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NETTO EXPORT

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 8:41

Hallo, Ich habe einen kleinen Kfz-Handel und könnte jetzt zwei Fahrzeuge an einen Händler in Frankreich verkaufen. Leider kann ich aber nicht die MwSt vorfinanzieren und nun droht das Geschäft daran zu scheitern.

Kennt jemand hier einen Händler, der dieses Geschäft für mich abwickelt ? Oder auf welche Art und Weise kann ich das Geschäft trotzdem durchführen ?

Danke bereits im voraus für alle Infos.

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2009 um 8:49

Wieso willst du die Mehrwertsteuer vorstrecken?

Wenn du Unternehmer bist, und dein Kunde auch, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die ist steuerfrei, einfach in der Umsatzsteuervoranmeldung in die entsprechende Zeile schreiben.

Dein Kunde vollzieht in Frankreich einen (steuerpflichtigen) innergemeinschaftlichen Erwerb, ist aber nicht dein Problem.

(Oder gibts jetzt bestimmte Besonderheiten bei Autos? Differenzbesteuerung hab ich leider nicht mehr so ganz auf dem Schirm, müsste ich nachschauen)

 

EDIT: Die Differenzbesteuerung gilt für innergemeinschaftliche Lieferung ohnehin nicht, § 25a Abs.7 Nr.1b UStG. Bleibt also bei der steuerfreien i.G. Lieferung. Wichtig ist, dass man die Aufzeichnungsvorschriften für i.G. Lieferungen einhält. Am besten mal den Steuerberater fragen, wenn man sich da unsicher ist.

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Hier noch mal der ganze Ablauf für steuerfreie Lieferungen im Detail (pdf)

am 12. Juni 2009 um 19:32

Hi, ich biete diese Abwicklung generell an, jedoch mache ich grundsätzlich Einzelfallentscheidung, man kann ja nie wissen ;-)))

Bei Interesse einfach mal melden per Mail oder Daten hier:

www.gcs-chemnitz.net

mfg markus

am 13. Juni 2009 um 4:44

Hast Du die Fahrzeuge inkl.MwSt. eingekauft ?

Hast Du eine Steueridentnummer (DE..........) ?

am 15. Juni 2009 um 9:07

Hi,

ja das habe ich. Und eine DE Nummer natürlich auch sonst bkomm ich ja nix zurück vom FA. Hab mehrere Jahre bei nem BMW Händler nur Internetmäßig hauptsächlich ins Ausland verkauft und bin da, denk ich, relativ fit ;-) ....

MfG

am 15. Juni 2009 um 9:22

Dann weisst du ja, das du nichts zwischenfinanzieren mußt.

Du hast mit Steuer eingekauft, die bekommst du zurück, du verkaufst netto.Kunde zahlt bar bei Lieferung.Was musst du jetzt finanzieren ?

Zitat:

Original geschrieben von carfounder

Das mit dem Partner ins Boot holen, ist ja gerade mein Problem. Den suche ich ja. Die Fahrzuege stehen bei mir auf dem Hof, sind bezahlt, der französiche Kunde wartet darauf und mir fehlen nach der Auslieferung an ihn dann die Differenzbeträge. Also: Ich suche händeringend für dieses und nachfolgende Geschäfte einen Partner !

Ich steh bestimmt nur gerade auf dem Schlauch, ich frage trotzdem mal nach:

1) Wenn die Fahrzeuge (bereits bezahlt) bei dir auf dem Hof stehen, musst du ja an den (oder die) Verkäufer nix mahe bezahlen, sprich: kein weiterer Geldfluss.

2) Der Verkauf nach Frankreich ist (wie bereits erklärt wurde) eine innergemeinschaftliche Lieferung, USt ist nicht an das FA abzuführen. => Kein weiterer Geldfluss.

Wo fehlen denn nun eigentlich die 20' Euro?

am 23. Juni 2009 um 12:54

20 k euro fehlen nirgens. war ein netter versuch sich mal eben liquidität zuschaffen. aber wer vertraut schon gw händlern und politiker? siehe mal entsprechende seriositätsrankings

Es hat schon seine Gründe, warum sich der TE plötzlich nicht mehr meldet...;)

am 23. Juni 2009 um 14:54

Hi,

also mir scheint das hier alle ein bißchen am Thema vorbeireden...... keine Ahnung wo der TE ist aber egal!

