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NETTO EXPORT

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 8:41

Hallo, Ich habe einen kleinen Kfz-Handel und könnte jetzt zwei Fahrzeuge an einen Händler in Frankreich verkaufen. Leider kann ich aber nicht die MwSt vorfinanzieren und nun droht das Geschäft daran zu scheitern.

Kennt jemand hier einen Händler, der dieses Geschäft für mich abwickelt ? Oder auf welche Art und Weise kann ich das Geschäft trotzdem durchführen ?

Danke bereits im voraus für alle Infos.

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2009 um 8:49

Wieso willst du die Mehrwertsteuer vorstrecken?

Wenn du Unternehmer bist, und dein Kunde auch, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die ist steuerfrei, einfach in der Umsatzsteuervoranmeldung in die entsprechende Zeile schreiben.

Dein Kunde vollzieht in Frankreich einen (steuerpflichtigen) innergemeinschaftlichen Erwerb, ist aber nicht dein Problem.

(Oder gibts jetzt bestimmte Besonderheiten bei Autos? Differenzbesteuerung hab ich leider nicht mehr so ganz auf dem Schirm, müsste ich nachschauen)

 

EDIT: Die Differenzbesteuerung gilt für innergemeinschaftliche Lieferung ohnehin nicht, § 25a Abs.7 Nr.1b UStG. Bleibt also bei der steuerfreien i.G. Lieferung. Wichtig ist, dass man die Aufzeichnungsvorschriften für i.G. Lieferungen einhält. Am besten mal den Steuerberater fragen, wenn man sich da unsicher ist.

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am 28. Februar 2009 um 8:49

Wieso willst du die Mehrwertsteuer vorstrecken?

Wenn du Unternehmer bist, und dein Kunde auch, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die ist steuerfrei, einfach in der Umsatzsteuervoranmeldung in die entsprechende Zeile schreiben.

Dein Kunde vollzieht in Frankreich einen (steuerpflichtigen) innergemeinschaftlichen Erwerb, ist aber nicht dein Problem.

(Oder gibts jetzt bestimmte Besonderheiten bei Autos? Differenzbesteuerung hab ich leider nicht mehr so ganz auf dem Schirm, müsste ich nachschauen)

 

EDIT: Die Differenzbesteuerung gilt für innergemeinschaftliche Lieferung ohnehin nicht, § 25a Abs.7 Nr.1b UStG. Bleibt also bei der steuerfreien i.G. Lieferung. Wichtig ist, dass man die Aufzeichnungsvorschriften für i.G. Lieferungen einhält. Am besten mal den Steuerberater fragen, wenn man sich da unsicher ist.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Die Differenzbesteuerung gilt für innergemeinschaftliche Lieferung ohnehin nicht, § 25a Abs.7 Nr.1b UStG.

Natürlich geht eine Differenzbesteuerung bei innergemeinschaftlicher Lieferung.

§ 25a Abs.7 Nr.1b UStG betrifft nur die Lieferung von NEUEN Fahrzeugen

 

Was mit MwSt. vorfinanzieren gemeint ist, ist mir auch nicht ganz klar.

Vermutlich müsste der TE die Fahrzeuge jetzt erst ankaufen und bei Ankauf sofort den Kaufpreis inkl. MwSt bezahlen und er bekommt vom französischen Käufer den netto-Kaufpreis ohne MwSt.

Aber er verkauft doch die Fahrzeuge hoffentlich mit Gewinn, oder?

Um welche Summen dreht es sich denn?

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 10:04

Ich habe die beiden Fahrzeuge bei anderen Händlern in Deutschland gekauft und mein franz. Kunde zahlt mir nur den Netto Betrag, so daß ich kurzfristig insgesamt ca. 20.000 € für ein paar Wochen, bis das Finanzamt es mir erstattet, vorfinanzieren müßte und das Geld fehlt mir in der Kasse.

