Neue Alufelgen kamen zerkratzt an - und nun?
Hallo zusammen
Ich hab mir vor ein paar Wochen 4 Alus mit Winterreifen im Internet bestellt und erst dieses Wochenende zum montieren ausgepackt. Wie sie dann so am Auto hingen fiel mir auf, dass jede einzelne Felge zahlreiche Kratzer von der Montiermaschine aufwies.
Das Logischste wäre die Reifen wieder abzumontieren, Sommerreifen drauf und umtauschen. Jetzt hat mich die Montage aber schon was gekostet, und in ein paar Tagen wieder das gleiche Spiel und kalt wird´s auch usw usf.
Also hab ich sie eben montiert und die Firma angeschrieben, dass ich in der örtlichen Filiale der Firma gerne einen Austausch gegen neue Felgen hätte.
Darauf die Antwort:
"Aufgrund der Montage der Kompletträder ist ein Felgentausch leider nicht mehr möglich. Gerne möchten wir Ihnen einen Preisnachlass in Höhe von 20? Pro Felge anbieten."
Find ich schon mal super dass so schnell reagiert wird. Aber die Kratzer bleiben ja dennoch und 2-3 Jahren dürfte ich dann angerostete Felgen haben, oder? Und bescheiden sieht´s eben auch aus.
Was würdet ihr mir vorschlagen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Richtig, der Threadersteller hat den Felgen doch schon angeschraubt und damit hat der DEN MANGEL ANNERKANNT
, KAPIER DAS ENDLICH. Damit ist der Hersteller jetzt fein raus aus der sache.Es geht um den Verkäufer, und der ist eben nicht "fein raus", auch wenn du es so siehst und dich so abspeisen lassen würdest.
Dafür gibt es das Gesetz über die Gewährleistung, wo steht da etwas über Anerkennung eines Mangels wenn der TE den Mangel erst nach Montage endeckt wie er im Anfangsposting schreibt ?!?Du gleubst doch echt nicht wenn du die Felgen 1 3/4 Jahr später auspackst, und dann beim hersteller anrufst und sagst ich hät gern bitte neue felgen die sind verkratzt, die fragen dich doch ob du nicht mehr ganz FIX im Kopf bist.
Glauben tu ich das tatsächlich nicht. Ich weiß im Gegensatz zu anderen hier wovon ich rede.
Oder kauft dir im Mediamarkt nen Fernseher , und bringst ihn dann 1 3/4 Jahr später zurück, das der Fernseher verkratzt ist, du hast ih ja jetzt erst ausgepackt. Die werden dich achtkantig aus dem Laden werfen.
Wenn ich den Fernseher erst dann auspacke und den Schaden erst dann feststelle, auf alle Fälle. Die können mich zwar aus dem Ladern schmeißen weil dort das Hausrecht gilt, aber an dem Fernseher müssten Sie trotzdem den Mangel beseitigen, da gilt die Gewährleistung.
Du würdest natürlich mit dem Schaden leben und nichts unternehmen, ist gut für den Verkäufer, aber schlecht für dich.
Lebst du dein Leben immer so, indem du einfach alles hinnimmst und nicht deine Rechte durchsetzt ?
Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Hi 16V-Cruiserdu hast voll und ganz recht!!!
Ab dem moment wo man die Felgen dran schraubt hat man die mängel anerkannt
Ahja, er hat also vollkommen Recht ?
Ich kugel mich hier wech vor Lachen.
Wie will man ab dem Moment der Montage etwas anerkennen, wenn man es erst nach der Montage endeckt ?!?
Auf den Bildern ist doch zu erkennen das dies keine Bordsteinschäden sind, und diese lt. TE an allen 4 Rädern vorhanden sind.
Wieso werden hier diese Tatsachen rigoros ignoriert ?
Und dazu den BGB Auszug (Absatz 2 ist gerade hier für den Fred von Interesse):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
34 Antworten
Hi sayn
bist du vielleicht ADAC Mitglied?
Die haben ja auch eine Rechtverdreherabteilung 😁
Gruss Darius
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Muss dir nicht leid tun, aber was du sagst ist völlig falsch.Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Tut mir leid dies ist so nicht RichtigEben nicht DU LIEGST SOWAS VON DANEBEN, da schreien ja die Hühner
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Hä ? Der Sachmangel ist doch da (die Kratzer) was willsten da noch beweisen ?!?Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Da liegt ein Sachmangel vor, das ist richtig, aber der Sachmangel muss bewiesen werden.
Und das erste halbe Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war.
Zudem ist es egal zu welchem Zeitpunkt ich den Mangel endecke, wenn ich die Felgen kaufe und die Felgen erstmalig nach 1 3/4 Jahr auspacke und die Kratzer feststelle reicht dies nach diversen Gerichturteilen völlig aus.
