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Firmenwagen; durch Selbstbeteiligung mehr Netto?

Themenstarteram 10. Oktober 2018 um 8:10

Hallo Zusammen,

ich benötige euer Fachwissen.

Mir steht in 3 Monaten ein neuer Firmenwagen zu. Jetzt habe ich mich für ein Model entschieden welches etwas über meinem Budget liegt.

Nun hat mir das Unternehmen angeboten die monatliche Differenz von 140 € als Eigenanteil selbst zu übernehmen.

Jetzt wollte ich vorab überprüfen, wie sich die Selbstbeteiligung auf mein Nettogehalt tatsächlich auswirkt.

Bzw. wieviel Geld ich dadurch netto "verliere".

Dazu habe ich mehrere im Internet verfügbare Gehalts-Rechner verwendet die auch den Firmenwagen als mögliche Position integriert haben.

Jetzt passiert folgendes, gebe ich alle Daten (inkl. Firmenwagen) ein kommt unten die Summe X als Nettolohn dabei raus.

Trage ich nun in der Position Firmenwagen den Eigenanteil von 140 € hinzu, reduziert sich automatisch der geldwerte Vorteil. Soweit richtig. Aber nun habe ich beim Nettolohn ca. 50 € mehr!?

Deshalb meine Frage, kann es tatsächlich sein, dass ich durch meinen Eigenanteil von -140 € am Ende +50 € mehr als Nettolohn habe.

Oder habe ich hier irgendetwas nicht richtig verstanden?

Besten Dank für eure Hilfe.

Grüße

Steffen

Beste Antwort im Thema

Warum heißt der Eigenanteil so? Weil man ihn selbst trägt.

Es ist schon richtig, dass 50 € mehr netto bleiben, aber Du mußt ja den Eigenanteil von 140 € auch noch bezahlen.

Das heißt wohl dass von dem verbleibenden netto, das ja 50 € höher ist, noch der Eigenanteil von 140 € abgezogen wird. Somit kostet Dich der Spass per Saldo 90 €.

Es kann nur so sein. Sollte es anders sein gebt Bescheid, dann versteuere ich ab sofort meinen Macan mit 800 € Eigenanteil, dann kostet mich die Karre noch 15 € im Monat :D

XF-Coupe

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Müsste ich nachher mal überschlagen am PC.

Aber ohne Werte wie BLP, Entfernung und ein wenig in Richtung Gehalt und Steuerklasse können wir da nichts zu sagen.

Richtig ist dass sich der geldwerte Vorteil um die Eigenleistung verringert, geht sogar bis 0€

Themenstarteram 10. Oktober 2018 um 8:43

Gerne, daran soll es nicht scheitern.

Bruttolistenpreis: ca. 78.000 €

Entfernung: 0 Km (Home-Office-Vertrag)

Gehalt: ca. 70.000 € jährlich

Steuerklasse: 3

Aber wenn das wirklich der Fall wäre, dann könnte ich meinen Eigenanteil freiwillig noch höher setzen und hätte dann noch mehr Netto?

Das kann ich irgendwie noch nicht so richtig nachvollziehen...

Grüße

Kommt drauf an, ob der Eigenanteil als solcher vom Gehalt abgezogen wird, oder du einfach weniger Gehalt bekommst.

Ich hab keine Notwendigkeit für einen Firmenwagen und würde nur einen bekommen, wenn ich die Leasingrate selbst bezahle. War bei mir mit der ersten Beispielrechung auch recht positiv, aber auf der Beispielabrechnung von meinem AG gab es einfach ein um die Leasingrate reduziertes Gehalt, kein offizieller Abzug. Da hätte mich der Firmenwagen mit ein paar Km Arbeitsweg gleich fast 1000€ Netto im Monat gekostet (50k Listenpreis), von den anderen Einschränkungen des niedrigeren Bruttogehalts mal ganz abgesehen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente etc.)

Warum heißt der Eigenanteil so? Weil man ihn selbst trägt.

Es ist schon richtig, dass 50 € mehr netto bleiben, aber Du mußt ja den Eigenanteil von 140 € auch noch bezahlen.

Das heißt wohl dass von dem verbleibenden netto, das ja 50 € höher ist, noch der Eigenanteil von 140 € abgezogen wird. Somit kostet Dich der Spass per Saldo 90 €.

Es kann nur so sein. Sollte es anders sein gebt Bescheid, dann versteuere ich ab sofort meinen Macan mit 800 € Eigenanteil, dann kostet mich die Karre noch 15 € im Monat :D

XF-Coupe

Themenstarteram 10. Oktober 2018 um 11:15

Ok verstanden, so macht das Sinn.

Aber 15 € für einen Macan wäre auch ganz nett gewesen...

Grüße

Bei mir wären es 200€ Eigenanteil gewesen, aber bei ca. 35 km Arbeitsweg..

DEr eigenanteil wäre aber abgezogen worden und nicht ein niedrigeres Brutto, wie soll es bei Dir sein ?

Also normalerweise berücksichtigen die Dienstwagenrechner den Abzug des Eigenanteils. Ich verwende den von Nettolohn.de. Dort kommt in deinem Bsp. auch ein geringerer Nettolohn mit Eigenbeteiligung raus.

Grüße

Es gibt aber ja 2 Fälle: Eigenanteil wird netto abgezogen und dadurch der gwV gemindert, oder der MA erhält einen geringeren Bruttolohn..