Zitat:

Original geschrieben von carfounder

Ich habe die beiden Fahrzeuge bei anderen Händlern in Deutschland gekauft und mein franz. Kunde zahlt mir nur den Netto Betrag, so daß ich kurzfristig insgesamt ca. 20.000 € für ein paar Wochen, bis das Finanzamt es mir erstattet, vorfinanzieren müßte und das Geld fehlt mir in der Kasse.

Das ist die Variante, die ich meinte.

Ist das Geschäft so lukrativ?

Wie sieht´s mit der Hausbank aus?

Du musst 20.000,- Euro zwischenfinanzieren, was die Differenz aus von Dir bezahlter MwSt. und Marge ist.

Die Zahlen sehen also wohl so aus:

Du kaufst zwei Fahrzeuge für zusammen 190.000,- Euro brutto und müsstest demnach ca. 30.000,- Euro MwSt. zurückbekommen. Pro Fahrzeugverkauf verdienst Du netto 5000,- Euro, also bleiben als Fehlbetrag die beschriebenen 20.000,- Euro.

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich halte das Geschäft für extrem riskant, wenn man sich die Beträge anschaut:

20.000,- Euro sind ein Haufen Geld und das merkt man schon, wenn man die zwischenfinanzieren muss.

Aber was ist, wenn Dein Deal Platzt und Dir der nette Franzose mit den beiden Porsche durchbrennt, ohne zu zahlen?

Wenn man so knapp kalkuliert, dass man nicht die MwSt. zwischenfinanzieren kann, wird sich die GmbH von diesem Verlust nie mehr erholen.

Aber zurück zum Thema:

Ist der französische Käufer entsprechend solvent und könnte die MwSt. vorfinanzieren?

Wenn ja, dann schreib ihm eine ganz normale Rechnung mit ausgewiesener MwSt., er überweist Dir den brutto-Betrag inkl. Steuer und holt sich die MwSt. seinerseits von seinem Finanzamt wieder.

Ich würde das ganz offen ansprechen.

Wenn Dein Käufer darauf nciht eingeht, hat er vermutlich auch kein Geld und die Sache wäre mir viel zu riskant.

am 28. Februar 2009 um 13:54

@ carfounder

stehen die teuren Autos bereits auf deinem Hof oder trittst du nur als Vermittler auf?!

Ich nehme an du hast die Fahrzeuge noch nicht gekauft?!

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Aber was ist, wenn Dein Deal Platzt und Dir der nette Franzose mit den beiden Porsche durchbrennt, ohne zu zahlen?

Bei Geschäften dieser Größenordnung sollte man grundsätzlich eine Wirtschaftsauskunft über den Geschäftspartner einholen.

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Ist der französische Käufer entsprechend solvent und könnte die MwSt. vorfinanzieren?

Wenn ja, dann schreib ihm eine ganz normale Rechnung mit ausgewiesener MwSt., er überweist Dir den brutto-Betrag inkl. Steuer und holt sich die MwSt. seinerseits von seinem Finanzamt wieder.

Letzteres funktioniert so nicht. Deutsche MwSt bekommt man im Ausland nicht wieder. Der Franzose müsste sich das Geld von den Deutschen Steuerbehörden zurückholen, entsprechende Anträge ausfüllen, auf deren Bearbeitung warten etc. Darauf wird er - verständlicherweise - keine Lust haben und auf Lieferung "Netto Export" bestehen.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m

 

Letzteres funktioniert so nicht. Deutsche MwSt bekommt man im Ausland nicht wieder. Der Franzose müsste sich das Geld von den Deutschen Steuerbehörden zurückholen, entsprechende Anträge ausfüllen, auf deren Bearbeitung warten etc. Darauf wird er - verständlicherweise - keine Lust haben und auf Lieferung "Netto Export" bestehen.

Oliver

Wieder etwas gelernt.

Ich hatte mal einen Fall mit dem Export nach England zu einem Zeitpunkt, wo mir meine USt-ID noch nicht zugeteilt war.