Richtig, der Threadersteller hat den Felgen doch schon angeschraubt und damit hat der DEN MANGEL ANNERKANNT
, KAPIER DAS ENDLICH. Damit ist der Hersteller jetzt fein raus aus der sache.
Du gleubst doch echt nicht wenn du die Felgen 1 3/4 Jahr später auspackst, und dann beim hersteller anrufst und sagst ich hät gern bitte neue felgen die sind verkratzt, die fragen dich doch ob du nicht mehr ganz FIX im Kopf bist.
Oder kauft dir im Mediamarkt nen Fernseher , und bringst ihn dann 1 3/4 Jahr später zurück, das der Fernseher verkratzt ist, du hast ih ja jetzt erst ausgepackt. Die werden dich achtkantig aus dem Laden werfen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wo hasten den Unsinn her ? Kannst du bitte aufhören hier Fehlinformationen zu verbreiten !Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Er packt die Felgen aus, und sieht doch das die Felgen kratzer haben, dann hätte er müssen zeitnah
die Firma benachrichtigen, das die Felgen nicht in Ordnung sind !!! und einen Umtausch verlangen, da wäre kein
Problem gewesen.In dem moment in dem er die Felgen auf das Auto geschraubt hat, hat er den Mangel anerkannt,
da gibt es kein Zurück mehr !Er muss jetzt beweisen das die Felgen schon vor dem Anbringen ans Auto die Kratzer hatten, und das wird ihm wohl nicht möglich sein.
Die Gewährleistung gilt bei Neuteilen 2 Jahre und im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen das nichts an den Felgen war, und nicht umgekehrt !!!!!Und das die Beschädigung nicht von Bordsteinkanten sind erkennt nen Blinder, und zufällig auch noch an allen 4 Felgen vorhanden. Wird sehr schwer für den Verkäufer etwas gegenteiliges zu beweisen.
Der einzige der hier Fehlinformationen verbreitet bist DU, und hör DU AUF hier
Fehlinformationen zu verbreiten !
Genau, der Verkäufer muss beweisen das nichts an Fegen dran war, da er die Felgen aber schon angeschraubt hat , HAT ER DEN MANGEL ANNERKANNT PUNKT, UND DADURCH IST !!!!!!! ER !!!!!!!!!! jetzt in der Beweislast.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Den Umtausch kann die Firma durchaus ablehnen, die Firma muss aber den Mangel beseitigen, mit 30€ ist dies definitiv nicht getan.Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Die Firma wird bei anmontiertem Rädern mit denen schon gefahren wurde wohl einen Umtausch
ablehnen, er kann ja auch die kratzer bei fahren an einem Bordstein verusacht haben {< so wird die
Firma jetzt versuchen zu Argumentieren.
Nochmal , es gibt keinen Magel mehr , da er durch die Montage DEN MANGEL ANNERKANNT HAT.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Und nochmal Unsinn von dir, die Möglichkeiten habe ich in meinem letzen Posting bevor Unsinn erzählt wurde aufgezeigt.Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Wie gesagt Rabatt annehmen, sosnt keine möglichkeit.Lass dich nicht mit dem Rabatt abspeisen, dir steht die Ausbesserung des Sachmangels zu.
Der Hersteller wird wenn es Hart auf Hart kommt sagen , das der Threadersteller die Felgen
bei autofahren beschädit hat, und somit muss der Threadersteller das gegenteil beweisen.
Er hätte vor der Montage der Flegen den Hersteller kontaktieren müssen.
Sonst wärs ja geil, ich kauf mir 4 neue Alu Felgen , nach 5 Montaten kratz ich eine am Bordstein vorbei.
UND DANN muss der Hersteller beweisen das er das nicht war, sondern ich , HÄÄÄÄ Junge in welcher Welt lebst du??
DEr Threadersteller gibt dem Verkäufer auch nicht mal die gelegenheit hier irgendwie zu Reparieren sodern
montiert die Felgen einfach und stellt den Verkäufer vor vollendete tatsachen, so gehts nicht , der Verläufer
hat nicht nur die Pflicht zu Reparieren sondern er hat auch das RECHT dazu.
Ein Umtausch ??!?!?! Wie soll das gehen ?!?!? Er hat die Felgen ja schon montiert , zwecklos eben.
ER hätte die Felgen einfach nicht mit den Kratzern montieren dürfen , dann wäre alles kein Problem gewesen.
Vergiss es schnell, du hast durch die Montage jetzt verloren
Hi 16V-Cruiser
du hast voll und ganz recht!!!
Ab dem moment wo man die Felgen dran schraubt hat man die mängel anerkannt.
Gruss Darius
Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Richtig, der Threadersteller hat den Felgen doch schon angeschraubt und damit hat der DEN MANGEL ANNERKANNT
, KAPIER DAS ENDLICH. Damit ist der Hersteller jetzt fein raus aus der sache.Es geht um den Verkäufer, und der ist eben nicht "fein raus", auch wenn du es so siehst und dich so abspeisen lassen würdest.