Zitat:

@Rap_superstar schrieb am 10. Oktober 2018 um 21:04:35 Uhr:

Also normalerweise berücksichtigen die Dienstwagenrechner den Abzug des Eigenanteils. Ich verwende den von Nettolohn.de. Dort kommt in deinem Bsp. auch ein geringerer Nettolohn mit Eigenbeteiligung raus.

Grüße

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. Oktober 2018 um 07:39:52 Uhr:

Es gibt aber ja 2 Fälle: Eigenanteil wird netto abgezogen und dadurch der gwV gemindert, oder der MA erhält einen geringeren Bruttolohn..

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. Oktober 2018 um 07:39:52 Uhr:

Zitat:

@Rap_superstar schrieb am 10. Oktober 2018 um 21:04:35 Uhr:

Also normalerweise berücksichtigen die Dienstwagenrechner den Abzug des Eigenanteils. Ich verwende den von Nettolohn.de. Dort kommt in deinem Bsp. auch ein geringerer Nettolohn mit Eigenbeteiligung raus.

Grüße

Es gibt auch Mischkonzepte. Wir haben einen Brutto Anteil den man 1:1 für Leasing etc. aufwenden kann der nach Seniorität gestaffelt ist. Wenn das nicht reicht muss man aus dem Netto zuschießen.

 

Muss wohl jeder für seinen einzelfall entscheiden.

Bei mir wäre es trotz 200€ Eigenanteil auch für einen kleineren Skoda finanziell attraktiv gewesen, leider müsste das Fahrzeug aber während der Arbeitszeit auch anderen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

Habe dann abgelehnt

Zitat:

@MattR schrieb am 11. Oktober 2018 um 10:24:18 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. Oktober 2018 um 07:39:52 Uhr:

Es gibt aber ja 2 Fälle: Eigenanteil wird netto abgezogen und dadurch der gwV gemindert, oder der MA erhält einen geringeren Bruttolohn..

Zitat:

@MattR schrieb am 11. Oktober 2018 um 10:24:18 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. Oktober 2018 um 07:39:52 Uhr:

 

Es gibt auch Mischkonzepte. Wir haben einen Brutto Anteil den man 1:1 für Leasing etc. aufwenden kann der nach Seniorität gestaffelt ist. Wenn das nicht reicht muss man aus dem Netto zuschießen.

Kann man den Eigenanteil, welchen man vom Brutto aus bedient, nicht in der Einkommensteuererklärung geltend machen? Ist dadurch der geldwerte Vorteil nicht zu korrigieren?

Ich bin mir nicht nicht, aber ich meine ein Bruttoverzicht ist steuerrechtlich keine Eigenanteil

Zitat:

@Zerius schrieb am 11. Oktober 2018 um 11:39:34 Uhr:

Kann man den Eigenanteil, welchen man vom Brutto aus bedient, nicht in der Einkommensteuererklärung geltend machen? Ist dadurch der geldwerte Vorteil nicht zu korrigieren?

Dazu habe ich etwas anderes gefunden

Dienstwagen: Zuzahlung reduziert Steuerlast

Zitat:

Zuzahlung kann den geldwerten Vorteil mindern

 

Was aber, wenn der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zum Firmenwagen leisten muss? "Solange nicht nur einzelne Kfz-Kosten, wie Benzin für private Fahrten, übernommen werden, können Zuzahlungen den geldwerten Vorteil mindern", erklärt Steuerberater Wolfgang Baumeister von der Kanzlei Rödl & Partner aus Nürnberg. Der Arbeitnehmer muss dann auf einen geringeren Betrag Lohnsteuer entrichten. Es ist egal, so Baumeister, ob der Arbeitnehmer ein pauschales monatliches Nutzungsentgelt zahlt, eine Kilometerpauschale für den privaten Fahrtenanteil vereinbart ist oder Leasingraten (teilweise) übernommen werden. "Sogar eine Zuzahlung zum eigentlichen Kaufpreis kann sich steuermindernd auswirken". (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. April 2013)

Bedeutet doch dann letztendlich, dass der geldwerte Vorteil doch gemindert wird, sodass man in der jährlichen Steuererklärung dann wieder etwas zurück bekommt? Wie das dann unterm Strich aussieht kann ich nicht beurteilen.

 

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. Oktober 2018 um 16:34:28 Uhr:

Ich bin mir nicht nicht, aber ich meine ein Bruttoverzicht ist steuerrechtlich keine Eigenanteil

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. Oktober 2018 um 16:34:28 Uhr:

Zitat:

@Zerius schrieb am 11. Oktober 2018 um 11:39:34 Uhr:

Kann man den Eigenanteil, welchen man vom Brutto aus bedient, nicht in der Einkommensteuererklärung geltend machen? Ist dadurch der geldwerte Vorteil nicht zu korrigieren?

Zitat:

@Zerius schrieb am 12. Oktober 2018 um 06:55:49 Uhr:

Dazu habe ich etwas anderes gefunden

Bedeutet doch dann letztendlich, dass der geldwerte Vorteil doch gemindert wird, sodass man in der jährlichen Steuererklärung dann wieder etwas zurück bekommt? Wie das dann unterm Strich aussieht kann ich nicht beurteilen.

du kriegst direkt monatlich mehr Netto

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