb am 3. Februar 2017 um 15:36:54 Uhr:
Angefangen hat die ganze Sache ja mit dem Euro-6-DieselskandalNö, die Diskussion gab es schon vorher. Chiptuning, ausgebaute und ausprogrammierte Partikelfilter, stillgelegte AGR-Ventile usw.. waren vorher schon nicht unbekannt, im Rahmen von "Stecker rein, kein Fehler, fertig" nicht festzustellen.
Es geht übringens bei der Thematik vorrangig um die Euro5-Diesel. Die Euro-6 laufen fast alle mit Ad-Blue, viel zu teuer sind die also auch nicht sonst würden die nicht verkauft.
Das Grundproblem bleibt dass den meisten Käufern die Abgaswerte am Allerwertesten vorbeigehen 😉
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Bei dem Euro-5-Diesel begann also vorrangig die Thematik, okay. Meine Wahrnehmung war/ist so, daß DIE die 5er-Werte ohne AdBlue nicht hinbekamen und DIE dann aus Kosten-Konkurrenz-Gründen sich "gezwungen" sahen zu tricksen, um die 5er-Werte ohne AdBlue doch noch hinzuschummeln. Ich meine, daß für ein Diesel-Fahrzeug mit oder ohne AdBlue, ohne Quersubventionierung, ein Herstellungspreis-Unterschied bis zu 500 € anfallen würde. So habe ich es jedenfalls mal inner "ams" - Extraheft "technik-profi" gelesen. Vllt. kann ja jemand mal alle AdBlue Extra-Bauteile aufzählen, inkl. Regelaufwand.
Zitat:
@zuxer schrieb am 3. Februar 2017 um 15:02:18 Uhr:
Aber kennst Du den genauen, exakten Inhalt der neuen Verordnung ??
Natürlich nicht, da es sich bis jetzt nur um Gedankenspiele handelt (die es übrigens auch schon länger gibt) und AFAIK noch nichtmals ein konkreter Entwurf für eine neue Regelung existiert.
Selbst wenn es dieses Jahr noch eine neue Regelung geben würde (was ich nicht erwarte) würde deren Umsetzung vermutlich noch mehrere Jahre dauern, weil ihre Anwendung mit den vorhandenen AU-Geräten vermutlich nicht möglich wäre.
Dagegen wäre vermutlich die Lobby der Werkstätten (die unter Investitionskosten im fünfstelligen Bereich pro Werkstatt leiden würden) sowie die der Autofahrer, die letztlich unter einer deutlichen Verteuerung der AU leiden würden.
Ich sehe da noch viel Diskussionspotential und fürchte fast, es wird mal wieder eine halbgare Kompromisslösung geben, die zwar in der Sache nichts bringt aber mit der alle mehr oder weniger leben können. Vielleicht im Sinne von "Leitfaden 6 ist wie Leitfaden 5, nur mit Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen"...
Vermutlich dann angekündigt für den 01.01.2018, vorgeschrieben aber doch für den 01.07.2018 und dann wieder verschieben auf irgendwann in 2019. Oder 2020. Oder sonstwie.
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Danke für Deine Ausführungen @hk_do.
Der zweite link in meinem Erstbeitrag geht nicht mehr. Neuer Versuch :
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/automotive/articles/573275/
Besser gleich das Original : http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?...
Die Lobbyisten der Dekra im Ministerium haben wohl Einblick in den Entwurf der Verordnung, oder schreiben ihn gleich mit 😠
Wenn man wirklich etwas erreichen und modernere Manipulationen aufdecken will, muss man zum einen für Dieselfahrzeuge eine völlig neue Messtechnik einführen und zum anderen eine wirksame Kontrolle der Software in den Steuergeräten durchführen.
Einfach nur bei allen Fahrzeugen mit der bisher vorhandenen Technik wieder im Endrohr zu messen bringt technisch kaum etwas.
Neue Regelung AU Leitfaden 5
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung die Neuordnung der Abgasuntersuchung mit der Fassung
AU Leitfaden 5.01
beschlossen.
Inkrafttreten wird diese Verordnung zwingend zum 01.01.2018.
Wie bereits erwartet, wird die Endrohrprüfung wieder verbindlich vorgeschrieben. Noch gravierender ist die Tatsache, dass für alle Fahrzeuge ab Bj. 2006 die Abgasuntersuchung nach dieser Verordnung vorgenommen werden muß.
Das heißt, dass alle Betriebe, die weiterhin die Abgasuntersuchung durchführen wollen, zwingend mit der Version 5.01 (Leitfaden 5.01) zu arbeiten haben.
Zitat:
Das heißt, dass alle Betriebe, die weiterhin die Abgasuntersuchung durchführen wollen, zwingend mit der Version 5.01 (Leitfaden 5.01) zu arbeiten haben.
Nach was sollten die auch sonst Arbeiten? 😕
Nicht nach was sondern MIT was (wenn überhaupt).
Bisher konnten die Euro5 Fahrzeuge noch mit Leitfaden4 geprüft werden. Also auch OBD Fahrzeuge
Das fällt jetzt weg.
War die Frage jetzt zu kompliziert?
Wenn LF4 wegfällt und 5.01 gilt, nach was sollten die sonst testen?
Dank unserer Auto Hersteller wird nun das was wir noch nicht messen können wieder zur Pflicht so zu tun als ob wir was messen :-) Schwachsinn aber ist so.
Feinstaub/Partikel und Stickstoff wird nicht gemessen