Dafür gibt es das Gesetz über die Gewährleistung, wo steht da etwas über Anerkennung eines Mangels wenn der TE den Mangel erst nach Montage endeckt wie er im Anfangsposting schreibt ?!?Du gleubst doch echt nicht wenn du die Felgen 1 3/4 Jahr später auspackst, und dann beim hersteller anrufst und sagst ich hät gern bitte neue felgen die sind verkratzt, die fragen dich doch ob du nicht mehr ganz FIX im Kopf bist.
Glauben tu ich das tatsächlich nicht. Ich weiß im Gegensatz zu anderen hier wovon ich rede.
Oder kauft dir im Mediamarkt nen Fernseher , und bringst ihn dann 1 3/4 Jahr später zurück, das der Fernseher verkratzt ist, du hast ih ja jetzt erst ausgepackt. Die werden dich achtkantig aus dem Laden werfen.
Wenn ich den Fernseher erst dann auspacke und den Schaden erst dann feststelle, auf alle Fälle. Die können mich zwar aus dem Ladern schmeißen weil dort das Hausrecht gilt, aber an dem Fernseher müssten Sie trotzdem den Mangel beseitigen, da gilt die Gewährleistung.
Du würdest natürlich mit dem Schaden leben und nichts unternehmen, ist gut für den Verkäufer, aber schlecht für dich.
Lebst du dein Leben immer so, indem du einfach alles hinnimmst und nicht deine Rechte durchsetzt ?
Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Hi 16V-Cruiserdu hast voll und ganz recht!!!
Ab dem moment wo man die Felgen dran schraubt hat man die mängel anerkannt
Ahja, er hat also vollkommen Recht ?
Ich kugel mich hier wech vor Lachen.
Wie will man ab dem Moment der Montage etwas anerkennen, wenn man es erst nach der Montage endeckt ?!?
Auf den Bildern ist doch zu erkennen das dies keine Bordsteinschäden sind, und diese lt. TE an allen 4 Rädern vorhanden sind.
Wieso werden hier diese Tatsachen rigoros ignoriert ?
Und dazu den BGB Auszug (Absatz 2 ist gerade hier für den Fred von Interesse):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ahja, er hat also vollkommen Recht ?
Ich kugel mich hier wech vor Lachen.
Wie will man ab dem Moment der Montage etwas anerkennen, wenn man es erst nach der Montage endeckt ?!?
Auf den Bildern ist doch zu erkennen das dies keine Bordsteinschäden sind, und diese lt. TE an allen 4 Rädern vorhanden sind.Wieso werden hier diese Tatsachen rigoros ignoriert ?
Hi Kai70
Der Themenstarter hat doch im Internet die Kompletträder bestellt.
Man sieht doch auf dem Bild sehr deutlich die Macke...damit will ich sagen das die Macke beim auspacken direkt auffallen müßte. Und es kann doch nicht sein das ich Felgen montiere und nach dem montieren fällt mir dann auf das alle 4 Komplett Räder eine macke haben!
Das ist doch genauso als wenn ich mir ein neues Auto kaufen würde und es dann beim Händler abhole und dann eine Stunde später zurück zum Händler fahre und dann sage: "In der Beifahrer Tür ist ein Kratzer drin und der war schon wo ich das Auto abgeholt habe" Da sagt der Händler doch auch ich hab sie nicht mehr alle!
Gruss Darius
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn ich den Fernseher erst dann auspacke und den Schaden erst dann feststelle, auf alle Fälle. Die können mich zwar aus dem Ladern schmeißen weil dort das Hausrecht gilt, aber an dem Fernseher müssten Sie trotzdem den Mangel beseitigen, da gilt die Gewährleistung.Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
Richtig, der Threadersteller hat den Felgen doch schon angeschraubt und damit hat der DEN MANGEL ANNERKANNT
, KAPIER DAS ENDLICH. Damit ist der Hersteller jetzt fein raus aus der sache.Es geht um den Verkäufer, und der ist eben nicht "fein raus", auch wenn du es so siehst und dich so abspeisen lassen würdest.
Dafür gibt es das Gesetz über die Gewährleistung, wo steht da etwas über Anerkennung eines Mangels wenn der TE den Mangel erst nach Montage endeckt wie er im Anfangsposting schreibt ?!?Du gleubst doch echt nicht wenn du die Felgen 1 3/4 Jahr später auspackst, und dann beim hersteller anrufst und sagst ich hät gern bitte neue felgen die sind verkratzt, die fragen dich doch ob du nicht mehr ganz FIX im Kopf bist.
Glauben tu ich das tatsächlich nicht. Ich weiß im Gegensatz zu anderen hier wovon ich rede.
