Netter Zeuge

Audi Q5 8R

Hallo Q 5 Gemeinde,

komme gestern abend von der Arbeit und finde meine kleine Kuh auf der Beifahrerseite von vorne bis hinten verbeult und verschrammt in der Tiefgarage. Fahrerflucht ! Mehrere Tausend Euro Schaden bei 3 Wochen alter kleinen Kuh und einem halben Jahr Warten auf das gute Stück.

Zum Glück Zeugen gefunden, der Kennzeichen des Schädigers gemerkt und Fotos geschossen.

Mein Appell an alle Q 5 Fans. Wenn Ihr auch einmal in eine solche Situation als Zeuge kommt, fackelt nicht lange, entsprechend zu helfen !

Viele Grüße

freitag

Beste Antwort im Thema

Hallo Q 5 Gemeinde,

komme gestern abend von der Arbeit und finde meine kleine Kuh auf der Beifahrerseite von vorne bis hinten verbeult und verschrammt in der Tiefgarage. Fahrerflucht ! Mehrere Tausend Euro Schaden bei 3 Wochen alter kleinen Kuh und einem halben Jahr Warten auf das gute Stück.

Zum Glück Zeugen gefunden, der Kennzeichen des Schädigers gemerkt und Fotos geschossen.

Mein Appell an alle Q 5 Fans. Wenn Ihr auch einmal in eine solche Situation als Zeuge kommt, fackelt nicht lange, entsprechend zu helfen !

Viele Grüße

freitag

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Hallo XSAM78,

es sind zwei Türen auf der Beifahrerseite ausgetauscht worden. Man sieht an der Lackierung nichts. Da nur Neuteile verwendet wurden sagt die Werkstatt kein Unfallwagen ? Gutachter kam danach auf eine Wertminderung von vernachlässigbaren EUR 800 bei EUR 65.000 AK. Die Reparaturkosten waren mehrere 1000 EUR und wurden erst nach Einschalten eines Rechtsanwalts von gegnerischen Versicherung bezahlt. Verfahren der Fahrerflucht wurde trotz zwei Zeugen, mehrerer Fotos etc. mangels Beweisen eingestellt !!

Viele Grüße

freitag

Zitat:

Original geschrieben von freitag


Hallo XSAM78,

es sind zwei Türen auf der Beifahrerseite ausgetauscht worden. Man sieht an der Lackierung nichts. Da nur Neuteile verwendet wurden sagt die Werkstatt kein Unfallwagen ? Gutachter kam danach auf eine Wertminderung von vernachlässigbaren EUR 800 bei EUR 65.000 AK. Die Reparaturkosten waren mehrere 1000 EUR und wurden erst nach Einschalten eines Rechtsanwalts von gegnerischen Versicherung bezahlt. Verfahren der Fahrerflucht wurde trotz zwei Zeugen, mehrerer Fotos etc. mangels Beweisen eingestellt !!

Viele Grüße

freitag

also soweit ich weiss ist dein fahrzeug ein Unfallwagen weil teile ausgetauscht sind und das gleich 2 Türen , ich würde mich nicht auf die Werkstatt verlassen und diesen Schaden nicht erwähnen beim verkauf , ganz ehrlich sein und Fertig .

Ich hebe mir Gutachten und Rechnung von der Reperatur auf und ich bin auf der sicheren Seite , werde ich beim Verkauf einfach erwähnen und in den Kaufvetrag reinschreiben .

wenn du es nicht erwähnst , und der käufer bekommt hinterher das raus das was war kann er das Fahrzeug zurückgeben , wegen arglistischer Täuschung .

waren nur die Türen Beschädigt , oder auch C Säule also hinten ?

wurde doch die Ganze seite lackiert und nicht nur die Türen , oder ???

Unfall Definition

Der Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382) hat den Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB.

Der Anwendungsbereich des § 142 StGB lässt es folglich genügen, dass im Straßenverkehr ein plötzliches Ereignis eintritt. Grundsätzlich muss daher noch nicht einmal ein Fahrzeug mit im Spiel sein. Selbst durch einen Fußgänger oder durch einen Radfahrer oder einen Straßenbahnfahrer kann ein Unfall im Sinn des § 142 StGB verwirklicht werden. Läuft ein Fußgänger z. B. bei rot über die Straße und zwingt dadurch einen anderen Autofahrer zum ausweichen und kommt es dadurch zu einem Unfall, so würde sich der Fußgänger ebenfalls strafbar machen, wenn er denn Unfallort einfach verlässt. Denn grundsätzlich hat auch der Fußgänger als Teilnehmer im Straßenverkehr die Pflicht, bei einem Unfall seine mögliche Tatbeteiligung feststellen zu lassen. Auch er als Fußgänger unterliegt grundsätzlich der Feststellungspflicht gem. § 142 StGB.

Hallo xsam 74,

wenn der 🙂 mir sagt, dass ist kein Unfallwagen, heißt das noch lange nicht, dass ich irgendetwas verheimlichen würde.

Oder glaubst Du etwa dem🙂 alles ?

Es wurden nur die Türen erneuert. Sonst nichts. Keine weitere Lackierung !

Aber ich würde so eine prima kleine Kuh wie meine sowieso nicht so schnell verkaufen, erst recht nicht mit zwei neuen Türen ! 😁

Viele Grüße

freitag

Zitat:

Original geschrieben von freitag


Hallo xsam 74,

wenn der 🙂 mir sagt, dass ist kein Unfallwagen, heißt das noch lange nicht, dass ich irgendetwas verheimlichen würde.

Oder glaubst Du etwa dem🙂 alles ?

Aber ich würde so eine prima kleine Kuh wie meine sowieso nicht so schnell verkaufen ! 😁

Viele Grüße

freitag

hey Freitag ich bin X sam 78 , und nicht xsam74 machst mich ja Älter 😁

meine liebe kuh ist schon in der Werkstatt , und wird Repariert .

ich werde auch meine Kuh nicht so schnell verkaufen es wird bei AUDI Repariert und Fertig .

es gibt schlimmeres als ein Bagatellschaden siehe hier :

http://www.youtube.com/watch?...

http://www.youtube.com/watch?...

http://www.youtube.com/watch?v=GquNwVRX9Qg

ich wünsche niemanden so etwas im Letztem video .

ich habe jetzt 21000 km , in 6 Monaten und fahre sehr viel Autobahn ca 1200 km in 2 wochen , ich kann von Glück reden das es bist jetzt nur mit diesem kleinem Bagatellschaden geblieben ist und es bleiben wird .

aber es tut halt immer weh für die Jungfräuliche KUH 🙁

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Bei meinem alten Fahrzeug wurde die hintere Stoßstange komplett getauscht und am hinteren Kotflügel Fahrerseite wurde gespachtelt und Lackiert, laut meinem 🙂 UND auch laut meinem Versicherungsvertreter ist es KEIN Unfallwagen, weil am RAHMEN nichts geschweißt oder geflext wurde.
Hätte ich den Wagen privat verkauft hätte ich es wohl trotzdem angegeben, da ich selbst auch nicht möchte das mir jemand so etwas unterschiebt nur weil es rechtlich gerade noch so als unfallfrei durch schlüpft.

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