Da war es für den Käufer überhaupt kein Problem, dass ich ihm eine normale Rechnung mit deutscher MwSt. ausgestellt habe, die er in voller Höhe überwiesen hat und sich die MwSt. selbst wiedergeholt hat. Wo und wie auch immer.

Das war damals auch Vorschlag des Käufers.

Geht also wohl doch.

am 28. Februar 2009 um 14:25

Eventuell ist das Geschäft auch eine Nummer zu groß für den Themenstarter?! Wenn du die 20000,- nicht vorfinanzieren kannst, dann sind doch die 150-200 TsdE für die Fahrzeuge eine ganz andere Nummer. Diese wirst du wohl auch vorstrecken müssen.

Die 20000,- kannst du doch eventuell beim Finanzamt bei der UST-Voranmeldung gegenrechnen.

Eventuell sollte sich der TE einen Partner mit ins Boot holen, um das Geschäft gemeinsam zu stemmen. Schmälert zwar etwas den Gewinn, aber jeder fängt mal klein an.

Themenstarteram 1. März 2009 um 7:24

Das mit dem Partner ins Boot holen, ist ja gerade mein Problem. Den suche ich ja. Die Fahrzuege stehen bei mir auf dem Hof, sind bezahlt, der französiche Kunde wartet darauf und mir fehlen nach der Auslieferung an ihn dann die Differenzbeträge. Also: Ich suche händeringend für dieses und nachfolgende Geschäfte einen Partner !

Der beste Partner wäre m.E. die Hausbank:

Wenn der Dispo durch die Autokäufe nicht schon überstrapaziert ist, würde ich mit der Bank reden, diesen kürzzeitig zu erhöhen.

Dann zahlst Du bei geschätzten 11,5% und einem Monat knapp 200,- Euro Zinsen.

Wenn der Dispo "auf Anschlag" ist, aber die Hausbank ansonsten entsprechende Sicherheiten hat, bekommst Du 20.000,- Euro für ein ein Jahr für unter 3,x % p.a.

Beides ist definitiv weniger, als jeder Partner haben möchte, der Dir nachher noch die guten Geschäftskontakte entzieht und Dich rausdrückt, da er solventer ist.

Wenn die Autos schon bezahlt sind und auf dem Hof stehen, kann das problem doch nicht sooo rießig sein, wenn der Franzose nächste Woche mit etwa 200.000,- Euro dasteht.

Dann fehlen Dir doch nur noch 20.000,- Euro.

Wenn Du noch einen Monat wieter einen Partner suchst, fehlen 220.000,- Euro.

Da leuchtet es mir noch nicht ein, warum das Geschäft nicht abgewickelt werden kann.

am 1. März 2009 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von carfounder

Das mit dem Partner ins Boot holen, ist ja gerade mein Problem. Den suche ich ja. Die Fahrzuege stehen bei mir auf dem Hof, sind bezahlt, der französiche Kunde wartet darauf und mir fehlen nach der Auslieferung an ihn dann die Differenzbeträge. Also: Ich suche händeringend für dieses und nachfolgende Geschäfte einen Partner !

Das verstehe ich nicht. Wenn die eingekauften Fahrzeuge bereits bezahlt sind, hast Du die im Einkaufspreis enthaltene MwSt ja schon selbst finanziert.

Verkaufst Du die Fahrzeuge nun für den Betrag X (netto) an einen Franzosen, dann steht Dir X sofort wieder als Liquidität zur Verfügung. Wo muß jetzt noch etwas zwischenfinanziert werden, bis die Vorsteuererstattung kommt?

Oliver

Der TE meldet sich neu an und sucht gleich im ersten Post jemanden, der ihm 20k "leiht" :p

Um was zum Thema beizutragen: http://www.hannover.ihk.de/.../schutz0.html

Onlineüberprüfung UStID: http://evatr.bff-online.de/eVatR/

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