Oder kauft dir im Mediamarkt nen Fernseher , und bringst ihn dann 1 3/4 Jahr später zurück, das der Fernseher verkratzt ist, du hast ih ja jetzt erst ausgepackt. Die werden dich achtkantig aus dem Laden werfen.
Du würdest natürlich mit dem Schaden leben und nichts unternehmen, ist gut für den Verkäufer, aber schlecht für dich.
Lebst du dein Leben immer so, indem du einfach alles hinnimmst und nicht deine Rechte durchsetzt ?
Hi Kai70
hier beim Fernseher hast du ja vollkommen recht...wenn du den Fernseher erst nach einem Jahr erst auspackst ohne ihn benutzt zu haben dann bist du im recht!
Aber bei den Komplett Rädern ist der Fall ja anders...der Themenstarter hat die Komplett Räder ausgepackt und ja anscheinend keinen schaden bemerkt oder auch nicht dadrauf geachtet und hat die Komplett Räder aufs Auto geschraubt und erst dann hat er die Macken bemerkt! Also hat er die Komplett Räder ja schon benutzt weil drauf schrauben gilt ja schon als benutzt!
Gruss Darius
Zitat:
Hi Kai70
Aber bei den Komplett Rädern ist der Fall ja anders...der Themenstarter hat die Komplett Räder ausgepackt und ja anscheinend keinen schaden bemerkt oder auch nicht dadrauf geachtet und hat die Komplett Räder aufs Auto geschraubt und erst dann hat er die Macken bemerkt! Also hat er die Komplett Räder ja schon benutzt weil drauf schrauben gilt ja schon als benutzt!
Gruss Darius
Warum kann dies nicht sein ? Und was ändert die Benutzung der Räder an der Sachmangelhaftung welche der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat ? Es gibt keine gesetzliche Regelung die die Sachmängelhaftung ausschließt nach Benutzung des Gegenstandes, wenn es sowas gibt, dann bitte ich zu einem Gesetzestext welcher dies aussagt.
Die Macken sind ganz offentsichtlich durch einen Montagefehler beim Aufziehen des Reifens passiert, da ändert sich auch nichts dran das der TE die Räder bereits montierte, der Schaden lag beim anbringen der Räder an das Fahrzeug doch schon vor.
Andersrum gefragt, was ändert sich an der Sachmangelhaftung welche der Verkäufer erbringen muss, das der TE die Räder bereits montiert hat ?
Nicht's, der Verkäufer muss den Mangel welcher durch die Montage des Reifens auf die Felge entstanden ist beseitigen.
Auch wenn der Verkäufer es erst mal auf die für sich billigere Art und Weise probiert und versucht den Käufer mit einem Rabatt abzuspeisen.
Wenn der Käufer sich darauf einlässt, dann, und erst dann akzeptiert er den Sachmangel, bis dahin ist der Verkäufer in der Pflicht den vorhandenen Sachmangel zu beseitigen.
Also zum letzten mal mein Ratschlag: Lass dich nicht mit 30€ abspeisen, dir steht noch immer eine komplette Beseitigung des Sachmangels zu.
Zitat:
Original geschrieben von 16V-Cruiser
@ Kai70Amen
Was heißt Amen, ist doch nur nötig gewesen weil du unhaltbaren Blödsinn gepostet hast.
Und diesen unhaltbaren Unsinn auch noch dauernd versuchst als richtig hinzustellen 🙄
Hallo, bevor ich ein neues Thema erstelle hole ich das alte mal wieder hervor.
Meine Kompletträder kamen heute so bei mir an. Zwei Felgen sind völlig in Ordnung und zwei innen zerkratzt. Das würde man nach dem Anbau natürlich nicht sehen aber es ist einfach ein Mangel, welcher mich stört. Und auch Alu kann anfangen zu rosten. Der Händler bietet mir 100€ Preisnachlass oder er nimmt sie zurück. Dann stehe ich wieder ohne Felgen da und muss ewig auf neue warten. Vor allem war der Preis ein Messepreis den ich so nirgends bekomme? Was würdet ihr tun? Versuchen noch mehr Nachlass raus zuhandeln, so dass ich sie reparieren lassen kann? Oder einfach zurück schicken und woanders neu bestellen für mindestens 200-300€ mehr?
Sind schon deutliche Schäden an Stellen die wohl nur ein Fachmann richtig instandsetzen könnte.
Die Kosten dafür würden wohl Deinen Nachlass wieder auffressen..
Mich würde es stören, ich würde sie zurückgeben und auf neue warten. Man fährt ja doch einige Jahre mit den Dingern rum.
Mich würde angesichts des Schadens viel mehr interessieren, wie der Wulst des montierten Reifens aussieht.
Ich ahne da nichts Gutes.