Neue 35er-Welle vor Jahresende bei Händlern?
Moin, vor einigen Monaten gab es ja die große Welle an vorproduzierten i4 35ern, die sich tlw jetzt die Reifen platt stehen. Man liest und hört schon von bis zu 20 Prozent Rabatt. Ist vor Jahres- und damit BAFA-Ende wohl mit einer zweiten Welle zu rechnen auf die man spekulieren sollte? Vlt. dann mit OS 8,5? Wie sind eure Einschätzungen? Oder vlt. hat jmd Insiderwisen. Die Händler sagen - natürlich - kommt nichts, jetzt sollte man zuschlagen. Insgesamt ist ja mit stark zurückgehender Nachfrage und entsprechend sinkenden Preisen zu rechnen.
16 Antworten
Zitat:
@G-Rules schrieb am 14. Juli 2023 um 22:25:52 Uhr:
Hat man (kleinere Summen zwar) bei Wallboxen auch gemacht. Der eine hat die Kohle gekriegt, der andere die Aussage, dass der Topf leer ist..
Die WallBoxen wurden aber von der KFW gefördert, E-Fahrzeuge von der Bafa
Zitat:
@UnterStrom schrieb am 16. Juli 2023 um 10:07:32 Uhr:
Außerdem muß natürlich noch Restgeld im Fördertopf vorhanden sein (Windhundprinzip).
In den
FAQzur Förderung werden folgende Summen genannt:
- 2023: 2,1 Mrd. €
- 2024: 1,3 Mrd. €
Ein einfaches Rechenbeispiel (zugegeben nicht ganz richtig, da nur von Fahrzeugen bis 40k€ NLP ausgegangen wird):
- 2023: 466.667 Fahrzeuge
- 2024: 433.333 Fahrzeuge
Das ist sozusagen das Minimum. Natürlich wird es auch Fahrzeuge über 40k€ geben, aber deren staatlicher Anteil an der Kaufprämie ist geringer.
Wenn man für 2023 einen Anteil von 20% für die hochpreisigen Elektrofahrzeuge annimmt kommt man auf genau 500.000 Fahrzeuge.
Und als Vergleich: 2022 = 470.559 Elektrofahrzeuge, bis Ende 06/23 = 220.244 Elektrofahrzeuge.
Nicht alle dieser Elektro sind qualifiziert für die Kaufprämie.
Ab 09/23 können nur noch Privatleute die Kaufprämie beantragen und ab 01/24 werden nur noch Elektro bis zu einem NLP von 45k€ gefördert.
Die Kaufprämie endet am 31.12.2024.
Es gibt wohl einen Bericht in der AB zum Fördertopf. Etwas merkwürdige Schlussfolgerungen, wenn man sich die aktuellen Neuzulassungen anschaut. Ein Aspekt werden Fahrzeuge sein, für die der Antrag bis 31.12.2022 gestellt wurde, die Auszahlung aber erst ab 01.01.2023 erfolgt ist.