20K fehlen schnell, denn zum Beispiel:

Einkauf Brutto bei mir von einem dt. Händler: 1 Fahrzeug BRUTTO 50000€ ( Netto : 46218,48€)

2.Fahrzeug BRutto 60.000€ (Netto : 50420€ )

 

3. Fahrzeug Brutto 25000 € (Netto: 21008,40)

Alle Fahrzeuge müssen durch mich an den dt. Lieferanten, vorr. die Mwst. ist ausweisbar Brutto bezahlt werden, also in Summe 135.000€

Natürlich verdient man etwas am Verkauf, egal ob netto oder brutto, gehen wir mal von 1000€ pro Auto aus:

EinKauf: 135000€ brutto

VerKauf inkl. Gewinn ins europ. Ausland: 120646,88€

und uppsala da ist erstmal ne große Differenz.

Natürlich gibts dieses Geld wieder, je nachdem welchen Abrechnungsrhytmus man hat, ABER es muss auf jeden Fall vorfinanziert werden. Und manchmal ist das ja mit dem FA auch nicht sooooooo einfach.....

MfG

am 23. Juni 2009 um 15:21

TS hat 2 Autos.Wenn er sie bekommen hat mit Rechnung,dann macht er bis zum 10. des nächsten Monats die Vorsteuer geltend beim Finanzamt, bekommt sie also wieder.

Nun verkauft er sie netto Export.

Beispiel Einkauf netto 45000.-.

Beispiel Verkauf netto 47000,-

Was muss der nun finanzieren ?

Sollte er nur vierteljährlich abrechnen,gibts das überhaupt ?

Dann zahlt er bei der nächsten Fälligkeit trotzdem nichts.

Oder ? Doch aus dem Gewinn von 2000,- die 19 %.

Wenn er die 400 nicht hat, hat er was falschgemacht.

Viel einfacher:

Der Themenersteller hat die Fahrzeuge ja bereits bezahlt, da braucht er also kein Geld mehr.

Wenn er die Fahrzeuge jetzt nach Frankreich an einen anderen Händler verkauft, dann muss er keine USt an das Finanzamt abführen, da es sich um eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG ivm § 6a UStG handelt.

am 24. Juni 2009 um 8:01

Ok das ist schlüssig, es ist halt nur die Frage ob es sinnvoll und ratsam ist für einen Kunden aus dem Ausland Fahrzeuge einfach auf guten Willen hin anzukaufen ohne eine jegliche Sicherheit des Kunden(also hier des Franzosen zu haben). Ich würde dies als sehr zweifelhaft und blauäugig ansehen. Denn ich verstand es so das es keine "Bestandsautos" von ihm gewesen sind sondern er diese extra gekauft hat für den Franzosen der die 2 Autos netto haben wollte.

Wie gesagt ich mach(te) diese Abwicklung ebenfalls, aber nie ohne vorher mind. eine angemessene wenn nicht die ganze Summe (netto) meines Kunden aufm Konto zu haben. Also was drauflegen, nämlich die Mwst. musste ich immer, halt bis zum nächsten Monat mindestens und manchmal auch länger wegen Prüfung, Verzögerung etc. Aber grundsätzlich war es so dass ich i.d.R. zum 22. des Folgemonats die Mwst und dann auch meinen Gewinn zurück hatte. Aber solang musste es erstmal vorfinanziert werden.....!

Gut wenn der TS vierteljährliche Abrechnung hat, hat er eh ein grundsätzliches Problem ;-)

am 17. November 2009 um 9:55

Vereinfacht ausgedrückt:

Die USt die vereinnahmt wird gehört nicht dem Verkäufer sondern dem Finanzamt.

Also kann es Dir egal sein wem er die bezahlt.

Der Käufer in Frankreich muss die dem französischen Staat bezahlen.

Hallo!

Wir, die Fa. Netto-Export GmbH haben uns genau auf diese Sonderfälle spezialisiert. Unter:

www.netto-export.eu

können Sie den genauen Ablauf nachlesen. Auf jeden Fall kurz zusammengefasst: Wir kaufen Ihnen die Fzg. als deutsche GmbH Brutto inkl. MWSt. ab und kümmern uns um´s Netto-Export-Geschäft in eigenem Namen und für eigene Rechnung.

Grüße und vielleicht bis bald

Netto-Export GmbH

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